• Ab Geburtsjahrgang 1964 liegt das Renteneintrittsalter regulär bei 67 Jahren.
  • Möchten Sie abschlagsfrei früher in Rente gehen, gibt es verschiedene Möglichkeiten für einen verfrühten Renteneintritt. Dazu zählen Ausnahmefälle für u. a. besonders langjährig Versicherte.
  • Zählen Sie zu keinem dieser Ausnahmefälle, ist ein verfrühter Eintritt in die Rente dennoch möglich.
  • Mit Sonderzahlungen, privater Vorsorge oder Altersteilzeit können Sie bereits früher den Ruhestand antreten und mögliche Abschläge ausgleichen.
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Renten­beginn
Um schon früher aus dem Berufsleben auszuscheiden und abschlagsfrei in Rente gehen zu können, sollten Sie einige Bedingungen erfüllen, um keine Einbußen bei der Rentenhöhe befürchten zu müssen. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, wann Sie laut Gesetz die Regelaltersgrenze erreichen und wie Sie sich trotzdem den Wunsch nach einem früheren Rentenbeginn erfüllen können.

Ausschlaggebend dafür, wann Sie Ihren Rentenantrag stellen, sind meistens mehrere Faktoren wie der Gesundheitszustand, die erworbenen Rentenansprüche und die private bzw. berufliche Situation. Wann Sie ohne Abschläge in Rente gehen können, lässt sich in der Regel aber einfach herausfinden. Für die verschiedenen Altersrenten gibt es gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter. Sind Sie ab 1964 geboren, gilt für Sie ein gesetzliches Rentenalter von 67 Jahren. Alle Jahrgänge davor können teilweise viele Monate früher in Rente gehen. Über Ihren Geburtsjahrgang können Sie sich einen Überblick über den voraussichtlichen Zeitpunkt verschaffen.

 Tabelle zum Renteneintrittsalter nach Jahrgang

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Ausnahme­fälle
Ein vorgezogener Rentenantritt geht in den meisten Fällen mit Abschlägen einher. Für bestimmte Versicherte gelten jedoch Ausnahmen, die einen früheren Renteneintritt auch ohne Abzüge ermöglichen.
Möchten Sie früher in Rente gehen, ist das grundsätzlich bis zu vier Jahre vor der Regelaltersgrenze, also ab 63 Jahren, problemlos möglich. In der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte müssen für jeden vorgezogenen Monat mit Abschlägen von 0,3 Prozent rechnen. Die maximale Kürzung Ihrer Bezüge liegt demnach bei 14,4 Prozent. Dieser Abschlag gilt ein Leben lang und auch dann noch, wenn Sie das Alter für den regulären Rentenbeginn erreicht haben.
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Sie können vorzeitig einen Antrag auf Altersrente stellen, wenn Sie mindestens 45 Jahre Versicherungszeit vorweisen können und die definierte Altersgrenze erreicht haben.
  • Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute: Arbeitnehmer die zu dieser Berufsgruppe gehören, können vorzeitig einen Rentenantrag stellen. Sind Sie jedoch ab 1952 geboren, wird die Altersgrenze stufenweise auf das 62. Lebensjahr angehoben.
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % können deutlich früher einen Antrag auf Altersrente stellen, obwohl die Altersgrenze stufenweise von 63 Jahren auf 65 Jahre angehoben wird.
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Rente mit 63
Falls Sie zu keiner Gruppe zählen, die abschlagsfrei früher in Rente gehen kann, gibt es dennoch einige Möglichkeiten, um im Vorruhestand ausreichend hohe Rentenzahlungen zu erhalten.

Besitzen Sie die finanziellen Mittel, können Sie außerdem ab dem 50. Lebensjahr eine Sonderzahlung an die Rentenkasse leisten. Teilen Sie dafür der Deutschen Rentenversicherung mit, dass Sie in Frührente gehen möchten. Diese berechnet daraufhin eine entsprechend hohe Sonderzahlung, um die Abschläge auszugleichen. Wichtig: Möglicherweise ist die Rendite bei einer privaten Vorsorgeform höher als mit dem Kauf von Rentenpunkten. Für Anlagemöglichkeiten können Sie einen Experten kontaktieren.

 Wie kann ich Rentenpunkte kaufen?

Bei Altersteilzeit wird die Arbeitszeit vor dem Renteneintritt verkürzt. Ab 55 Jahren haben Versicherte die Möglichkeit, die Lebensarbeitszeit um die Hälfte zu reduzieren. Für die Verteilung der Arbeitszeit gibt es dann zwei Modelle: das Gleichverteilungsmodell und das Blockmodell. Zur Vermeidung von Einbußen bei Gehalt und Rentenhöhe stockt der Arbeitgeber Ihr Altersteilzeitgehalt und die Versicherungsbeiträge zur Rentenversicherung auf.

 Mehr Informationen zur Altersteilzeit

Mit einem Lebensarbeitszeitkonto (auch Zeitwertkonto genannt) können Sie Arbeitszeit wie Überstunden oder nicht in Anspruch genommenen Urlaub „ansparen“ und somit längere Freistellungszeiten finanzieren. Zum Beispiel für Elternzeit oder auch, um früher in den Ruhestand gehen zu können.

 Mehr Informationen zum Zeitwertkonto

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