Wenn die eigene Rente näher rückt, werden die Planungen für den Ruhestand immer wichtiger. Die jährliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung trägt dann mitunter nicht zur Beruhigung bei. Ernüchterung herrscht vor allem dann, wenn der Renteneintritt vor der Regelaltersgrenze angedacht war. Dabei wird das Renteneintrittsalter von der Politik derzeit schrittweise angehoben. Alle, die nach 1963 geborenen wurden, werden erst mit 67 Jahren die Regelaltersgrenze erreichen. Wer nicht so lange arbeiten möchte, muss im Ernstfall Abschläge auf seine monatliche Altersrente hinnehmen oder die Rente zuvor aufstocken.
Ein Rechenbeispiel:
Will ein heute 63-jähriger Arbeitnehmer nach 35 Beitragsjahren vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen, muss er mit Abschlägen in Höhe von gut 10 Prozent rechnen. Nehmen wir an, der Rentenanspruch beliefe sich auf glatt 1.500 Euro im Monat. Der frühere Renteneintritt würde in diesem Fall also einen Abschlag von 153 Euro auf die monatliche Rente bedeuten.