Mit einer Risikolebensversicherung (RLV) sichern Sie Ihre Hinterbliebenen im Falle Ihres Todes finanziell ab. Ob Ihre Hinterbliebenen ausreichend abgesichert sind, hängt davon ab, wie viel Vermögen Sie Ihrer Familie hinterlassen und ob Ihre Hinterbliebenen über ein dauerhaft sicheres Einkommen verfügen. Witwer-, Witwen- und Waisenrenten alleine reichen in der Regel nicht aus, um Angehörige finanziell abzusichern. So bietet die Risikolebensversicherung für junge Familien die Möglichkeit, sich für die Zukunft abzusichern. In der Regel ist es sinnvoll, wenn beide Elternteile sich gegenseitig finanziell absichern. Auch für Rentner:innen und Senioren oder Seniorinnen kann es sich lohnen, eine Risikolebensversicherung zum Schutz ihrer Hinterbliebenen abzuschließen. Die Begünstigten einer RLV sind frei wählbar und lassen sich meist ändern. Sie können beispielsweise Ihre noch minderjährigen Kinder als Begünstigte einer Risikolebensversicherung eintragen.
Risikolebensversicherung: Absicherung für Familie und Kinder
Risikolebensversicherung und Familie kurz erklärt
Darum ist eine Risikolebensversicherung für Familien sinnvoll
Wenn Ihnen etwas zustößt, verliert Ihre Familie nicht nur einen geliebten Menschen. Möglicherweise kommen auch erhebliche finanzielle Probleme auf Ihre Hinterbliebenen zu. So entsteht oft eine Versorgungslücke, da die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung bestehende Ausgaben in der Regel nicht decken können.
Mit einer Risikolebensversicherung können Sie Ihren (Ehe-)Partner oder Ihre (Ehe-)Partnerin und Ihre Kinder finanziell absichern. Auch falls Sie Ihre Partnerin oder Ihren Partner bereits durch die Erbschaft einer bezahlten Immobilie abgesichert haben, ist eine Risikolebensversicherung sinnvoll, denn oft reichen die finanziellen Mittel nicht aus, um die gewohnten Lebenshaltungskosten zu decken.
Mit Risikolebensversicherung Familie absichern
In der Regel ist es sinnvoll, wenn beide Elternteile sich gegenseitig finanziell absichern. Stirbt beispielsweise der Hauptverdiener oder die Hauptverdienerin, kann der überlebende Elternteil mit der Auszahlung der Risikolebensversicherung die Familie ernähren. Stirbt diejenige Person, die die Kinder betreut, kann der oder die Überlebende dank der Auszahlungssumme weniger arbeiten oder eine Kinderbetreuung finanzieren.
Auch für Kinder hilfreich
Die Absicherung von Kindern ist besonders sinnvoll für Alleinerziehende und späte Eltern. Denn: Eine Risikolebensversicherung bietet nicht nur Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin, sondern auch Ihrem Kind im Ernstfall liquide Mittel, zum Beispiel damit es seine Ausbildung oder sein Studium ohne finanzielle Sorgen in Ruhe beenden kann. Bei Patchwork-Familien kann die Absicherung des eigenen Nachwuchses ebenfalls im Vordergrund stehen.
Glücklicherweise erlaubt Ihnen eine Risikolebensversicherung, die Begünstigten genau wie gewünscht festzulegen. Ebenfalls positiv: Sie können diese in den meisten Fällen ohne Probleme nachträglich ändern. Sie sehen, dass eine Risikolebensversicherung für Kinder eine hervorragende Absicherung bedeutet. So ermöglicht es eine Risikolebensversicherung den Eltern, ihrem Nachwuchs finanzielle Sicherheit zu geben. Auch wenn den Erziehungsberechtigten etwas zustößt.
Beispiel: 40-jähriger Vater mit Wohnimmobilie
Ein Vater (40), Alleinverdiener, bekommt 50.000 Euro brutto im Jahr. Die Familie ist gerade mit zwei kleinen Kindern in ihre eigene Wohnung gezogen und hat dafür ein Darlehen in Höhe von 200.000 Euro aufgenommen. Die Familie hat daher mit einer RLV den Kredit abgesichert. So bietet die Risikolebensversicherung für die junge Familie die Sicherheit, die Wohnung behalten zu können, falls dem Vater etwas passiert. Das Beispiel zeigt, dass eine Risikolebensversicherung für Familien mit Wohneigentum besonders sinnvoll ist: Der Lebensmittelpunkt bleibt erhalten, auch wenn dem Hauptverdiener etwas zustößt.
Die Gestaltungsvarianten einer Risikolebensversicherung
Für die Hinterbliebenenabsicherung Ihres Ehe- oder Lebenspartners und Ihrer Ehe- oder Lebenspartnerin, aber auch Ihrer Kinder, gibt es unterschiedliche Varianten für die Gestaltung einer Risikolebensversicherung:
- Verbundene RLV / Partner-RLV: Bei dieser RLV-Variante wird nur ein Vertrag abgeschlossen. Darin werden beide Partner:innen als versicherte Personen und Bezugsberechtigte genannt.
- Zwei Einzelverträge: Bei dieser Gestaltungsvariante sind der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin und die versicherte Person je Vertrag identisch. Als Begünstigter oder Begünstigte für die Auszahlung der RLV wird der Partner oder die Partnerin eingetragen.
- Überkreuz-Verträge: Bei dieser Vertragsvariante schließt jeder Partner und jede Partnerin einen eigenen RLV-Vertrag ab, in dem er oder sie als Versicherungsnehmer:in, Begünstigte oder Begünstigter und Beitragszahler:in eingetragen wird. Als versicherte Person wird jedoch der andere Partner oder die andere Partnerin eingetragen.
Bevor Sie sich für eine Vertragsvariante entscheiden, sollten Sie zunächst die voraussichtlichen steuerlichen Konsequenzen abschätzen. Denn je nach Vertragskonstellation kann Erbschaftsteuer anfallen. Eine ausführliche Erläuterung der Varianten finden Sie auf unserer Ratgeber-Seite Risikolebensversicherung und Partner.
Sie sind sich unsicher, welche Vertragsart für Sie die richtige ist? Lassen Sie sich von einem Ansprechpartner oder einer Ansprechpartnerin der Allianz beraten!
Alleinerziehende Eltern: Beispiel 38-jährige alleinerziehende Mutter
Eine berufstätige, alleinerziehende Mutter (38) möchte ihre siebenjährige Tochter frühzeitig finanziell absichern, falls ihr selbst etwas zustößt. Die Großeltern würden sich um das Kind kümmern, haben aber nur eine kleine Rente. Die Frau will mit einer Risikolebensversicherung den Eltern finanzielle Sicherheit für den Fall der Fälle geben. Zudem soll die Absicherung gewährleisten, dass die Tochter Ausbildung oder Studium ohne finanzielle Sorgen absolvieren kann.
Tipps für Alleinerziehende
Als alleinerziehende Mutter oder Vater sollten Sie genau angeben, wer das Geld im Todesfall erhalten soll. Grundsätzlich können Sie Ihre minderjährigen Kinder als Bezugsberechtigte benennen. Dabei empfiehlt es sich festzulegen, wer das Geld im Leistungsfall verwalten soll, solange der oder die Bezugsberechtigte noch minderjährig ist.
Änderungen der Begünstigten meist problemlos möglich
Die Zusammensetzung der Familie ist nie in Stein gemeißelt. Sie kann sich durch Scheidung oder eine neue Partnerschaft grundlegend ändern. Das Gute an einer Risikolebensversicherung ist: sie bleibt flexibel. In der Regel können Sie Ihre Risikolebensversicherung an Ihre neue Situation anpassen, beispielsweise indem Sie eine neue Bezugsberechtige hinzufügen oder einen alten streichen. Lediglich die am Vertrag beteiligten Personen müssen sich einig werden.