Ehepaar mit Laptop
Freiwillig selbst in die gesetzliche Rente einzahlen

Renten­punkte kaufen

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Sie lesen einen allgemeinen Ratgeber zum Thema Entgeltpunkte.
  • Wer im Alter voraussichtlich nicht viel Rente zur Verfügung haben wird, kann Rentenpunkte kaufen und damit seine monatliche Rente verbessern
  • Wurde nur kurz in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und die Mindestversicherungszeit noch nicht erreicht, besteht kein Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente. Mit zusätzlichen freiwilligen Beiträgen an die Deutsche Rentenversicherung (DRV) können Sie die fehlenden Rentenpunkte kaufen und so einen Rentenanspruch zu erwerben. 
  • Möchten Sie früher in Rente gehen, können Sie durch eine Einmalzahlung bzw. Rentenausgleichszahlung die anfallenden Rentenabschläge ausgleichen und erhalten so Ihre Altersrente in voller Höhe.
  • Selbstständige und Freiberufler können freiwillig in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen und sich so im Alter einen Anspruch auf Rente sichern.

 

Wir möchten Sie mit diesem Ratgeber über Entgeltpunkte bzw. Rentenpunkte informieren. Sie können bei der Allianz jedoch keine Entgeltpunkte erwerben. Wir bieten stattdessen private Vorsorgeprodukte an, um Ihre Versorgungslücke im Alter zu schließen.

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Erklärung
Mit wie viel Rente sie im Alter rechnen können, beschäftigt die meisten Menschen. Und viele fragen sich in diesem Zusammenhang natürlich auch, wie sie ihre gesetzliche Rente verbessern können. Dies ist unter anderem mit dem Kauf von Rentenpunkten möglich. Doch hierzu stellen sich einige grundlegende Fragen.

Rentenpunkte kaufen kann jeder, der mindestens 50 Jahre alt ist und in seinem Leben bereits in die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland eingezahlt hat. Möglich wurde dies durch das neue Flexirentengesetz, das am 1. Juli 2017 in Kraft getreten ist.

Freiberufler und Selbstständige, die nicht dazu verpflichtet sind, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, können auch freiwillig Beiträge an die gesetzliche Altersvorsorge entrichten. Somit können auch sie einen Anspruch auf die gesetzliche Rente im Alter erwerben. 

Auch bestimmte Ausbildungszeiten können über spätere Nachzahlungen und den Erwerb von Entgeltpunkten ausgeglichen werden.

Möchten Sie Rentenpunkte kaufen, müssen Sie einen formalen Antrag an die Deutsche Rentenversicherung richten. Nachdem Ihr Antrag für die Sonderzahlung zur Rente und das entsprechende Formular bei der Rentenversicherung eingegangen ist, teilt diese Ihnen mit der Bestätigung mit, welchen Höchstbetrag Sie maximal entrichten können. Bevor Sie Ausgleichs- oder Nachzahlungen beantragen, sollten Sie zunächst eine Rentenauskunft beantragen. Darin erfahren Sie, mit welcher Rentenhöhe Sie zum geplanten Rentenbeginn rechnen können, wie die Rentenminderung ausfällt und wie hoch die Ausgleichszahlung dementsprechend ausfallen müsste. 

Wie viele Rentenpunkte Sie kaufen sollten, hängt also davon ab, wie hoch die Ausgleichszahlung bei Ihrem geplanten Renteneintritt ausfallen müsste. Da Sie nur bis zum Erreichen der offiziellen Regelaltersgrenze freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung entrichten und Rentenpunkte kaufen können, sollten Sie vorab berechnen, wie viele Entgeltpunkte Sie dafür benötigen. Der Mindestbeitrag für das Jahr 2020 liegt bei dem aktuellen Beitragssatz von 18,6 Prozent bei 83,70 Euro pro Monat. Der Höchstbetrag dagegen beträgt monatlich 1.283,40 Euro.

Jeder Versicherte in der Rentenversicherung sammelt Entgeltpunkte bzw. Rentenpunkte, mit denen später die Höhe seiner Rente berechnet wird. Wie viel ein Entgeltpunkt wert ist, wird durch den sogenannten Rentenwert bestimmt. Der aktuelle Rentenwert in Deutschland beträgt 36,02 Euro für Westdeutschland und 35,52 Euro für Ostdeutschland.

Sie erhalten einen Entgeltpunkt für jedes Jahr, in dem Sie das Brutto-Durchschnittsentgelt aller Versicherten verdient haben. Ist Ihr Einkommen niedriger, bekommen Sie weniger Entgeltpunkte – liegen Sie über dem Durchschnittsentgelt, erhalten Sie entsprechend mehr Rentenpunkte.

Wird im Sozialgesetzbuch (SGB VI) § 69 Abs. 2 Sechstes Buch geregelt 

Stand 1.7.2022

Das Mindestalter für den Erwerb zusätzlicher Rentenpunkte liegt in Deutschland bei 50 Jahren. Wer dann feststellt, dass er seine Altersrente verbessern oder ihm Rentenpunkte für die Mindestversicherungszeit fehlen, kann bei der Deutschen Rentenversicherung einen entsprechenden Antrag stellen. Auch wenn Sie vor Erreichung der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen und den anfallenden Rentenabschlag ausgleichen möchten, ist der Ausgleich Ihrer Rente über eine Sonderzahlung ab 50 Jahren möglich.
Illustration - Eine Frau sitzt an einem Schreibtisch und hält mit der rechten Hand ein Informationsschild, auf welches sie mit der linken Hand zeigt.
Gut zu wissen
Illustration - Eine Frau sitzt an einem Schreibtisch und hält mit der rechten Hand ein Informationsschild, auf welches sie mit der linken Hand zeigt.

Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz ein paar Jahre vor dem Renteneintritt verlieren, bekommen vom Arbeitgeber häufig eine Abfindung gezahlt. Da es sich hierbei meist um hohe Beträge handelt, können Sie die Abfindung in die Rente selbst einzahlen, um damit für Ihren Ruhestand vorzusorgen. Das ist für viele Menschen eine attraktive Anlagemöglichkeit für die Absicherung im Alter. Nutzen Sie die Abfindung für eine Ausgleichszahlung bei der Rentenversicherung, sollten Sie jedoch abwägen, ob Sie den gesamten Betrag oder Teilbeträge davon einzahlen möchten.

Eine weitere Möglichkeit neben der Auszahlung der Abfindung ist die Übertragung als Wertguthaben an die Deutsche Rentenversicherung. Diese Variante bietet den Vorteil, dass die Abfindung nicht versteuert werden muss und von der Deutschen Rentenversicherung sicher angelegt wird. Nach Einrichtung des Wertguthabens überweist die Deutsche Rentenversicherung Ihnen jeden Monat einen festen Betrag des Guthabens. 

Wir bieten verschiedene private Vorsorgeprodukte an, um Ihre Versorgungslücke im Alter zu schließen. Lassen Sie sich jetzt persönlich und unverbindlich zu unseren Produkten beraten.
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Gründe, um Renten­punkte zu kaufen
Viele Menschen fragen sich beim Thema Rentenpunkte kaufen „Lohnt sich das?“. Natürlich ist es von Ihrer persönlichen Situation abhängig, ob sich freiwillige Rentenbeiträge für Sie lohnen oder eher nicht. Allerdings gibt es verschiedene Situationen, in denen Rentenpunkte kaufen durchaus sinnvoll sein kann.
 
Mit Blick auf die Rentenauskunft haben viele Menschen Sorge, ob ihre gesetzliche Rente im Alter ausreichend sein wird. Die private Vorsorge für den Ruhestand spielt daher eine immer größere Rolle. Neben privaten Rentenversicherungen kann auch über den Kauf von Rentenpunkten die Altersrente verbessert werden. Stehen Ihnen höhere Geldbeträge zur Verfügung, können Sie diese in den Erwerb zusätzlicher Rentenpunkte investieren und so Ihre Rentenhöhe aufstocken. 

Wenn Sie Rentenpunkte kaufen, können Sie nicht nur Ihre Rente erhöhen, sondern auch einen gesetzlichen Rentenanspruch erwerben. Denn nur wer beim Erreichen der Regelaltersgrenze eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren vorweisen kann, hat überhaupt Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente. Diese Mindestversicherungszeit wird auch als Wartezeit bezeichnet. Mit Erfüllung dieser fünf Jahre haben Sie außerdem Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente für Ihre Angehörigen. 

Es gibt unterschiedliche Gründe, warum die Mindestversicherungszeit nicht erfüllt werden kann. Einige Menschen haben nur kurz in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt, z. B. weil sie nur ein oder zwei Jahre als Arbeitnehmer angestellt waren und sich anschließend selbstständig gemacht haben. Wer Kinder erzogen hat, dem stehen dafür ebenfalls Rentenansprüche zu. Pro Kind, das ab dem Jahr 1992 geboren ist, erhält man Rentenpunkte für drei Jahre. Für Kinder, die vor diesem Jahr geboren wurden, gibt es die sogenannte Mütterrente.

Haben Sie auf diese Weise bereits Entgeltpunkte gesammelt, erreichen aber nicht die fünf Jahre Mindestversicherungszeit, können Sie die fehlenden Rentenpunkte kaufen und so einen gesetzlichen Rentenanspruch erwerben. Wer auf diese Art zusätzliche Rentenpunkte sammeln möchte, muss für diese Zeit den monatlichen Mindestbeitrag bezahlen. Brauchen Sie z. B. noch zwei Jahre bis zur Erreichung der Mindestversicherungszeit, müssten Sie den monatlichen Mindestbetrag von derzeit 83,70 Euro für die fehlenden 24 Monate entrichten, was 2.000 Euro entspricht. 

Wichtig zu wissen: Eine Rentenminderung aufgrund einer Erwerbsminderungsrente kann nicht durch das Kaufen von Rentenpunkten ausgeglichen werden. 

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Renten­punkte kaufen und frühzeitig in Rente
Viele Menschen fragen sich beim Thema Rentenpunkte kaufen „Lohnt sich das?“. Natürlich ist es von Ihrer persönlichen Situation abhängig, ob sich freiwillige Rentenbeiträge für Sie lohnen oder eher nicht. Allerdings gibt es verschiedene Situationen, in denen Rentenpunkte kaufen durchaus sinnvoll sein kann.

 

Wer bereits vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen möchte, muss dafür dauerhaft mit Abschlägen rechnen. In der Regel bedeutet dies 0,3 % weniger Rente – angerechnet auf jeden Monat des vorzeitigen Rentenbeginns. Es gibt jedoch eine Möglichkeit, wie sich dieser Rentenabschlag vermeiden lässt. So können Sie zusätzliche Rentenpunkte kaufen und früher in Rente gehen, ohne dass Sie mit Abschlägen rechnen müssen. Allerdings sollte beachtet werden, dass Rentenjahre kaufen zur Vermeidung von Abschlägen erst ab dem gesetzlich festgelegten Alter von 50 Jahren möglich ist. Bis zum Jahr 2017 konnte man erst ab 55 Jahren mit der Ausgleichszahlung beginnen und für die geplante Rente den Abschlag ausgleichen.

Möchten Sie über eine Ausgleichszahlung beispielsweise die Rente mit 63 Jahren ohne Rentenabschlag ermöglichen, haben Sie dafür verschiedene Möglichkeiten: Entweder Sie gehen durch Einmalzahlung der freiwilligen Beiträge früher in Rente oder Sie entrichten die Ausgleichszahlung in Teilbeträgen an die Rentenkasse.

Die Rentenausgleichszahlung bietet nicht nur die Möglichkeit, früher in den Ruhestand zu gehen: Auch hiermit lässt sich die zukünftige Rente aufstocken. Denn wer vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen möchte und Beiträge zum Ausgleich des Rentenabschlags bezahlt, dann aber doch auf den früheren Rentenbeginn verzichtet, kann damit seine Altersrente verbessern. Das ist gesetzlich kein Problem und schadet Ihnen auch nicht. Die eingezahlten Beträge werden auf die Rente angerechnet. Da Sie in diesem Fall noch länger Arbeitnehmer sind und dementsprechend regulär Rentenbeiträge bezahlen, profitieren Sie nicht nur von der Rentenerhöhung durch Sonderzahlung, sondern Ihre gesetzliche Altersrente fällt zudem noch höher aus.

Viele Arbeitnehmer fragen sich, wie Sie die Abschläge auf die monatliche Altersrente ausgleichen können, um bei voller Rentenhöhe früher in Rente gehen zu können.

Der Rentenabschlag beträgt 0,3 Prozent für jeden Monat, den Sie vor Erreichen der regulären Altersgrenze in Rente gehen. Die Rentenausgleichszahlung berechnen Sie daher wie folgt:

(0,3 x Anzahl der Monate bis zum offiziellen Eintrittsalter) = Rentenabschlag in Prozent

Möchten Sie zum Beispiel zwei Jahre früher in Rente gehen, betragen Ihre Rentenabschläge (0,3 x 24) = 7,2 Prozent

Der Abschlag von 7,2 Prozent bezieht sich auf Ihren gesetzlichen Rentenanspruch, den Sie bei Rentenbeginn erreicht haben.

Die Höhe der Rentenausgleichszahlung können Sie selbst berechnen – mit der vorgestellten Formel und Ihrer Rentenauskunft. Für einen umfangreicheren Überblick über Rentenhöhe, Ausgleichszahlungen und Abschläge ist auch eine umfassende Kalkulation Ihrer gesetzlichen Rente empfehlenswert. Um sich einen umfassenden Überblick zu machen, können Sie auch den Allianz Rentenkompass nutzen. Wie Sie Ihre Rente durch Einmalzahlung aufbessern, können Sie außerdem auch über den Rechner der Deutschen Rentenversicherung oder einer Rentenberatung bestimmen lassen.

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Renten­punkte kaufen und Steuern
Leisten Sie eine Ausgleichszahlung an die Rentenversicherung, können Sie diese freiwilligen Rentenbeiträge steuerlich geltend machen. Die Sonderzahlung zur Rente kann Altersvorsorgeaufwendungen über die Sonderausgaben in der Steuererklärung angegeben werden. Dadurch wird das zu versteuernde Einkommen gesenkt und Sie müssen letztendlich weniger Steuern zahlen.
Illustration - Eine Frau streckt die Arme in die Luft. Hinter ihr ist ein Dokument sowie ein Taschenrechner zu sehen.

Wenn Sie über freiwillige Beiträge Rentenpunkte kaufen, können Sie 84 Prozent davon von der Steuer absetzen. 

Zwar ist die Rentenausgleichszahlung steuerlich absetzbar, allerdings gibt es hier ein paar Besonderheiten zu beachten. Der Höchstbetrag der Abzugsfähigkeit ist laut § 10 Abs. 3 des Einkommenssteuergesetz beschränkt, weshalb Sie unbedingt vor der Entscheidung für eine Ausgleichszahlung mit einem Steuerberater oder einem Berater der Rentenversicherung Rücksprache halten sollten. Denn bei der Ausgleichszahlung für die Rente ist der Steuervorteil sowohl von der Höhe des zu versteuernden Einkommens als auch vom Umfang der Einzahlung abhängig. Je nachdem in welcher Höhe Sie also Rentenpunkte kaufen möchten, kann es sich lohnen, die Beiträge in Form von Teilzahlungen auf mehrere Jahre zu entrichten, da hier unter Umständen ein höherer Steuervorteil als bei einer Einmalzahlung erreicht werden kann. 

Illustration - Eine Frau streckt die Arme in die Luft. Hinter ihr ist ein Dokument sowie ein Taschenrechner zu sehen.
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