Ehepaar mit Laptop
Freiwillige Sondereinzahlung in die gesetzliche Rente

Renten­punkte kaufen 2024

Rentenpunkte kaufen (oder Rentenjahre kaufen) ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für freiwillige Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung. Der Ausdruck "Rentenpunkte kaufen" ist missverständlich, weil durch diese Formulierung der Eindruck entsteht, jeder könnte nach Belieben in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen und einfach Rentenpunkte dazu kaufen. So ist es nicht. Freiwillige Sondereinzahlung in die gesetzliche Rente sind ausschließlich dafür vorgesehen, einen Nachteil auszugleichen und sind nur in einem begrenzten Rahmen als Nachzahlungen (z.B. für Ausbildungszeiten) oder als Ausgleichszahlungen (z.B. bei früherem Rentenbeginn) überhaupt möglich. Manchmal werden Rentennachzahlungen deshalb auch als "Rentenausgleichszahlung" und Sonderzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen etwas unglücklich als "Abschlagszahlung" bezeichnet.
Rentenpunkte kaufen, um früher in Rente zu gehen
Wer früher in Rente gehen will, muss Rentenabschlägen hinnehmen. Das ist ein echter Nachteil, den theoretisch alle Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung haben und deshalb auch (nach SGB VI § 187a) durch freiwillige Sonderzahlungen ausgleichen dürfen. Wenn Sie sich dann später entscheiden, doch nicht früher in Rente zu gehen, werden Ihre Sonderzahlungen nicht erstattet (zurücküberwiesen), sondern angewendet, um Ihre monatliche Rente im Alter zu erhöhen. Ihre Entscheidung, nun doch nicht früher in Rente zu gehen, müssen sie der DRV nicht aktiv mitteilen. Sie gehen einfach nicht früher in Rente. Über diesen Umweg können auch Versicherte, die keine anderen Nachteile geltend machen können, Renten-Sondereinzahlungen leisten und damit "Rentenpunkte kaufen". Spricht man über "Rentenpunkte kaufen", ist eigentlich immer dieses Vorgehen gemeint: Also freiwillige Sonderzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen für eine vorgezogene Altersrente, die Sie aber vorgezogen nicht antreten werden.
Nachzahlungen für Ausbildungszeiten
Bis zu einem Alter von 45 Jahren dürfen Sie (nach § 207 SGB VI) freiwillig Rentenbeträge für Ausbildungszeiten ab dem 16. Lebensjahr nachzahlen, die für die Festlegung Ihrer Altersrente noch nicht berücksichtigt sind. Für Zeiten, die in Ihrem Rentenkonto bereits als Anrechnungszeiten berücksichtigt sind, oder Jahre, in denen Sie schon Rentenbeiträge gezahlt haben, weil Sie z.B. neben der Ausbildung gearbeitet haben, dürfen Sie keine Nachzahlungen leisten. Im Alter von 43 Jahren wird Ihnen von der DRV eine erste Rentenauskunft mit einer detaillierten Aufstellung aller Anrechnungs- und Beitragszeiten zugeschickt. Wenn Sie darin Lücken während Ihrer Ausbildungen finden, können Sie über Formular V0080 den Antrag stellen für diese Ausbildungszeiten freiwillige Rentenbeiträge nachzuzahlen. Für jeden Monat, den Sie freiwillig nachzahlen wollen, müssen Sie mindestens den Mindestbeitrag, im Jahr 2023 sind das 96,72 Euro, und dürfen maximal den Höchstbeitrag, im Jahr 2023 sind das 1.357,80 Euro, nachbezahlen. Durch die Nachzahlung erwerben Sie zusätzliche Rentenpunkte und erhöhen so Ihre spätere Altersrente. Spricht man über "Rentenpunkte kaufen" sind damit aber in den allermeisten Fällen nicht solche Nachzahlungen für Ausbildungszeiten gemeint, sondern freiwillige Sonderzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen für eine vorgezogene Altersrente.
Was sind Rentenpunkte?
Entgeltpunkte, auch "Rentenpunkte" genannt, sind ein zentraler Rechenwert der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland, mit dem die Deutsche Rentenversicherung (DRV) den persönlichen Rentenanspruch eines Versicherten, der sich aus Beitragszahlungen und bestimmten Zeiträumen (z.B. für Kindererziehung) ergibt, im Rahmen eines Rentenkontos (Versicherungskontos) dokumentiert. Entgeltpunkte als Werteinheiten der gesetzlichen Rentenversicherung wurden 1992 eingeführt. Entgeltpunkte erlauben es den Rentenanspruch einer Person nach der Höhe der eigenen Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung im Verhältnis zu allen Renteneinzahlungen eines Jahres zu beschreiben. Diese Dokumentation des Rentenanspruchs, unabhängig von einem Geldbetrag, hat den Vorteil, dass der Rentenanspruch auch über längere Zeiträume hinweg vergleichbar bleibt und die DRV bei der Berechnung der tatsächlichen Rente z.B. die aktuelle Höhe der Löhne oder Veränderungen des Geldwerts berücksichtigen kann.
Alle Berechnungen zum Kauf von Rentenpunkten basieren darauf, Rentenabschläge in Fall einer vorgezogenen Altersrente auszugleichen. Die wichtigste Voraussetzung, um Rentenpunkte zu kaufen, ist, dass Sie einen Anspruch auf Altersrente erworben haben und es für Sie theoretisch realistisch möglich wäre früher und mit Abschlägen in Rente zu gehen. Sie müssen außerdem zum Zeitpunkt Ihres Antrags V0210 bei der Deutschen Rentenversicherung mindestens 50 Jahre alt sein. Sie können früher und mit Abschlägen in Rente gehen, wenn Sie idealerweise vier Jahre aber mindestens einen Monat vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Versicherungszeit von mindestens 35 aber weniger als 45 Jahren erfüllen. Versicherte ab Jahrgang 1964 erreichen die Regelaltersgrenze am Tag ihres 67. Geburtstags. Bevor Sie Rentenpunkte kaufen, sollten Sie Ihr Rentenkonto bei der DRV prüfen, und über eine Kontenklärung ggf. fehlende Zeiten oder Angaben ergänzen.

Was sind die Vorrausetzungen für einen Anspruch auf Altersrente?
Sie haben in Deutschland Anspruch auf eine Regelaltersrente der Deutschen Rentenversicherung, wenn Sie eine Mindestversicherungszeit, auch Wartezeit genannt, von fünf Jahren erfüllen. Das heißt, Sie haben mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Die Deutsche Rentenversicherung berücksichtigt dabei auch Kindererziehungszeiten, Monate aus einem Rentensplitting oder Ersatzzeiten. Außerdem müssen Sie ein bestimmtes Alter erreicht haben, dass durch die sogenannte Regelaltersgrenze festgelegt ist. Versicherte ab Jahrgang 1964 erreichen die Regelaltersgrenze am Tag ihres 67. Geburtstags.
Was sind die Vorrausetzungen, um früher in Rente zu gehen?
Sie können maximal vier Jahre früher in Rente gehen, wenn Sie zum Beginn Ihrer Frührente mindestens 35 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Das heißt, Sie können früher in Rente gehen, wenn Sie vier Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Versicherungs­zeit von mindestens 35 Jahren erfüllen.
Wie kann ich Rentenabschläge bei vorgezogener Altersrente auszugleichen?
Sie können maximal vier Jahre früher in Rente gehen. Für jeden Monat, den sie früher, also vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 Prozent von jeder späteren monatlichen Rentenauszahlung abgezogen. Für vier Jahre ergibt sich damit ein maximal möglicher Abschlag von 14,4 Prozent (0,3% x 48 Monate). Diesen Abschlag können Sie durch den Kauf von Rentenpunkte ausgleichen. Wenn Sie vier Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Versicherungszeit von 45 Jahren erfüllen, können Sie ohne Rentenabschläge früher in Rente gehen. Das heißt aber auch, dass Sie in dem Fall keine Rentenpunkte kaufen können, weil es ja keine Rentenabschläge gibt, die Sie auszugleichen könnten.
Warum muss ich 50 Jahre alt sein, um Rentenpunkte zu kaufen?
Der Gesetzgeber sieht ab dem 50. Lebensjahr nach §187a SGB VI ein berechtigtes Interesse als gegeben, über eine besondere Rentenauskunft die Höhe möglicher freiwillige Sonderzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschläge in Fall einer vorgezogenen Altersrente zu erfahren und mit diesen Zahlungen zu beginnen.
Prüfen Sie Ihren Versicherungsverlauf
Um Rentenpunkte zu kaufen, müssen Sie idealerweise vier Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erreicht haben. Wie viele Versicherungsjahre Sie bis heute schon angesammelt haben, können Sie aus einer Rentenauskunft ersehen. Ihrer Versicherungszeiten werden von der Deutschen Rentenversicherung in Ihrem Rentenkonto (oder Versicherungskonto) geführt. Mit 43 Jahren bekommen Sie von der Deutschen Rentenversicherung aktiv eine Rentenauskunft mit Ihrem persönlichen Versicherungsverlauf zugeschickt. Sollten Sie noch keine Rentenauskunft bekommen haben, können Sie jederzeit online über die Webseite der Deutschen Rentenversicherung Ihren persönlichen Versicherungsverlauf anfordern. Er wird ihnen dann meist innerhalb von sieben Tagen per Post zugeschickt.
Vervollständigen Sie Ihren Versicherungsverlauf
Sie können Ihren Versicherungsverlauf im Rahmen eine Kontenklärung um weitere Angaben (z.B. Ausbildungen, die noch nicht berücksichtigt wurden) ergänzen oder ihn einfach bestätigen. Verwenden Sie dafür bitte Formular V0100. Wenn Sie Rentenpunkte kaufen wollen, werden Sie im Antrag V0210 danach gefragt, ob schon eine solche Kontenklärung stattgefunden hat, sie also alle Angaben in Ihrem Versicherungsverlauf aus Ihrem Versicherungskonto geprüft und bestätigt haben. Wenn das nicht so ist, müssen Sie im Rahmen ihres Antrages, um Rentenpunkte zu kaufen, eine Kontenklärung machen, das heißt Formular V0100 ausfüllen und mitschicken.
Rentenausgleichszahlung durch Dritte
Wenn Sie Rentenpunkte kaufen, erkennt die Deutsche Rentenversicherung Ihre Zahlung am Verwendungszweck der Überweisung. Das Geld muss nicht von Ihrem Konto kommen. Es kann also auch ein Dritter, z.B. der Arbeitgeber, Rentenausgleichszahlung für sie leisten oder Sie können Rentenpunkte für Andere, z.B. Ihre Eltern, bezahlen. Bedenken Sie dabei: Wenn Sie für eine andere Person Rentenausgleichszahlung leisten, können weder Sie noch die andere Person diese Zahlungen als Vorsorgeaufwendung steuerlich geltend machen. Außerdem wird das Finanzamt Sonderzahlungen an die DRV für Dritte sehr wahrscheinlich als Schenkung ansehen und Sie müssen (für Summen über dem Freibetrag) Schenkungssteuer bezahlen.
Rentenausgleichszahlung durch den Arbeitgeber
Arbeitgeber können Rentenpunkte für Ihre Angestellten kaufen, sprich Rentenausgleichszahlung für ihre Angestellten leisten. In sehr großen Unternehmen ist das durchaus üblich und für mache Branchen gibt es dazu sogar tarifvertragliche Vereinbarungen. Wenn Sie früher in Rente gehen wollen, sollten Sie Ihren Arbeitgeber darauf ansprechen, ob er Sie bei der Rentenausgleichszahlung unterstützen will.
Steuervorteile
Bezahlt Ihr Arbeitgeber Ihre freiwilligen Sonderzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen bei einer vorgezogenen Altersrente wird die Hälfte der gezahlten Summe steuerlich (nach § 24 Nr. 1 EStG) nicht als Arbeitslohn, sondern als Entschädigungszahlung (also quasi als "Abfindung") betrachtet. Das hat den steuerlichen Vorteil, dass Sie auf diese Hälfte der Zahlung keine Steuern und Sozialabgaben zahlen müssen. Ob der Arbeitgeber die Zahlung tatsächlich an die Bedingung knüpft, dass sie auch wirklich früher in Rente gehen, spielt dabei keine Rolle. Die andere Hälfte einer Rentenausgleichszahlung durch den Arbeitgeber können Arbeitnehmer als Vorsorgeaufwendung (bis maximal zum Höchstbetrag) von der Steuer absetzen. Weil "normale Abfindungen", die als Geldsumme ausgezahlt werden, (nach § 34 EStG) als „außerordentliche Einkünfte“ voll versteuert werden, haben Arbeitnehmer möglicherweise einen Steuervorteil, wenn der Arbeitgeber eine Abfindung (oder den Teil einer Abfindung) als Rentenausgleichszahlung für den Arbeitnehmer in die Rentenkasse einbezahlt, statt die volle Summe an ihn auszuzahlen.
Verpflichtungen gegenüber dem Arbeitgeber
Ob sie sich, wenn Sie Rentenausgleichszahlung durch den Arbeitgeber annehmen, dazu verpflichten auch tatsächlich in Frührente zu gehen, kann man pauschal nicht beantworten und ist von den dazu getroffenen schriftlichen Vereinbarungen abhängig. Wenn Sie planen mit Sondereinzahlungen Ihre spätere Regelaltersrente zu erhöhen und überhaupt nicht vorhaben früher in Rente zu gehen, dann sollten Sie das vielleicht ohne Ihren Arbeitgeber machen.
Der Arbeitgeber zahlt direkt ein
Rentenausgleichszahlung werden vom Arbeitgeber in den allermeisten Fällen direkt an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt und nicht erst an den Arbeitnehmer überweisen. Damit ist sichergestellt, dass der Betrag vom Arbeitnehmer auch tatsächlich als Sonderzahlung in die Rentenkasse und für nichts anders verwendet wird.
Sie können maximal so viele Rentenpunkte kaufen wie theoretisch nötig wären, um bei einer vier Jahre vorgezogenen Altersrente (mit 63 Jahren) die Rentenabschläge auf Ihre persönliche Altersrente in voller Höhe auszugleichen. Dieser Maximalbetrag ist für jeden Versicherten individuell unterschiedlich hoch. Über eine sogenannte " besondere Rentenauskunft" können Sie, ab einem Alter von 50 Jahren, erfragen bis zu welche maximale Höhe Sie Sonderzahlungen leisten könnten. Nimmt die DRV z.B. an, Sie könnten bis zu Ihrem 63. Lebensjahr 50 Rentenpunkte erreichen, dann können Sie z.B. ungefähr 8,4 zusätzliche Rentenpunkte kaufen.
So wird die Rentenausgleichszahlung für eine vorgezogene Altersrente berechnet: Sie sind 50 Jahre alt und haben 40 Rentenpunkte gesammelt. Die DRV geht auf der Basis einer Prognose Ihrer Verdienstentwicklung davon aus, dass sie bis zur Frührente mit 63 noch einmal 10 Rentenpunkte zusätzlich ansammeln würden und setzt eine mögliche Summe von 50 Rentenpunkten für das Alter 63 an. Wenn Sie vier Jahre vor Erreichen der Regelaltersrente (mit 63) in Frührente gehen, wird Ihre Renten um einen Rentenabschlag von 14,4% (0,3% x 48 Monate) gekürzt. Bei 50 Rentenpunkten entspricht das 7,2 Rentenpunkte. Dieser Wert wird durch eine Art Umkehrfaktor, der berücksichtigt, dass Sie durch die Frührente vier Jahre länger Rente bekommen, zusätzlich noch erhöht: 7,2 / ( (100-14,1) / 100 ) = 8,38183935 = 8,382 Rentenpunkte. Wenn die DRV annimmt, dass Sie 50 Rentenpunkten ansammeln werden, bis Sie mit 63 in Frührente gehen, dann dürfen Sie maximal 8,382 Rentenpunkte kaufen, um einen Rentenabschlag von 14,4% vollkommen auszugleichen.

Rentenausgleichszahlung berechnen: Formel
Die komplette Formel, um zu berechnen, wieviel Rentenpunkte Sie zum Ausgleich von Rentenabzügen bei einer vorgezogenen Altersrente maximal kaufen können lautet:
( [Prognose-Rentenpunkte-mit-63] / 100 ) * [Rentenabschlag] / ( (100 - [Rentenabschlag]) / 100) = Maximalbetrag Rentenpunkte kaufen
Rentenausgleichszahlung berechnen: Prognose
Weil die Höhe Ihrer persönlichen Rente noch nicht feststeht, schätzt die Deutsche Rentenversicherung, wie viele Rentenpunkte Sie bis zu Ihrem 63 Geburtstag erreichen könnten. Diese Schätzung hat entweder eine Prognose Ihrer Gehaltsentwicklung als Grundlage, die von der DRV zusammen mit Ihrem Arbeitgeber entwickelt wird, oder sie basiert ganz einfach auf einer Hochrechnung Ihres letzten Jahresgehalts.
Ein Rentenpunkt kostet so viel, wie man in diesem bestimmten Jahr für ein durchschnittliches Einkommen Rentenbeiträge einbezahlt hätte. Zur Berechnung verwendet die DRV ein geschätztes Durchschnittseinkommen aller Renten-Beitragszahler:innen in Deutschland, das sogenannte "vorläufige jährliche Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung". Weil das Durchschnittsentgelt jedes Jahr unterschiedlich hoch ist, sind Rentenpunkte auch in jedem Jahr unterschiedlich teuer. 2024 kostet ein Rentenpunkt West 8.436,59 EUR und ein Rentenpunkt Ost 8.320,11 EUR. Im Jahr 2023 war der Preis für einen Rentenpunkt 8.024,41 EUR in den alten Bundesländern und 7.805,85 EUR n den neuen Bundesländern. Die Kosten für einen Rentenpunkt in den Jahren 2010 bis 2023 finden Sie in dieser Tabelle. Es gibt auch ein endgültiges Durchschnittsentgelt, weil das aber immer erst im darauffolgenden Jahr feststeht, wird zur Festlegung der Kosten für einen Rentenpunkt immer das vorläufiges Durchschnittsentgelt herangezogen.
Grafik: Entwicklung der Kosten eines Rentenpunkts in Deutschland
Infografik: Entwicklung der Kosten eines Rentenpunkts in Deutschland seit 2011
Kosten für einen Rentenpunkt: Beispiel-Rechnung
Für das Jahr 2024 wurde ein vorläufiges Durchschnittsentgelt (West) von 45.358 Euro (brutto) errechnet. Der Rentenbeitrag im Jahr 2024 beträgt 18,6%. Auf ein durchschnittliches Gehalt zahlt man in den alten Bundesländern im Jahr 2023 damit durchschnittlich Rentenbeiträge in Höhe von 8.436,588‬ Euro (45.358/100)*18,6). Der Geldbetrag wird auf zwei Dezimalstellen gerundet. Die Kosten, um einen Rentenpunkt zu kaufen entsprechen damit 2023 (West) 8.436,59 Euro.
Kosten für einen Rentenpunkt: Formel
Die Formel um den Preis für einen Rentenpunkt in einem bestimmten Jahr zu berechnen lautet:
vorläufiges Durchschnittsentgelt im aktuellen Jahr x Rentenbeitrag im aktuellen Jahr in % = Kosten für 1 Rentenpunkt im aktuellen Jahr.
Die folgende Tabelle zeigt Ihnen, für die Jahre von 2010 bis 2024, die Kosten um jeweils einen Rentenpunkt (Ost und West) zu kaufen.

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Kosten 1 Rentenpunkt
Jahr
West
Ost
2010 6.368,60 € 5.431,18 €
2011 6.023,33 € 5.130,61 €
2012 6.359,42 € 5.396,20 €
2013 6.439,42 € 5.474,77 €
2014 6.587,97 € 5.647,64 €
2015 6.544,81 € 5.690,15 €
2016 6.781,93 € 5.941,24 €
2017 6.938,26 € 6.100,11 €
2018 7.044,38 € 6.212,52 €
2019 7.235,59 € 6.674,89 €
2020 7.542,49 € 7.049,05 €
2021 7.726,63 € 7.316,88 €
2022 7.235,59 € 6.943,94 €
2023 8.024,41 € 7.805,85 €
2024 8.436,59 € 8.320,11 €
Im Jahr 2022 waren die Kosten für einen Rentenpunkt nicht höher als im Vorjahr, sondern für Westdeutschland sogar niedriger als 2021 und 2020. Warum war das so? Durch die rückwärtsgerichtete Methode zur Berechnung des Durchschnittseinkommens, wirkt sich ein niedriger Durchschnittslohn erst zwei Jahre später auf die Kosten für einen Rentenpunkt aus. Weil die Löhne im Jahr 2020 durch die Coronakrise gesunken sind, waren die Kosten für einen Rentenpunkt zwei Jahre später, also im Jahr 2022 besonders niedrig. Auch 2011 waren die Kosten für einen Rentenpunkt besonders niedrig. Damals waren es die gesunkenen Löhne während der Finanzkrise von 2009, die sich mit zwei Jahren Verspätung ausgewirkt haben.
Auch wenn das endgültige Durchschnittsentgelt für 2024 noch nicht feststeht, ist es abzusehen, dass die Kosten für einen Rentenpunkt 2025, gegenüber den Kosten im Jahr 2024, steigen werden. Wie man in der Grafik und Tabelle sehen kann, steigen die Kosten für einen Rentenpunkt von Jahr zu Jahr durchschnittlich um ca. zwei Prozent. Auch für das Jahr 2025 ist eine Erhöhung in dieser Größenordnung zu erwarten. Der Sondereffekt durch die Corona-Pandemie, der dafür gesorgt hat, dass die Kosten für Rentenpunkte 2022 besonders niedrig waren, hatte schon bei der Berechnung für 2023 keine Rolle mehr gespielt. Auch der Rentenbeitrag wird 2025 mit großer Sicherheit wieder 18,6 Prozent betragen.
Weil die Höhe des Durchschnittseinkommens, aus dem die Kosten für einen Rentenpunkt berechnet werden, schon zu Beginn eines Jahres feststehen muss, die tatsächlichen Löhne aus diesem Jahr aber erst im darauffolgenden Jahr feststehen, arbeitet die Deutsche Rentenversicherung hier mit einer Prognose. Auf der Basis der beiden Vorjahre wird ein voraussichtlicher Durchschnittslohn, das sogenannte "vorläufige Durchschnittsentgelt", berechnet. Das Vorgehen zur Berechnung des vorläufigen Durchschnittsentgelts ist in § 69 SGB VI so festgelegt: Endgültiges Durchschnittsentgelt Vorjahr mal doppelte Veränderung des endgültiges Durchschnittsentgelts aus dem Vorjahr zum Vorvorjahr. Man geht also am Ende eines Jahres davon aus, dass sich die Löhne im kommenden Jahr genauso weiterentwickeln werden, wie sie sich vom vorletzten auf das letzte Jahr verändert haben.
Ab dem 50. Lebensjahr können Sie Rentenpunkte kaufen, also freiwillige Sonderzahlungen zum Ausgleich von Rentenabzügen bei vorgezogener Altersrente leisten. Ab dem 50. Lebensjahr haben Sie nach §187a SGB VI ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren in welcher Höhe Sie freiwillige Sonderzahlungen leisten müssten, um Rentenabzüge bei vorgezogener Altersrente vollständig auszugleichen. Sie müssen diese Information bei der Deutschen Rentenversicherung über eine sogenannte "besondere Rentenauskunft" aktiv anfordern. Die "normale" Rentenauskunft, die Sie ab dem 55. Geburtstag alle drei Jahre erhalten, enthält diese Angabe nicht. Der Zeitpunkt ab dem Sie eine besondere Rentenauskunft beantragen und dann Rentenpunkte kaufen können, wurde mit dem Flexirentengesetz, im Jahr 2017, von 55 Jahren auf 50 Jahre vorgezogen.
Als Rentner:in, wenn Sie also die Regelaltersgrenze erreicht haben, können Sie keine Rentenpunkte mehr kaufen. Sie können aber als Frührentner:in, auch wenn Sie bereits eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen beziehen, noch bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze, Abschläge durch freiwillige Sonderzahlungen ausgleichen. Weil Rentenabschläge ja nicht nur während der Zeit Ihrer Frührente, sondern von jeder Rentenauszahlung bis zu Ihrem Tod abgezogen werden, kann es auch für Frührentner:in noch sinnvoll sein, Sonderzahlungen zu leisten.
Um Rentenpunkte zu kaufen, also freiwillige Sonderzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen bei vorgezogener Altersrente zu leisten, müssen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung, eine sogenannte "besondere Rentenauskunft" beantragen. Das können Sie z.B. online über das Formular V0210 tun. In der besonderen Rentenauskunft nennt Ihnen die Deutschen Rentenversicherung dann die maximale Höhe einer möglichen Sonderzahlung, die Sie leisten können, um Rentenabzüge bei vorgezogener Altersrente vollständig auszugleichen. Außerdem wird erklärt, wie Sie Ausgleichszahlungen leisten können.
Sie, oder auch eine andere Person z.B. auch Ihr Arbeitgeber können Sonderzahlungen bis maximal zu der, in der besonderen Rentenauskunft, genannten Höhe leisten, oder aber auch nur einen Teil davon. Sie können Ihre Ausgleichszahlung als Gesamtsumme oder als Teilzahlungen über mehrere Jahre leisten. Seit 2020 (7. SGB IV Änderungsgesetz) gibt es für die Einteilung Ihrer Zahlung in Teilzahlungen und den Zeitpunkt, wann Sie diese Teilzahlungen leisten, keine Einschränkungen mehr. Wenn Ihre Sonderzahlung bei der Deutschen Rentenversicherung eingegangen ist, bekommen Sie eine Beitragsbescheinigung, in der die Höhe Ihrer Zahlung und die jetzt neue, maximal mögliche Höhe für weitere Ausgleichszahlungen genannt werden. Einzahlungen werden monatlich berücksichtigt und frühestens für den Folgemonat auf Ihre Rente angewendet.
Sonderzahlungen in die gesetzliche Rente sind durch Rentengarantie und Rentenanpassungen ein vergleichsweise sicheres Investment. Der aktuelle Rentenwert, also der Geldwert für jeweils einen Rentenpunkt in der späteren monatlichen Rentenauszahlung, ist seit 2010 von 27,20 Euro (West) auf 37,60 Euro im Jahr 2023 gestiegen. Der Kauf von Rentenpunkten ist, wie jede Investition in Renten, aber auch immer eine Wette auf ein langes Leben. Wenn Sie Rentenpunkte kaufen erhöhen Sie später Ihre monatliche gesetzliche Altersrente. Bis sich Ihre Investition für gekaufte Rentenpunkte, über die zusätzliche monatliche Rente wieder ausgeglichen hat, können bis zu 10 Jahre vergehen. Wenn Sie ein Alter von 80 Jahren oder mehr erreichen, sind Rentenpunkte eine zwar renditearme aber dafür sichere Investition. Es lohnt sich besonders dann Rentenpunkte zu kaufen, wenn sie "billig" sind. Billig sind Rentenpunkte, wenn das voraussichtliche Durchschnittsentgelt, aus dem der Preis für einen Rentenpunkt berechnet wird, gering ist. Außerdem kann es sinnvoll sein, Rentenpunkte zu kaufen, um das zu versteuernde Einkommen zu senken.
Rentenausgleichszahlung in die gesetzliche Rente sind 2023 steuerlich absetzbar. Sie können Rentenpunkte kaufen und steuerlich absetzen. Oder genauer gesagt: Sonderzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen bei vorgezogener Altersrente als Altersvorsorgeaufwendungen (Anlage Vorsorgeaufwand) von der Steuer absetzen. 2023 beträgt der abziehbare Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen 26.528 Euro und 53.056 Euro für gemeinsam veranlagte Paare. Dieser Höchstbetrag ist schnell erreicht, wenn man Rentenpunkte kauft. Es kann deshalb möglicherweise aus steuerlicher Sicht sinnvoll sein, Rentenpunkte mit Teilzahlungen über mehrere Jahre abzubezahlen, sodass man den Höchstbetrag in jedem Jahr erreicht aber nicht stark überschreitet. Auch Rentenausgleichszahlung durch den Arbeitgeber können sich möglicherweise steuerlich vorteilhaft auswirken.
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