Die Summe sollte laut Stiftung Warentest etwa das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens betragen und zusätzlich auch Darlehen und Hypotheken abdecken. Es gibt auch das Modell der Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme. Wer lediglich einen Immobilienkredit durch eine Risikolebensversicherung absichern möchte, für den kann diese Variante interessant sein. Zwar sinkt damit auch die Auszahlungssumme im Todesfall, jedoch wird mit zunehmender Tilgung des Kredits auch der Kapitalbedarf niedriger.
Die letztendliche Auszahlungshöhe hängt auch von folgenden Aspekten ab:
Art der Überschussbeteiligung
- Es gibt Risikolebensversicherungen, bei denen die Auszahlung ganz einfach der vereinbarten garantierten Versicherungssumme entspricht (Standardfall). In diesem Fall reduziert sich der zu zahlende Beitrag. Dieser kann variieren. Er liegt in einem Korridor zwischen mindestens dem Nettobeitrag und maximal dem Bruttobeitrag. Unter dem Bruttobeitrag ist der vertraglich festgelegte Beitrag zu verstehen. Dieser wird um die vom Versicherer erwirtschafteten Überschüsse reduziert, sodass Ihr tatsächlich zu zahlender Beitrag (Nettobeitrag) geringer ausfällt. Der Nettobeitrag gilt allerdings nur, solange ein Versicherer die Überschüsse auch wirklich erzielt. Gelingt dies nicht, kann der zu zahlende Beitrag bis zum sogenannten Bruttobeitrag ansteigen.
- Bei einer anderen Variante kann sich die Risikolebensversicherungs-Auszahlung durch die Überschussbeteiligung erhöhen. In diesem Fall werden die vorhandenen Überschüsse für die Erhöhung der Auszahlungssumme genutzt und der zu zahlende Beitrag entspricht dem Bruttobeitrag.
Zusatzoptionen
- Dynamikoption: Um den Versicherungsschutz regelmäßig anzupassen kann bei Vertragsabschluss vereinbart werden, den Beitrag um einen festgelegten Prozentsatz jährlich zu erhöhen. Dadurch erhöht sich Ihre garantierte Versicherungssumme bzw. die Auszahlungshöhe, und Sie wirken der Inflation entgegen.
- Erhöhungsoption: Die garantierte Versicherungssumme kann gegen einen Mehrbeitrag ohne erneute Gesundheitsprüfung bei bestimmten Anlässen wie zum Beispiel Heirat oder Start in eine selbstständige Tätigkeit erhöht werden.