Ausschlaggebend dafür, wann Sie Ihren Rentenantrag stellen, sind meistens mehrere Faktoren wie der Gesundheitszustand, die erworbenen Rentenansprüche und die private bzw. berufliche Situation. Wann Sie ohne Abschläge in Rente gehen können, lässt sich in der Regel aber einfach herausfinden. Für die verschiedenen Altersrenten gibt es gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter. Sind Sie ab 1964 geboren, gilt für Sie ein gesetzliches Rentenalter von 67 Jahren. Alle Jahrgänge davor können teilweise viele Monate früher in Rente gehen. Über Ihren Geburtsjahrgang können Sie sich einen Überblick über den voraussichtlichen Zeitpunkt verschaffen.
Früher in Rente erklärt in 30 Sekunden
- Ab Geburtsjahrgang 1964 liegt das Renteneintrittsalter regulär bei 67 Jahren.
- Möchten Sie abschlagsfrei früher in Rente gehen, gibt es verschiedene Möglichkeiten für einen verfrühten Renteneintritt. Dazu zählen Ausnahmefälle für u. a. besonders langjährig Versicherte.
- Zählen Sie zu keinem dieser Ausnahmefälle, ist ein verfrühter Eintritt in die Rente dennoch möglich.
- Mit Sonderzahlungen, privater Vorsorge oder Altersteilzeit können Sie bereits früher den Ruhestand antreten und mögliche Abschläge ausgleichen.
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Rentenbeginn
Abschlagsfrei in Rente: Diese Regelungen gelten normalerweise
Um schon früher aus dem Berufsleben auszuscheiden und abschlagsfrei in Rente gehen zu können, sollten Sie einige Bedingungen erfüllen, um keine Einbußen bei der Rentenhöhe befürchten zu müssen. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, wann Sie laut Gesetz die Regelaltersgrenze erreichen und wie Sie sich trotzdem den Wunsch nach einem früheren Rentenbeginn erfüllen können.
Wann beginnt die Rente im Regelfall?
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Ausnahmefälle
Rentenabschläge vermeiden: Diese Regelungen gelten
Ein vorgezogener Rentenantritt geht in den meisten Fällen mit Abschlägen einher. Für bestimmte Versicherte gelten jedoch Ausnahmen, die einen früheren Renteneintritt auch ohne Abzüge ermöglichen.
Früher in Rente gehen: Wann und mit welchen Abzügen?
Möchten Sie früher in Rente gehen, ist das grundsätzlich bis zu vier Jahre vor der Regelaltersgrenze, also ab 63 Jahren, problemlos möglich. In der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte müssen für jeden vorgezogenen Monat mit Abschlägen von 0,3 Prozent rechnen. Die maximale Kürzung Ihrer Bezüge liegt demnach bei 14,4 Prozent. Dieser Abschlag gilt ein Leben lang und auch dann noch, wenn Sie das Alter für den regulären Rentenbeginn erreicht haben.
Reguläre Ausnahmen für die Rente mit 67
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Sie können vorzeitig einen Antrag auf Altersrente stellen, wenn Sie mindestens 45 Jahre Versicherungszeit vorweisen können und die definierte Altersgrenze erreicht haben.
- Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute: Arbeitnehmer die zu dieser Berufsgruppe gehören, können vorzeitig einen Rentenantrag stellen. Sind Sie jedoch ab 1952 geboren, wird die Altersgrenze stufenweise auf das 62. Lebensjahr angehoben.
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Personen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % können deutlich früher einen Antrag auf Altersrente stellen, obwohl die Altersgrenze stufenweise von 63 Jahren auf 65 Jahre angehoben wird.
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