Risikolebensversicherung beim Hauskauf sinnvoll
- Wenn Sie einen Kredit zur Immobilienfinanzierung aufnehmen, ist es in vielen Fällen sinnvoll, diesen finanziell abzusichern. Dafür kommt eine Risikolebensversicherung in Frage. Im Todesfall können Ihre Hinterbliebenen mit der Versicherungssumme die Kreditraten bedienen.
- Die Versicherungssumme der RLV sollte beim Vertragsabschluss mindestens der Höhe des Kredits entsprechen. Zur Absicherung eines Kredits eignet sich auch eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme. Die Anfangsversicherungssumme fällt dabei jährlich um einen bestimmten Betrag und passt sich so der sinkenden Restschuld an.
- Die Laufzeit des RLV-Vertrags sollte ebenfalls passend zur Immobilienfinanzierung gewählt werden. Zudem können Sie prüfen, ob eine zusätzliche Absicherung bei Berufsunfähigkeit für Sie sinnvoll ist.
Worauf müssen Sie beim Abschluss einer RLV beim Hauskauf achten?

Eine Risikolebensversicherung beim Hauskauf ist in vielen Fällen sinnvoll, jedoch sollten Sie dabei auf eine passende Laufzeit des Vertrags achten. Idealerweise läuft die RLV so lange bis der Kredit getilgt ist. Das heißt, Sie sollten sich nicht nach der Laufzeit des ersten Kreditvertrags für die Baufinanzierung bei der Bank, sondern nach der gesamten voraussichtlichen Rückzahlungsdauer richten. Wenn Sie für die Rückzahlung Ihres Immobilienkredits zwanzig Jahre benötigen, sollte die Laufzeit Ihrer Risikolebensversicherung auch mindestens zwanzig Jahre betragen.
Vereinfachte Gesundheitsprüfung
In dem Zuge müssen Sie Gesundheitsfragen beantworten. Auf Basis der Risikoprüfung kann der Versicherer Ihr persönliches Todesfallrisiko bestimmen und Ihren Beitrag berechnen. Eine RLV ohne Gesundheitsprüfung gibt es zwar nicht, doch in manchen Fällen bieten einige Versicherer an, eine vereinfachte Gesundheitsprüfung mit nur wenigen Fragen vornehmen zu lassen. Dies kann zum Beispiel bei der Absicherung von Immobiliendarlehen der Fall sein. Zusätzlich müssen in der Regel noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit Sie die verkürzte Gesundheitsprüfung nutzen können – z. B. dass die maximale Versicherungssumme und das Höchsteintrittsalter nicht überschritten werden.

Zusätzliche Absicherung bei Berufsunfähigkeit

Es kann sinnvoll sein, im Rahmen der Risikolebensversicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit vorzusorgen. Je nach Versicherer und Tarif gibt es dafür zwei Varianten: Eine Beitragsbefreiung bzw. eine Rentenzahlung im Fall von Berufsunfähigkeit.
- In manchen Fällen gibt es die Möglichkeit, eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit in Ihren RLV-Vertrag einzuschließen. Wenn Sie berufsunfähig werden, müssen Sie keine Beiträge für Ihre Risikolebensversicherung für die Dauer der BU zahlen. Der Hinterbliebenenschutz bleibt erhalten.
- Eine andere Möglichkeit ist, (zusätzlich) eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung in Form einer Rentenzahlung bei BU in Ihre RLV einzuschließen, wenn Sie noch keine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben. Angenommen, Sie haben einen Immobilienkredit aufgenommen, den Sie noch einige Jahre abzahlen müssen und werden dann berufsunfähig. Leistungen aus einer Risikolebensversicherung erhalten Sie in diesem Fall nicht, denn sie wird nur im Todesfall ausgezahlt. Dann können Sie unter Umständen die Kreditraten nicht mehr zahlen und Ihre Familie gerät in finanzielle Schwierigkeiten. Bei eingeschlossenem Schutz bei Berufsunfähigkeit in Form einer Rentenzahlung können Sie Ihre Kreditraten mit Hilfe der monatlichen Rente weiterhin zahlen.
Risikolebensversicherung oder Restschuldversicherung
Vor- und Nachteile einer Restschuldversicherung
Eine Risikolebensversicherung ist nicht die einzige Möglichkeit, eine Baufinanzierung abzusichern. Auch eine Restschuldversicherung kommt dafür prinzipiell in Frage. Sie wird auch Restkreditabsicherung oder Kreditausfallversicherung genannt. Ein Kreditnehmer kann sich mit einer Restschuldversicherung z.B. gegen folgende Risiken finanziell absichern: Tod, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Unfall. Im Versicherungsfall werden die monatlichen Kreditraten temporär weiterbezahlt oder die Restschuld beglichen – wenn die Höhe der Absicherung passend gewählt wurde. Die begünstigte Person ist dabei häufig die Bank; es kann allerdings auch vorkommen, dass der Darlehensnehmer begünstigt ist wie z.B. bei dem Baufinanzierungs-Schutzbrief.
Der Abschluss einer Restschuldversicherung ist freiwillig. Es kann jedoch vorkommen, dass eine Bank ein Darlehen ohne eine Absicherung durch eine RSV oder eine Risikolebensversicherung nicht gewährt, weil sie eine zusätzliche Kreditsicherheit fordert beispielsweise bei niedriger Bonität. In dem Fall, sind die Kosten der Absicherung allerdings mit in den Effektivzins der Finanzierung einzurechnen. Hinweis: Nach dem Wohnimmobilienkreditgesetz sind Berater:innen sogar verpflichtet, Sie auf die oben angesprochenen Risiken hinzuweisen. Geschieht dies nicht, dann fragen Sie aktiv nach Lösungsmöglichkeiten.
Anders als bei der Risikolebensversicherung ist es bei der Restschuldversicherung in der Regel möglich, zusätzlich zum Todesfallschutz einen Schutz bei Arbeitslosigkeit, schwerer Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit zu integrieren. Tipp: Prüfen Sie, welche Versicherungen Sie bereits haben und welche Risiken damit abgedeckt sind. Lassen Sie sich ausführlich zu den verschiedenen Absicherungsmöglichkeiten speziell für Ihre individuelle Lebenssituation beraten. Kein Fall gleicht dem anderen.
Mit dem Baufinanzierungs-Schutzbrief bietet die Allianz eine Absicherung an, die im Fall von Arbeitsunfähigkeit, Tod oder Arbeitslosigkeit schnelle finanzielle Unterstützung leistet. Bei Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie nach einer Karenzzeit von 42 Tagen temporär eine monatliche Rente, mit der Sie Ihre laufenden Darlehensraten je nach gewählter Absicherungssumme ganz oder teilweise begleichen können. Sollten Sie während der Vertragslaufzeit versterben, erhalten Ihre hinterbliebenen Bezugsberechtigten eine Einmalzahlung. Für den Abschluss des Baufinanzierungs-Schutzbriefs der Allianz ist keine Gesundheitsprüfung notwendig. Im Falle der Arbeitslosigkeit erhalten Sie temporär eine monatliche Rente. Diese garantierte Rente erhalten Sie nach Ablauf der Karenzzeit von einem Monat für die Dauer der ununterbrochenen Arbeitslosigkeit, bei zuvor abhängig Beschäftigten solange Sie Arbeitslosengeld (ALG) I beziehen, für bis zu 24 Monate. Bei der Absicherung im Falle der Arbeitslosigkeit handelt es sich um einen optionalen Baustein, den Sie auf Wunsch abschließen können.
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