Allianz Todesfallversicherung: Ein Vater steht mit seinen zwei Kindern in der Küche und spült ab.
Hinter­bliebenen­vorsorge für den Todes­fall

Todes­fall­versicherung

  • Eine Todesfallversicherung zahlt bei Tod der versicherten Person mindestens eine vorab festgelegte Summe an bezugsberechtigte Hinterbliebene aus. Sie gehört zum Vorsorgebereich der sogenannten Hinter­bliebenen­vorsorge.
  • Zu den bekanntesten Arten der Hinterbliebenenvorsorge gehören Risiko­lebens­versicherung und Sterbe­geld­versicherung. Aber auch ein Zusatzbaustein bei einer Renten- oder Unfallversicherung kann im Todesfall eine finanzielle Absicherung oder wertvolle persönliche Unterstützung bieten.
  • Bei der Wahl einer Versicherung für den Todesfall kann es wichtig sein darauf zu achten, dass die Hinter­bliebenen­vorsorge den Absicherungsbedarf Ihrer Angehörigen deckt. Natürlich sollten die Kosten der Todesfall­absicherung mit dem persönlichen Budget vereinbar sein.
Eine Todesfallversicherung leistet, wenn die versicherte Person stirbt. In der Regel dient die ausgezahlte Versicherungssumme der finanziellen Absicherung der Familie und anderen Angehörigen. Eine Todesfallversicherung gehört zur sogenannten Hinterbliebenenvorsorge. Es gibt verschiedene Versicherungsarten, die im Todesfall mindestens einen vertraglich vereinbarten Geldbetrag an Hinterbliebene auszahlen.
  • Eine Todes­fallversicherung zahlt bei Tod der versicherten Person mindestens eine vorab festgelegte Summe bzw. Rente an die Bezugs­berechtigten (z. B. die Hinterbliebenen) aus. Sie ist eine private Versicherung und zählt zur Hinterbliebenen­vorsorge.
  • Es gibt auch staatliche bzw. gesetzliche Basis­absicherungen für den Todesfall (z. B. die gesetzliche Hinterbliebenen­absicherung der Deutschen Rentenversicherung), die allerdings in der Regel nicht ausreichen, falls überhaupt Anspruch besteht.
  • Zu den bekanntesten Arten einer Todes­fallversicherung gehören Risiko­lebens­versicherung und Sterbe­geld­versicherung. Aber auch Unfall­versicherung oder private Renten­versicherung mit Zusatz­bausteinen zur Hinter­bliebenen­vorsorge können im Todesfall finanzielle Absicherung bieten.
Eine Todesfallversicherung zahlt bei Tod des oder der Versicherten mindestens eine vorab festgelegte Versicherungssumme an eine oder mehrere begünstigte Personen aus. Das können zum Beispiel Ehe- oder Lebenspartner:in, Kinder und andere Angehörige, aber auch Geschäftspartner:innen sein.
Die Bezugsberechtigten können das Geld für verschiedene Zwecke nutzen, z. B. für die Versorgung der Familie (inkl. Ausbildung der Kinder), Immobilien­finanzierung oder Sicherung des Geschäftsbetriebs. Wie hoch mindestens die Leistung im Todesfall ist, wird bei Versicherungs­abschluss festgelegt. Je nach Versicherungs­art kann die Auszahlung wenige Tausend bis mehrere Hunderttausend Euro betragen. Die Kosten der Todesfall­absicherung (= Beitrag) richten sich nach Faktoren wie Eintrittsalter, Versicherungs­summe und Vertragslaufzeit.

Grundsätzlich kann eine Todesfallversicherung für alle sinnvoll sein, die für den Tod (finanzielle) Vorsorge treffen wollen. Besonders betrifft das:

  • Paare und Familien, die den Lebensstandard der Hinterbliebenen im Todesfall halten wollen. Mit dem Geld kann bspw. ein Immobilienkredit abbezahlt, die Ausbildung der Kinder finanziert oder weitere laufende Ausgaben gedeckt werden. Bei jungen Familien sollte eine Absicherung so lange bestehen, bis alle Familienmitglieder auf eigenen Füßen stehen und ihr eigenes Geld verdienen können.
  • Unverheiratete, die Ihren Partner oder Ihre Partnerin im Todesfall finanziell absichern wollen, da er oder sie keine gesetzliche Hinterbliebenenrente erhält.
  • Alleinstehende, die Ihren Nachlass, die Finanzierung und ggf. Organisation der Bestattung regeln wollen.
  • Immobilienbesitzer:innen / Kreditnehmer:innen, die mit der Versicherung für den Todesfall sicherstellen möchten, dass Hinterbliebene Kredit bzw. Baufinanzierung abbezahlen können.
  • Unternehmer:innen, die im eigenen Todesfall Wert auf die finanzielle Absicherung ihrer Firma, Geschäftspartner:innen oder wichtige Mitarbeitende legen um den Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten zu können.
  • Vermögende, die die Erbschaftsteuer finanzieren möchten oder eine Vermögensübertragung in Betracht ziehen.
  • Unterschätztes Risiko: Der eigene Todesfall ist nicht vorhersehbar. Die drei häufigsten Todesursachen im Jahr 2023 waren nach Destatis-Angaben Krankheiten des Kreislaufsystems, Krebserkrankungen und Krankheiten des Atmungssystems.
  • Folgen für Familien werden oft erst im Nachhinein klar: Stirbt ein Elternteil, steht nicht nur der plötzliche emotionale Verlust im Vordergrund, sondern auch finanzielle Fragen: ggf. offene Immobilienkredite, Bestattungskosten und die zukünftige Versorgung sowie Ausbildungskosten der Kinder.
  • Falls Anspruch besteht, reicht staatliche Hinterbliebenenrente in der Regel nicht aus: Selbst die sogenannte große Witwen- und Witwerrente der deutschen Rentenversicherung beträgt nur 55 % der Altersrente, welche die verstorbene Person zum Todeszeitpunkt bezogen hätte.

Quelle: VersicherungsJournal GmbH. Dies waren 2023 die häufigsten Todesursachen (Stand 20.08.2024).

Es gibt mehrere Möglichkeiten für den eigenen Tod Vorsorge zu treffen. Der Unterschied liegt meist in der Verwendung der Auszahlungssumme (z. B. Absicherung der Familie/des Kredits, Bestattungskosten etc.) und der Höhe des Auszahlungsbetrags. Daher sollten Sie sich erst einmal überlegen, für welchen Zweck Sie eine Todesfallversicherung benötigen.

Bei der Allianz gibt es eine breite Palette an Produkten, die für unterschiedliche Bedarfe stehen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welches Produkt das richtige ist, sprechen Sie mit unseren Ansprechpartner:innen vor Ort oder am Telefon.

Reine Hinterbliebenenabsicherung (auch Geschäftsbetrieb) / Immobilien-bzw. Kreditabsicherung:

  • Risikolebensversicherung (Basis oder Premiumtarif)
  • Fallende Risikolebensversicherung (z. B. für Kredite)
  • Risikolebensversicherung über Kreuz (für Partner:innen)
  • Verbundene Risikolebensversicherung (für Partner:innen)
  • Risikolebensversicherung für Diabetiker:innen
  • Hinterbliebenenabsicherung als Zusatzbaustein kombiniert mit Altersvorsorge

Hinterbliebenenabsicherung als Zusatzbaustein kombiniert mit Altersvorsorge

Weitere Absicherungsziele:

  • Lebenslange Risikolebensversicherung (Erbschaftsteuer finanzieren)
  • BestattungsSchutzbrief (Organisation und Finanzierung der Bestattung)
  • BaufinanzierungsSchutzbrief (Immobilienraten temporär absichern)
  • Unfallversicherung (Todesfallleistung als Ergänzung)
  • VermögensPolice (Vermögensübertragung)

Mit einer Risikolebensversicherung (kurz: RLV) sichern Sie Ihre Angehörigen, Geschäfts­partner:innen oder Kredite (z. B. Immobilien­finanzierung) für den Fall Ihres Todes umfangreich ab. Mit mindestens dem vertraglich vereinbarten Auszahlungs­betrag (= Versicherungssumme) können Hinterbliebene beispielsweise einen Hauskredit abbezahlen, die Ausbildung der Kinder finanzieren oder weitere laufende Ausgaben decken. Nach Stiftung Warentest ist Richtwert für die Bestimmung der Versicherungs­summe ungefähr das Drei- bis Fünffache des Bruttojahres­gehalts. Bei einem Jahreseinkommen von 50.000 Euro brutto wären das je nach Lebenssituation zwischen 150.000 und 250.000 Euro.

Wichtig: Die Auszahlung der Versicherungs­summe erfolgt nur, wenn der oder die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt. „Überlebt“ die Person das Vertragsende oder kündigt der oder die Versicherungs­nehmer:in die Police während der Laufzeit, zahlt der Versicherer für den Todesfall kein Geld aus. Bei Abschluss einer Risikolebens­versicherung erfolgt eine Gesundheits­prüfung, um das individuelle Risiko der versicherten Person zu bestimmen und angemessene Beiträge zu kalkulieren. Eine Risikolebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung gibt es nicht.

Quelle: Stiftung Warentest, Stand 01/2023

Je nach persönlichem Absicherungs­bedarf können unterschiedliche Arten der Risiko­lebens­versicherung als Hinter­bliebenen­vorsorge geeignet sein:

Fallende Risiko­lebens­versicherung

Bei einer fallenden Risikolebensversicherung sinkt die Versicherungssumme während der Vertragslaufzeit. Sinnvoll kann diese Variante sein, wenn das zu versichernde finanzielle Risiko mit den Jahren abnimmt. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie einen Kredit absichern und die Schulden während der Laufzeit geringer werden.

Risiko­lebens­versicherung über Kreuz

Eine Risikolebensversicherung über Kreuz kann als Risikolebensversicherung für Partner geeignet sein. Zur gegenseitigen Absicherung kommt das Modell nicht nur für Ehe- oder Lebenspartner:innen infrage, sondern auch für Geschäftspartner:innen. Dabei schließt jeder Partner bzw. jede Partnerin einen eigenen Vertrag ab, in dem sie bzw. er als Begünstigte:r, Beitragszahler:in und Versicherungsnehmer:in vermerkt ist. Als versicherte Person wird die Partnerin bzw. der Partner eingetragen.

Vorteil des Überkreuz-Modells: Die Versicherungsnehmerin bzw. der Versicherungsnehmer bekommt bei Tod der versicherten Person die eigene Versicherungssumme ausbezahlt. Erbschaftsteuer fällt in der Regel nicht an – es sei denn, beide Partner:innen sterben gleichzeitig.

Verbundene Risiko­lebens­versicherung

Bei einer verbundenen Risikolebensversicherung schließen Lebens-, Ehe- oder Geschäftspartner:innen einen gemeinsamen Versicherungsvertrag ab. Darin sind beide als versicherte Personen und Bezugsberechtigte eingetragen. Bei dieser Form der Risikolebensversicherung sind die Beiträge oft günstiger als bei zwei eigenständigen Verträgen. Im Todesfall zahlt der Versicherer die Versicherungssumme aber nur einmal aus. Bedeutet: Stirbt die erste Person geht die Auszahlung an den hinterbliebenen Partner bzw. die hinterbliebene Partnerin. Stirbt die zweite Person, ist keine Auszahlung mehr vorgesehen.

Risiko­lebens­versicherung für Diabetiker:innen

Die Allianz RisikoLebensversicherung für Diabetiker ermöglicht es, trotz Diabetes Typ 1, Typ 2 oder anderer Diabetestypen bedarfsgerecht für Hinterbliebene vorzusorgen. Anders als bei einer regulären Risikolebensversicherung wird bei Vertragsabschluss der HbA1c-Wert berücksichtigt. Die Gesundheitsprüfung ist unkompliziert und speziell auf Diabetiker:innen abgestimmt. Je nach Entwicklung des HbA1c-Wertes gibt es zudem die Möglichkeit, den Beitrag während der Vertragslaufzeit zu reduzieren.
Bei einigen privaten Alters­vorsorge­verträgen gibt es die Möglichkeit, eine Hinterbliebenen­absicherung zu ergänzen. Hierbei können Sie zwischen einer lebenslangen Rente oder einer Kapitalzahlung für die bezugs­berechtigten Personen auswählen.

Lebenslange Risiko­lebens­versicherung (Erbschaftsteuer finanzieren)

Die Allianz bietet eine lebenslange Risiko­lebensversicherung um z. B. Hinter­bliebene finanziell abzusichern und zudem Erbschafts­teuer zu finanzieren. Anders als bei einer regulären Risiko­lebens­versicherung bleibt der Versicherungs­schutz bei dieser Vertragsvariante ein ganzes Leben lang bestehen. Im Todesfall erhält die bezugsberechtigte Person mindestens eine garantierte Versicherungs­summe.

Sterbe­geld­versicherung – der Allianz BestattungsSchutzbrief (Organisation und Finanzierung der Bestattung)

Mit einer Sterbe­geld­versicherung lassen sich Bestattungskosten und ggf. weitere Aufwendungen im Todesfall absichern. Sinnvoll kann die Versicherung für den Todesfall sein, wenn Sie Ihre Angehörigen im Fall Ihres Todes finanziell entlasten und sichergehen wollen, dass für eine Beisetzung nach Ihren Wünschen ausreichend Geld vorhanden ist.

Wichtig: Eine Sterbe­geld­versicherung ist keine Alternative zur Risiko­lebensversicherung. Im Unterschied zur Risiko­lebens­versicherung bietet eine Sterbe­geld­versicherung Angehörigen im Todesfall keine Existenz­sicherung. Die Versicherungs­summe soll eine würdevolle Beerdigung ermöglichen; auch Wünsche für die eigene Bestattung können festgelegt werden. Anders als eine Sterbegeldversicherung leistet eine Risiko­lebens­versicherung nur, wenn die versicherte Person während der Vertrags­laufzeit stirbt. In der Regel wird die Versicherungs­summe so hoch gewählt, dass sie eine umfangreiche finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen ermöglicht.

Bau­finanzierungs-Schutz­brief (Immobilienraten temporär absichern)

Der Bau­finanzierungs-Schutz­brief bietet temporär schnelle, finanzielle Unterstützung, um die laufenden Raten für die Immobilie zunächst fortzuführen und einen Notverkauf der Immobilie zu verhindern. Im Todesfall wird eine Kapital­zahlung an Hinte­rbliebene gezahlt.

Private Unfall­versicherung (Todes­fallleistung als Ergänzung)

Sie können eine private Unfall­versicherung, die finanzielle Folgen einer unfall­bedingten Invalidität absichert, mit einer Todes­fallleistung ergänzen. Sterben Sie unfall­bedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall, so erhalten Ihre Bezugs­berechtigten eine Kapital­leistung sowie unmittelbare persönliche Unterstützung.

Wichtig: Eine private Unfall­versicherung ist keine Alternative zu einer umfangreichen Todesfall­absicherung. Sie sichert Ihre finanzielle Existenz vor allem bei schwerer unfall­bedingter Invalidität ab und unterstützt Sie und Ihre Familie persönlich mit Rat und Tat bei der Bewältigung der Unfallfolgen.

Vermögens­Police (Vermögensübertragung)

Die Vermögens­Police ist eine lebenslange Risiko­versicherung ohne Gesundheits­prüfung, deren Leistung im Todesfall an eine bestimmte Person ausbezahlt wird. Vermögen kann dadurch steuergünstig übertragen werden – ohne es vorzeitig aus der Hand zu geben.

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Kriterium
Risikolebensversicherung
Sterbegeldversicherung
Existenzsicherung ja nein
Versicherungssumme je nach Versicherer teils bis zu mehrere Millionen Euro möglich je nach Versicherer meist bis zu 20.000 Euro möglich
Leistung bei Todesfall, nur während Vertragslaufzeit bei Todesfall, lebenslanger Versicherungsschutz
Steuerlich absetzbar ja ja
Höchstalter für Abschluss je nach Versicherer 70 bis 75 Jahre je nach Versicherer 70 bis 90 Jahre
Gesundheitsprüfung ja je nach Vertrag
Wartezeit je nach Vertrag je nach Vertrag
Bezugsberechtigte:r Frei wählbar, z. B. Angehörige, Geschäftspartner:innen Frei wählbar, z. B. Angehörige
Erbschaftsteuer kann bei Überschreiten der Freibeträge anfallen kann bei Überschreiten der Freibeträge anfallen
Achten Sie darauf, dass die Versicherung für den Todesfall Ihrem persönlichen Absicherungsbedarf entspricht. Möchten Sie Ihren Angehörigen hohe Bestattungs­kosten abnehmen, kann eine Sterbegeld­versicherung sinnvoll sein. Zur umfangreichen Existenz­sicherung der Hinterbliebenen ist meist eine Risiko­lebens­versicherung geeignet. Vergessen Sie nicht, auch weitere Themen der Hinter­bliebenen­vorsorge zu durchdenken, wie z. B. die Regelung des Nachlasses,  Erbschaft­steuer­themen oder Vermögens­übertragung.

Um eine Todesfall­absicherung zu finden, sollten Sie sich vorab über mögliche Absicherungs­optionen informieren. Vergleichen Sie, welches Versicherungsprodukt Ihren Angehörigen im Ernstfall passende Leistungen und ausreichend finanzielle Entlastung bietet. Diese Aspekte sollten Sie bei Ihrer Wahl berücksichtigen:

  • Versicherungs­summe: Sollen Ihre Angehörigen im Fall Ihres Todes einen hohen Betrag zur freien Verfügung erhalten oder geht es Ihnen vorrangig um die Deckung von Bestattungs­kosten?
  • Gesundheits­prüfung: Ist das Beantworten von Gesundheits­fragen problemlos möglich oder haben Sie beispiels­weise Vorerkrankungen, die den Versicherungs­abschluss erschweren bzw. verhindern könnten?
  • Wartezeit: Soll der Versicherungs­schutz direkt ab Vertrags­abschluss beginnen oder können Sie eine Wartezeit in Kauf nehmen?
  • Todesfall­versicherung-Kosten: Ist der monatliche Beitrag der gewünschten Todesfall­absicherung mit Ihrem zur Verfügung stehenden Budget vereinbar?

Der Abschluss einer Risikolebensversicherung für Senioren und Seniorinnen kann sinnvoll sein, wenn Hinterbliebene finanziell umfangreich abgesichert werden sollen. Wollen ältere Menschen ihre Angehörigen nur bei den Bestattungskosten finanziell entlasten, ist eine Sterbe­geld­versicherung oft die bessere Option.

Zu beachten ist das Höchstalter für den Abschluss einer Risiko­lebens­versicherung oder Sterbe­geld­versicherung, das je nach Versicherer variiert. Bei der Risiko­lebens­versicherung ist der Abschluss meist maximal bis zum 75. Lebensjahr möglich. Eine Sterbe­geld­versicherung ist teilweise bis zum 90. Lebensjahr abschließbar. Versicherer stellen bei Abschluss einer Sterbe­geld­versicherung in der Regel nur wenige Gesundheits­fragen oder verzichten komplett auf eine Gesundheits­prüfung. Deswegen kommt eine Sterbe­geld­versicherung auch für Menschen mit Vorerkrankungen infrage.

Bei einer Todesfallversicherung sind die Kosten (= Beiträge) von mehreren Faktoren abhängig. Dazu gehören zum Beispiel Eintrittsalter, Höhe der Versicherungssumme und Laufzeit. Zwei Beitragsbeispiele:

  • Risikolebensversicherung (mit Gesundheitsprüfung): Allianz RLV Basis ab 2,32 Euro im Monat (Eintrittsalter 25 Jahre, Versicherungsdauer 10 Jahre, Versicherungssumme 100.000 Euro.)
  • Sterbegeldversicherung (ohne Gesundheitsprüfung): Allianz BestattungsSchutzbrief ab 6,62 Euro im Monat (Eintrittsalter: 35 Jahre, Versicherungssumme: 3.000 Euro)

Zusätzliche Informationen zum Preisvergleich der Allianz Risiko­Lebens­versicherungen

Für alle Berechnungsbeispiele wurden folgende Annahmen getroffen:

Industriekaufmann/-frau, mind. 10 Jahre Nichtraucher:in, keine risikorelevanten Hobbys, keine Gesundheitsrisiken, Eintrittsalter 25 Jahre, Versicherungsdauer 10 Jahre, Versicherungssumme 100.000 Euro, Versicherungsbeginn 01.02.2024, monatlicher Zahlbeitrag nach Verrechnung der Überschuss­anteile. Die Überschuss­anteile sind für das erste Versicherungs­jahr garantiert und können sich in den Folgejahren ändern. Stand: 17.01.2024

Hinweis: Dies ist ein fiktives Beispiel. Laufzeit und Absicherungshöhe sollten individuell auf die eigene Lebens­situation und den Absicherungs­bedarf abgestimmt werden.

Die online abschließbaren Risiko­lebens­versicherungen der Allianz:

Basisschutz RLV Basis Tarif L0(DL) – ein Produkt der Deutschen Lebensversicherungs-AG, einem Unternehmen der Allianz;

Premiumschutz RLV Plus Tarif LC0 – ein Produkt der Allianz Lebensversicherungs-AG; 

Premiumschutz RLV Plus mit Unfall Tarif LC0UZ – ein Produkt der Allianz Lebensversicherungs-AG.

Eintrittsalter: 35 Jahre, Versicherungssumme: 3.000 Euro. Für die Berechnung des Beitrags pro Monat wurde eine lebenslange Beitragszahlungsdauer zugrunde gelegt. Stand: Januar 2025

Für eine Todesfallversicherung bei der Allianz gibt es gute Gründe: Sie profitieren nicht nur von der Größe und Erfahrung der Allianz, sondern auch von einem attraktiven und flexiblen Spektrum an Leistungen.

Gibt es eine gesetzliche Hinterbliebenenabsicherung?

Ja, es gibt eine gesetzliche Hinter­bliebenen­rente für Verwitwete, Voll­waisen und Halb­waisen. Damit kann die Deutsche Renten­versicherung Hinterbliebene unter bestimmten Voraus­setzungen finanziell unterstützen. Der staatliche Hinterbliebenen­schutz ist in der Regel aber knapp bemessen, sofern die Hinterbliebenen überhaupt den Anspruch haben. Oft reicht die Hinterbliebenen­rente nicht, um den Lebens­standard der Angehörigen zu halten. Aus diesem Grund gilt eine private Hinter­bliebenen­absicherung als sinnvoll.

Warum ist eine Todesfallversicherung sinnvoll?

  • Absicherung für Hinterbliebene: Zweck einer Todesfall­versicherung ist vorrangig, das wegfallende Einkommen der versicherten Person zu kompensieren und den Lebensstandard der Hinter­bliebenen zu sichern. Mit dem vertraglich vereinbarten Auszahlungs­betrag kann die finanzielle Lücke, die monatlich entsteht, geschlossen oder minimiert werden.
    Dies gilt auch für Unternehmen: Wenn wichtige Mitarbeiter:innen oder Geschäftsführer:innen versterben, kann die Zukunft des Unternehmens in Gefahr sein. Damit der Geschäfts­betrieb in der ersten Zeit Aufrecht erhalten werden kann, hilft der Auszahlungs­betrag z. B. für die Weiter­zahlung laufender Kredite.
  • Bestattung regeln und Angehörige entlasten: Verstirbt ein Mensch, bleiben für Hinterbliebene und Angehörige oft viele Fragen offen: Wie soll der oder die Verstorbene bestattet werden? Wer plant, organisiert und bezahlt die Bestattung? Diese Entscheidungen können mit Hilfe einer Sterbe­geld­versicherung schon vorab festgelegt werden.
  • Zusatzthemen klären: Stirbt eine Person, stehen Hinter­bliebene oft vor vielen offenen Fragen. Daher ist es sinnvoll, auch im Vorfeld über Themen zu sprechen, die den Nachlass betreffen. Gibt es im Vorfeld Erbschaft­steuer­themen, die geklärt werden sollen oder soll womöglich Vermögen übertragen werden?
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