Partner:innen haben für die gegenseitige Absicherung mit einer Risikolebensversicherung (RLV) verschiedene Optionen. Sie können sich zum einen über einen gemeinsamen Versicherungsvertrag absichern, in dem beide als versicherte Person und Bezugsberechtigte aufgeführt sind. Diese Absicherungsform wird für Partner:innen verbundene Risikolebensversicherung oder auch Partner-Risikolebensversicherung genannt. Alternativ hierzu gibt es auch die Möglichkeit, sich über zwei Einzelverträge oder Überkreuz-Verträge abzusichern. Je nach Gestaltung der beiden einzelnen Verträge ergeben sich unterschiedliche Vor- und Nachteile. Auch Geschäftspartner:innen können sich gegenseitig sowie ihr Unternehmen für den Todesfall wichtiger Mitarbeiter:innen mit einer Risikolebensversicherung absichern. Es gibt also vielfältige Gründe für den Abschluss einer Risikolebensversicherung mit Partner:in.
Risikolebensversicherung für Partner
Risikolebensversicherung für Partner:innen kurz erklärt
Verschiedene Gestaltungsvarianten der Partnerabsicherung mit der RLV
Partner:innen – egal ob Lebens- oder Geschäftspartner:innen – haben für die gegenseitige Absicherung mit einer Risikolebensversicherung verschiedene Wahlmöglichkeiten:
- Sie können sich zum einen über einen gemeinsamen Versicherungsvertrag absichern, in dem beide als versicherte Person und Bezugsberechtigte aufgeführt sind. Diese Absicherungsform wird für Partner:innen verbundene Risikolebensversicherung oder auch Partner-Risikolebensversicherung genannt.
- Alternativ hierzu gibt es auch die Möglichkeit, sich über zwei Einzelverträge oder Überkreuz-Verträge abzusichern. Je nach Gestaltung der beiden einzelnen Verträge ergeben sich unterschiedliche Vor- und Nachteile.
Im Folgenden finden Sie die Gestaltungsvarianten im Überblick.
Vertragsarten im Überblick
Risikolebensversicherung über Kreuz
Bei der Risikolebensversicherung über Kreuz schließt jede:r Partner:in einen eigenen Risikolebensversicherungs-Vertrag ab, in dem er oder sie als Versicherungsnehmer:in, Begünstigte:r und Beitragszahler:in eingetragen wird. Als versicherte Person wird jedoch der oder die andere Partner:in eingetragen. Wenn die versicherte Person stirbt, wird die Todesfallleistung an die oder den Begünstigte:n ausgezahlt. Der- oder diejenige ist in diesem Fall gleichzeitig Versicherungsnehmer:in. Damit erhält der oder die Versicherungsnehmer:in seine oder ihre eigene Versicherungsleistung, ohne dass es hierbei zu einer steuerpflichtigen Erbschaft kommt. Erbschaftsteuer kann beim Überkreuz-Modell nur dann anfallen, wenn beide Partner:innen gleichzeitig versterben. In diesem Fall erfolgen die Auszahlungen an die jeweiligen Erben oder Erbinnen, zum Beispiel die Kinder, und es gelten die üblichen Freibeträge (zum Beispiel 400.000 Euro bei Kindern).
Diese Gestaltungsvariante eignet sich somit besonders für unverheiratete Partner:innen, da bei diesen die Erbschaftsteuerfreibeträge geringer sind, aber auch für vermögende Ehepaare, bei denen die Erben und Erbinnen ihre Freibeträge voraussichtlich schon durch andere Vermögenswerte wie etwa eine Immobilie aufbrauchen.
Sie interessieren sich für eine Risikolebensversicherung über Kreuz bei der Allianz? Wir beraten Sie gern persönlich vor Ort oder telefonisch dazu.
Vorteile Risikolebensversicherung über Kreuz
- Jede:r Partner:in kann für seinen beziehungsweise ihren Vertrag die Versicherungssumme und Laufzeit individuell festlegen.
- Erbschaftsteuer kann beim Überkreuz-Modell nur dann anfallen, wenn beide Partner:innen gleichzeitig versterben.
- Da es sich um separate Verträge handelt, wird im Todesfall jeder der beiden Personen jeweils eine Auszahlung fällig.
- Bei einer Trennung kann eine Anpassung schwierig sein: Besteht nach einer Trennung der Wunsch, die bisherige "Über-Kreuz"-Konstellation anzupassen und eine:n neue:n Partner:in abzusichern, gibt es aber eine Möglichkeit: Die Versicherungsnehmer-Eigenschaft kann nach einer Trennung auf die versicherte Person übertragen werden. Voraussetzung ist aber, dass der oder die bisherige Versicherungsnehmer:in der Übertragung zustimmt. Der oder die neue Versicherungsnehmer:in kann dann die begünstigte Person frei wählen.
Nachteile Risikolebensversicherung über Kreuz
- Zwei einzelne Verträge können teurer als eine verbundene RLV sein.
Zwei Einzelverträge
Bei dieser Gestaltungsvariante sind der oder die Versicherungsnehmer:in und die versicherte Person je Vertrag identisch. Als Begünstigte:r für die Auszahlung der Risikolebensversicherung wird der oder die Partner:in eingetragen, das heißt im Todesfall erhält der oder die begünstigte Partner:in die Auszahlungssumme aus dem Vertrag des oder der anderen. Die Höhe der Versicherungssumme und die Versicherungsdauer können pro Vertrag unterschiedlich festgelegt werden. Es wird pro Vertrag eine Todesfallleistung fällig. Die Versicherungsleistungen können je nach persönlicher Situation Erbschaftsteuer unterliegen.
Vorteile von zwei Einzelverträgen
- Jede:r Partner:in kann für seinen beziehungsweise ihren Vertrag die Versicherungssumme und Laufzeit individuell festlegen.
- Die begünstigte Person kann bei Bedarf angepasst werden, zum Beispiel wenn die Partnerschaft oder Ehe beendet wird.
- Da es sich um separate Verträge handelt, wird im Todesfall beider Personen jeweils eine Auszahlung fällig.
Nachteile von zwei Einzelverträgen
- Zwei einzelne Verträge können teurer als eine verbundene RLV sein.
- Die Auszahlungssumme unterliegt in Abhängigkeit bereits ausgeschöpfter Freibeträge der Erbschaftsteuer.
Verbundene RLV / Partner-RLV
Bei dieser RLV-Variante wird nur ein Vertrag abgeschlossen. Darin werden beide Partner:innen als versicherte Personen und Bezugsberechtigte genannt. Wenn eine oder einer der Partner:innen stirbt, wird die Todesfallleistung an die oder den noch lebende:n eingetragene:n Begünstigte:n ausgezahlt und der Vertrag automatisch beendet. Das heißt, die Versicherungssumme wird nur einmal ausgezahlt, auch wenn beide Partner:innen gleichzeitig oder nacheinander sterben sollten.
Wenn Sie sich zusammen mit Ihrem oder Ihrer Partner:in über eine verbundene Risikolebensversicherung absichern möchten, können Sie als Versicherungsnehmer:in nur eine:n Partner:in oder beide Partner:innen angeben. Dies hat Auswirkungen auf die Höhe der Erbschaftsteuer. Wenn eine:r von den beiden Partnern oder Partnerinnen stirbt, bekommt der oder die jeweils andere die Todesfallsumme ausbezahlt, wenn er oder sie als Begünstigte:r eingetragen ist.
Falls der oder die Hinterbliebene dann nicht Versicherungsnehmer:in ist, fällt bei Überschreitung der Freibeträge Erbschaftsteuer auf die gesamte Auszahlungssumme an. Sind dagegen beide Partner:innen als Versicherungsnehmer:innen eingetragen und erfolgt die Beitragszahlung dabei jeweils hälftig durch beide Partner:innen, muss nur auf die halbe Auszahlungssumme Erbschaftsteuer gezahlt werden. Unterschiedliche Versicherungssummen und Laufzeiten lassen sich bei der verbundenen RLV nicht festlegen.
Sie interessieren sich für eine verbundene Risikolebensversicherung bei der Allianz? Wir beraten Sie gern persönlich vor Ort oder telefonisch dazu.
Vorteile von Verbundener RLV / Partner-RLV
- Bei der Partnerversicherung fällt nur ein Beitrag an. Dieser kann etwas geringer als bei zwei einzelnen Verträgen ausfallen.
Nachteile von Verbundener RLV / Partner-RLV
- Eine individuelle Versicherungssumme oder Laufzeit für jede:n Partner:in ist nicht möglich.
- Die Todesfallleistung wird nur einmal ausgezahlt.
- Falls beide Partner:innen Versicherungsnehmer:innen und damit Vertragspartner:innen sind, müssen diese grundsätzlich alle Vertragshandlungen gemeinsam vornehmen. In diesem Fall müssen beispielsweise beide einer Kündigung zustimmen; auch die bezugsberechtigten Personen können dann nur gemeinsam geändert werden.
- Die Auszahlungssumme unterliegt je nach Vertragskonstellation in unterschiedlicher Höhe der Erbschaftsteuer. Freibeträge werden, falls noch nicht ausgeschöpft, berücksichtigt.
Wie sinnvoll ist eine Risikolebensversicherung für Partner?
Viele denken, dass Risikolebensversicherungen nur dazu da sind, Familien mit Kindern vor den finanziellen Folgen eines Todesfalls zu schützen. Doch auch für Paare ohne Kinder stellt die RLV eine sinnvolle Todesfallabsicherung dar. Auch zur Absicherung einer Immobilienfinanzierung ist eine RLV sinnvoll. Bevor Sie sich für eine Vertragsvariante entscheiden, sollten Sie zunächst die voraussichtlichen steuerlichen Konsequenzen abschätzen. Denn je nach Vertragskonstellation kann Erbschaftsteuer anfallen.
Das ist bei einer Partner-RLV zu beachten
Ist eine verbundende Risikolebensversicherung günstiger als ein Einzelvertrag?
Das lässt sich so pauschal nicht beantworten. Denn es kommt auf die spezifischen Rahmenbedingungen an. In der Regel ist die verbundene beziehungsweise Partner-Risikolebensversicherung etwas günstiger als zwei Einzelverträge.
Ist die RLV die passende Absicherung, auch wenn beide Partner:innen arbeiten?
Grundsätzlich ja: Wenn bei Doppelverdiener:innen ein Einkommen wegfällt, entsteht in den meisten Haushalten ebenfalls eine finanzielle Lücke. Insbesondere wenn der oder die Hauptverdiener:in ausfällt.
Verbundene Risikolebensversicherung
Ein kinderloses Ehepaar ohne Kinderwunsch, sie 37 und er 40 Jahre alt, beide berufstätig (Einkommen 35.000 Euro / 40.000 Euro) möchte sich gegenseitig über eine Risikolebensversicherung absichern. Sie wohnen zur Miete und haben Ersparnisse von etwa 30.000 Euro. Beim Tod der Eltern werden sie voraussichtlich eine Eigentumswohnung im Wert von etwa 200.000 Euro erben.
Das Ehepaar entscheidet sich für die Vertragsvariante Verbundene RVL mit einer Versicherungssumme von 190.000 Euro. Die Gründe für diese Variante der "Risikolebensversicherung Ehepaar":
- Beide sind berufstätig und stehen finanziell auf eigenen Füßen. Der Absicherungsbedarf beim Tod des jeweils anderen Partners oder der Partnerin ist aufgrund des vergleichbaren Einkommens ähnlich hoch.
- Die Versicherungssumme entspricht rund dem gemittelten fünffachen jährlichen Bruttoeinkommen der beiden. Nach Stiftung Warentest ist Richtwert für die Bestimmung der Versicherungssumme ungefähr das Drei- bis Fünffache des Bruttojahresgehalts.
- Es sind keine Kinder vorhanden oder geplant. Ein verbundener Vertrag ist als Absicherung des überlebenden Ehepartners oder der Ehepartnerin ausreichend.
- Aufgrund der hohen Freibeträge von 500.000 Euro für Ehepartner:innen wird im Auszahlungsfall mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Erbschaftsteuer fällig.
Zwei Überkreuz-Verträge
Ein unverheiratetes kinderloses Paar, 43 und 46 Jahre alt, möchte eine auf seine Verhältnisse angepasste Risikolebensversicherung abschließen. Beide sind berufstätig, haben aber sehr unterschiedliche Einkommen. Sie ist die Hauptverdienerin und erhält mit 80.000 Euro im Jahr etwa doppelt so viel wie er. Das Paar hat sich ein Haus gekauft und dafür einen Kredit in Höhe von 140.000 Euro aufgenommen. Der Rest wurde aus dem angesparten Vermögen finanziert.
Das Paar entscheidet sich für zwei Überkreuz-Policen mit unterschiedlichen Versicherungssummen (Sie: 260.000 Euro, Er: 380.000 Euro). Warum?
- Es besteht für beide nur ein geringer Erbschaftsteuer-Freibetrag von 20.000 Euro. Da Versicherungsnehmer:in und Begünstigte:r identisch sind, erfolgt im Leistungsfall, also beim Tod des Partners oder der Partnerin, keine Erbschaft und es wird dementsprechend auch keine Erbschaftsteuer fällig.
- Der Absicherungsbedarf des Mannes ist erheblich höher. Falls er stirbt, bekommt sie eine Auszahlung von 260.000 Euro. Falls sie stirbt, erhält er eine Auszahlung von 380.000 Euro. Die gewählten Beiträge orientieren sich am Richtwert für die Bestimmung der Versicherungssumme mit ungefähr dem Drei- bis Fünffachen des Bruttojahresgehalts nach Stiftung Warentest.
Das Unternehmen oder Geschäftspartner:innen mit einer RLV absichern
Mit einer Risikolebensversicherung können sich auch Geschäftspartner:innen gegenseitig sowie ihr Unternehmen für den Todesfall wichtiger Mitarbeiter:innen absichern. Aufgrund der vermeintlich höheren Komplexität hierbei lassen Sie sich am besten von Fachpersonal bei der Ausgestaltung der Absicherung beraten.