Allianz - Rente - Rente aufstocken: Zwei ältere Frauen auf einem Flughafen lachen sich an.
Mehr Geld im Ruhestand

So stocken Sie Ihre Rente auf

  • Frührente aufstocken: Ab 2023 fallen die Hinzuverdienstgrenzen für alle Rentner, die Altersrenten beziehen, weg. Das heißt: Unabhängig vom Renteneintrittsalter können Rentner unbegrenzt viel Geld hinzuverdienen, ohne eine Kürzung der Rente befürchten zu müssen.
  • Weiter einzahlen: Wer ein sozialversichertes Arbeitsverhältnis weiterführt und gegenüber seinem Arbeitgeber schriftlich auf seine Rentenversicherungsfreiheit verzichtet, kann seine Rente aufstocken.
  • Abschläge ausgleichen: Mit zusätzlichen Beiträgen an die Deutsche Rentenversicherung können Versicherte drohende Abschläge ausgleichen.
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Vorzeitiger Ruhestand
Allianz - Vorsorge - Rente aufstocken: Eine ältere Frau mit langen Haaren schaut nachdenklich aus dem Fenster.

Wenn die eigene Rente näher rückt, werden die Planungen für den Ruhestand immer wichtiger. Die jährliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung trägt dann mitunter nicht zur Beruhigung bei. Ernüchterung herrscht vor allem dann, wenn der Renteneintritt vor der Regelaltersgrenze angedacht war. Dabei wird das Renteneintrittsalter von der Politik derzeit schrittweise angehoben. Alle, die nach 1963 geborenen wurden, werden erst mit 67 Jahren die Regelaltersgrenze erreichen. Wer nicht so lange arbeiten möchte, muss im Ernstfall Abschläge auf seine monatliche Altersrente hinnehmen oder die Rente zuvor aufstocken. 

Ein Rechenbeispiel: 

Will ein heute 63-jähriger Arbeitnehmer nach 35 Beitragsjahren vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen, muss er mit Abschlägen in Höhe von gut 10 Prozent rechnen. Nehmen wir an, der Rentenanspruch beliefe sich auf glatt 1.500 Euro im Monat. Der frühere Renteneintritt würde in diesem Fall also einen Abschlag von 153 Euro auf die monatliche Rente bedeuten. 

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Abschläge ausgleichen
Jeder Versicherte kann durch Zahlung von Beiträgen an die Deutsche Rentenversicherung drohende Abschläge ausgleichen. Wie hoch die Ausgleichszahlung im Einzelfall sein muss, wird dem Versicherten auf Antrag im Rahmen der Rentenauskunft mitgeteilt.
Allianz - Vorsorge - Rente aufstocken: Paar schaut sich Dokumente an. Die Frau lächelt.

Hierzu muss der Versicherte erklären, dass und wann er eine Altersrente vorzeitig in Anspruch nehmen wolle. Gleicht der Versicherte den gesamten Ausgleichbetrag aus, muss er bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente keine Rentenminderung mehr fürchten. Bezahlt er nur einen Teil des Ausgleichsbetrags, reduziert sich zumindest seine Minderung durch Abschläge im Fall einer vorzeitigen Inanspruchnahme seiner Altersrente.

Beispiel:
Sie wollen zwei Jahre vor Ihrer Regelaltersgrenze in Rente gehen. Bei einer Rente von 1.000 Euro (brutto) würde sich Ihre Monatsrente um 7,2 Prozent beziehungsweise um 72 Euro verringern. Wollen Sie diesen Abschlag ausgleichen, kostet Sie das als zusätzlichen Beitrag zum vollen Ausgleich des Abschlags derzeit in den alten Bundesländern etwa 17.527 Euro.$1

Gleicht der Versicherte hingegen den von der Deutschen Rentenversicherung mitgeteilten Ausgleichsbetrag vollständig aus und arbeitet dennoch bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze weiter, so muss er den Ausgleichsbetrag nicht zurückzahlen. Im Gegenteil, diese zusätzlich bezahlten Beiträge wirken sich dann zu den aufgrund der Weiterarbeit sowieso regulär bezahlten Beiträgen ebenfalls rentensteigernd aus.
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Hinzu­verdienen als Rentner
Jeder Versicherte kann durch Zahlung von Beiträgen an die Deutsche Rentenversicherung drohende Abschläge ausgleichen. Wie hoch die Ausgleichszahlung im Einzelfall sein muss, wird dem Versicherten auf Antrag im Rahmen der Rentenauskunft mitgeteilt.
Allianz - Vorsorge - Rente aufstocken: Eine ältere Frau in einer Gärtnerei topft eine Blume um.

Haben Sie die Regelaltersgrenze erreicht und bekommen Rente, können Sie uneingeschränkt hinzuverdienen. Das lohnt sich doppelt, denn das zusätzliche monatliche Einkommen ist befreit von Beiträgen zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung. Es bleibt also mehr Netto vom Brutto. Eine Hinzuverdienstgrenze gibt es in diesem Fall nicht, Sie können generell unbegrenzt hinzuverdienen.

Wer seine Rente noch etwas aufstocken will und ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis weiterführt,  hat die auch die Möglichkeit gegenüber seinem Arbeitgeber schriftlich auf seine Rentenversicherungsfreiheit verzichtet und den Rentenbeginn einfach noch etwas hinausschiebt. In diesem Fall steigt der Rentenanspruch automatisch um 0,5 Prozent pro Monat. So kann sich jeder in nur einem Jahr ein schönes Plus von immerhin 6 Prozent erarbeiten und die eigene Rente aufbessern. Bei einer Regelaltersrente von 1.500 € wären das bereits 90 € zusätzlich im Monat. Parallel steigt natürlich der eigene Rentenanspruch durch die abgeführten Beiträge.
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Hinzu­verdienst­grenzen für vor­gezogene Alters­renten
Der Übergang vom Arbeitsleben in die Rente ist jetzt noch flexibler. Denn zum 1. Januar 2023 hat die Bundesregierung die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner mit dem "Achten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze" (kurz "8. SGB IV-ÄndG") abgeschafft. Das bedeutet: Auch Frührentner können jetzt beliebig viel Geld verdienen, ohne Rentenkürzungen befürchten zu müssen. Damit ist es ab 2023 für alle Rentner möglich, neben ihrer Altersrente unbegrenzt hinzuzuverdienen, unabhängig vom Zeitpunkt ihres Rentenbeginns.
Rentnerin sitzt mit anderen Personen am Tisch
 
Die Hinzuverdienstgrenze für Frührentner wurde 2023 abgeschafft. Schon während der Corona-Jahre hatte die Bundesregierung die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten auf jährlich 46.060 Euro (2022 und 2021) und 44.590 Euro (2020) angehoben. Davor gab es jahrzehntelang eine strenge Hinzuverdienstgrenze (zuletzt 2019 6.300 Euro im Jahr). Jeder Hinzuverdienst oberhalb der Hinzuverdienstgrenze wurde auf die Renten angerechnet und die ausgezahlte Frührente entsprechend gekürzt. Rentner durften erst dann unbegrenzt hinzuverdienen, wenn sie die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rente erreicht hatten.
Auch für Menschen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, weitet die Bundesregierung ab dem 1. Januar 2023 die Hinzuverdienstmöglichkeiten deutlich aus. Bei teilweiser Erwerbsminderung liegt die Hinzuverdienstgrenze 2023 bei rund 35.650 Euro im Jahr, bei voller Erwerbsminderung bei circa 17.820 Euro. Vorher lagen die Hinzuverdienstgrenzen bei jährlich mindestens bei 15.989 Euro (teilweise Erwerbsminderung) und 6.300 Euro (volle Erwerbsminderung).
Mit der Abschaffung der Hinzuverdienstgrenze zum 01.01.2023 wurde auch der Hinzu­verdienst­deckel abgeschafft – oder mindestens ausgesetzt. Vor 2020 galt zusätzlich zu einer festen Hinzuverdienstgrenze für den Hinzuverdienst zur vorgezogenen Altersrente auch ein sog. Hinzuverdienstdeckel als Obergrenze aller Einnahmen. Hatte damals die Summe aus Hinzuverdienst und Frührente (auch als Teilrente) das höchste (monatliche) Einkommen der letzten 15 Jahre überschritten, wurde der Betrag, der darüber lag zu 100 Prozent von der Rente abgezogen. Zusammen mit der vorübergehenden Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze für die Corona-Jahre 2020, 2021 und 2022 wurde in diesen genannten Jahren auch der Hinzuverdienstdeckel ausgesetzt und dann 2022 mit dem 8. SGB IV-ÄndG zum 01.01.2023 abgeschafft.
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