Quelle: Stiftung Warentest, Stand 01/2023
Falls Sie sterben sollten, kann Ihre Familie die Kreditraten unter Umständen nicht allein weiterzahlen, da Ihr Verdienst fehlt. Als Folge kann es passieren, dass Ihre Hinterbliebenen große finanzielle Sorgen bekommen und das Haus verkaufen müssen. In diesem Fall sind finanzielle Einbußen wahrscheinlich, da der Verkauf dann meist schnell gehen muss. Eine Risikolebensversicherung beim Hauskauf ist vor allem dann sinnvoll, wenn ein:e Partner:in den Kredit nicht allein abbezahlen kann. Mit Hilfe der Versicherungssumme kann Ihre Familie bzw. Ihr:e hinterbliebene:r Partner:in den Kredit weiter abzahlen, falls Sie sterben sollten. Unabhängig davon sollten Sie für Ihren Todesfall auch für den Lebensunterhalt Ihrer Hinterbliebenen vorsorgen.
Der Abschluss einer Risikolebensversicherung beim Hauskauf ist nicht immer Pflicht, wenn Sie hierfür einen Kredit aufnehmen, jedoch sinnvoll. Die Bank kann eine Absicherung des Kredits verlangen, wenn zum Beispiel die Finanzierung der Immobilie hauptsächlich bei einem Familienmitglied – meist dem oder der Hauptverdienenden – liegt. Doch selbst, wenn die Bank keine Absicherung des Immobilienkredits verlangt, ist diese in vielen Fällen wichtig. Damit können Sie Ihre Familie in Ihrem Todesfall vor finanziellen Schwierigkeiten schützen.
Quelle: Stiftung Warentest, Stand 01/2023
Bei der „üblichen“ RLV bleibt die Versicherungssumme während der Laufzeit konstant – außer bei eingeschlossener Dynamikoption. Bei einer Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme, fällt die Anfangsversicherungssumme jährlich um einen bestimmten Betrag. Diese Art der Risikolebensversicherung kommt meist bei der Kreditabsicherung zum Einsatz, da sich die Versicherungssumme so der ebenfalls geringer werdenden Restschuld anpasst. Die Beiträge sind im Vergleich zu einer RLV mit konstanter Versicherungssumme günstiger, weil die über die Laufzeit geringer werdenden Leistungen berücksichtigt sind.
Eine Risikolebensversicherung beim Hauskauf ist in vielen Fällen sinnvoll, jedoch sollten Sie dabei auf eine passende Laufzeit des Vertrags achten. Idealerweise läuft die RLV so lange bis der Kredit getilgt ist. Das heißt, Sie sollten sich nicht nach der Laufzeit des ersten Kreditvertrags für die Baufinanzierung bei der Bank, sondern nach der gesamten voraussichtlichen Rückzahlungsdauer richten. Wenn Sie für die Rückzahlung Ihres Immobilienkredits zwanzig Jahre benötigen, sollte die Laufzeit Ihrer Risikolebensversicherung auch mindestens zwanzig Jahre betragen.
In dem Zuge müssen Sie Gesundheitsfragen beantworten. Auf Basis der Risikoprüfung kann der Versicherer Ihr persönliches Todesfallrisiko bestimmen und Ihren Beitrag berechnen. Eine RLV ohne Gesundheitsprüfung gibt es zwar nicht, doch in manchen Fällen bieten einige Versicherer an, eine vereinfachte Gesundheitsprüfung mit nur wenigen Fragen vornehmen zu lassen. Dies kann zum Beispiel bei der Absicherung von Immobiliendarlehen der Fall sein. Zusätzlich müssen in der Regel noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit Sie die verkürzte Gesundheitsprüfung nutzen können – z. B. dass die maximale Versicherungssumme und das Höchsteintrittsalter nicht überschritten werden.
Es kann sinnvoll sein, im Rahmen der Risikolebensversicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit vorzusorgen. Je nach Versicherer und Tarif gibt es dafür zwei Varianten: Eine Beitragsbefreiung bzw. eine Rentenzahlung im Fall von Berufsunfähigkeit.
Eine Risikolebensversicherung ist nicht die einzige Möglichkeit, eine Baufinanzierung abzusichern. Auch eine Restschuldversicherung kommt dafür prinzipiell in Frage. Sie wird auch Restkreditabsicherung oder Kreditausfallversicherung genannt. Ein:e Kreditnehmer:in kann sich mit einer Restschuldversicherung z.B. gegen folgende Risiken finanziell absichern: Tod, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Unfall. Im Versicherungsfall werden die monatlichen Kreditraten temporär weiterbezahlt oder die Restschuld beglichen – wenn die Höhe der Absicherung passend gewählt wurde. Die begünstigte Person ist dabei häufig die Bank; es kann allerdings auch vorkommen, dass der oder die Darlehensnehmer:in begünstigt ist wie z.B. bei dem Baufinanzierungs-Schutzbrief.
Der Abschluss einer Restschuldversicherung ist freiwillig. Es kann jedoch vorkommen, dass eine Bank ein Darlehen ohne eine Absicherung durch eine RSV oder eine Risikolebensversicherung nicht gewährt, weil sie eine zusätzliche Kreditsicherheit fordert beispielsweise bei niedriger Bonität. In dem Fall, sind die Kosten der Absicherung allerdings mit in den Effektivzins der Finanzierung einzurechnen. Hinweis: Nach dem Wohnimmobilienkreditgesetz sind Berater:innen sogar verpflichtet, Sie auf die oben angesprochenen Risiken hinzuweisen. Geschieht dies nicht, dann fragen Sie aktiv nach Lösungsmöglichkeiten.
Anders als bei der Risikolebensversicherung ist es bei der Restschuldversicherung in der Regel möglich, zusätzlich zum Todesfallschutz einen Schutz bei Arbeitslosigkeit, schwerer Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit zu integrieren. Tipp: Prüfen Sie, welche Versicherungen Sie bereits haben und welche Risiken damit abgedeckt sind. Lassen Sie sich ausführlich zu den verschiedenen Absicherungsmöglichkeiten speziell für Ihre individuelle Lebenssituation beraten. Kein Fall gleicht dem anderen.
Mit dem Baufinanzierungs-Schutzbrief bietet die Allianz eine Absicherung an, die im Fall von Arbeitsunfähigkeit, Tod oder Arbeitslosigkeit schnelle finanzielle Unterstützung leistet. Bei Arbeitsunfähigkeit erhalten Sie nach einer Karenzzeit von 42 Tagen temporär eine monatliche Rente, mit der Sie Ihre laufenden Darlehensraten je nach gewählter Absicherungssumme ganz oder teilweise begleichen können. Sollten Sie während der Vertragslaufzeit versterben, erhalten Ihre hinterbliebenen Bezugsberechtigten eine Einmalzahlung. Für den Abschluss des Baufinanzierungs-Schutzbriefs der Allianz ist keine Gesundheitsprüfung notwendig. Im Falle der Arbeitslosigkeit erhalten Sie temporär eine monatliche Rente. Diese garantierte Rente erhalten Sie nach Ablauf der Karenzzeit von einem Monat für die Dauer der ununterbrochenen Arbeitslosigkeit, bei zuvor abhängig Beschäftigten solange Sie Arbeitslosengeld (ALG) I beziehen, für bis zu 24 Monate. Bei der Absicherung im Falle der Arbeitslosigkeit handelt es sich um einen optionalen Baustein, den Sie auf Wunsch abschließen können.