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Wann ist eine Risiko­lebens­versicherung sinnvoll?

Finanzielle Absicherung im Todesfall
Erfahren Sie hier, wann eine Risikolebensversicherung sinnvoll ist.

Eine Risikolebensversicherung (RLV) ist sinnvoll, wenn im Falle Ihres Todes bei Ihren Hinterbliebenen eine finanzielle Lücke entsteht. Eine Risikolebensversicherung ist insbesondere zu empfehlen für: Hauptverdiener:innen, junge Familien, Kreditnehmer:innen, unverheiratete Paare oder Unternehmer:innen. Bei folgenden Anlässen ist es sinnvoll, sich über den Abschluss einer Risikolebensversicherung Gedanken zu machen: bei der Geburt eines Kindes, bei großen finanziellen Projekten wie dem Kauf einer Immobilie, Hausbau oder dem Schritt in die Selbständigkeit. Eine Risikolebensversicherung ist so lange sinnvoll, wie im Falle Ihres Todes bei Ihren Hinterbliebenen eine finanzielle Lücke entsteht – entsprechend sollte die Laufzeit gewählt werden. Für die Ermittlung einer sinnvollen Höhe der Versicherungssumme können Sie sich beispielsweise an ungefähr dem Drei- bis Fünffachen des Bruttojahresgehalts orientieren (Richtwert laut Stiftung Warentest, Stand 01/2023).

Der Abschluss einer Risikolebensversicherung ist sinnvoll, wenn im Falle Ihres Todes bei Ihren Hinterbliebenen eine finanzielle Lücke entsteht. Die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung können bestehende Ausgaben nämlich meist nicht decken. Das trifft besonders:

  • Hauptverdiener:in: Mit der Todesfallsumme werden Ihre Hinterbliebenen finanziell abgesichert. Witwen-, Witwer- und Waisenrenten der gesetzlichen Renten­versicherung ersetzen nur einen eher geringen Teil des wegfallenden Einkommens. Miete oder Kreditraten fallen aber auch im Todesfall eines Partners oder einer Partnerin weiterhin Monat für Monat in derselben Höhe an.
  • Junge Familien mit Kindern: Meist dient die Risikolebensversicherung der notwendigen finanziellen Absicherung der Familie. Witwen-, Witwer- und Waisenrenten alleine reichen in der Regel nicht aus, um Angehörige finanziell abzusichern.
  • Kreditnehmer:in: Wenn Sie einen Kredit zur Immobilienfinanzierung aufnehmen, ist es in vielen Fällen sinnvoll, diesen finanziell abzusichern. Dafür kommt eine Risikolebens­versicherung in Frage. Im Todesfall können Ihre Hinterbliebenen mit der Versicherungssumme die Kreditraten bedienen.
  • Unternehmer:in: Ihr Unternehmen können Sie mit einer Risikolebensversicherung für Ihren Todesfall, den Ihres Geschäftspartners oder Ihrer Geschäftspartnerin oder den wichtiger Mitarbeiter:innen finanziell schützen.
  • Unverheiratete in einer Beziehung, da sie im Todesfall des Partners oder der Partnerin bei der gesetzlichen Witwer- oder Witwenrente leer ausgehen.

Auch für Senioren und Seniorinnen kann eine Risikolebensversicherung sinnvoll sein, zum Beispiel wenn ein laufender Kredit noch nicht abgesichert ist oder wenn der oder die begünstigte Partner:in nur wenige Rentenansprüche aufgebaut hat. In all diesen Fällen lohnt sich eine Risikolebensversicherung.

Wenn Sie keine Hinterbliebenen haben, die nach Ihrem Tod versorgt werden müssen, lohnt sich eine Risikolebensversicherung in der Regel nicht. Als kinderloser Single, in der Ausbildung oder im Studium brauchen Sie vermutlich also nicht unbedingt eine Risikolebensversicherung, außer, Sie möchten einen Kredit zur Immobilienfinanzierung oder zum Hausbau aufnehmen. Auch wenn Sie eine Altersvorsorge aufbauen oder Ihre eingezahlten Beiträge nach Vertragsende zurück erhalten möchten, ist eine Risikolebensversicherung nicht das richtige Produkt für Sie.

Egal ob Hauptverdiener:in, junge Familien mit Kindern, Kreditnehmer:in oder andere – in vielen Lebenssituationen stellt die RLV eine sinnvolle Hinterbliebenenabsicherung dar. Es lohnt sich einmal darüber nachzudenken, welche finanziellen Folgen der eigene unerwartete Tod für die Hinterbliebenen mit sich brächte, das erübrigt oft die Frage: "Risikolebensversicherung, ja oder nein"?

Der Bau oder Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung stellt für die meisten Deutschen das größte finanzielle Projekt ihres Lebens dar. Den überwiegenden Teil der Finanzierung bildet in aller Regel ein mit der Immobilie abgesicherter Kredit: das Darlehen. Dieses wird über viele Jahre nach und nach getilgt.

Wenn der oder die Hauptverdiener:in unerwartet stirbt, passiert es leider häufig, dass die Hinterbliebenen nicht mehr in der Lage sind, ihre Kreditraten zu bedienen. Da das Haus oder die Wohnung als Sicherheit für das Darlehen dient, verlieren die Hinterbliebenen dann nicht nur eine:n nahen Angehörige:n, sondern auch ihr Heim.

Eine Risikolebensversicherung beim Haus- oder Wohnungskauf ist somit vor allem dann sinnvoll, wenn ein:e Partner:in den Kredit nicht allein abbezahlen kann. Mit Hilfe der Versicherungssumme kann Ihre Familie beziehungsweise Ihr:e hinterbliebene:r Partner:in den Kredit weiter abzahlen, falls Sie sterben sollten. Unabhängig davon sollten Sie für Ihren Todesfall auch für den Lebensunterhalt Ihrer Hinterbliebenen vorsorgen. Die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung sollte beim Vertragsabschluss mindestens der Höhe des Kredits entsprechen. Zur Absicherung eines Kredits kann sich eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme eignen: Die Anfangsversicherungssumme fällt dabei jährlich um einen bestimmten Betrag und passt sich so der sinkenden Restschuld an. Die Laufzeit des RLV-Vertrags sollte ebenfalls passend zur Immobilienfinanzierung gewählt werden.

Grundsätzlich kommen für Paare drei Varianten der gegenseitigen Absicherung in Frage:

  • ein gemeinsamer Vertrag als „verbundene Risikolebensversicherung“
  • zwei Verträge, also je Partner:in ein einzelner Vertrag 
  • zwei Verträge als „Risikolebensversicherung über Kreuz“

Für kinderlose Paare mit zwei ähnlichen Einkommen eignet sich vor allem die verbundene Risikolebensversicherung. Bei dieser Variante sind in einem Vertrag zwei Partner beziehungsweise Partnerinnen abgesichert. Dies ist stets günstiger, als wenn jede:r Partner:in über eine eigene Risikolebensversicherung mit derselben Absicherungshöhe verfügt. Dabei wird die Versicherungssumme nur einmal ausgezahlt, beim ersten Todesfall. Das gilt auch, falls beide Versicherte gleichzeitig versterben sollten, etwa bei einem Autounfall. Danach erlischt die Versicherung und es besteht keine Absicherung der Hinterbliebenen mehr. Zu beachten bleiben mögliche erbschaftsteuerliche Folgen.

Ist nur eine beziehungsweise einer der beiden Partner:innen berufstätig oder das Erwerbseinkommen sehr unterschiedlich, bieten sich zwei einzelne RLV-Verträge mit deutlich unterschiedlichen Versicherungssummen an. Je nachdem, welche:r Partner:in stirbt, fällt nämlich die Versorgungslücke sehr unterschiedlich aus. Außerdem kann bei dieser Variante der beziehungsweise die Begünstigte zum Beispiel im Falle einer Trennung ohne Zustimmung der Partnerin oder des Partners geändert werden.

Für Familien, vermögende Ehepaare oder unverheiratete Paare kann aus steuerlichen Gründen eine „Risikolebensversicherung über Kreuz“ mit zwei Verträgen sinnvoll sein, da so eine mögliche Erbschaftsteuer vermieden werden kann.

Risikolebensversicherung für Partner

Eine Risikolebensversicherung ist für Unternehmer:innen sinnvoll, um den Bestand der eigenen Firma abzusichern. Denn allzu oft muss die Firma aufgrund finanzieller Engpässe nach dem Tod des Inhabers oder der Inhaberin liquidiert werden. Mit einer Risikolebensversicherung können sich Geschäftspartner:innen gegenseitig sowie ihr Unternehmen für den Todesfall wichtiger Mitarbeiter:innen absichern. Diese Geschäftsrisiken sollten Sie idealerweise von der Absicherung Ihrer Familie trennen.

Wenn Sie sich als Geschäftspartner:innen oder Gesellschafter:innen absichern möchten, gibt es die Möglichkeit, einen Vertrag als sogenannte „verbundene Risikolebensversicherung“ abzuschließen. Bei dieser Variante sind in einem Vertrag zwei Partner beziehungsweise Partnerinnen abgesichert. Die Versicherungssumme wird nur einmal ausgezahlt, beim ersten Todesfall. Das gilt auch, falls beide Versicherte gleichzeitig versterben sollten, etwa bei einem Flugzeugabsturz.

Nach Stiftung Warentest ist Richtwert für die Bestimmung der Versicherungssumme ungefähr das Drei- bis Fünffache des Bruttojahresgehalts der versicherten Person (Quelle: Stiftung Warentest, Stand 01/2023). In der Regel sollte im Todesfall die Versicherungssumme das wegfallende Einkommen der versicherten Person ersetzen, bis alle Familienmitglieder auf eigenen Füßen stehen. Verdient ein Vater von zwei Kindern beispielsweise 50.000 Euro brutto im Jahr, sollte die Versicherungssumme zwischen 150.000 und 250.000 Euro betragen. Zusätzlich sollten Sie in der Versicherungssumme offene Verbindlichkeiten berücksichtigen, zum Beispiel Restschulden aus Immobiliendarlehen oder andere Kredite (falls diese nicht anderweitig abgesichert sind, beispielsweise über eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme).

Wollen Sie herausfinden, welche Versicherungssumme für Ihre Risikolebensversicherung notwendig ist, kommen Sie um eine Analyse Ihrer derzeitigen finanziellen Situation nicht herum. Wie verändern sich die monatlichen Einnahmen und Ausgaben, wenn Sie sterben sollten? Wie hoch ist die zu erwartende Witwen- beziehungsweise Witwerrente und die Waisenrente? Welche Ausgaben reduzieren beziehungsweise erhöhen sich im Todesfall? Hiermit können Sie exakter als mit der Faustformel ermitteln, welcher monatliche Betrag Ihren Hinterbliebenen fehlt.

Sie sind der oder die Hauptverdiener:in in der Familie. Sie berechnen, dass nach Abzug des Einkommens Ihres Partners oder Ihrer Parnterin und der Witwen- beziehungsweise Witwerrente sowie der Waisenrente, Ihren Hinterbliebenen durch den Wegfall Ihres Einkommens insgesamt 1.200 Euro im Monat fehlen. Um von diesem Betrag ausgehend, die erforderliche Versicherungssumme zu bestimmen, ermittelt man nun noch den Zeitraum über den der monatliche Betrag benötigt wird, beispielsweise 25 Jahre. So kommt man in diesem Beispiel auf eine erforderliche Versicherungssumme von 360.000 Euro.

Eine Dynamikoption ist für eine Risikolebensversicherung sinnvoll, um der Inflation entgegenwirken. Dabei kann beispielsweise der Beitrag für Ihre RLV jährlich um 3 Prozent ohne Gesundheitsprüfung erhöht werden. Damit erhöht sich dann auch die vereinbarte Versicherungssumme. Viele Menschen unterschätzen den Einfluss der Inflation auf die Kaufkraft. In Deutschland betrug die jährliche Inflation in den vergangenen Jahren durchschnittlich 2,2 Prozent. Bei einer solchen Inflationsrate sind 100 Euro nach 20 Jahren nur noch knapp 65 Euro wert. Wer also auf Kaufkraft-Basis eine gleichbleibende Absicherung erreichen will, der sollte einen Vertrag mit Dynamik abschließen.

Zur finanziellen Absicherung von Immobilienfinanzierungen und anderen Krediten kann eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme sinnvoll sein. Hier fällt die Versicherungssumme mit der Zeit und Sie zahlen in der Regel geringere Beiträge als bei einer Risikolebensversicherung mit konstanter Versicherungssumme.

Die Laufzeit der Risikolebensversicherung hängt von Ihrer individuellen Situation ab: Sie ist so lange sinnvoll, wie im Falle Ihres Todes bei Ihren Hinterbliebenen eine finanzielle Lücke entsteht. Soll damit beispielsweise ein Immobilienkredit abgesichert werden, sollte die Risikolebensversicherung so lange laufen, bis der Kredit getilgt ist.

Möchten Sie die Risikolebensversicherung zur Absicherung Ihrer Familie einsetzen, sollte die Laufzeit in der Regel erst enden, wenn die Ausbildung oder das Studium des jüngsten Kindes beendet ist. Dann steht der Nachwuchs meist auf eigenen Beinen und ist finanziell nicht mehr von Ihnen abhängig. Im Zweifelsfall sollten Sie die Vertragslaufzeit lieber einige Jahre länger ansetzen, kündigen können Sie die Risikolebensversicherung dann immer noch, falls Sie sie nicht mehr benötigen sollten.

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