Mit dem Begriff Mütterrente ist die rentenrechtliche Anerkennung der Kindererziehungszeit von Müttern oder Vätern gemeint, deren Kinder vor 1992 geboren wurden.
Ziel der Mütterrente ist es, die soziale Situation von Eltern zu verbessern und die Ungleichbehandlung zu beseitigen. Grundsätzlich gilt, dass ein Elternteil pro Erziehungsjahr einen Rentenpunkt erhält.
Die Einführung der Mütterrente wurde im Mai 2014 beschlossen, zum 01. Juli 2014 ist die Regelung in Kraft getreten. Gezahlt wird der Betrag aus der Rentenkasse.
Für Eltern, deren Kinder jedoch vor 1992 zur Welt kamen, wurden bis zum Jahr 2014 nur ein Erziehungsjahr anerkannt. Demzufolge erhielten die Eltern auch nur einen Rentenpunkt.
Im Jahr 2014 wurde die Erziehungszeit der Eltern auf zwei Erziehungsjahre angehoben und seit 01. Januar 2019 sind es zweieinhalb Erziehungsjahre und somit auch zweieinhalb Rentenpunkte pro Kind.