Kündigung einer Risikolebensversicherung kurz erklärt
- Eine Risikolebensversicherung (RLV) kann unter Einhaltung der Kündigungsfrist problemlos und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
- Einschränkungen bei der Kündigung können auftreten, wenn die RLV zur Absicherung eines Kredits abgeschlossen wurde, oder beispielsweise ein Unternehmen der Begünstigte ist und Ansprüche anmeldet.
- Kündigung muss nicht immer der beste Weg sein! Es gibt sinnvolle Alternativen wie zum Beispiel die Beitragsstundung.
Gründe für eine Kündigung
Es gibt unterschiedliche Situationen im Leben, in denen es erforderlich erscheint, eine Risikolebensversicherung zu kündigen. Einige Beispiele:
- Die Notwendigkeit, Hinterbliebene abzusichern, fällt weg, weil die Kinder auf eigenen Beinen stehen.
- Durch unvorhergesehene Ereignisse ist gerade kein Geld vorhanden, um die Rate – korrekterweise Beitrag genannt – zu bezahlen.
- Ein anderer Versicherer bietet bei gleicher Leistung eine günstigere Rate an und Sie möchten vielleicht den Anbieter der RLV wechseln.
Bitte beachten Sie, dass, anders als bei einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung, kein Geld in Form eines Rückkaufwertes bei der Kündigung der Risikolebensversicherung ausbezahlt wird.
Wie kann ich eine Risikolebensversicherung beenden?
- Frist: Unter Einhaltung der Kündigungsfrist können Sie im Regelfall (Ausnahmen finden Sie hier) jederzeit Ihre Risikolebensversicherung kündigen. Bei der Allianz ist eine Kündigung zum Ende des laufenden Monats möglich. Es entstehen keine weiteren Kosten für Sie. Welche Kündigungsfrist für Ihre Risikolebensversicherung gilt, können Sie in den zugehörigen Versicherungsbedingungen nachlesen oder bei Ihrem persönlichen Ansprechpartner oder Ihrer Ansprechpartnerin erfragen.
- Form: Bei der Allianz können Sie Ihre Risikolebensversicherung jederzeit in Textform (z.B. Brief oder E-Mail) kündigen. Sie sollte neben Ihrem Namen und Ihren Adressdaten auch den Kündigungszeitpunkt, zu dem gekündigt wird, die Versicherungsnummer und Ihre Unterschrift enthalten. Kündigen Sie per Einschreiben, erhalten Sie einen Nachweis darüber, dass Ihre Kündigung sicher eingegangen ist. Bei der Allianz können Sie Ihre Risikolebensversicherung auch online kündigen.
- Bestätigung: Für den Fall, dass sie den Anbieter Ihrer Risikolebensversicherung wechseln wollen, sollten Sie auch eine Kündigungsbestätigung anfordern. Wichtig: Kündigen Sie Ihren aktuellen Vertrag erst, wenn Sie vom neuen Versicherer eine Zusage für Ihre neue Risikolebensversicherung erhalten haben.
Hier finden Sie das Muster eines Kündigungsschreibens für Ihre RLV:
Kündigung muss nicht immer der beste Weg sein!
Bevor Sie die Kündigung der Risikolebensversicherung verfassen und abschicken, sollten Sie einige Punkte überdenken:
- Bei Kündigung einer RLV und dem Abschluss einer neuen bei einem anderen Anbieter wird auch erneut Ihre Gesundheit geprüft. Sollte sich Ihr Gesundheitszustand zwischenzeitlich geändert haben, kann sich das negativ auf Ihren neuen Beitrag und die grundsätzliche Zusage der Versicherung auswirken. Bedenken Sie weiterhin, dass Ihr höheres Eintrittsalter bei erneutem Abschluss einer Risikolebensversicherung sich ebenfalls beitragserhöhend auswirkt.
- Bei einem finanziellen Engpass, etwa bei Arbeitslosigkeit, können Sie beispielsweise bei der Allianz unter bestimmten Voraussetzungen mehrmals während der Vertragslaufzeit eine befristete zinslose Stundung über einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten vereinbaren. Der Versicherungsschutz bleibt während der Stundung bestehen. Tritt während der Stundung der Versicherungsfall ein, wird die Leistung um die nicht gezahlten Beiträge gekürzt. Nach Ablauf des Stundungszeitraumes müssen die nicht gezahlten Beiträge nachgezahlt werden. Wenn das nicht möglich ist, wird die Beitragslücke durch Herabsetzung der versicherten Leistungen ausgeglichen.
- Außerdem können Sie bei der Allianz den Vertrag bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen zu einem deutlich reduzierten Versicherungsschutz beitragsfrei stellen. Es besteht die Möglichkeit, den Schutz mit der ursprünglich vereinbarten Versicherungssumme innerhalb von 6 Monaten ohne bzw. innerhalb von 3 Jahren mit erneuter Risikoprüfung wiederherzustellen: durch eine Nachzahlung der offenen Beiträge oder durch künftig höhere Beiträge. Alternativ können Sie durch eine Herabsetzung der ursprünglichen Leistung die Beitragslücke ausgleichen. Sie bezahlen dann wieder den vor Beitragsfreistellung geltenden Beitrag und erhalten eine Leistung, die höher ist als während der Beitragsfreistellung aber geringer als der ursprüngliche Versicherungsschutz.
- Sind Ihnen die Beiträge zu Ihrer RLV generell zu hoch, so wäre auch eine Verringerung der Versicherungssumme zu überdenken. Dadurch reduziert sich auch der Beitrag. Sie reduzieren allerdings damit den Todesfallschutz, den Sie bei Vertragsbeginn sicherlich aus gutem Grund in der vorhandenen Höhe gewählt haben. Damit riskieren Sie ggf. finanzielle Engpässe für Ihre Hinterbliebenen im Falle Ihres Todes.
Ein Vergleich lohnt sich
Um einer Kündigung von Anfang an vorzubeugen, sollte man sich vor dem ersten Abschluss einer Risikolebensversicherung gut informieren und verschiedene Angebote vergleichen.
Oft kann man so bereits im Vorfeld spätere unangenehme Überraschungen vermeiden. Im Internet gibt es hierzu verschiedene Vergleichsrechner, aber auch Ihr Versicherungsberater oder Ihre Versicherungsberaterin kann Ihnen bei der Auswahl der richtigen RLV helfen.
Erfahren Sie hier, worauf es beim Vergleich von Risikolebensversicherungen wirklich ankommt, welche Kriterien für Ihre Entscheidung wichtig sind und wie die Allianz abschneidet.
Wann zahlt die RLV?
Die Auszahlung einer Risikolebensversicherung erfolgt nur im Versicherungsfall, also normalerweise im Todesfall. Es gibt Risikolebensversicherungen, die auch eine vorgezogene Todesfallleistung vorsehen. In diesen Fällen können Sie sich die Versicherungssumme unter bestimmten Voraussetzungen bereits vor Ihrem Tod auszahlen lassen, wenn eine fortschreitende, unheilbare Krankheit mit absehbar tödlichem Verlauf ärztlich diagnostiziert wurde. Über die Versicherungssumme können Sie dann frei verfügen. Bei der Allianz ist diese Möglichkeit gegeben.
Kündigt man vorher oder lässt den Vertrag auslaufen, besteht kein Anspruch auf Auszahlung. Dies ist der fundamentale Unterschied zu einer Altersvorsorge. Die RLV ist eine preisgünstige Hinterbliebenenabsicherung und keine Altersvorsorge.