Kurz erklärt in 30 Sekunden
Risikolebensversicherung für Partner
- Partner haben für die gegenseitige Absicherung mit einer Risikolebensversicherung (RLV) verschiedene Optionen.
- Sie können sich zum einen über einen gemeinsamen Versicherungsvertrag absichern, in dem beide als versicherte Person und Bezugsberechtigte aufgeführt sind. Diese Absicherungsform wird für Partner verbundene Risikolebensversicherung oder auch Partner-Risikolebensversicherung genannt.
- Alternativ hierzu gibt es auch die Möglichkeit, sich über zwei Einzelverträge oder Überkreuz-Verträge abzusichern. Je nach Gestaltung der beiden einzelnen Verträge ergeben sich unterschiedliche Vor- und Nachteile.
- Auch Geschäftspartner können sich gegenseitig sowie ihr Unternehmen für den Todesfall wichtiger Mitarbeiter mit einer Risikolebensversicherung absichern. Es gibt also vielfältige Gründe für den Abschluss einer Risikolebensversicherung mit Partner.
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Beispiel 1: Kinderloses Ehepaar, 37 und 40 Jahre alt, Mietwohnung
Verbundene Risikolebensversicherung
Ein kinderloses Ehepaar ohne Kinderwunsch, sie 37 und er 40 Jahre alt, beide berufstätig (Einkommen 35.000 Euro / 40.000 Euro) möchte sich gegenseitig über eine Risikolebensversicherung absichern. Sie wohnen zur Miete und haben Ersparnisse von etwa 30.000 Euro. Beim Tod der Eltern werden sie voraussichtlich eine Eigentumswohnung im Wert von etwa 200.000 Euro erben.

Das Ehepaar entscheidet sich für die Vertragsvariante Verbundene RVL mit einer Versicherungssumme von 190.000 Euro. Die Gründe für diese Variante der "Risikolebensversicherung Ehepaar":
- Beide Ehepartner sind berufstätig und stehen finanziell auf eigenen Füßen. Der Absicherungsbedarf beim Tod des jeweils anderen Partners ist aufgrund des vergleichbaren Einkommens ähnlich hoch.
- Die Versicherungssumme entspricht rund dem gemittelten fünffachen jährlichen Bruttoeinkommen der beiden. Nach einer Faustregel ist das Drei- bis Fünffache angemessen.
- Es sind keine Kinder vorhanden oder geplant. Ein verbundener Vertrag ist als Absicherung des überlebenden Ehepartners ausreichend.
- Aufgrund der hohen Freibeträge von 500.000 Euro für Ehepartner wird im Auszahlungsfall mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Erbschaftsteuer fällig.
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Beispiel 2: Unverheiratetes, kinderloses Paar, 43 und 46 Jahre, Kredit für Hauskauf
Zwei Überkreuz-Verträge
Ein unverheiratetes kinderloses Paar, 43 und 46 Jahre alt, möchte eine auf seine Verhältnisse angepasste Risikolebensversicherung abschließen. Beide sind berufstätig, haben aber sehr unterschiedliche Einkommen. Sie ist die Hauptverdienerin und erhält mit 80.000 Euro im Jahr etwa doppelt so viel wie er. Das Paar hat sich ein Haus gekauft und dafür einen Kredit in Höhe von 140.000 Euro aufgenommen. Der Rest wurde aus dem angesparten Vermögen finanziert.

Das Paar entscheidet sich für zwei Überkreuz-Policen mit unterschiedlichen Versicherungssummen (Sie: 260.000 Euro, Er: 380.000 Euro). Warum?
- Es besteht für beide nur ein geringer Erbschaftsteuer-Freibetrag von 20.000 Euro. Da Versicherungsnehmer und Begünstigter identisch sind, erfolgt im Leistungsfall, also beim Tod des Partners, keine Erbschaft und es wird dementsprechend auch keine Erbschaftsteuer fällig.
- Der Absicherungsbedarf des Mannes ist erheblich höher. Falls er stirbt, bekommt sie eine Auszahlung von 260.000 Euro. Falls sie stirbt, erhält er eine Auszahlung von 380.000 Euro. Die gewählten Beträge orientieren sich am dreifachen der jeweiligen Einkommen plus Kredithöhe.
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