Ein berufsständisches Versorgungswerk ist ein eigenständiges, öffentlich-rechtliches Alterssicherungssystem für Berufstätige, die in kammerfähigen, freien Berufe arbeiten. Es sichert deren Altersvorsorge, Hinterbliebenenvorsorge und Berufsunfähigkeitsabsicherung.
Wichtig zu wissen: Mit der Aufnahme in die jeweilige Berufskammer ist für Freiberufler:innen auch der Eintritt in das entsprechende Versorgungswerk verpflichtend. Die berufsständische Versorgung versteht man daher als Pflichtversorgung. Sie steht selbstständig neben der gesetzlichen Rentenversicherung im Drei-Säulen-System der Altersversorgung. Die konkreten Leistungen der berufsständischen Versorgungswerke sind dabei die Altersvorsorge, die Hinterbliebenenvorsorge und die Berufsunfähigkeitsabsicherung für ihre Mitglieder. Diese Leistungen bezahlt das jeweilige Versorgungswerk ausschließlich aus den Pflichtbeiträgen der Mitglieder, die es kapitalbildend an den Finanzmärkten investiert. Das heißt: Jede Generation zahlt für sich selbst.