- Sie lesen einen allgemeinen Ratgeber zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung. Darin erfahren Sie, warum eine BU-Versicherung auch für Erzieher:innen sinnvoll sein kann.
- Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sichert Sie für den Fall einer Berufsunfähigkeit finanziell ab. Sie gehört auch für Erzieher:innen zu den wichtigsten Versicherungen.
- Aufgrund ihrer psychisch und physisch anspruchsvollen Tätigkeit haben Kindergärtner:innen, Erzieher:innen in Heimen und Co. ein höheres Risiko, berufsunfähig zu werden. Deswegen ist eine frühzeitige private Vorsorge für den Fall der Berufsunfähigkeit für diese Berufsgruppe besonders wichtig.
- Welche BU-Beiträge Erzieher:innen zahlen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bei der Beitragsberechnung spielen unter anderem Kriterien wie Gesundheitszustand, Eintrittsalter, Höhe der vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente sowie häufig auch der Raucherstatus eine Rolle.
Berufsunfähigkeitsversicherung für Erzieher
BU für Erzieher kurz erklärt
Was leistet eine BU-Versicherung für Erzieher:innen?
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schützt nicht zuletzt Erzieher:innen vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit. Sie dient also der finanziellen Absicherung für den Fall, dass sie ihren Beruf nicht weiter ausüben können. Ob eine Krankheit oder ein Unfall der Grund für die Berufsunfähigkeit sind, ist dabei unerheblich.
Im Leistungsfall erhalten versicherte Erzieher:innen die vertraglich vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente. Zudem befreit der BU-Versicherer sie von den monatlichen Beitragszahlungen. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt somit auch für Angestellte in Erziehungsberufen zu den wichtigsten Versicherungen.
Berufsunfähigkeitsversicherung Erzieher:innen: Wer kann sie abschließen?
Die private BU-Versicherung richtet sich unter anderem an Angestellte, die eine Berufsausbildung oder Weiterbildung als Erzieher:in mit staatlicher Anerkennung absolviert haben. Zu dieser Berufsgruppe gehören z.B. Erzieher und Erzieherinnen in:
- Kinderkrippen
- Kindergärten, Kindertagesstätten und Horten
- Kinder-, Jugendwohn- und Erziehungsheimen
- Jugendzentren, Erholungs- und Ferienheimen
- Freizeiteinrichtungen
- Schulen
- Familienberatungs- und Suchtberatungsstellen
- Tagesstätten und Wohnheimen für Menschen mit Behinderung
Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Erzieher:innen sinnvoll?
1. Erzieher:innen haben ein erhöhtes Berufsunfähigkeitsrisiko
2. Gesetzliche Erwerbsminderungsrente reicht meist nicht aus
Wie alle Angestellten sind auch Erzieher:innen in Kindergärten, Horten und Heimen in der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert. Sie können im Falle einer Berufsunfähigkeit aber nur dann noch aus Gründen des Vertrauensschutzes Anspruch auf die gesetzliche Rente wegen teilweiserErwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit haben, wenn sie vor dem 02.01.1961 geboren sind. Denn seit 01.01.2001 wird bei der Ermittlung, ob Erwerbsminderung (teilweise oder volle) vorliegt, nur noch auf die Fähigkeit zur Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt abgestellt.
Diese staatliche Grundabsicherung ist jedoch gering bemessen und reicht in der Regel nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Nicht selten entsteht eine Versorgungslücke. Die Folge: Angestellte in Erziehungsberufen können auf eigene Ersparnisse oder finanzielle Unterstützung durch Angehörige angewiesen sein. Daher ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Erzieher:innen häufig sinnvoll und kann helfen, diese Lücke zu schließen.
Berufsunfähigkeit kann jede Person treffen
- Berufsgruppe (Risikogruppe): Das statistische Risiko, berufsunfähig zu werden, ist nicht in jedem Beruf gleich hoch. Erzieher:innen haben in der Regel ein höheres BU-Risiko als andere Berufsgruppen (z.B. Psychotherapeuten, Psychotherapeutinnen oder Ärzte und Ärztinnen). Das wirkt sich auf ihre monatlichen Beiträge in der Berufsunfähigkeitsversicherung aus. Außerdem ist die Einstufung in Risikogruppen nicht einheitlich geregelt und kann je nach BU-Versicherer variieren. Zum Beispiel: Die beiden Ausbildungsrichtungen "Kindergärtner:in und Hortner:in" und "Jugend- und Heimerzieher:in" gehören zu den Erziehungsberufen. Trotzdem ordnen einige Versicherer sie verschiedenen Berufsgruppen zu – und berechnen entsprechend unterschiedliche Beiträge.
- Eintrittsalter: Bei jungen Erzieherinnen und Erziehern ist das Berufsunfähigkeitsrisiko in der Regel geringer als bei älteren Kollegen und Kolleginnen. Dadurch zahlen sie in der Regel weniger für eine BU-Versicherung. Aus diesem Grund ist es meist sinnvoll, eine Berufsunfähigkeitsversicherung bereits in jungen Jahren (z.B. als Azubi) abzuschließen.
- Gesundheitszustand: Im Zuge der Gesundheitsprüfung fragen Berufsunfähigkeitsversicherer Ihren aktuellen Gesundheitszustand sowie eventuelle weitere Risikofaktoren ab. Haben Sie bestimmte Vorerkrankungen, können Versicherer z.B. einen Risikozuschlag verlangen. Das heißt im Umkehrschluss: Jüngere Menschen haben seltener Vorerkrankungen und können eine Berufsunfähigkeitsversicherung eher ohne Leistungsausschlüsse oder Zuschläge abschließen. Auch Raucher:innen zahlen in der Regel mehr für ihre BU-Versicherung als Nichtraucher:innen.
- Versicherungsdauer: Je länger die vereinbarte Vertragslaufzeit, desto höher ist häufig der monatliche Beitrag. Trotzdem sollten Sie eine Vertragsdauer wählen, die Sie im besten Fall bis zum Eintritt in die Altersrente (67. Lebensjahr) absichert.
- Höhe der BU-Rente: Je höher die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente, die der Versicherer Ihnen im Leistungsfall auszahlt, desto höher sind Ihre Monatsbeiträge.
Sie möchten wissen, wie hoch Ihr Beitrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Komfort-Tarif bei der Allianz wäre? Dann nutzen Sie dafür unseren Rechner:
Worauf sollten Erzieher:innen beim Abschluss der BU-Versicherung achten?
Infektionsschutzklausel (Infektionsklausel)
Dienstunfähigkeitsversicherung für verbeamtete Erzieher:innen