Digitale Rentenübersicht

Das finden Sie hier
Was ist die Digitale Rentenübersicht? Die Digitale Rentenübersicht ist ein staatliches Onlineportal, in dem Bürger:innen ihre gesetzlichen, betrieblichen und privaten Rentenansprüche einsehen können. Ihr Ziel ist es, eine möglichst vollständige Zusammenfassung der individuellen Rentenansprüche zu zeigen, die online jederzeit zugänglich ist. Die Digitale Rentenübersicht ist unter rentenuebersicht.de erreichbar, ihre Zielsetzung ist im Rentenübersichtsgesetz (RentÜG) beschrieben und sie wird von der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) entwickelt und betreut.
Die Digitale Rentenübersicht ist seit dem 30.06.2023 unter rentenuebersicht.de online abrufbar. Aktuell befindet sich die Digitale Rentenübersicht in einer öffentlichen Testphase, der sogenannten Pilotphase, die ab Dezember 2023 in den Regelbetrieb übergehen soll. An der laufenden Pilotphase nehmen staatliche Vorsorgeeinrichtungen und nur einige wenige private Anbieter teil.
Damit Ihnen die Digitale Rentenübersicht die Gesamtheit Ihrer Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge zeigen kann, müssen alle privaten, staatlichen und öffentlichen Vorsorgeeinrichtungen über eine digitale Schnittstelle an das elektronische Portal der Digitalen Rentenübersicht anschlossen sein und auf Anfrage die Rentenansprüche ihrer Versicherten übermitteln. Dieser Datenaustausch soll schrittweise aufgebaut werden. 
Als Stichtag für die verbindliche Teilnahme aller Vorsorgeeinrichtungen an der Digitalen Rentenübersicht ist der 31.12.2024 sehr wahrscheinlich (Stand 08.2023). Eine entsprechende Rechtsverordnung wird für Herbst 2023 erwartet. Die Bundesregierung kann (nach §13 RentÜG) durch Verordnung einen Stichtag festlegen, ab dem alle Vorsorgeeinrichtungen an der Digitalen Rentenübersicht teilnehmen müssen. Sobald ein verbindliches Datum feststeht, sind (nach §7 RentÜG) alle Vorsorgeeinrichtungen, die mindestens einmal im Jahr eine Renteninformationen oder vergleichbare Informationen über die Höhe von Altersvorsorgeansprüchen Ihrer Versicherten verschicken, dazu verpflichtet, diese Daten dann auch in der Digitalen Rentenübersicht zur Verfügung zu stellen.
Die Anmeldung (Login) zum Portal der Digitale Rentenübersicht finden Sie online unter rentenuebersicht.de. Um die Digitale Rentenübersicht zu nutzen, müssen Sie sich mit der Online-Ausweisfunktion (eID) Ihres digitalen Personalausweises (Online-Ausweis) anmelden. Über den Button "Anmelden" werden Sie dafür von "rentenuebersicht.de" an den ID Check der Deutschen Rentenversicherung auf "login.deutsche-rentenversicherung.de" weitergeleitet. Dort öffnen Sie wieder mit dem Button "Anmelden" die AusweisApp. Lesen Sie Ihren digitalen Personalausweis mit dem Smartphone oder einem Kartenlesegerät ein und geben Sie die von Ihnen selbstgewählte sechsstellige PIN ein. Wenn Sie die Deutsche Rentenversicherung vorher noch nicht als Anbieter in Ihrer AusweisApp genützt haben, müssen Sie sich zuerst über den Button "Registieren" freischalten.
Wenn Ihr Personalausweis auf der Rückseite in der Mitte am rechten Rand eine weiße Fläche mit einem grünen und blauen Halbkreis zeigt, haben Sie grundsätzlich einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion. Bei allen Personalausweisen, die nach dem 15.07.2017 ausgegeben wurden, ist die Online-Ausweisfunktion immer schon aktiviert. Sie haben, als Sie Ihren Ausweis abgeholt haben, einen Brief bekommen, der PINs enthält und die Online-Ausweisfunktion erklärt. Um die Online-Ausweisfunktion zu nutzen, müssen Sie die AusweisApp auf Ihren Computer herunterladen und brauchen zusätzlich ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone das NFC-fähig (Near Field Communication) ist.
Alle Informationen der Digitalen Rentenübersicht sind über die AusweisApp zugänglich. Um die Digitale Rentenübersicht online unter rentenuebersicht.de zu nutzen, müssen Sie sich mit Ihrem digitalen Personalausweis (Online-Ausweis) und der AusweisApp anmelden. Wenn Sie die AusweisApp schon aktiviert haben und nutzen, erreichen Sie die Digitale Rentenübersicht auch direkt über die App unter "Anbieter" und dann "Digitale Rentenübersicht - Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (Deutsche Rentenversicherung)". Zusätzlich können Sie über "Anbieter" und dann "Deutsche Rentenversicherung" auch weitere Services der Deutsche Rentenversicherung nutzen, z.B. Ihren Versicherungsverlauf einsehen oder Ihre Renteninformation als PDF herunterladen.
Was ist das Rentenübersichtsgesetz? Das Rentenübersichtsgesetz (RentÜG) beschreibt und regelt die Entwicklung und Einführung eines Onlineportals zur einheitlichen und digitalen Rentenübersicht in Deutschland. Das Gesetz beschreibt Kernfunktionen des Portals und gibt einen Zeitplan vor. Mit der Umsetzung und dem Betrieb der Plattform beauftragt das Gesetz eine neue zentrale Stelle der Deutschen Rentenversicherung. Der Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums vom 29.07.2020 wurde vom Ausschuss für Arbeit und Soziales überarbeitet und am 19.11.2020 vom Bundestag angenommen. Das Rentenübersichtsgesetz ist seit dem 18.02.2021 in Kraft. Das im Gesetz beschriebene Onlineportal zur digitalen Rentenübersicht ist unter rentenuebersicht.de erreichbar.
Was ist die ZfDR? Die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) ist eine Organisationseinheit der Deutschen Rentenversicherung Bund, die das im Rentenübersichtsgesetz beschriebene Portal für die Digitale Rentenübersicht entwickelt und betreibt. Die ZfDR wurde am 18.02.2021, mit dem Inkrafttreten des Rentenübersichtsgesetzes, neu gegründet. Sie wird von Fachbeirat (fünf Personen) und einem Steuerungsgremium (sechs Personen) bei ihrer Aufgabe unterstützt und beraten. Das Steuerungsgremium der ZfDR besteht aus Vertreter:innen folgender Organisationen: Deutsche Rentenversicherung Bund, Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V., Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., Stiftung Warentest, Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und Bundesministeriums der Finanzen.
Um den Bürgerinnen und Bürgern mit der Digitalen Rentenübersicht einen Gesamtüberblick über alle Ihre Altersvorsorgeansprüche aus gesetzlichen, betrieblichen und privaten Rentenversicherungen zu geben, stellt die ZfDR eine digitale Schnittstelle bereit, über die Vorsorgeeinrichtungen die Rentenansprüche ihrer Versicherten auf Anfrage verschlüsselt mitteilen können.
Die Einrichtung Zentraler Stellen zur Umsetzung von Gesetzesvorgaben ist bei der DRV nicht neu. So wurde 2002 die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zur Gewährung der staatlichen Zulage für die Riester-Rente eingerichtet und 2012 die Zentrale Stelle für Pflegevorsorge (ZfP) zur Gewährung staatlicher Zuschüsse nach dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz.
Die Schaffung einer Onlineplattform, auf der sich alle Bürgerinnen und Bürger digital und vollständig über den Stand der individuellen Altersversorgung informieren können, wird in Deutschland schon seit fast 20 Jahren diskutiert. Vorbilder sind Schweden, Dänemark, Belgien und die Niederlande, die teilweise schon seit den frühen 2000er-Jahren vergleichbare Portale zur säulenübergreifenden Rentenübersicht eingerichtet haben. 
2017 wurde in der Begründung für das Betriebsrentenstärkungsgesetz festgeschrieben, die Umsetzung einer Digitalen Rentenübersicht für Deutschland zu prüfen: "Hier wird die Bundesregierung prüfen, welche Schritte notwendig sind, die bestehenden Informationen in diesem Sinne auf dem Weg zu einer säulenübergreifenden Altersvorsorgeinformation weiter zu entwickeln."
Im Koalitionsvertag der großen Koalition unter Kanzlerin Angela Merkel wurde dann 2018 die Umsetzung einer Digitalen Rentenübersicht als Ziel festgeschrieben: "Wir werden eine säulenübergreifende Renteninformation einführen, mit der Bürgerinnen und Bürger über ihre individuelle Absicherung im Alter Informationen aus allen drei Säulen erhalten und möglichen Handlungsbedarf erkennen können. Die säulenübergreifende Renteninformation soll unter Aufsicht des Bundes stehen."
Mit dem "Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen", kurz Rentenübersichtsgesetz (RentÜG), macht im Jahr 2020 das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen konkreten Vorschlag für die Realisierung einer Digitalen Rentenübersicht. "§ 1 Zweck: Die Digitale Rentenübersicht dient der Verbesserung des Kenntnisstandes der Bürgerinnen und Bürger über ihre jeweilige Altersvorsorge und enthält Informationen, insbesondere über deren Höhe. Die Informationen sollen verlässlich, verständlich und möglichst vergleichbar sein."
Die Allianz nimmt gute Rentenberatung schon immer ernst. Im Beratungsgespräch vermitteln wir Ihnen gerne ein Verständnis für Ihre Einkünfte nach dem Arbeitsleben. Seit dem 31.03.2020 bieten wir den Rentenkompass an, einen kostenlos nutzbaren Online-Rechner, der Ihnen eine Prognose über Ihre Einkünfte im Alter geben kann. Mit einer Anmeldung bei „Meine Allianz“ ist der Rentenkompass für Sie zugänglich, auch wenn Sie keine Allianz Kundin oder Allianz Kunde sind.
Der Rentenkompass ergänzt das Angebot der digitalen Rentenübersicht und geht darüber hinaus. So berücksichtigt er bei der Aufstellung Ihrer Einkünfte im Alter zusätzlich Immobilen und Vermögenswerte. Im Gegensatz zur Digitalen Rentenübersicht, die eine statische Aufstellung Ihrer Vorsorgen zeigt, erlaubt der Rentenkompass zudem die Berechnung verschiedener Szenarien, wie zum Beispiel einen früheren Ruhestand. Das Ergebnis sehen Sie sofort, wobei Steuern und durchschnittliche Inflation mitberücksichtigt werden. Um Ihnen den besten Überblick für sich selbst sowie die beste Ausgangslage für eine hervorragende Vorsorgeberatung zu geben, arbeitet die Allianz daran, dass Sie den Export der Vorsorgeübersicht aus der Digitalen Rentenübersicht (CSV-Datei) im Rentenkompass einspielen können. So ersparen Sie sich das manuelle Erfassen und können sicher sein, dass alle Vorsorgen, die in der digitalen Renteninformation vorgehalten werden, auch im Rentenkompass berücksichtigt werden. Falls Sie den Rentenkompass bereits nutzen, benachrichtigen wir Sie gerne per E-Mail, sobald diese Funktion verfügbar ist. Sie können die E-Mail-Benachrichtigung im Rentenkompass unter „Einstellungen“ aktivieren.
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