Gesetzliche Renten­berechnung - Ein älteres Ehepaar sitzt auf dem Sofa und lächelt sich an
Wie berechne ich meine Rente?

Gesetzliche Renten­berechnung

So berechnen Sie die gesetzliche Rente
  • Wie viel Rente bekomme ich? Ob Sie sich frühzeitig mit Ihrer Altersvorsorge auseinandersetzen oder bereits auf Ihr Rentenalter zusteuern – irgendwann kommt die Frage nach der Rentenhöhe auf.
  • Zur gesetzlichen Rentenberechnung müssen Sie Ihre gesammelten Entgeltpunkte (EP), den Zugangsfaktor (ZF), den aktuellen Rentenwert (aRW) und Ihren Rentenartfaktor (RaF) kennen. Um die Rente zu berechnen, müssen Sie diese Werte anschließend richtig kombinieren.
  • Wer versteht, wie sich diese Punkte zusammensetzen und wo sie zu finden sind, kann sie in die Rentenformel übertragen und die eigene Rente berechnen. Nach wenigen Schritten haben Sie eine Hochrechnung und damit Klarheit über Ihre finanzielle Situation im Alter vorliegen.
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Was Sie benötigen, um die Rente zu berechnen

Wie wird die Rente berechnet? Für die gesetzliche Rentenberechnung gibt es eine Formel, in die Sie Ihre individuellen Werte eintragen können: 

Monatliche Rentenhöhe (brutto) = Entgeltpunkte (EP) x Zugangsfaktor (ZF) x aktueller Rentenwert (aRW) x Rentenartfaktor (RaF)

In der Kurzform lautet die Rentenformel also: Monatliche Rentenhöhe (brutto) = EP x ZF x aRW x RaF 

Was Sie zur Rentenberechnung benötigen – auf einen Blick:

  • Entgeltpunkte: die Anzahl der Rentenpunkte, die Sie bisher gesammelt haben
  • Zugangsfaktor: der Faktor, der durch Ihr Renteneintrittsalter bestimmt wird
  • Aktueller Rentenwert: der Betrag, der im aktuellen Kalenderjahr einem Entgeltpunkt entspricht 
  • Rentenartfaktor: der Faktor, der durch Ihre Rentenart bestimmt wird

Haben Sie erst einmal alle Werte vorliegen, ist die Rentenberechnung einfacher als gedacht. Um die gesetzliche Rente zu berechnen, lohnt sich zunächst ein Blick in die Renteninformation, welche die Deutsche Rentenversicherung Ihnen seit Ihrem 27. Lebensjahr jährlich zukommen lässt. Der Renteninformation können Sie Ihre bisher gesammelten Entgeltpunkte, welche die Grundlage zur Rentenberechnung bilden, entnehmen.

Der erste Wert in der Rentenformel steht damit also – von dem Ergebnis Ihrer Rentenberechnung sind Sie sozusagen nur noch drei Werte entfernt. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Zugangsfaktor und Ihren Rentenartfaktor ermitteln und wie hoch der Rentenwert aktuell in Deutschland ist. Damit die Berechnung der Rente keine abstrakte Formel für Sie bleibt, rechnen wir Ihnen außerdem eine exemplarische Rentenhöhe vor. 

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Renten­punkte als Basis für die Renten­berechnung
Die Entgeltpunkte (EP), auch Rentenpunkte genannt, sind so wichtig für die Berechnung der gesetzlichen Rente, da sie die individuelle Leistung des Versicherungsnehmers oder der Versicherungsnehmerin mit der durchschnittlichen Einkommenssituation in Deutschland ins Verhältnis setzen. Die Rentenpunkte errechnen sich also aus dem versicherten Arbeitsentgelt. 
Wer in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist, erhält für jedes Kalenderjahr, in dem Beiträge entsprechend des Durchschnittsverdienstes aller Arbeitnehmer:innen gezahlt wurden, einen vollen Entgeltpunkt. Personen, deren Verdienst höher oder niedriger ausfällt, erhalten entsprechend einen höheren oder niedrigeren Entgeltpunkt-Wert, z. B.:

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Arbeitsentgelt
Entgeltpunkte
Entgelt entsprechend des Durchschnittsentgelts 1,0 Entgeltpunkte
Entgelt entsprechend der Hälfte des Durchschnittsentgelts 0,5 Entgeltpunkte
Entgelt entsprechend dem 1,5-fachen des Durchschnittsentgelts 1,5 Entgeltpunkte
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Renten­erhöhung oder Renten­kürzung?
Ein weiterer Wert, der zur Berechnung der gesetzlichen Rente in die Rentenformel eingesetzt werden muss, ist der Zugangsfaktor (ZF). Abhängig von Ihrem Renteneintrittsalter können Zu- oder Abschläge geltend gemacht werden, die sich auf den Zugangsfaktor auswirken. 

Wurde das gesetzlich festgelegte Rentenalter bei Rentenbeginn erreicht, beträgt der Zugangsfaktor 1,0. Wer später in Rente geht, kann mit Zuschlägen rechnen. Auf Rentner:innen, die ihren Ruhestand vor Erreichen der Altersgrenze antreten, kommen für die Frührente entsprechend Abschläge zu.

Versicherungsnehmer:innen, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, können mit 65 Jahren in Altersrente gehen. Für alle, die zwischen 1947 und 1963 geboren sind, liegt die Regelaltersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren. Alle Jahrgänge ab 1964 können mit 67 Jahren in Rente gehen.

Gesetzlich Versicherte, die ihre Rente vor der Rentenaltersgrenze in Anspruch nehmen, müssen aufgrund der kürzeren Beitragszeit mit einem Abschlag von 0,3 Prozent für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme rechnen. Wer den Rentenbeginn trotz Erreichen der Regelaltersgrenze hinauszögert, hat einen Zuschlag von 0,5 Prozent pro Monat zu erwarten. Entsprechend verändert sich der Zugangsfaktor und ist entweder kleiner oder größer als 1,0. 

Je nachdem, wann Sie planen, in Rente zu gehen, können Sie den entsprechenden Faktor in die Rentenformel einsetzen und mit der Berechnung fortfahren. Geht die Rechnung am Ende für Sie nicht auf, kann es sich lohnen, sich mit dem Thema Rentenpunkte kaufen auseinanderzusetzen, um eventuelle Rentenlücken zu schließen.

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So steht es aktuell in Deutschland um die Rente
Unter dem aktuellen Rentenwert (aRW) versteht man den Betrag, der einem Entgeltpunkt in jeder monatlich ausgezahlten Rente entspricht. Der Rentenwert wird immer zum 1. Juli eines jeden Jahres an die wirtschaftliche Situation in Deutschland angepasst.
Seit dem 1. Juli 2024 beträgt der Rentenwert in Deutschland 39,32 Euro. Seit 2023 gilt ein einheitlicher Rentenwert für Ost- und Westdeutschland. Er wurde seit 2017 schrittweise angeglichen. Dass die Rente jedes Jahr angepasst wird, klingt zunächst einmal vielversprechend. In der Regel kann die Rentenanpassung den Kaufkraftverlust aus der Inflationsrate jedoch nicht ausgleichen. Mit einer privaten Rentenversicherung können Versicherungsnehmer:innen zusätzlich vorsorgen.
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Welche Rente möchten Sie in Anspruch nehmen?

Der Rentenartfaktor (RaF) wird nach dem Sicherungsziel der Rentenart festgelegt. Jede Rentenart hat dabei ihren eigenen Faktor. Altersrenten, Erziehungsrenten und Renten wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit dienen der vollständigen Absicherung der Rentner:innen und haben daher den höchsten Rentenartfaktor von 1,0. Auch Witwen und Witwern steht bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Todesmonat (auch „Sterbevierteljahr“ genannt) der Rentenartfaktor von 1,0 zu.

Andere Rentenarten, wie z. B. die Rente wegen Berufsunfähigkeit oder teilweiser Erwerbsminderung, werden entsprechend ihrem geringeren Sicherungsziel mit einem niedrigeren Rentenartfaktor berechnet.

Rentenarten und zugehörige Rentenartfaktoren im Überblick:

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Rentenart
Rentenartfaktor
Rente wegen Alters (Altersrente) 1,0
Rente wegen voller Erwerbsminderung 1,0
Rente wegen Erwerbsunfähigkeit 1,0
Erziehungsrente 1,0
kleine Witwen-/Witwerrente

1,0 bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Todesmonat 

0,25 ab dem vierten Monat

große Witwen-/Witwerrente

1,0 bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Todesmonat 

0,6 bzw. 0,55 ab dem vierten Monat

Rente wegen Berufsunfähigkeit 0,6667
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung  0,5
Halbwaisenrente  0,1
Vollwaisenrente  0,2
Kennen Sie Ihren Rentenartfaktor, haben Sie auch den letzten Wert identifiziert, um Ihre gesetzliche Rente zu berechnen. Die Rentenformel ist damit komplett.
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Die Formel ins echte Leben übertragen
Haben Sie schon einmal vom "Standard­rentner" oder der "Eck­rentnerin" gehört? Diese Rentner:innen gibt es nicht wirklich. Sie helfen jedoch dabei, ein Verständnis für die gesetzliche Renten­berechnung zu bekommen. In dieser Beispiel­rechung gehen wir ebenfalls von einem bzw. einer Standard­rentner:in aus.

 

Unser:e Standardrentner:in hat 45 Jahre lang gearbeitet und dabei jährlich so viel verdient wie der Durchschnitt in Deutschland. Im Jahr 2024 hat er oder sie das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht und entscheidet sich, in den wohlverdienten Ruhestand zu gehen. Für die geleisteten 45 Arbeitsjahre und damit 45 Jahre Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es genau 45 Entgeltpunkte (EP). Als Zugangsfaktor (ZF) gilt der Wert 1,0, da die Regelaltersrente in Anspruch genommen wird. Auch der Rentenartfaktor (RaF) liegt bei 1,0, denn unser:e Standardrentner:in nimmt eine Altersrente in Anspruch. Für die Rentenberechnung gilt der einheitliche, aktuelle Rentenwert (aRW) von 39,32 Euro. Werden die Werte, die sich aus dem Berufsleben ergeben, in die Rentenformel übertragen, ergibt sich eine monatliche Altersrente in Höhe von 1.769,40 Euro.

Fiktive Person

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EP x ZF x aRW x RaF = monatliche Rentenhöhe

45 x 1,0 x 39,32 x 1,0

= 1.769,40 Euro (Ost und West)

Bei den aufgeführten Summen handelt es sich um die Bruttorente. Rentenabzüge in Form von Steuern und/oder Sozialversicherungsausgaben führen meist dazu, dass die Nettorente geringer ausfällt.
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