Junger Lehrer sitzt bei einem Grundschüler am Tisch und erklärt etwas
Brauchen Lehrerinnen und Lehrer eine DU?

Dienst­unfähigkeits­versicherung für Lehrer und Lehrerinnen

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Sie lesen einen allgemeinen Ratgeber zum Thema Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrkräfte und Anwärter:innen auf den Lehrerberuf als Beamter bzw. Beamtin. Hier erfahren Sie, warum eine DU-Versicherung für diese Berufsgruppe sinnvoll sein kann.
  • Eine Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) sichert Sie für den Fall einer Dienstunfähigkeit finanziell ab. Sie zählt auch für Lehrer, Lehrerinnen und während des Referendariats zu den wichtigsten Versicherungen.
  • Eine DU-Versicherung ist für verbeamtete Lehrer:innen, Beamte, Beamtinnen insgesamt sowie für Anwärter:innen sinnvoll, die ihre Arbeitskraft finanziell absichern möchten und sich dabei nicht nur auf die gesetzliche Absicherung verlassen wollen. 
  • Lehrkräfte, die Beamte bzw. Beamtinnen auf Lebenszeit sind, haben nach einer allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren stets Anspruch auf ein gesetzliches Ruhegehalt von Ihren Dienstherren. Oft reicht dies jedoch nicht aus, um den persönlichen Lebensstandard zu halten. 
  • Welche Beiträge Sie für eine Dienstunfähigkeitsversicherung zahlen, hängt von individuellen Faktoren ab. In die Beitragsberechnung fließen unter anderem Kriterien wie Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Höhe der vereinbarten Dienstunfähigkeitsrente ein. 

Wir möchten Ihnen mit diesem Ratgeber aufzeigen, wie Sie sich als Lehrer:in, Lehrer:in auf Probe / Widerruf oder Referendar:in für den Fall einer Dienstunfähigkeit absichern können. Informationen zur Allianz Dienstunfähigkeitsversicherung finden Sie hier.

1 von 6
Definition
Als dienstunfähig gemäß § 44 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz (BBG) gilt, wer aus gesundheitlichen Gründen oder wegen seines körperlichen Zustands dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen Dienst auszuüben. Dienstunfähig ist auch, wer krankheitsbedingt innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst geleistet hat und keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder vollständig hergestellt ist. Über die  Dienstunfähigkeit entscheidet der Dienstherr auf Grundlage amtsärztlicher Gutachten. Bei Lehrkräften ist der Dienstherr das jeweilige Bundesland und es kommen die konkreten landesrechtlichen Bestimmungen zur Anwendung.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) bietet Lehrkräften, Anwärter:innen ebenso wie anderen Beamtinnen bzw. Beamten Schutz vor den Folgen einer Dienstunfähigkeit. Sie dient somit der finanziellen Absicherung für den Fall, dass die versicherte Person ihren Pflichten als Lehrkraft nicht mehr nachkommen kann. Im Leistungsfall zahlt der Versicherer den Betroffenen die vertraglich vereinbarte Dienstunfähigkeitsrente. Unter Umständen befreit er die Versicherungsnehmer:innen auch von den monatlichen Beitragszahlungen. Die DU-Versicherung zählt somit nicht nur für angehende oder bereits verbeamtete Lehrer:innen zu den wichtigsten Versicherungen.
Gut zu wissen

Die DU-Versicherung richtet sich an Beamte, Beamtinnen, angehende Beamte und Beamtinnen unter anderem an (angehende) verbeamtete Lehrkräfte. Zur versicherbaren Personengruppe gehören zum Beispiel: 

  • Lehramtsstudierende
  • Lehrer:innen auf Widerruf (Anwärter:innen/Referendare, Referendarinnen)
  • Lehrer:innen auf Probe (Probezeit kann je nach Bundesland variieren)
  • Lehrer:innen (Beamte und Beamtinnen auf Lebenszeit)
2 von 6
Gute Gründe

 

Sind verbeamtete Lehrer:innen und Referendare bzw. Referendarinnen wegen Dienstunfähigkeit nicht mehr in der Lage, ihren Pflichten nachzukommen, können je nach Dauer der Dienstzugehörigkeit große finanzielle Einbußen entstehen. Eine DU-Versicherung kann helfen, das finanzielle Risiko abzufedern und die Versorgungslücke zu schließen. Warum eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrkräfte vieler Alters- und Besoldungsstufen sinnvoll sein kann:

Bei Dienstunfähigkeit hat eine Lehrkraft mit Beamtenstatus in der Regel Anspruch auf die Ruhestandsversorgung durch den Dienstherrn, also durch das jeweilige Bundesland. Eine Voraussetzung für das zu leistende Ruhegehalt ist, dass Beamte und Beamtinnen eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren abgeleistet haben. 

Lehramtsreferendare und -referendarinnen (Lehrkräfte auf Widerruf) und Lehrkräfte auf Probe hingegen haben im Falle einer Dienstunfähigkeit in der Regel keinen Anspruch auf staatliche Versorgung. Lehrer und Lehrerinnen auf Widerruf und Lehrkräfte auf Probe werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Eine Versorgung erfolgt dann durch die gesetzliche Rentenversicherung und nicht durch den Dienstherrn. Für sie ist es häufig besonders wichtig, sich zusätzlich privat für den Fall der Dienstunfähigkeit zu versichern.

Zwar haben Lehrkräfte mit Beamtenstatus auf Lebenszeit nach Ablauf der fünfjährigen Wartezeit Anspruch auf Ruhegehalt. Zu Beginn der Dienstzeit handelt es sich aber oft nur um die gesetzliche Mindestversorgung. Denn die Höhe des Ruhegehalts hängt vor allem von der Anzahl der Dienstjahre ab, die die Person absolviert hat, bevor sie dienstunfähig wurde. Das heißt: Je länger Lehrer und Lehrerinnen im Dienst waren, desto höher ihre staatliche Versorgung bei Dienstunfähigkeit.

Da das Ruhegehalt die Höhe der bisherigen Besoldung nicht erreichen wird, entsteht in der Regel eine Versorgungslücke. Trotz Verbeamtung auf Lebenszeit können dienstunfähige Lehrer:innen ihren persönlichen Lebensstandard oftmals nicht halten. Bei dienstjüngeren Betroffenen ist es nahezu ausgeschlossen.

Lehrkräfte sind berufsbedingt besonders häufig erhöhtem Stress ausgesetzt. Dieser entsteht in der Regel durch laute Klassen, unruhige Schüler:innen, Druck durch Eltern oder Schulleitung und Überlastung aufgrund des Lehrermangels. Im Vergleich zu anderen Berufsgruppen gehen Lehrerinnen und Lehrer daher häufiger vorzeitig in den Ruhestand und erreichen nicht die gesetzliche Regelaltersgrenze. Laut Statistischem Bundesamt hörten 2017 rund zwölf Prozent der Lehrkräfte aufgrund von Dienstunfähigkeit frühzeitig auf zu arbeiten.

Quelle: Statistisches Bundesamt, Dezember 2018

3 von 6
Belastungen im Job
Dass Lehrer und Lehrerinnen dienstunfähig werden und vorzeitig aus dem Dienst ausscheiden, hat verschiedene Gründe: Neben Stress können Bewegungsmangel oder einseitige Belastung durch langes Sitzen die Gesundheit beeinträchtigen. Häufigste Ursache für Dienstunfähigkeit bei Lehrkräften sind jedoch psychische Krankheiten wie Depressionen und Burnout. Erst danach führen Probleme des Bewegungs- und Stützapparates sowie Herz- und Kreislauferkrankungen zum vorzeitigen Ausscheiden aus dem Lehrerdienst.

Quelle: Lehrer-Kompass/Studie der Universität Erlangen (2015) 

Die Infografik zeigt die häufigsten Ursachen für Dienstunfähigkeit bei Lehrkräften. Psychische Erkrankungen sind mit 47 % die häufigste Ursache. Stütz- und Bewegungsapparat-Erkrankungen machen 13,5 % aus und Herzerkrankungen verursachen 10 % der Fälle. Krebserkrankungen sind für 8 % der Fälle verantwortlich, Erkrankungen des Nervensystems sind bei 5 %, Augen- und Ohrenprobleme verursachen 4,5 % der Fälle und Sonstige Ursachenliegen bei 12 %. Die Daten stammen aus einer Umfrage der Universität Erlangen aus dem Jahr 2015.
4 von 6
Beitrags­berechnung

Mit Kosten sind hier die Beiträge gemeint, die Sie für eine Dienstunfähigkeitsversicherung an den Versicherer zahlen.

Die Kosten einer Dienstunfähigkeitsversicherung sind nicht für alle Lehrkräfte gleich. Denn die konkrete Beitragshöhe setzt sich aus verschiedenen individuellen Faktoren zusammen. 

Mit Kosten sind hier die Beiträge gemeint, die Sie für eine Dienstunfähigkeitsversicherung an den Versicherer zahlen.

Folgende Kriterien spielen bei der Beitragsberechnung unter anderem eine Rolle:

  • Eintrittsalter: Referendare, Referendarinnen und junge Lehrkräfte haben üblicherweise ein geringeres Risiko, dienstunfähig zu werden. Daher fallen die Beträge vieler Dienstunfähigkeitsversicherungen für jüngere Antragsteller:innen günstiger aus. Es ist daher sinnvoll, eine DU-Versicherung so früh wie möglich abzuschließen, zum Beispiel während des Studiums oder im Referendariat.
  • Gesundheitsfragen: Um die Monatsbeiträge Ihrem individuellen DU-Risiko anzupassen, nehmen Dienstunfähigkeitsversicherer eine Gesundheitsprüfung vor, in der neben dem Gesundheitszustand i.d.R. auch das Rauchverhalten berücksichtigt wird. Bei bestimmten Vorerkrankungen können Versicherer einen Risikozuschlag oder einen Ausschluss verlangen. In manchen Fällen kann der Antrag auch ganz abgelehnt werden. Nichtraucher:innen profitieren meist von günstigen Beiträgen. Grundsätzlich gilt: Gesunde Antragsteller:innen können eine günstige DU-Versicherung ohne Zuschläge oder Einschränkungen abschließen.
  • Rentenhöhe: Wie hoch die monatliche Dienstunfähigkeitsrente im Leistungsfall sein soll, können Sie zu einem gewissen Grad selbst bestimmen. Je höher die vereinbarte DU-Rente, desto höher ist der zu zahlende Monatsbeitrag.
  • Versicherungsdauer: Mit Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit steigen auch die monatlichen Beitragskosten. Sparen Sie jedoch nicht an der falschen Stelle und wählen Sie eine Vertragsdauer, die Sie möglichst bis zum Pensionsalter absichert. Denn das Risiko einer Dienstunfähigkeit steigt mit zunehmendem Alter.

Mit Kosten sind hier die Beiträge gemeint, die Sie für eine Dienstunfähigkeitsversicherung an den Versicherer zahlen.

5 von 6
BU-Schutz
Je nach Arbeitsverhältnis sind Lehrkräfte entweder Angestellte im Öffentlichen Dienst (ÖD) oder Beamte bzw. Beamtinnen. Somit besteht entweder ein Angestellten- oder ein Dienstverhältnis. Oftmals ist das Angestelltenverhältnis ein Übergang zur Verbeamtung.

Viele Lehrkräfte sind beispielsweise nur während des Referendariats und eventuell in den ersten Berufsjahren angestellt (je nach Regelung des Bundeslandes). 

Abhängig vom bestehenden Arbeitsverhältnis leitet sich ab, ob bei einer späteren Erkrankung oder einem Unfall Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit vorliegt. Entsprechend ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Dienstunfähigkeitsversicherung die richtige Wahl. 

Fazit: Angestellte Lehrkräfte im öffentlichen Dienst schließen eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Wichtig ist, dass der BU-Schutz eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthält (s. Abschnitt „Echte DU-Klausel“).

Besonders für Lehramtsstudierende ist die Wahl eines kombinierten Berufs- und Dienstunfähigkeitsschutzes sinnvoll. Die Kombiversicherung schützt sie bei Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit. Denn: Während des Lehramtsstudiums greift der BU-Schutz und sichert Studierende bei Berufsunfähigkeit finanziell ab. Sobald sie die Beamtenlaufbahn einschlagen, springt im Leistungsfall die Dienstunfähigkeitsversicherung ein.
Die passende Versicherung für Sie
Allianz Berufs- und Dienst­unfähig­keits­versicherung
6 von 6
Wichtige Leistungen
Eine besonders günstige Dienstunfähigkeitsversicherung kann gerade für Referendare und Referendarinnen in der Ausbildung und frisch gebackene Lehrkräfte sehr verlockend sein. Dennoch sollten die monatlichen Kosten nicht das Hauptkriterium bei der Anbieter- und Tarifwahl sein. Denn im Leistungsfall spielt der Umfang des DU-Schutzes eine viel größere Rolle. 

Mit Kosten sind hier die Beiträge gemeint, die Sie für eine Dienstunfähigkeitsversicherung an den Versicherer zahlen.

 

Achten Sie daher beim Vergleich verschiedener DU-Versicherungen auf die Vertragsdetails. Auf folgende Kriterien sollten Lehrer und Lehrerinnen bei ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung achten:

Die  Dienstunfähigkeitsklausel regelt, in welchen Fällen Lehrkräfte als Beamte und Beamtinnen Leistungen erhalten. Je nach DU-Versicherung handelt es sich um eine echte, unechte, vollständige oder unvollständige DU-Klausel. Vollumfänglich abgesichert sind verbeamtete Lehrer:innen und andere Beamte und Beamtinnen auf Lebenszeit nur mit der echten Dienstunfähigkeitsklausel. Sie sorgt für eine vereinfachte Leistungsanerkenntnis. Ist diese Klausel enthalten, verzichten Versicherer auf eine eigene Prüfung der Dienstunfähigkeit. Das heißt: Allein die Tatsache, dass Ihr Dienstherr Sie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt (bei verbeamteten Lehrkräften) reicht aus, um die vereinbarten Leistungen Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung zu erhalten. Zusätzliche Nachweise sind nicht erforderlich.
Ändert sich im Laufe der Versicherungszeit die Lebenssituation (z.B. durch Erhöhung der Besoldungsstufe, Heirat, Geburt eines Kindes), können Lehrer:innen die ursprünglich versicherte Dienstunfähigkeitsrente anpassen. Diese sogenannte Nachversicherungsgarantie ist eine nachträgliche Erhöhungsoption. Stocken Sie Ihre DU-Rente auf, steigen allerdings die monatlichen Beiträge Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung.
Haben Sie in Ihrem DU-Vertrag eine Beitragsdynamik festgelegt, steigt Ihre Versicherungsprämie in der Regel jährlich um einen festgelegten Prozentsatz (z.B. um ein bis fünf Prozent). Dadurch erhöht sich Ihre künftige Dienstunfähigkeitsrente. Mit der Beitragsdynamik können verbeamtete Lehrer, Lehrerinnen und Lehreranwärter:innen Wertschwankungen durch Inflation und steigende Lebenshaltungskosten ausgleichen.
Die Höhe der vereinbarten Dienstunfähigkeitsrente sollte sich immer an Ihrem individuellen Bedarf orientieren. Überlegen Sie daher, wie viel Geld Sie monatlich benötigen, um Ihren persönlichen Lebensstandard trotz Dienstunfähigkeit halten zu können. Vor allem für Beamtenanwärter:innen, wie Referendare, Referendarinnen oder Lehrkräfte auf Probe, die noch nicht auf Lebenszeit verbeamtet sind, ist die Versorgungslücke groß. Werden sie dienstunfähig, haben sie in der Regel keinen Anspruch auf staatliche Versorgung. Ihre DU-Rente sollte daher entsprechend höher angesetzt sein als bei Lehrerinnen und Lehrern, die bereits über einige geleistete Dienstjahre verfügen.
Um Versicherungslücken zwischen DU-Rente und Pension zu vermeiden, sollten Lehrkräfte, Lehrer und Lehrerinnen auf Probe und Referendare eine möglichst lange Versicherungsdauer wählen. Um einen nahtlosen Übergang in den Ruhestand zu gewährleisten, sollte sich das Vertragsende der Dienstunfähigkeitsversicherung möglichst am Pensionsalter (in der Regel 67 Jahre) orientieren. Einige Versicherer bieten außerdem die Option, die Laufzeit nach Versicherungsabschluss anzupassen.
Bei einigen DU-Versicherungen können Sie während der Vertragslaufzeit mehrfach eine befristete zinslose Zahlungspause (Stundung) einlegen, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren. Er bleibt vollumfänglich bestehen. Nach Ablauf des Versicherungsvertrags zahlen Sie die nicht entrichteten Beiträge an die Dienstunfähigkeitsversicherung nach. Weitere Voraussetzungen für die Zahlpausen können Sie bei Ihrem Versicherer erfragen.
Für den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung stellen Versicherer üblicherweise Gesundheitsfragen. Darüber ermittelt die Versicherungsgesellschaft das individuelle Dienstunfähigkeitsrisiko der Lehrkräfte bzw. der Beamten und Beamtinnen. Häufig gilt: Wer die DU-Versicherung frühzeitig abschließt, hat oftmals bessere Chancen, die Gesundheitsprüfung problemlos zu bestehen. Denn jüngere Menschen haben üblicherweise weniger Vorerkrankungen.
So geht's

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung schließen Sie in der Regel nur einmal im Leben ab. Achten Sie daher auf umfangreiche Leistungen. So gehen Sie Schritt für Schritt vor: 

1. Persönliche Anforderungen und Wünsche ermitteln: Berechnen Sie, wie viel Geld Sie monatlich benötigen und prüfen Sie die Höhe der Versorgungslücke, die Sie bei einer Dienstunfähigkeit erwartet. Legen Sie ausgehend davon die Vertragslaufzeit fest, idealerweise bis zur Pensionierung.

2. Tarife vergleichen: Verschaffen Sie sich einen Überblick über das Angebot an Dienstunfähigkeitsversicherungen am Markt und wählen Sie Tarife aus, die Ihren Bedürfnissen und Wünschen entsprechen. Vergleichen Sie die Tarife und achten Sie unter anderem darauf, dass eine echte DU-Klausel enthalten ist. 

3. Unverbindliche Voranfragen stellen: Stellen Sie bei DU-Versicherern anonyme Voranfragen und lassen Sie sich unverbindlich Angebote zukommen. Sie können auch einen Termin bei einem Berater oder einer Beraterin vereinbaren, um diese durchzusprechen.

Ihre Meinung ist uns wichtig
Geben Sie uns ein Feedback
Service und Kontakt
Melden Sie sich bei dem Allianz Service
Schreiben Sie Ihr Anliegen in unser Kontaktformular – wir kümmern uns darum.
Service-Hotline
Mo bis Fr 8 - 20 Uhr