Wenn Sie zu den besonders treuen Kunden oder Kundinnen der gesetzlichen Rentenversicherung gehören, können Sie sich zwei Jahre vor dem regulären Rentenalter vom Arbeitsleben verabschieden – in die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Bei dieser Rente wird der vorzeitige Abschied vom Job nicht durch eine Rentenkürzung („Rentenabschlag“) „bestraft“. Die Rente wird damit auf Grundlage der Rentenpunkte („Entgeltpunkte“) berechnet, die bei Renteneintritt auf Ihrem Rentenkonto stehen.
Um von diesen Vorteilen profitieren zu können, müssen Sie besonders hohe Hürden nehmen: Sie müssen
- das passende Alter – im Regelfall: 65 Jahre – für diese Rente erreicht haben und
- 45 anerkannte Versicherungsjahre nachweisen.
Wichtig dabei: Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Beispiel: Wenn Sie mit 65 Jahren erst auf 44 Jahre und 8 Monate anerkannter Versicherungszeit kommen, müssen Sie mit dem Renteneintritt noch vier Monate warten. Mit 65 Jahren und vier Monaten können Sie dann die Frührente für besonders langjährig Versicherte bekommen.