Risikolebensversicherung für Partner:innen
- Partner:innen haben für die gegenseitige Absicherung mit einer Risikolebensversicherung (RLV) verschiedene Optionen.
- Sie können sich zum einen über einen gemeinsamen Versicherungsvertrag absichern, in dem beide als versicherte Person und Bezugsberechtigte aufgeführt sind. Diese Absicherungsform wird für Partner:innen verbundene Risikolebensversicherung oder auch Partner-Risikolebensversicherung genannt.
- Alternativ hierzu gibt es auch die Möglichkeit, sich über zwei Einzelverträge oder Überkreuz-Verträge abzusichern. Je nach Gestaltung der beiden einzelnen Verträge ergeben sich unterschiedliche Vor- und Nachteile.
- Auch Geschäftspartner:innen können sich gegenseitig sowie ihr Unternehmen für den Todesfall wichtiger Mitarbeiter:innen mit einer Risikolebensversicherung absichern. Es gibt also vielfältige Gründe für den Abschluss einer Risikolebensversicherung mit Partner:in.
Verschiedene Gestaltungsvarianten der Partnerabsicherung mit der RLV
Partner:innen – egal ob Lebens- oder Geschäftspartner:innen – haben für die gegenseitige Absicherung mit einer Risikolebensversicherung verschiedene Wahlmöglichkeiten:
- Sie können sich zum einen über einen gemeinsamen Versicherungsvertrag absichern, in dem beide als versicherte Person und Bezugsberechtigte aufgeführt sind. Diese Absicherungsform wird für Partner:innen verbundene Risikolebensversicherung oder auch Partner-Risikolebensversicherung genannt.
- Alternativ hierzu gibt es auch die Möglichkeit, sich über zwei Einzelverträge oder Überkreuz-Verträge abzusichern. Je nach Gestaltung der beiden einzelnen Verträge ergeben sich unterschiedliche Vor- und Nachteile.
Im Folgenden finden Sie die Gestaltungsvarianten im Überblick.
Vertragsarten im Überblick
Risikolebensversicherung über Kreuz
Bei der Risikolebensversicherung über Kreuz schließt jede:r Partner:in einen eigenen Risikolebensversicherungs-Vertrag ab, in dem er oder sie als Versicherungsnehmer:in, Begünstigte:r und Beitragszahler:in eingetragen wird. Als versicherte Person wird jedoch der oder die andere Partner:in eingetragen. Wenn die versicherte Person stirbt, wird die Todesfallleistung an die oder den Begünstigte:n ausgezahlt. Der- oder diejenige ist in diesem Fall gleichzeitig Versicherungsnehmer:in. Damit erhält der oder die Versicherungsnehmer:in seine oder ihre eigene Versicherungsleistung, ohne dass es hierbei zu einer steuerpflichtigen Erbschaft kommt. Erbschaftsteuer kann beim Überkreuz-Modell nur dann anfallen, wenn beide Partner:innen gleichzeitig versterben. In diesem Fall erfolgen die Auszahlungen an die jeweiligen Erben, z. B. die Kinder, und es gelten die üblichen Freibeträge (z. B. 400.000 Euro bei Kindern).
Diese Gestaltungsvariante eignet sich somit besonders für unverheiratete Partner:innen, da bei diesen die Erbschaftsteuerfreibeträge geringer sind, aber auch für vermögende Ehepaare, bei denen die Erben ihre Freibeträge voraussichtlich schon durch andere Vermögenswerte wie etwa eine Immobilie aufbrauchen.
Sie interessieren sich für eine Risikolebensversicherung über Kreuz bei der Allianz? Wir beraten Sie gern persönlich vor Ort oder telefonisch dazu.
Zwei Einzelverträge
Verbundene RLV / Partner-RLV
Bei dieser RLV-Variante wird nur ein Vertrag abgeschlossen. Darin werden beide Partner:innen als versicherte Personen und Bezugsberechtigte genannt. Wenn eine oder einer der Partner:innen stirbt, wird die Todesfallleistung an doe oder den noch lebende:n eingetragene:n Begünstigte:n ausgezahlt und der Vertrag automatisch beendet. Das heißt, die Versicherungssumme wird nur einmal ausgezahlt, auch wenn beide Partner:innen gleichzeitig oder nacheinander sterben sollten.
Wenn Sie sich zusammen mit Ihrem oder Ihrer Partner:in über eine verbundene Risikolebensversicherung absichern möchten, können Sie als Versicherungsnehmer:in nur eine:n Partner:in oder beide Partner:innen angeben. Dies hat Auswirkungen auf die Höhe der Erbschaftsteuer. Wenn eine:r von den beiden Partnern oder Partnerinnen stirbt, bekommt der oder die jeweils andere die Todesfallsumme ausbezahlt, wenn er oder sie als Begünstigte:r eingetragen ist.
Falls der oder die Hinterbliebene dann nicht Versicherungsnehmer:in ist, fällt bei Überschreitung der Freibeträge Erbschaftsteuer auf die gesamte Auszahlungssumme an. Sind dagegen beide Partner:innen als Versicherungsnehmer:innen eingetragen und erfolgt die Beitragszahlung dabei jeweils hälftig durch beide Partner:innen, muss nur auf die halbe Auszahlungssumme Erbschaftsteuer gezahlt werden. Unterschiedliche Versicherungssummen und Laufzeiten lassen sich bei der verbundenen RLV nicht festlegen.
Sie interessieren sich für eine verbundene Risikolebensversicherung bei der Allianz? Wir beraten Sie gern persönlich vor Ort oder telefonisch dazu.
Wie sinnvoll ist eine Risikolebensversicherung für Partner?
Viele denken, dass Risikolebensversicherungen nur dazu da sind, Familien mit Kindern vor den finanziellen Folgen eines Todesfalls zu schützen. Doch auch für Paare ohne Kinder stellt die RLV eine sinnvolle Absicherung für die Hinterbliebenen dar. Auch zur Absicherung einer Immobilienfinanzierung ist eine RLV sinnvoll.
Bevor Sie sich für eine Vertragsvariante entscheiden, sollten Sie zunächst die voraussichtlichen steuerlichen Konsequenzen abschätzen. Denn je nach Vertragskonstellation kann Erbschaftsteuer anfallen.
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Verbundene Risikolebensversicherung
Das Ehepaar entscheidet sich für die Vertragsvariante Verbundene RVL mit einer Versicherungssumme von 190.000 Euro. Die Gründe für diese Variante der "Risikolebensversicherung Ehepaar":
- Beide sind berufstätig und stehen finanziell auf eigenen Füßen. Der Absicherungsbedarf beim Tod des jeweils anderen Partners oder der Partnerin ist aufgrund des vergleichbaren Einkommens ähnlich hoch.
- Die Versicherungssumme entspricht rund dem gemittelten fünffachen jährlichen Bruttoeinkommen der beiden. Nach einer Faustregel ist das Drei- bis Fünffache angemessen.
- Es sind keine Kinder vorhanden oder geplant. Ein verbundener Vertrag ist als Absicherung des überlebenden Ehepartners oder der Ehepartnerin ausreichend.
- Aufgrund der hohen Freibeträge von 500.000 Euro für Ehepartner:innen wird im Auszahlungsfall mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Erbschaftsteuer fällig.
Zwei Überkreuz-Verträge
Das Paar entscheidet sich für zwei Überkreuz-Policen mit unterschiedlichen Versicherungssummen (Sie: 260.000 Euro, Er: 380.000 Euro). Warum?
- Es besteht für beide nur ein geringer Erbschaftsteuer-Freibetrag von 20.000 Euro. Da Versicherungsnehmer:in und Begünstigte:r identisch sind, erfolgt im Leistungsfall, also beim Tod des Partners oder der Partnerin, keine Erbschaft und es wird dementsprechend auch keine Erbschaftsteuer fällig.
- Der Absicherungsbedarf des Mannes ist erheblich höher. Falls er stirbt, bekommt sie eine Auszahlung von 260.000 Euro. Falls sie stirbt, erhält er eine Auszahlung von 380.000 Euro. Die gewählten Beträge orientieren sich am dreifachen der jeweiligen Einkommen plus Kredithöhe.