Digitale Renten­übersicht

Alle Renten­ansprüche online einsehen
Allianz Digitale Rentenübersicht - Eine junge Frau sitzt auf dem Sofa und schaut sich etwas auf Ihrem Laptop an.
Was ist die Digitale Rentenübersicht? Die Digitale Rentenübersicht ist ein staatliches Onlineportal, in dem Bürger:innen ihre gesetzlichen, betrieblichen und privaten Rentenansprüche einsehen können. Ihr Ziel ist es, eine möglichst vollständige Zusammenfassung der individuellen Rentenansprüche zu zeigen, die online jederzeit zugänglich ist. Sie ist seit dem 30.06.2023 unter rentenuebersicht.de erreichbar. Ihre Zielsetzung ist im  Rentenübersichtsgesetz (RentÜG) beschrieben und sie wird von der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) entwickelt und betreut. Damit Ihnen die Digitale Rentenübersicht die Gesamtheit Ihrer Ansprüche aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge zeigen kann, übermitteln private, staatliche und öffentliche Vorsorgeeinrichtungen die Rentenansprüche ihrer Versicherten über eine digitale Schnittstelle an das elektronische Portal der Digitalen Rentenübersicht.
Die Anmeldung (Login) zum Portal der Digitale Rentenübersicht finden Sie online unter rentenuebersicht.de. Um die Digitale Rentenübersicht zu nutzen, müssen Sie sich mit der Online-Ausweisfunktion (eID) Ihres digitalen Personalausweises (Online-Ausweis) anmelden. Über den Button "Anmelden" werden Sie dafür von "rentenuebersicht.de" an den ID Check der Deutschen Rentenversicherung auf "login.deutsche-rentenversicherung.de" weitergeleitet. Dort öffnen Sie wieder mit dem Button "Anmelden" die AusweisApp. Lesen Sie Ihren digitalen Personalausweis mit dem Smartphone oder einem Kartenlesegerät ein und geben Sie die von Ihnen selbstgewählte sechsstellige PIN ein. Wenn Sie die Deutsche Rentenversicherung vorher noch nicht als Anbieter in Ihrer AusweisApp genützt haben, müssen Sie sich zuerst über den Button "Registrieren" freischalten.
Wenn Ihr Personalausweis auf der Rückseite in der Mitte am rechten Rand eine weiße Fläche mit einem grünen und blauen Halbkreis zeigt, haben Sie grundsätzlich einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion. Bei allen Personalausweisen, die nach dem 15.07.2017 ausgegeben wurden, ist die Online-Ausweisfunktion immer schon aktiviert. Sie haben, als Sie Ihren Ausweis abgeholt haben, einen Brief bekommen, der PINs enthält und die Online-Ausweisfunktion erklärt. Um die Online-Ausweisfunktion zu nutzen, müssen Sie die AusweisApp auf Ihren Computer herunterladen und brauchen zusätzlich ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone das NFC-fähig (Near Field Communication) ist.
Alle Informationen der Digitalen Rentenübersicht sind über die AusweisApp Bund zugänglich. Um die Digitale Rentenübersicht online unter rentenuebersicht.de zu nutzen, müssen Sie sich mit Ihrem digitalen Personalausweis (Online-Ausweis) und der AusweisApp anmelden. Wenn Sie die AusweisApp Bund schon aktiviert haben und nutzen, erreichen Sie die Digitale Rentenübersicht auch direkt über die App unter "Anbieter" und dann "Digitale Rentenübersicht - Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (Deutsche Rentenversicherung)". Zusätzlich können Sie über "Anbieter" und dann "Deutsche Rentenversicherung" auch weitere Services der Deutsche Rentenversicherung nutzen, z.B. Ihren Versicherungsverlauf einsehen oder Ihre Renteninformation als PDF herunterladen.
Was ist das Rentenübersichtsgesetz? Das Rentenübersichtsgesetz (RentÜG) beschreibt und regelt die Entwicklung und Einführung eines Onlineportals zur einheitlichen und digitalen Rentenübersicht in Deutschland. Das Gesetz beschreibt Kernfunktionen des Portals und gibt einen Zeitplan vor. Mit der Umsetzung und dem Betrieb der Plattform beauftragt das Gesetz eine neue zentrale Stelle der Deutschen Rentenversicherung. Der Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums vom 29.07.2020 wurde vom Ausschuss für Arbeit und Soziales überarbeitet und am 19.11.2020 vom Bundestag angenommen. Das Rentenübersichtsgesetz ist seit dem 18.02.2021 in Kraft. Das im Gesetz beschriebene Onlineportal zur digitalen Rentenübersicht ist unter rentenuebersicht.de erreichbar.
Was ist die ZfDR? Die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (ZfDR) ist eine Organisationseinheit der Deutschen Rentenversicherung Bund, die das im Rentenübersichtsgesetz beschriebene Portal für die Digitale Rentenübersicht entwickelt und betreibt. Die ZfDR wurde am 18.02.2021, mit dem Inkrafttreten des Rentenübersichtsgesetzes, neu gegründet. Sie wird von Fachbeirat (fünf Personen) und einem Steuerungsgremium (sechs Personen) bei ihrer Aufgabe unterstützt und beraten. Das Steuerungsgremium der ZfDR besteht aus Vertreter:innen folgender Organisationen: Deutsche Rentenversicherung Bund, Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e. V., Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V., Stiftung Warentest, Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und Bundesministeriums der Finanzen.
Um den Bürgerinnen und Bürgern mit der Digitalen Rentenübersicht einen Gesamtüberblick über alle Ihre Altersvorsorgeansprüche aus gesetzlichen, betrieblichen und privaten Rentenversicherungen zu geben, stellt die ZfDR eine digitale Schnittstelle bereit, über die Vorsorgeeinrichtungen die Rentenansprüche ihrer Versicherten auf Anfrage verschlüsselt mitteilen können. Seit dem 31.12.2024 sind alle Vorsorgeeinrichtungen, die mindestens einmal im Jahr eine Renteninformationen oder vergleichbare Informationen über die Höhe von Altersvorsorgeansprüchen Ihrer Versicherten verschicken, dazu verpflichtet, diese Daten dann auch in der Digitalen Rentenübersicht zur Verfügung zu stellen.
Die Einrichtung zentraler Stellen zur Umsetzung von Gesetzesvorgaben ist bei der DRV nicht neu. So wurde 2002 die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zur Gewährung der staatlichen Zulage für die Riester-Rente eingerichtet und 2012 die Zentrale Stelle für Pflegevorsorge (ZfP) zur Gewährung staatlicher Zuschüsse nach dem Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz.
Die Schaffung einer Onlineplattform, auf der sich alle Bürgerinnen und Bürger digital und vollständig über den Stand der individuellen Altersversorgung informieren können, wird in Deutschland schon seit fast 20 Jahren diskutiert. Vorbilder sind Schweden, Dänemark, Belgien und die Niederlande, die teilweise schon seit den frühen 2000er-Jahren vergleichbare Portale zur säulenübergreifenden Rentenübersicht eingerichtet haben. 
2017 wurde in der Begründung für das Betriebsrentenstärkungsgesetz festgeschrieben, die Umsetzung einer digitalen Rentenübersicht für Deutschland zu prüfen: "Hier wird die Bundesregierung prüfen, welche Schritte notwendig sind, die bestehenden Informationen in diesem Sinne auf dem Weg zu einer säulenübergreifenden Altersvorsorgeinformation weiter zu entwickeln."
Im Koalitionsvertag der großen Koalition unter Kanzlerin Angela Merkel wurde dann 2018 die Umsetzung einer digitalen Rentenübersicht als Ziel festgeschrieben: "Wir werden eine säulenübergreifende Renteninformation einführen, mit der Bürgerinnen und Bürger über ihre individuelle Absicherung im Alter Informationen aus allen drei Säulen erhalten und möglichen Handlungsbedarf erkennen können. Die säulenübergreifende Renteninformation soll unter Aufsicht des Bundes stehen."
Mit dem "Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen", kurz Rentenübersichtsgesetz (RentÜG), macht im Jahr 2020 das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen konkreten Vorschlag für die Realisierung einer digitalen Rentenübersicht. "§ 1 Zweck: Die Digitale Rentenübersicht dient der Verbesserung des Kenntnisstandes der Bürgerinnen und Bürger über ihre jeweilige Altersvorsorge und enthält Informationen, insbesondere über deren Höhe. Die Informationen sollen verlässlich, verständlich und möglichst vergleichbar sein."
Eine Digitale Rentenübersicht, wie im RentÜG beschreiben, wurde umgesetzt und ist seit Ende 2022 unter rentenuebersicht.de online abrufbar. In einer öffentlichen Testphase wurde die Datenübermittlung privater, staatlicher und öffentlicher Vorsorgeeinrichtungen an die digitale Schnittstelle der ZfDR schrittweise aufgebaut. An dieser Pilotphase nahmen zuerst staatliche Vorsorgeeinrichtungen und nach und nach immer mehr private Anbieter teil.
Die Bundesregierung hat (nach §13 RentÜG) den 31.12.2024 als Stichtag für die verbindliche Teilnahme aller Vorsorgeeinrichtungen an der Digitalen Rentenübersicht festgelegt. Im Rahmen dieses Regelbetriebs haben sich zahlreiche Vorsorgeeinrichtungen der Digitalen Rentenübersicht angebunden.
Die Allianz nimmt gute Rentenberatung schon immer ernst. Im Beratungsgespräch vermitteln wir Ihnen gerne ein Verständnis für Ihre Einkünfte nach dem Arbeitsleben. Seit dem 31.03.2020 bieten wir den Rentenkompass an, einen kostenlos nutzbaren Online-Rechner, der Ihnen eine Prognose über Ihre Einkünfte im Alter geben kann. Mit einer Anmeldung bei „Meine Allianz“ ist der Rentenkompass für Sie zugänglich, auch wenn Sie keine Allianz Kundin oder Allianz Kunde sind.
Der Rentenkompass ergänzt das Angebot der digitalen Rentenübersicht und geht darüber hinaus. So berücksichtigt er bei der Aufstellung Ihrer Einkünfte im Alter zusätzlich Immobilien und Vermögenswerte. Im Gegensatz zur Digitalen Rentenübersicht, die eine statische Aufstellung Ihrer Vorsorgen zeigt, erlaubt der Rentenkompass zudem die Berechnung verschiedener Szenarien, wie zum Beispiel einen früheren Ruhestand. Das Ergebnis sehen Sie sofort, wobei Steuern und durchschnittliche Inflation mitberücksichtigt werden. Um Ihnen den besten Überblick für sich selbst sowie die beste Ausgangslage für eine hervorragende Vorsorgeberatung zu geben, arbeitet die Allianz daran, dass Sie den Export der Vorsorgeübersicht aus der Digitalen Rentenübersicht (CSV-Datei) im Rentenkompass einspielen können. So ersparen Sie sich das manuelle Erfassen und können sicher sein, dass alle Vorsorgen, die in der digitalen Renteninformation vorgehalten werden, auch im Rentenkompass berücksichtigt werden. Falls Sie den Rentenkompass bereits nutzen, benachrichtigen wir Sie gerne per E-Mail, sobald diese Funktion verfügbar ist. Sie können die E-Mail-Benachrichtigung im Rentenkompass unter „Einstellungen“ aktivieren. Wenn Sie den Rentenkompass das erste Mal aufrufen, können Sie bereits heute Ihre Daten aus der Digitalen Rentenübersicht im Rentenkompass einfügen.
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