• Wer mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Rente eingezahlt hat und 27 Jahre alt ist, erhält eine Renteninformation. Diese hat die Funktion, Auskunft über die erworbenen Rentenansprüche zu geben und zeigt den Altersvorsorgebedarf auf.
  • Preisentwicklung sowie kontinuierliche Steuererhöhungen beeinflussen den tatsächlichen Geldbetrag, der zur Verfügung steht und mindert damit die Rente.
  • Wer frühzeitig die eigenen Lücken schließt, kann im Alter seinen gewohnten Lebensstandard beibehalten.
  • Unser Analyse-Tool hilft Ihnen, Ihre Renteninformation besser zu verstehen.

 

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Gut zu wissen
Die Renteninformation gibt Ihnen Auskunft darüber, mit welchen Leistungen der Deutschen Rentenversicherung Sie im Ruhestand oder bei Erwerbsminderung voraussichtlich rechnen können. Auf dieser Seite erläutern wir Ihnen alle Details der Renteninformation und beantworten Ihre wichtigsten Fragen.

Jede:r Versicherte, der oder die mindestens 27 Jahre alt ist und bereits fünf Jahre in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt hat, bekommt jährlich eine Renteninformation mit der Post zugeschickt. Sie ist entscheidend für Ihre Vorsorgeplanung: Sie gibt Ihnen einerseits Informationen, mit welchen Leistungen der Deutschen Rentenversicherung Sie im Ruhestand oder bei Erwerbsminderung voraussichtlich rechnen können. Neben einer Übersicht Ihrer erworbenen Rentenansprüche zeigt sie Versicherten, wie wichtig ihre private Altersvorsorge ist, damit sie im Alter Ihren Lebensstandard halten können. Dabei ist auch gut zu wissen, dass Sie freiwillig in die gesetzliche Rente einzahlen können und damit Rentenpunkte kaufen können.

Auf dieser Seite erläutern wir Ihnen nicht nur Schritt für Schritt alle Details der Renteninformation, sondern beantworten auch Ihre wichtigsten Fragen. Ein Beispiel, welche Angaben die Renteninformation erhält, finden Sie auch auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.

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Analyse-Tool
Nehmen Sie Ihre Renteninformation zur Hand und lassen Sie sich in wenigen Schritten die wichtigsten Eckdaten erläutern und analysieren.
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Hätten Sie das gewusst?
Wer nicht vorsorgt, muss mitansehen, wie die Rente von allen Seiten geschmälert wird: Rentenreformen haben die Rentenansprüche immer wieder beschnitten, die Steuerlast steigt und ebenso das Renteneintrittsalter. Wer früher in den Ruhestand möchte, muss Abschläge hinnehmen. Und die Inflation verringert die Kaufkraft Ihrer Altersrente zusätzlich. 
Allianz - Renteninformation: Infografik
Weitere Informationen zu 1,2:

1 Die Hinweise beziehen sich auf die Altersrente für langjährig Versicherte in der DRV. Für Rentenzugänge vor 2029 gelten Übergangslösungen. 

2 Das Standardrentenniveau soll bis 2030 nicht unter 43% des aktuellen Durchschnittsentgeltes fallen. (Rente nach 45 Beitragsjahren mit Durchschnittsentgelt; jeweils nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge, ohne Steuerabzug).

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Handeln Sie jetzt
Die Renteninformation zeigt deutlich, dass Ihre Altersrente nicht ausreichen wird. Im Ruhestand gibt es eine große Lücke zwischen dem gewohnten Lebensstandard und der tatsächlichen Rente. Diese Lücke müssen Sie schließen, wenn Sie im Alter nicht ständig finanzielle Sorgen haben möchten.

Die Renteninformation macht unmissverständlich deutlich: Ihre Altersrente wird nicht ausreichen, wenn Sie Ihren Lebensstandard halten möchten. Sie haben zusätzlichen Vorsorgebedarf. Denn im Ruhestand klafft zwischen der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung und Ihrem Lebensstandard eine erhebliche Lücke, die auch in der Renteninformation ausdrücklich als „Versorgungslücke“ beschrieben wird. Und sie ist tatsächlich enorm: Gerade einmal 1048 Euro Altersrente haben Neurentner:innen im Jahr 2019 durchschnittlich bekommen – weit weniger Geld als das durchschnittliche Nettoeinkommen. Diese Lücke müssen Sie schließen, wenn Sie im Alter nicht ständig finanzielle Sorgen haben möchten.

Eine private Altersvorsorge sichert Ihren gewohnten Standard im Alter. Schon kleine Beträge sorgen über die Jahre durch Zins- und Zinseszinseffekt für eine private Zusatzrente, die Ihre Vorsorgelücke schließt. Fangen Sie heute damit an – die Allianz hat genau das passende Angebot für Ihren persönlichen Vorsorgebedarf.

Durchschnittlicher Gesamtrentenzahlbetrag, Rentenzugang 2019. Quelle: Deutsche Rentenversicherung (Statistik der Deutschen Rentenversicherung; Aktuelle Daten 2020)

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Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?
Wie werden die Werte in der Renteninformation berechnet? Werden alle Versicherungszeiten automatisch berücksichtigt? Wie zuverlässig ist die Renteninformation? Diese Fragen und noch viele mehr beantworten wir Ihnen hier.

Wie werden die Werte in der Renteninformation berechnet?

In dem jährlichen Schreiben zur Renteninformation finden Sie eine Hochrechnung zu der voraussichtlichen Höhe Ihrer  Altersrente. Grundlage der Berechnung sind dabei die sogenannten Entgeltpunkte: Während des Berufslebens sammeln alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherten, zum Beispiel als Arbeitnehmer:in, diese Punkte entsprechend des jeweiligen Verdienstes. Entspricht Ihr Einkommen exakt dem Durchschnittsverdienst in Deutschland, bekommen Sie genau einen Entgeltpunkt auf Ihr Versicherungskonto . Verdienen Sie 50% des Durchschnittseinkommens, bekommen Sie einen halben Entgeltpunkt. Verdienen Sie 50% mehr, bekommen Sie 1,5 Entgeltpunkte von der Rentenversicherung.

Jedem dieser Entgeltpunkte steht ein Rentenwert gegenüber: Seit dem 01.07.2024 beträgt der Rentenwert (einheitlich für Ost und West) 39,32 Euro. Bei 40 Entgeltpunkten beträgt Ihre Regelaltersrente also 1.572,80 Euro.

Entscheidend für die tatsächliche Rentenhöhe ist außerdem der Zugangsfaktor: Er kommt zum Tragen, wenn Sie früher in Rente gehen – dann verringert sich die Höhe Ihrer Rente – oder aber bei Erreichen der Regelaltersgrenze noch weiter arbeiten – dann steigert sich die Höhe der Rente.

Stand der Informationen: 01.07.2024

Gibt es für eine private Rentenversicherung auch eine Renteninformation?

Natürlich wollen Sie nicht nur wissen, wie sich Ihre Rentenansprüche bei der Rentenversicherung entwickeln, sondern auch Ihre Ansprüche aus der privaten Vorsorge mit der Allianz. Deshalb informiert die Allianz Sie ebenfalls mit einer jährlichen Renteninformation, in der wir Ihnen den jeweiligen Stand mitteilen. Darin erfahren Sie, wie sich Ihr angespartes Kapital entwickelt hat, welche Überschüsse Sie bereits erzielt haben und wie sich Ihre Rentenansprüche bis zum Beginn des Ruhestandes entwickeln können.

Was sagt die Renteninformation zu Leistungen bei Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung aus?

Die Deutsche Rentenversicherung zahlt nur noch jenen, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit. Versicherte, die jünger sind, haben nur noch dann Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, wenn die strengen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Können Sie zum Beispiel noch 6 Stunden arbeiten – und sei es in einer ungelernten Tätigkeit – erhalten Sie gar keine Erwerbsminderungsrente. Nur wenn Sie weniger als 3 Stunden arbeiten können, haben Sie die Aussicht auf die in der Renteninformation ausgewiesene Rente wegen voller Erwerbsminderung. Um diese Vorsorgelücke zu schließen, bietet sich der Abschluss einer  Berufsunfähigkeitsversicherung an.

Wie sichere ich meine Angehörigen ab?

In der Renteninformation finden Sie keine weitergehenden Hinweise zum Schutz der Hinterbliebenen über die Deutsche Rentenversicherung. Die Höhe der Ansprüche lassen sich aber aus den Angaben zur Altersrente ableiten.

Der Staat zahlt im Rahmen der sogenannten großen Witwen- bzw. Witwerrente 55% der Rente des oder der Verstorbenen aus. Eine Erhöhung ist vorgesehen, wenn die oder der Hinterbliebene Kinder erzieht oder erzogen hat.

Eine Waisenrente macht als Halbwaisenrente gerade einmal 10% der Regelaltersrente des oder der Verstorbenen aus.

Vor dem Hintergrund dieser geringen Absicherung ist es erforderlich, die Hinterbliebenen beispielsweise mit einer Risikolebensversicherung finanziell ausreichend abzusichern.

Kann ich meine Renteninformation auch online abrufen?

Sie ist online unter www.deutsche-rentenversicherung.de abrufbar ­– doch bevor Sie die Daten einsehen können, müssen Sie sich elektronisch ausweisen. Am einfachsten geht das mit dem neuen Personalausweis, wenn darauf die elektronische Identität („eID“) freigeschaltet ist.

Werden alle Versicherungszeiten automatisch berücksichtigt?

Grundsätzlich ja, wenn die Versicherungszeiten der Deutschen Rentenversicherung (DRV) gemeldet wurden, zum Beispiel die Beitragszeiten bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen durch den Arbeitgeber.

Verschiedene  rentenrechtliche Zeiten wie Ausbildungszeiten, Kindererziehungszeiten oder Zeiten der Pflege von Angehörigen müssen von Versicherten aktiv gemeldet werden. Dies kann der oder die Versicherte aktiv ohne Aufforderung vornehmen oder im Rahmen der Kontenklärung, die von der DRV durchgeführt wird, durch Mithilfe und entsprechenden Nachweis erfolgen. Selbstständige, die der Versicherungspflicht unterliegen, müssen in dieser Angelegenheit stets selbst aktiv tätig werden.

Unter anderem deswegen sollten Sie selbst darauf achten, dass tatsächlich alle Beitragszeiten auf Ihrem Rentenkonto berücksichtigt sind. Haben Sie Lücken in Ihren Versicherungszeiten, besorgen Sie die Versicherungsnachweise und legen Sie diese bei der Deutschen Rentenversicherung vor, damit sie künftig berücksichtigt werden. 

Wie zuverlässig ist die Renteninformation?

Sie muss mit vielen Annahmen arbeiten: So wird bei der zukünftigen Rentenzahlung unterstellt, dass Sie weiterhin in dem Umfang arbeiten wie in den Jahren zuvor. Zugleich ist unklar, welche Rentenanpassungen es in den kommenden Jahren geben wird. Deshalb können die Zukunftswerte nur eine grobe Orientierung darstellen. Bei der Erwerbsminderungsrente wird die Rentenhöhe für eine volle Erwerbsminderung angegeben – bei einer nur teilweisen Erwerbsminderung liegt die Höhe der Rente deutlich niedriger.
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