• Wer sich zu Lebzeiten um eine Bestattungs­vor­sor­ge kümmert, entlastet seine Angehörigen im Sterbefall finanziell und orga­ni­sa­to­risch.
  • Die finanzielle Belastung durch einen Todesfall kann groß sein. Durch­schnit­tlich entstehen Hin­ter­bliebenen Bestattungs­kosten mit Grabmal und Grabanlage von 6.000 bis 7.000 Euro – ohne die spätere Grabpflege.
  • Mit einer Beerdigungsvorsorge gehen Sie sicher, dass Ihre eigene Bei­setzung Ihren Wünschen und Vorstellungen entspricht. Ihre Vor­gaben sind für Hinterbliebene in der Regel bindend.
  • Für Ihre Beerdigung vorsorgen können Sie zum Beispiel mit einem Bestattungs­vorsorge­vertrag, einer Sterbe­geld­versicherung oder einer Be­stat­tungs­ver­fügung.
Definition

Bestattungsvorsorge umfasst Maß­nahmen, die Sie zu Leb­zeiten vor­neh­men, um für Ihren Todesfall vor­zu­sor­gen. Das Ziel ist, Ihre Ange­hörigen orga­ni­sa­to­risch und finanziell zu entlasten und Ihre Vorstellungen für Ihre Bestat­tung fest­zulegen.

Eine rein organisatorische Vorsorge­möglichkeit ist bei­spiels­weise die Bestattungsverfügung. Mit ihr be­stim­men Sie vorab, welches Bestattungsunternehmen Ihre Beer­di­gung und welcher Gärtner:in die Grab­pflege über­nehmen soll. Zur über­wie­gend finanziellen Bestattungs­vorsorge gehören unter anderem Bestattungsvorsorgevertrag und Sterbegeldversicherung. Im Todesfall decken beide Optionen die Kosten von Begräbnis und Trauer­feier (ggf. ohne Ver­pfle­gung) ab. So müssen Ihre Hinter­blie­be­nen nicht dafür aufkommen.

Gute Gründe

Folgende Aspekte sprechen für den Abschluss einer Bestattungsvorsorge:

  • Organisation: Durch eine Be­stat­tungs­vor­sor­ge können Sie Ihre Bei­setzung vorab genau planen und orga­nisieren. Sie tref­fen noch zu Leb­zeiten alle Ent­schei­dungen zu Ihrer Beisetzung und haben sogar auf Details wie Musik- oder Blu­men­aus­wahl Einfluss.
  • Absicherung: Die Be­stat­tungs­vorsorge hilft, Ihre Wünsche für die eigene Bestat­tung abzusichern. Das gilt besonders dann, wenn Sie genaue Vorstellungen von Rahmen und Ablauf Ihrer Beerdigung haben. Ihre per­sönlichen Wünsche wer­den schriftlich festgehalten und sind bin­dend. Hinterbliebene können nicht ohne triftigen Grund von den Vor­gaben der Be­stat­tungs­vor­sorge abweichen.
  • Bezahlung: Seit 2004 gibt es kein gesetzliches Sterbegeld mehr - eine Bestattungsvorsorge schafft somit auch finanzielle Sicherheit. Denn Ge­büh­ren und Bestattungs­kosten werden meist schon zu Leb­zeiten bezahlt oder eine bestimmte Summe dafür beiseite­ge­legt. Die finan­zielle Be­stat­tungs­vor­sor­ge stellt somit sicher, dass im Todesfall aus­reich­end Geld für die gewünschte Bei­setz­ung zur Ver­fügung steht.
  • Entlastung: Wenn eine nahe­stehende Person stirbt, ist die emo­tionale Belastung für alle Hinter­bliebenen groß. Hinzu kom­men Kosten, die durch den Todes­fall ent­stehen. Eine Be­stat­tungs­vor­sorge trägt dazu bei, Ihre Angehörigen finan­ziell und orga­ni­sa­torisch zu entlasten.
Sie möchten Ihren Angehörigen Ihre Vorstellungen für Ihre Bestattung mitteilen, ohne deren Handlungsspielraum über eine rechtlich verbindliche Bestattungsverfügung einzuschränken? Mit dem Allianz Vorsorge- und Nachlassplaner können Sie online mit dem Service „Meine letzten Wünsche“ eine Übersicht mit Ihren individuellen Wünsche für Ihre letzte Reise erstellen

Um Ihre Bestattung online planen zu können, müssen Sie sich in unserem Service Portal "Meine Allianz" einloggen. Sollten Sie noch keinen Account haben, können Sie sich dort in wenigen Schritten registrieren

Vorsorgearten

Um für die eigene Bestattung vor­zu­sorgen, mög­lichst viele Details fest­zulegen und die Kos­ten abzu­decken, gibt es verschiedene Op­tio­nen. Wir stellen die wichtigsten Vor­sorge­mög­lich­kei­ten vor.

Eine Beerdigungs­vorsorge schließen Sie zu Leb­zeiten mit einem Be­stat­tungs­unter­nehmen Ihrer Wahl ab. Sie be­sprechen alle Details Ihrer Bei­setzung mit dem Bestat­ter oder der Bestatterin und halten sie vertraglich fest. Mit dem Be­stat­tungs­vor­sorge­ver­trag stellen Sie sicher, dass Ihr Begräbnis genau nach Ihren Wünschen organisiert und durchgeführt wird. Denn der Vorsorge­vertrag hat eine soge­nannte "trans­mortale" Vertrags­wirkung. Er ist über Ihren Tod hinaus wirk­sam und bindend. Das heißt: Ihre Hinter­blie­be­nen haben in der Regel keinen Einfluss auf von Ihnen fest­gelegte Details.

Welche Einzelheiten Sie im Vorsorge­vertrag fest­halten, ist Ihnen überlassen. Mögliche Vor­ga­ben sind:

  • Ort der Beisetzung (Welcher Friedhof?)
  • Art und Ausstattung von Sarg oder Urne
  • Art und Ablauf der Beerdigung
  • Art und Umfang des Grab­schmucks
  • Wünsche zum Ablauf der Trauerfeier (Musik, Trauer­mahl, etc.)

Die Bestattungskosten zahlen Sie im Rahmen des Vorsorge­vertrags im Voraus an das Bestattungsunternehmen. Auf diese Weise sind die Beerdi­gungs­kosten bereits beglichen und Ihren Ange­hö­ri­gen ent­ste­hen nach Ihrem Tod weder orga­ni­sa­to­ri­sche noch finanzielle Aufwände.

Wenn Sie einen Bestattungs­vor­sorge­ver­trag ab­schließen, zahlen Sie die vom Bestatter oder der Bestatterin ver­an­schlagte Summe üblicher­weise auf ein Treu­hand­kon­to ein. Dieses dient als Sicherheit: Einer­seits können Ihre Angehörigen das Geld nur im Rah­men der Bestattungs­vorsorge ausgeben, andererseits ist es vor einer potenziellen In­sol­venz des Bestattungsunternehmens geschützt. Zahlen Sie das Geld direkt an den Bestatter oder an die Bestatterin, fließt es im Falle einer In­sol­venz in die Kon­kurs­mas­se ein.Wählen Sie daher keinen Be­stat­tungs­anbieter aus, der Vor­kasse oder Anzahlung verlangt.

Eine Bestattungsverfügung ist rechtlich gesehen eine Willenserklärung, mit der Sie verbindlich festlegen, wie Sie bestattet werden möchten. Das können Angaben zur Grabstätte, aber auch Musik­wünsche oder eine Gäste­liste für die Trau­er­feier sein. Oftmals ist die Bestat­tungs­ver­fü­gung Teil des Testaments oder wird separat beim Notar bzw. bei der Notarin hin­ter­legt.

Im Unterschied zum Bestattungs­vor­sorge­ver­trag enthält die Bestat­tungs­verfügung keine fi­nan­zielle Ab­si­che­rung. Die Wünsche zu Rahmen und Ablauf der Beerdigung sind darin fest­ge­hal­ten. Die angedachte Bei­setzung ist aber noch nicht zwangs­läufig bezahlt oder über ein Spar­buch oder Treu­hand­konto abgedeckt.

  • Ort und Datum der Erstellung
  • Unterschrift des Verfassers oder der Verfasserin 
  • Name, Anschrift und Geburtsdatum der Verfasserin oder des Verfassers
  • Angaben zum gewünschten Ort der Beisetzung
  • Angaben zur gewünschten Art der Beisetzung
  • eindeutige Überschrift, zum Beispiel "Bestattungsverfügung"

Tipp: Ist die Bestattungsverfügung Teil des Testaments, sollten Erben, Erbinnen und/oder Notar, Notarin darüber informiert sein. Denn oftmals findet die Testamentseröffnung erst nach der Beisetzung statt. Dann ist es zu spät, die Verfügung noch umzusetzen.

Sterbegeldversicherungen – auch Bestattungs- oder Begräbnis­kosten­versicherungen genannt – greifen im Todes­fall der versicherten Person und zahlen eine ver­traglich ver­ein­bar­te Sum­me an die Begünstigten aus. Die Begüns­tig­ten einer Sterbegeldversicherung sind in der Regel die direkten Erben und Erbinnen, die für die Bestat­tung ver­ant­wort­lich sind. Häufig zahlt das Versicherungsunternehmen im Leistungsfall eine Summe aus, mit der Sie die Kosten für Beisetzung, Trauerfeier und Co. bezahlen können. Manche Versicherer bieten jedoch mehr: Zum Beispiel können eine Beratung rund um Testament und Beisetzung, die Organisation, Koordination sowie Kostenübernahme der Bestattung aus dem vorhandenen Kapital  enthalten sein. In diesem Fall erhalten die Begünstigten nur eine Summe aus der Versicherung, wenn das Gesamtkapital die Kosten übersteigt.

Der Beitrag für Ihre Sterbe­geld­versicherung hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Ein­tritts­alter, dem konkret gewählten Ver­si­che­rungs­schutz und der Bei­trags­zahl­ungs­dauer ab. Je mehr "Sterbe­geld" Ihre Ange­hörigen im To­des­fall erhalten sollen, desto höher sind die Versicherungs­bei­träge.

Finanzen
Die Kosten der Bestattungsvorsorge hängen unter anderem davon ab, für welche Vor­sorge­art Sie sich entscheiden:
  1. Sterbegeld­versicherung: Der Beitrag hängt unter anderem von Ihrem Eintrittsalter, der Beitrags­zahlungsdauer und dem gewählten Versicherungsschutz ab.
  2. Bestattungs­verfügung: Falls Sie die Verfügung zusammen mit Ihrem Testament von einer Notarin oder einem Notar aufsetzen lassen, kommen Notarkosten auf Sie zu.
  3. Bestattungs­vorsorge­vertrag: Der Abschluss des Vorsorge­vertrags ist in der Regel kostenlos. Der Grund: Sie entscheiden sich schon zu Lebzeiten für einen Bestatter bzw. eine Bestatterin und geben ihm oder ihr den Zuschlag, Ihre Bestattung ausrichten zu dürfen. Für Ihre feste Zusage berechnet er Ihnen keine zusätzlichen Gebühren.
Deutlich kostspieliger ist die eigentliche Beerdigung. Je nach Bestattungs­art, Umfang der Trauerfeier und per­sön­lichen Wünschen können Kosten von mehreren Zehntausend Euro entstehen. Allein für die Beerdigung sollten Sie im Schnitt 4.500 Euro einkalkulieren. Mit Grab­anlage, Grab­stein und Grab­gestaltung erhöhen sich die Bestattungs­kosten auf rund 6.000 bis 7.000 Euro.

Quelle: Aeternitas (Stand: März 2024)

Kostenüberblick

Quelle: Aeternitas (Stand: März 2024)

Kostenüberblick

Quelle: Aeternitas (Stand: März 2024)

Übliche Gesamtkosten
  • Arzt bzw. Ärztin / Standesamt (Totenschein, Sterbe­urkunde): 150 bis 300 Euro
  • Krematorium (Einäscherung, Urnen­ver­sand): 250 bis 700 Euro
  • Bestattungsun­ternehmen (Überführung, Sarg mit Aus­stattung, Grab­kreuz): 1.000 bis 7.000 Euro
  • Friedhofsverwaltung (Grab­kosten, Bei­setzungs­gebühr): 600 bis 6.000 Euro
  • Steinmetzbetrieb (Grabstein): 1.400 bis 12.000 Euro
  • Friedhofsgärt­nerei (teils inklusive Grab­pflege für 25 Jahre): 300 bis 12.500 Euro
  • Florist:in (Trauerkranz, Blumen): 150 bis 800 Euro
  • Gasthaus (Bewirtung Trauergesellschaft): 250 bis 1.800 Euro
  • Pfarrer:in, Trauerredner:in: Spende bis 500 Euro
  • Gesamtkosten: 4.100 bis 41.650 Euro
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