Erdbestattung: Frau in Kirche am Sarg mit Blumen
Ablauf einer Sarg­bestat­tung, Optionen, Vor- und  Nach­teile

Erdbestattung: Organi­sation, Kos­ten und Alter­na­tiven

  • Eine Erdbestattung ist die Bei­setzung eines oder einer Verstorbenen in einem Sarg. Der Leich­nam zersetzt sich auf natür­liche Weise in der Erde. 
  • Es gibt verschiedene Grab­arten für die Erdbestattung, auch eine anonyme Bei­setzung ist möglich. Auf Grund der notwendigen Grab­größe ist meist viel Platz für indivi­duellen Grab­schmuck. 
  • Die Kosten für eine Erdbestattung liegen in der Regel bei mehreren Tausend Euro. Im Vergleich zu einer Feuer­bestat­tung hat sie verschie­dene Vor- und Nach­teile.
  • Bei der Wahl zwischen Erd­bestat­tung oder Feuer­bestat­tung ent­schei­den sich immer mehr Men­schen für die Feuer­bestat­tung. Die Bei­setzung im Urnen­grab ist günstiger, zudem gibt es mit See- und Wald­bestat­tung mehr Möglich­keiten.
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Wie läuft eine Sarg­bestat­tung ab?
Bei einer Erd­bestattung handelt es sich um die Bestat­tung eines oder einer Verstor­benen in einem Sarg. Von der Leichen­schau über die Auf­bah­rung und die Trauer­feier bis hin zur eigent­lichen Beer­digung gibt es klare Ab­läufe, die die Ange­höri­gen in ihrer Trauer­phase unter­stützen.

Eine Erdbestat­tung ist eine tradi­tio­nelle Form der Bestat­tung, bei welcher die oder der Verstor­bene in einem Sarg in der Erde bei­gesetzt wird. Man bezeich­net sie deswegen auch als Beerdi­gung. Diese Bestattung­sart wird seit Jahr­hunder­ten prakti­ziert und ist in vielen Kul­turen und Reli­gionen ver­breitet. 

Im Folgenden ist der Ablauf einer Erd­bestat­tung Schritt für Schritt erklärt:

Nach dem Tod eines Menschen ist die erste Maß­nahme die Aus­stel­lung eines Toten­scheins durch einen Arzt oder eine Ärztin. Diese soge­nannte Leichen­schau bestätigt den Tod und ist die Voraus­setzung für alle weiteren Schritte. Ohne den Toten­schein kann keine Bestat­tung statt­finden.
Nach der Leichen­schau folgt die Auf­bahrung des oder der Verstor­benen. Dies kann zu Hause, im Kranken­haus oder in einem Bestat­tungs­insti­tut gesche­hen. Die Aufbah­rung bietet den Ange­hörigen die Möglich­keit, Ab­schied zu nehmen und den Tod zu verar­beiten.
Die Trauerfeier ist ein wichtiger Bestand­teil der Erd­bestattung. Sie findet meist in einer Kapelle, Kirche oder in einem Trauer­raum des Bestat­tungs­unter­nehmens statt. Hier kommen die Ange­hörigen, Freunde und Freund­innen zusam­men, um die oder den Verstor­bene:n zu ehren und sich gemein­sam zu verab­schieden. Die Gestal­tung der Trauer­feier kann sehr indivi­duell sein und richtet sich nach den Wünschen der Hinter­blie­benen und des oder der Verstor­benen, wenn es eine Bestat­tungs­verfügung gibt.
Nach der Trauerfeier erfolgt die Bei­setzung des Sargs im Erd­grab. Der Sarg wird von Sarg­träger:innen, oft Mit­arbeiten­den des Bestat­tungs­unter­nehmens, getragen. In einigen Fällen können auch Familien­ange­hörige oder Freunde und Freund­innen diese Aufgabe über­nehmen. Der Sarg wird in das vorbe­reitete Grab gesenkt, und die Anwe­senden haben die Möglichkeit, Blumen oder Erde ins Grab zu werfen, um Abschied zu nehmen.
In Deutschland sind bei der Erd­bestat­tung bestimmte gesetz­liche Fristen einzu­halten . Nach dem Tod ist der oder die Verstor­bene inner­halb von 36 Stunden von einem Arzt zu unter­suchen und für tot zu erklären. Die Bestat­tung selbst hat je nach Bundes­land in der Regel inner­halb von vier bis zehn Tagen nach dem Todes­fall  zu erfolgen.
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Optionen für den Sarg auf dem Friedhof
Es gibt verschiedene Arten von Gräbern, die für eine Sarg­bestat­tung infrage kommen. Die Bei­setz­ung des Leich­nams muss dabei immer auf einem Fried­hof erfolgen, denn in Deutsch­land besteht grund­sätzlich Fried­hofs­zwang (auch Fried­hofs­pflicht genannt).
Das Reihen­grab ist eine häufig gewählte Grab­art, bei der jede:r Verstor­bene eine eigene Grab­stelle erhält. Diese Gräber werden der Reihe nach belegt und können nach Ab­lauf der Ruhe­frist, die je nach Bundes­land zwischen 15 und 30 Jahren variiert, nicht ver­längert werden. Nach Frist­ablauf wird das Erd­reihen­grab aufge­löst und neu belegt.
Ein Wahl­grab bietet den Ange­hörigen mehr Flexi­bilität, da sie Lage und Größe des Grabes selbst aus­wählen können. Wahl­gräber lassen sich als Einzel- oder Familien­gräber anlegen und bieten die Möglich­keit, mehrere Verstor­bene in einem Grab beizu­setzen. Die Nutzungs­rechte für ein Erdwahl­grab können nach Ab­lauf der Ruhe­zeit verlängert werden. Auch hier liegt die Ruhe­zeit je nach Bundes­land zwischen 15 und 30 Jahren.
Ein Gemein­schafts­grab ist eine kosten­günstigere Alter­native zu Reihen- oder Wahl­gräbern. In einem Ge­mein­schafts­grab werden mehrere Verstor­bene bei­gesetzt, oft ohne indivi­duelle Kenn­zeich­nung. Die Pflege des Grabes über­nimmt in der Regel der Friedhof, was für die Ange­hörigen eine Ent­lastung darstellt. Die Ruhe­zeit ent­spricht auch hier den gesetz­lichen Vor­gaben und variiert je nach Stand­ort.

Bei einer Sargbestattung ist eine anonyme Beisetzung möglich, allerdings seltener als eine anonyme Feuer­bestattung. Dabei wird der oder die Verstorbene in einem nicht gekenn­zeichneten Grab beigesetzt. Es gibt keinen indivi­duellen Grabstein. Anonyme Bestat­tungen finden meist in speziell dafür vorge­sehenen Grab­fel­dern und ohne Begleitung durch Trauer­gäste statt.

Diese Bestattungs­form wird oft gewählt, um den Ange­hörigen die Grab­pflege abzu­nehmen, vor allem, wenn diese in einer anderen Stadt leben oder aus anderen Gründen die Pflege nicht über­nehmen können. Auch wenn keine Ange­hörigen mehr vorhanden sind, kann eine anonyme Grab­stelle sinnvoll sein, da es niemanden gibt, der sich um die Grab­pflege kümmern könnte und die Grab­stätte auch nicht als Trauer­ort genutzt wird. Zudem kann diese Bestat­tungs­art auf ausdrück­lichen Wunsch des oder der Verstor­benen zum Einsatz kommen.

Für alle Grabarten der Erd­bestat­tung gilt eine Ruhe­frist. Das ist die Zeit, die ein Grab unberührt bleiben muss und nicht neu be­legt werden darf. Diese liegt je nach Bundes­land zwischen 15 und 30 Jahren. Das soll eine natür­liche Ver­wesung des Leich­nams ermög­lichen. Bei Wahl­gräbern besteht aller­dings nach Ablauf der Ruhe­zeit die Möglich­keit, die Nutzungs­rechte zu ver­längern und das Grab weiter zu pflegen. Reihen­gräber dagegen werden nach Ab­lauf der Ruhe­zeit aufge­löst und neu ver­geben.
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Erd­bestattung Kosten
Die Kosten für eine einfache Erdbestattung liegen im Durchschnitt bei 7.303 Euro, können je nach Ausführung aber auch über 17.000 Euro betragen. Im Ver­gleich zur Feuerbestattung sind die Kosten für die Sarg­bestattung in Summe rund  2.000 bis 3.000 Euro höher. Die Bestattungs­kosten setzen sich aus mehreren Fak­toren zusammen. Neben den Kosten für den Sarg fließen Fried­hofs­gebühr, Kosten für das Bestat­tungs­unter­nehmen sowie die Trauer­feier mit ein. 

Quellen:

  • BDB (Stand: 08/2024)
  • Aeternitas (Stand: 08/2024)
  • eigene Recherchen

Eine Bestattung kann je nach indivi­duellen Wünschen mehrere Tausend Euro kosten. Wer sich für eine Erd­bestattung entscheidet, zahlt in der Regel mehr als für eine Feuer­bestat­tung. Die Kosten einer Erd­bestat­tung sind von mehreren Variablen ab­hängig. Dazu gehören:

  • Friedhofsgebühren: Hier fließen Grab­kosten (Grab­nutzungs­gebühr), das Öffnen und Schließen des Grabes sowie weitere Bei­setzungs­gebühren ein. Wer die Trauer­halle bei der Bestat­tung nutzen möchte, muss weitere Kosten ein­kalku­lieren. Kosten für Fried­hofs­gebühren können von Region zu Region variieren.
  • Bestattungsunternehmen: Das Bestat­tungs­unter­nehmen schlägt mit höheren Kosten zu buche, je mehr Leistungen Sie für Beratung, Organi­sation und Durch­führung der Bei­setzung wählen.
  • Persönliche Wünsche: Wer einen auf­wändig gestal­teten Sarg und Grab­stein, eine große Trauer­feier und indivi­duellen Schmuck möchte, muss entspre­chende Kosten ein­planen.
Eine Erd­bestat­tung ist im Vergleich zu einer Feuerbestattung in der Regel mit höheren Kosten verbunden. Wer dennoch eine Erd­bestat­tung wünscht, kann durch eine Bestattungs­vorsorge (z. B. Sterbe­geld­versicherung) vorsorgen und Ange­hörige finanziell ent­lasten. In der Tabelle sind un­ver­bindliche Preise für ver­schie­dene Aus­führungen der Erd­bestat­tung aufgeführt:

Quellen:

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Leistung
Einfach
Standard
Exklusiv
Bestatterleistungen, Versorgung des/der Verstorbenen 700 € 700 € 700 €
Urkunden, Aufbahrung und Abschiednahme 850 € 1.050 € 1.400 €
Sarg mit Innenausstattung 1.250 € 1.950 € 2.400 €
Trauerfeier mit Trauerdruck 500 € 1.200 € 1.800 €
Friedhofsgebühren 2.063 € 2.639 € 2.639 €
Steinmetzleistungen für das Grabmal 1.660 € 4.160 € 5.160 €
Grabanlage und Grabpflege 280 € 2.280 € 3.800 €
Gesamtkosten 7.303 € 13.979 € 17.899 €
Die Friedhofsgebühren spielen eine wesentliche Rolle bei den Kosten für eine Erdbestattung und unterscheiden sich je nach Grabart. Hier sind folgende Preis­spannen üblich:

Quelle: Aeternitas (Stand 05/2024)

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Grabart
Preisspanne
Erdreihengrab 1.053 bis 3.074 €
Erdwahlgrab 1.274 - 4.005 €
Erdgrab anonym 1.235 - 3.308 €

In der Regel tragen laut BGB §1968 Erbinnen und Erben die Kosten für die Erd­bestattung, wenn sie das Erbe annehmen. Bei mehreren Erb­berechtigten teilen sich die Ange­hörigen die Kosten. Eine Sterbe­geld­versicherung bietet den Ange­hörigen finanzielle Ent­lastung und kann daher sinnvoll sein.

In Ausnahme­fällen (z. B. wenn alle Berechtigten die Erb­schaft ausschlagen) gibt es die Option einer Sozial­bestattung. In diesem Fall übernimmt die Kosten für eine Bestattung das Sozialamt. Geregelt ist das im Sozial­gesetzbuch XII. Über die Zumut­barkeit der Kosten­übernahme der Personen, die für die Kosten der Bestattung in die Pflicht genommen werden, entscheiden die Sozial­ämter im Einzel­fall. Ein gesetz­liches Sterbe­geld gibt es seit 2004 nicht mehr.

Quelle: BGB (Stand: 08/2024)

Quelle: BGB (Stand: 08/2024)

Teilweise lassen sich Bestat­tungs­kosten steuerlich absetzen. Das gilt aller­dings nur, wenn der Nach­lass für die Erbin oder den Erben geringer ist als die Kosten für die Bestat­tung. In der Steuer­erklärung können Sie die Be­stattungs­kosten als „außer­ordent­liche Belas­tung“ angeben.
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Warum eine Erd­bestattung sinn­voll sein kann – oder nicht
Eine Erdbestattung erlaubt einen pietät­vollen und sehr persön­lichen Abschied von der verstor­benen Person. Aller­dings ist sie mit hohen Kosten verbun­den. Alle Vor- und Nach­teile zeigt Ihnen die folgende Gegen­über­stellung.
  • Traditionelle und familiäre Bedeu­tung: Viele Familien bevorzugen die Erd­bestattung aufgrund ihrer traditio­nellen Bedeu­tung und der Möglich­keit, Rituale und Zere­monien durch­zu­führen. Diese können den Hinter­bliebe­nen Trost und einen greif­baren Ort für das Gedenken bieten.
  • Leichtere Verab­schiedung: Die Bestat­tung des Leich­nams in einem Sarg kann es Hinter­bliebe­nen er­leich­tern, die Präsenz der verstor­benen Person (anders als bei Asche in einer Urne) zu erfassen und sich zu verab­schieden. Dies kann den Trauer­prozess unter­stützen.
  • Natürlicher Prozess: Bei Erd­bestat­tungen wird der Körper auf natürliche Weise langsam zersetzt und wieder Teil der Erde. Dies kann ein beruhi­gender Gedanke sein und dabei helfen, sich besser mit der Realität der Vergäng­lichkeit abzufinden.
  • Höhere Bestattungs­kosten: Erd­bestat­tungen sind in der Regel teurer als andere Bestattungsarten wie z.B. Feuer­bestat­tungen. Dies liegt vor allem an den Kosten für Sarg, Grab­stätte und Grab­pflege. Voll­holz­särge und größere Grab­stätten sind kost­spieliger und bringen eine lang­fristige finan­zielle Verpflich­tung mit sich.
  • Keine Alternative Bei­setzungs­art: Da Särge nur in Gräbern auf Fried­höfen beige­setzt werden dürfen, bietet eine Erd­bestat­tung im Vergleich zur Feuer­bestat­tung keine alternativen Bestat­tungs­möglich­keiten wie Baum-, Wald- oder See­bestat­tung.
  • Höherer Platzbedarf: Erd­bestat­tungen benötigen mehr Platz auf dem Friedhof. Der Bedarf an neuen Fried­hofs­flächen kann ins­beson­dere in dicht besie­delten Gebie­ten zu höheren Bestat­tungs­kosten führen.
  • Kurze Fristen: Die Beisetzung muss innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Tod erfolgen. Diese Zeit­beschrän­kung kann zusätz­lichen Stress und Druck für die Hinter­bliebe­nen bedeu­ten.
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Die beiden Bestat­tungs­arten im Ver­gleich 
Die Entscheidung zwischen Erd­bestat­tung oder Feuer­bestat­tung hängt von verschie­denen Faktoren ab. Die Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Unterschiede:

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Kriterium
Erdbestattung
Feuerbestattung
Kosten

Höher (teure Vollholzsärge, größere Grabstätten)

Geringer (Urnen sind günstiger als Särge, kleinere Gräber)

Platzbedarf

Höherer Platzbedarf, dafür viel Fläche für Gestaltung

Geringerer Platzbedarf, dafür wenig Fläche für Gestaltung

Grabpflege

Regelmäßige Grabpflege erforderlich

Weniger oder keine Grabpflege erforderlich (z.B. bei Urnennische, See- oder Waldbestattung)

Umweltbelastung

Natürlicher Zersetzungsprozess

Höhere CO2-Emissionen und Energieaufwand durch Verbrennung möglich

Bestattungsort

Nur auf Friedhof möglich

Mehrere Optionen (Baum-, Wald-, See- und anonyme Bestattungen)

Tradition und Ritual

Traditionell mit festen Ritualen und Zeremonien auf dem Friedhof, aber auch individuelle Ausgestaltung möglich

Weniger traditionell, alternative Zeremonien durch Bestattung an anderen Orten möglich

Fristen

Kürzere Frist bis zur Beisetzung, i.d.R. bis zu zehn Tage

Je nach Bundesland gelten Bestattungsfristen von bis zu drei Monaten von Einäscherung bis zur Beerdigung

Immer weniger Menschen wünschen sich eine Erd­bestattung. Das zeigen die Umfragen der Güter­gemeinschaft Feuer­bestattungs­anlagen e.V.:  Während im Jahr 2012 noch 36 Prozent der Deutschen eine Sarg­bestat­tung wählten und 64 Prozent eine Urnen­bestattung, sank der Anteil im Jahr 2022 auf nur noch 22 Prozent. 

Insbe­sondere in Thüringen ist die Urnen­bestattung beliebt: 95 Prozent der Befragten gaben hier an, sich eine Urnen­bestattung zu wünschen. Der höchste Anteil an Menschen, die eine Erd­bestattung möchten, befindet sich in Hessen und Nord­rhein-Westfalen. Hier entschieden sich 2022 jeweils 28 Prozent der Umfrage­teil­nehmer:innen für die Bestat­tung in einem Sarg.

Die Infografik zeigt den Anteil von Sarg- und Urnenbestattungen in Deutschland von 2012 bis 2021. Im Jahr 2012 waren 64 % der Bestattungen Urnenbestattungen und 36 % waren Sargbestattungen. Der Anteil der Urnenbestattungen ist bis 2021 auf 77 % angestiegen. Die Sargbestattungen sanken entsprechend. Lediglich in den Jahren 2024 bis 2016 blieben die Anteile konstant bei 67% Urnenbestattungen und 37 % Sargbestattungen. Die Daten basieren auf Informationen der Gütegemeinschaft Feuerbestattungsanlagen und Statista aus dem Jahr 2023.
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