Obwohl der Abschluss einer Risikolebensversicherung für Rentner und Senioren nicht so üblich ist wie für junge Familien bzw. Paare, kann sie in einigen Fällen auch für über 50-Jährige sinnvoll sein: Zum Beispiel, wenn ein Kredit für ein Haus oder eine Eigentumswohnung noch nicht abbezahlt und bisher auch nicht abgesichert ist oder sie in einer unverheirateten Partnerschaft leben.
Wenn einer der Kreditnehmer überraschend stirbt, kann es passieren, dass der Partner mit der Tilgung des Kredits allein bleibt. In so einem Fall kann eine Risikolebensversicherung finanzielle Absicherung bieten. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn kein nennenswertes Vermögen vorhanden ist beziehungsweise wenn der Hinterbliebene den Kredit nicht dann nicht mehr abbezahlen könnte. Ein weiterer Grund für eine Risikolebensversicherung für Senioren kann sein, dass Sie in einer festen Partnerschaft leben, jedoch nicht verheiratet sind. Im Gegensatz zu Ehepaaren haben unverheiratete Paare im Todesfall keinen Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente. Wenn der Begünstigte nur geringe Rentenansprüche aufgebaut hat und die versicherte Person zuerst stirbt, lässt sich die Zukunft des ersten mit einer RLV finanziell absichern.
Zwar ist für die meisten Rentner die Absicherung der Kinder kein Thema (mehr). Dennoch kann es im Ausnahmefall sein, dass letztere noch auf finanzielle Unterstützung der Eltern angewiesen sind, da sie sich z.B. in der Ausbildung befinden. In solchen Fällen kann eine Risikolebensversicherung auch für Senioren eine gute Möglichkeit sein, die Absicherung Ihrer Kinder auch im Fall ihres Versterbens zu gewährleisten – wenn Sie es nicht schon vorher getan haben.