Allianz Risikolebensversicherung Auszahlung: Eine Frau und ein Mann sitzen am Küchentisch und blättern durch Unterlagen
Wichtige Tipps und Informationen

Risiko­lebens­versicherung Auszahlung 

  • Auszahlungshöhe: Bei Abschluss eines Risikolebensversicherungsvertrages können Sie wählen: Entweder entspricht die Auszahlungssumme einfach der vereinbarten garantierten Versicherungssumme. Alternativ kann die Summe durch die nicht garantierte Überschussbeteiligung erhöht werden.
  • Auszahlungsmodalitäten: Wenn alle notwendigen Unterlagen wie z. B. Versicherungsschein, Sterbeurkunde und ärztliches Zeugnis mit Todesursache vorliegen, kommt es zur Auszahlung der Risikolebensversicherung. Erfahrungsgemäß dauert dies ab Eingang der Unterlagen etwa vierzehn Tage. Das gilt für ein natürliches Ableben des oder der Verstorbenen oder einen Unfalltod. Bei gewaltsamem Tod des oder der Versicherten kann die Auszahlung allerdings erst nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen erfolgen.
  • Besteuerung der Auszahlung: Kommt die Risikolebensversicherung (RLV) zur Auszahlung, so ist sie immer einkommensteuerfrei. Bei Überkreuz-Verträgen, bei denen die Partner:innen nicht ihr eigenes, sondern das Leben des jeweils anderen versichern, auch erbschaftsteuerfrei. Je nach Erbschaftsteuer-Freibetrag müssen Sie aber bei den anderen Vertragsvarianten gegebenenfalls Erbschaftsteuer entrichten.
Gut zu wissen

Die Auszahlung einer Risikolebensversicherung erfolgt nur im Versicherungsfall, also normalerweise im Todesfall. Es gibt Risikolebensversicherungen, wie die der Allianz, die auch eine vorgezogene Todesfallleistung vorsehen, wenn eine fortschreitende, unheilbare Krankheit mit tödlichem Verlauf ärztlich diagnostiziert wurde – und das auch schon bei der RLV Basis. Über die Versicherungssumme können Sie dann frei verfügen.

Kündigen Sie vorher oder lassen den Vertrag auslaufen, besteht kein Anspruch auf eine Auszahlung. Dies ist der fundamentale Unterschied zu einer Altersvorsorge. Die RLV ist eine preisgünstige Hinterbliebenenabsicherung und keine Altersvorsorge. Deshalb erlaubt die Risikolebensversicherung keine Auszahlung nach Vertragsende.

So geht's
Damit zur Trauer nicht noch finanzielle Sorgen hinzukommen, sollten Sie den Todesfall unverzüglich Ihrem Versicherer melden. Damit Sie als Begünstigte:r einer Risikolebensversicherung Ihre Auszahlung schnell erhalten, sollten Sie zudem den Versicherungsschein, ein ärztliches Zeugnis mit Todesursache und die Sterbeurkunde bereithalten. Gegebenenfalls müssen Sie auch weitere Unterlagen wie z. B. Ihren Personalausweis, das Familienstammbuch und die Geburtsurkunde des oder der Verstorbenen vorlegen.
Aus­gewählte Gestaltungs­möglichkeiten
Wie hoch die Versicherungssumme ist, hängt von der Ausgestaltung des Risikolebensversicherungsvertrages ab. Die Höhe der Versicherungssumme legen Sie individuell bei Vertragsabschluss fest. In der Regel sollte die Versicherungssumme das wegfallende Einkommen der versicherten Person ersetzen, bis alle Familienmitglieder auf eigenen Füßen stehen.

Die Summe sollte laut Stiftung Warentest etwa das Drei- bis Fünffache des Bruttojahreseinkommens betragen und zusätzlich auch Darlehen und Hypotheken abdecken. Es gibt auch das Modell der Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme. Wer lediglich einen Immobilienkredit durch eine Risikolebensversicherung absichern möchte, für den kann diese Variante interessant sein. Zwar sinkt damit auch die Auszahlungssumme im Todesfall, jedoch wird mit zunehmender Tilgung des Kredits auch der Kapitalbedarf niedriger.

Die letztendliche Auszahlungshöhe hängt auch von folgenden Aspekten ab:

Art der Überschussbeteiligung

  • Es gibt Risikolebens­versicherungen, bei denen die Auszahlung ganz einfach der vereinbarten garantierten Versicherungssumme entspricht (Standardfall). In diesem Fall reduziert sich der zu zahlende Beitrag. Dieser kann variieren. Er liegt in einem Korridor zwischen mindestens dem Nettobeitrag und maximal dem Bruttobeitrag. Unter dem Bruttobeitrag ist der vertraglich festgelegte Beitrag zu verstehen. Dieser wird um die vom Versicherer erwirtschafteten Überschüsse reduziert, sodass Ihr tatsächlich zu zahlender Beitrag (Nettobeitrag) geringer ausfällt. Der Nettobeitrag gilt allerdings nur, solange ein Versicherer die Überschüsse auch wirklich erzielt. Gelingt dies nicht, kann der zu zahlende Beitrag bis zum sogenannten Bruttobeitrag ansteigen.
  • Bei einer anderen Variante kann sich die Risikolebens­versicherungs-Auszahlung durch die Überschuss­beteiligung erhöhen. In diesem Fall werden die vorhandenen Überschüsse für die Erhöhung der Auszahlungssumme genutzt und der zu zahlende Beitrag entspricht dem Bruttobeitrag.

Zusatzoptionen

  • Dynamikoption: Um den Versicherungsschutz regelmäßig anzupassen kann bei Vertragsabschluss vereinbart werden, den Beitrag um einen festgelegten Prozentsatz jährlich zu erhöhen. Dadurch erhöht sich Ihre garantierte Versicherungssumme bzw. die Auszahlungshöhe, und Sie wirken der Inflation entgegen.
  • Erhöhungsoption: Die garantierte Versicherungssumme kann gegen einen Mehrbeitrag ohne erneute Gesundheitsprüfung bei bestimmten Anlässen wie zum Beispiel Heirat oder Start in eine selbstständige Tätigkeit erhöht werden.
Das sollten Sie wissen
Bei der Auszahlung einer Risikolebensversicherung gilt: Sie erfolgt immer als einmalige Zahlung und ist in der Regel an den Todesfall der versicherten Person gebunden. Es gibt Risikolebensversicherungen wie die der Allianz, die auch eine vorgezogene Todesfallleistung vorsehen. Aber nur, wenn ein Arzt oder eine Ärztin eine fortschreitende, unheilbare Krankheit mit tödlichem Verlauf diagnostiziert hat – und das auch schon bei der RLV Basis.
Über die Versicherungssumme können Sie dann frei verfügen. Eine monatliche Zahlung der Versicherungssumme ist generell nicht möglich.
Bei Kündigung oder Vertragsende
Anders als z.B. bei einer Privaten Rentenversicherung oder einer Kapital­lebensversicherung wird bei einer Risikolebens­versicherung kein Kapital aufgebaut. Deswegen gibt es keinen Rückkaufswert; gezahlte Beiträge können nicht erstattet werden.

Eine Risikolebensversicherung ist eine sinnvolle und preiswerte Möglichkeit, die Hinterbliebenen für den Fall Ihres Todes finanziell abzusichern. Sie eignet sich auch für die Absicherung eines Immobilienkredits. Die RLV bietet steuerliche Vorteile und zwischenzeitlich ist eine RLV ohne Angabe von Gründen kündbar. Sie können den Vertrag auch flexibel an Ihre Bedürfnisse anpassen.

Bei all diesen Vorzügen ist eins aber auch klar: Im Unterschied zu einer Rentenversicherung oder einer herkömmlichen Kapitallebensversicherung ist eine Risikolebensversicherung keine Altersvorsorge. Sie bildet kein Kapital und es gibt keinen Rückkaufwert.

Kurz: Eine Auszahlung oder auch eine Erstattung geleisteter Beiträge nach Vertragsende gibt es nicht bei einer Risikolebensversicherung. Auch wenn Sie Ihre RLV während der Laufzeit kündigen, erhalten Sie kein Geld zurück. Dafür sind die Prämien einer Risikolebensversicherung selbst bei hohen Versicherungssummen vergleichsweise niedrig.

Grundsätzlich wird an die oder den Begünstigten ausgezahlt, wobei auch mehrere Personen berücksichtigt werden können. Ist keine Person benannt, gilt die gesetzliche Erbfolge bzw. die im Testament des oder der Verstorbenen verfügten Regelungen. Bei Überkreuz-Verträgen erfolgt die Risikolebensversicherungs-Auszahlung an den Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin.
Abtretung & Auszahlung zu Lebzeiten
Wenn eine Risikolebensversicherung der finanziellen Absicherung eines Kredits dient, kann es im Todesfall der versicherten Person passieren, dass die Begünstigten Ihre Ansprüche auf die Auszahlung an den Darlehensgeber abtreten müssen. Eine Auszahlung zu Lebzeiten der versicherten Person ist nur in Ausnahmefällen möglich, z.B. bei einer unheilbaren Krankheit mit absehbar tödlichem Verlauf.
In einigen Fällen müssen Sie Ihre Ansprüche aus einer Risikolebensversicherung abtreten. Klassischerweise dient eine RLV einer Bank als Sicherheit für das von ihr gewährte Darlehen. Im Leistungsfall, also bei Todesfall der versicherten Person, erfolgt die Auszahlung direkt an den Darlehensgeber, also an die Bank. Erst nachdem alle Ansprüche der Bank gedeckt sind, erhalten Begünstigte einen gegebenenfalls noch vorhandenen Restbetrag.
Eine Auszahlung der Risikolebensversicherung zu Lebzeiten ist in aller Regel nicht möglich. Ausnahme: Falls der oder die Versicherte an einer fortschreitenden, unheilbaren Krankheit mit absehbar tödlichem Verlauf leidet und dies von einem Arzt oder einer Ärztin diagnostiziert wurde, erlauben einige Versicherer eine Auszahlung, so lange die versicherte Person noch lebt. Auch bei der Allianz ist dies möglich, und das schon im Tarif RLV Basis.
Achtung, Steuern!
Egal wie hoch und egal wie lange die Laufzeit ist: Für die Auszahlung einer Risikolebensversicherung fällt keine Einkommensteuer an. Im Fall von Überkreuz-Verträgen, bei denen die Partner:innen nicht ihr eigenes, sondern das Leben des oder der jeweils anderen versichern, fällt zudem auch keine Erbschaftsteuer an. Ob diese bei den anderen Vertragsvarianten anfällt, hängt davon ab, ob die Freibeträge überschritten werden. Je näher Versicherte und Begünstigte miteinander verwandt sind, desto höher fällt der Freibetrag bei der Erbschaftsteuer grundsätzlich aus. Abgesehen von der möglichen Erbschaftssteuer ist eine Risikolebensversicherung also grundsätzlich steuerfrei.
Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?

Wie hoch sollte die Versicherungssumme einer RLV sein?

Die Stiftung Warentest empfiehlt einen Auszahlungsbetrag, der drei- bis fünfmal so hoch ist wie das Bruttojahreseinkommen des oder der Versicherten. Verdient ein Vater von zwei Kindern beispielsweise 50.000 Euro brutto im Jahr, sollte die Versicherungssumme zwischen 150.000 und 250.000 Euro betragen. Eventuell fällige Restschulden aus Immobiliendarlehen oder anderen Krediten sollten zusätzlich in der Versicherungssumme berücksichtigt werden.

Können sich Beiträge nachträglich anpassen?

Ja, es gibt hierbei verschiedene Möglichkeiten: Man kann die Risikolebensversicherung mit einer dynamischen Anpassung abschließen. Das ermöglicht dem oder der Versicherungsnehmer:in wechselnde Beiträge. Er oder sie kann sie regelmäßig verändern und so den Lebensbedingungen angleichen.

Es gibt auch Verträge mit Nachversicherungsgarantie. Dabei erlaubt der Versicherer, zum Beispiel im Falle einer Hochzeit, den Auszahlungsbetrag zu erhöhen.

Man kann auch einfach die Versicherung aus eigener Initative um eine Erhöhung des Auszahlungsbetrages bitten. In diesem Fall wird allerdings, anders als bei den beiden ersten Varianten, eine erneute Gesundheitsprüfung fällig.

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