Ob Lebens- oder Geschäftspartner – sichern Sie Ihren Partner optimal ab

Risiko­lebens­versicherung für Partner

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Partner haben für die gegenseitige Absicherung mit einer Risikolebensversicherung (RLV) verschiedene Optionen.
  • Sie können sich zum einen über einen gemeinsamen Versicherungsvertrag absichern, in dem beide als versicherte Person und Bezugsberechtigte aufgeführt sind. Diese Absicherungsform wird für Partner verbundene Risikolebensversicherung oder auch Partner-Risikolebensversicherung genannt.
  • Alternativ hierzu gibt es auch die Möglichkeit, sich über zwei Einzelverträge oder Überkreuz-Verträge abzusichern. Je nach Gestaltung der beiden einzelnen Verträge ergeben sich unterschiedliche Vor- und Nachteile.
  • Auch Geschäftspartner können sich gegenseitig sowie ihr Unternehmen für den Todesfall wichtiger Mitarbeiter mit einer Risikolebensversicherung absichern. Es gibt also vielfältige Gründe für den Abschluss einer Risikolebensversicherung mit Partner.
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Allianz - Vertragspartner beim Unterschreiben
Was ist eine RLV für Partner?
Allianz - Vertragspartner beim Unterschreiben

Partner - egal ob Lebens- oder Geschäftspartner - haben für die gegenseitige Absicherung mit einer Risikolebensversicherung verschiedene Wahlmöglichkeiten:

  • Sie können sich zum einen über einen gemeinsamen Versicherungsvertrag absichern, in dem beide als versicherte Person und Bezugsberechtigte aufgeführt sind. Diese Absicherungsform wird für Partner verbundene Risikolebensversicherung  oder auch Partner-Risikolebensversicherung genannt.
  • Alternativ hierzu gibt es auch die Möglichkeit, sich über zwei Einzelverträge oder Überkreuz-Verträge abzusichern. Je nach Gestaltung der beiden einzelnen Verträge ergeben sich unterschiedliche Vor- und Nachteile.

Im Folgenden finden Sie die Gestaltungsvarianten im Überblick.

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RLV-Verträge für Partner
Allianz - Überkreuz-Vertrag
Allianz - Überkreuz-Vertrag

Bei der Risikolebensversicherung über Kreuz schließt jeder Partner einen eigenen Risikolebensversicherungs-Vertrag ab, in dem er als Versicherungsnehmer, Begünstigter und Beitragszahler eingetragen wird. Als versicherte Person wird jedoch der andere Partner eingetragen. Wenn die versicherte Person stirbt, wird die Todesfallleistung an den Begünstigten, der in diesem Fall gleichzeitig Versicherungsnehmer ist, ausgezahlt. Damit erhält der Versicherungsnehmer seine eigene Versicherungsleistung, ohne dass es hierbei zu einer steuerpflichtigen Erbschaft kommt. Erbschaftsteuer kann beim Überkreuz-Modell nur dann anfallen, wenn beide Partner gleichzeitig versterben. In diesem Fall erfolgen die Auszahlungen an die jeweiligen Erben, z. B. die Kinder, und es gelten die üblichen Freibeträge (z. B. 400.000 Euro bei Kindern).

Diese Gestaltungsvariante eignet sich somit besonders für unverheiratete Partner, da bei diesen die Erbschaftsteuerfreibeträge geringer sind, aber auch für vermögende Ehepaare, bei denen die Erben ihre Freibeträge voraussichtlich schon durch andere Vermögenswerte wie etwa eine Immobilie aufbrauchen. 

Sie interessieren sich für eine Risikolebensversicherung über Kreuz bei der Allianz? Wir beraten Sie gern persönlich vor Ort oder telefonisch dazu.

Wir beraten Sie unverbindlich und kostenlos. Sie erreichen uns Mo - Fr 8-20 Uhr.
Kontaktieren Sie einen Ansprechpartner vor Ort.
  • Jeder Partner kann für seinen Vertrag die Versicherungssumme und Laufzeit individuell festlegen.
  • Erbschaftsteuer kann beim Überkreuz-Modell nur dann anfallen, wenn beide Partner gleichzeitig versterben.
  • Da es sich um separate Verträge handelt, wird im Todesfall jeder der beiden Personen jeweils eine Auszahlung fällig.
  • Bei einer Trennung kann eine Anpassung schwierig sein: Besteht nach einer Trennung der Wunsch, die bisherige "Über-Kreuz"-Konstellation anzupassen und einen neuen Partner abzusichern, gibt es aber eine Möglichkeit: Die Versicherungsnehmer-Eigenschaft kann nach einer Trennung auf die versicherte Person übertragen werden. Voraussetzung ist aber, dass der bisherige Versicherungsnehmer der Übertragung zustimmt. Der neue Versicherungsnehmer kann dann die begünstigte Person frei wählen.
  • Zwei einzelne Verträge können teurer als eine verbundene RLV sein.
Allianz - Zwei Einzelverträge
Allianz - Zwei Einzelverträge
Bei dieser Gestaltungsvariante sind der Versicherungsnehmer und die versicherte Person je Vertrag identisch. Als Begünstigter für die Auszahlung der Risikolebensversicherung wird der Partner eingetragen, d. h. im Todesfall erhält der begünstigte Partner die Auszahlungssumme aus dem Vertrag des anderen. Die Höhe der Versicherungssumme und die Versicherungsdauer können pro Vertrag unterschiedlich festgelegt werden. Es wird pro Vertrag eine Todesfallleistung fällig. Die Versicherungsleistungen können je nach persönlicher Situation Erbschaftsteuer unterliegen.
  • Jeder Partner kann für seinen Vertrag die Versicherungssumme und Laufzeit individuell festlegen.
  • Die begünstigte Person kann bei Bedarf angepasst werden, zum Beispiel wenn die Partnerschaft oder Ehe beendet wird.
  • Da es sich um separate Verträge handelt, wird im Todesfall jeder der beiden Personen jeweils eine Auszahlung fällig.
  • Zwei einzelne Verträge können teurer als eine verbundene RLV sein.
  • Die Auszahlungssumme unterliegt in Abhängigkeit bereits ausgeschöpfter Freibeträge der Erbschaftsteuer.
Allianz - Partnervertrag
Allianz - Partnervertrag

Bei dieser RLV-Variante wird nur ein Vertrag abgeschlossen. Darin werden beide Partner als versicherte Personen und Bezugsberechtigte genannt. Wenn einer der Partner stirbt, wird die Todesfallleistung an den noch lebenden eingetragenen Begünstigten ausgezahlt und der Vertrag automatisch beendet. Das heißt, die Versicherungssumme wird nur einmal ausgezahlt, auch wenn beide Partner gleichzeitig oder nacheinander sterben sollten.

Wenn Sie sich zusammen mit Ihrem Partner über eine verbundene Risikolebensversicherung absichern möchten, können Sie als Versicherungsnehmer nur einen oder beide Partner angeben. Dies hat Auswirkungen auf die Höhe der Erbschaftsteuer. Wenn einer von den beiden Partnern stirbt, bekommt der jeweils andere die Todesfallsumme ausbezahlt, wenn er als Begünstigter eingetragen ist.

Falls der Hinterbliebene dann nicht Versicherungsnehmer ist, fällt bei Überschreitung der Freibeträge Erbschaftsteuer auf die gesamte Auszahlungssumme an. Sind dagegen beide Partner als Versicherungsnehmer eingetragen und erfolgt die Beitragszahlung dabei jeweils hälftig durch beide Partner, muss nur auf die halbe Auszahlungssumme Erbschaftsteuer gezahlt werden. Unterschiedliche Versicherungssummen und Laufzeiten lassen sich bei der verbundenen RLV nicht festlegen.

Sie interessieren sich für eine verbundene Risikolebensversicherung bei der Allianz? Wir beraten Sie gern persönlich vor Ort oder telefonisch dazu.

Wir beraten Sie unverbindlich und kostenlos. Sie erreichen uns Mo - Fr 8-20 Uhr.
Kontaktieren Sie einen Ansprechpartner vor Ort.
  • Bei der Partnerversicherung fällt nur ein Beitrag an. Dieser kann etwas geringer als bei zwei einzelnen Verträgen ausfallen.
  • Eine individuelle Versicherungssumme oder Laufzeit für jeden Partner ist nicht möglich.
  • Die Todesfallleistung wird nur einmal ausgezahlt.
  • Falls beide Partner Versicherungsnehmer und damit Vertragspartner sind, müssen diese grundsätzlich alle Vertrags­handlungen gemeinsam vornehmen. In diesem Fall müssen beispielsweise beide einer Kündigung  zustimmen; auch die bezugsberechtigten Personen können dann nur gemeinsam geändert werden.
  • Die Auszahlungssumme unterliegt je nach Vertragskonstellation in unterschiedlicher Höhe der Erbschaft­steuer. Freibeträge werden, falls noch nicht ausgeschöpft, berücksichtigt.
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Allianz - Paar auf Segelboot
Partner-RLV
Allianz - Paar auf Segelboot

Viele denken, dass Risikolebensversicherungen nur dazu da sind, Familien mit Kindern vor den finanziellen Folgen eines Todesfalls zu schützen. Doch auch für Paare ohne Kinder stellt die RLV eine sinnvolle Absicherung für die Hinterbliebenen dar. Auch zur Absicherung einer Immobilienfinanzierung ist eine RLV sinnvoll.

Bevor Sie sich für eine Vertragsvariante entscheiden, sollten Sie zunächst die voraussichtlichen steuerlichen Konsequenzen abschätzen. Denn je nach Vertragskonstellation kann Erbschaftsteuer anfallen.

Sie möchten Ihre Fragen rund um die Allianz RisikoLebensversicherungen unkompliziert im Chat klären? Unsere digitale Expertin "Allie" hilft Ihnen jederzeit gerne weiter und verbindet Sie bei Bedarf mit einem persönlichen Ansprechpartner.

Sicher in die Zukunft
Familie und Partner finanziell ab­sichern mit einer Risiko­lebens­versiche­rung
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Partner-Tarife
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Beispiel 1: Kinderloses Ehepaar, 37 und 40 Jahre alt, Mietwohnung
Ein kinderloses Ehepaar ohne Kinderwunsch, sie 37 und er 40 Jahre alt, beide berufstätig (Einkommen 35.000 Euro / 40.000 Euro) möchte sich gegenseitig über eine Risikolebensversicherung absichern. Sie wohnen zur Miete und haben Ersparnisse von etwa 30.000 Euro. Beim Tod der Eltern werden sie voraussichtlich eine Eigentumswohnung im Wert von etwa 200.000 Euro erben.
Paar am Esstisch mit Kerze

Das Ehepaar entscheidet sich für die Vertragsvariante Verbundene RVL mit einer Versicherungssumme von 190.000 Euro. Die Gründe für diese Variante der "Risikolebensversicherung Ehepaar":

  • Beide Ehepartner sind berufstätig und stehen finanziell auf eigenen Füßen. Der Absicherungsbedarf beim Tod des jeweils anderen Partners ist aufgrund des vergleichbaren Einkommens ähnlich hoch.
  • Die Versicherungssumme entspricht rund dem gemittelten fünffachen jährlichen Bruttoeinkommen der beiden. Nach einer Faustregel ist das Drei- bis Fünffache angemessen.
  • Es sind keine Kinder vorhanden oder geplant. Ein verbundener Vertrag ist als Absicherung des überlebenden Ehepartners ausreichend.
  • Aufgrund der hohen Freibeträge von 500.000 Euro für Ehepartner wird im Auszahlungsfall mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Erbschaftsteuer fällig.
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Beispiel 2: Unverheiratetes, kinderloses Paar, 43 und 46 Jahre, Kredit für Hauskauf
Ein unverheiratetes kinderloses Paar, 43 und 46 Jahre alt, möchte eine auf seine Verhältnisse angepasste Risikolebensversicherung abschließen. Beide sind berufstätig, haben aber sehr unterschiedliche Einkommen. Sie ist die Hauptverdienerin und erhält mit 80.000 Euro im Jahr etwa doppelt so viel wie er. Das Paar hat sich ein Haus gekauft und dafür einen Kredit in Höhe von 140.000 Euro aufgenommen. Der Rest wurde aus dem angesparten Vermögen finanziert.
Älteres Paar am Fenster im Haus

Das Paar entscheidet sich für zwei Überkreuz-Policen mit unterschiedlichen Versicherungssummen (Sie: 260.000 Euro, Er: 380.000 Euro). Warum?

  • Es besteht für beide nur ein geringer Erbschaftsteuer-Freibetrag von 20.000 Euro. Da Versicherungsnehmer und Begünstigter identisch sind, erfolgt im Leistungsfall, also beim Tod des Partners, keine Erbschaft und es wird dementsprechend auch keine Erbschaftsteuer fällig.
  • Der Absicherungsbedarf des Mannes ist erheblich höher. Falls er stirbt, bekommt sie eine Auszahlung von 260.000 Euro. Falls sie stirbt, erhält er eine Auszahlung von 380.000 Euro. Die gewählten Beträge orientieren sich am dreifachen der jeweiligen Einkommen plus Kredithöhe.
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