Gesetzliche Rentenversicherung
Grundlage der Altersvorsorge in Deutschland bilden gesetzliche Systeme der Alterssicherung. Für Angestellte ist das vor allem die Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung. Selbstständige und Freiberufler:innen regeln ihre Altersvorsorge über sogenannte berufsständische Versorgungswerke. Beamtinnen und Beamte im öffentlichen Dienst sind über die Beamtenversorgung abgesichert. Zusammenfassend werden diese gesetzlichen Systeme der Altersabsicherung oft als erste Säule der Altersvorsorge bezeichnet.
Rentenberechnung: So wird die Rente berechnet
Betriebliche Altersversorgung
Die zweite Säule der Altersvorsorge ist die betriebliche Altersvorsorge (oder betriebliche Altersversorgung): Als Arbeitnehmer:in haben Sie einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass Teile Ihres Gehalts angelegt und später als Betriebsrente an Sie ausgezahlt werden. Welche Formen oder Anlagearten (die sog. Durchführungswege) gewählt werden, bleibt Entscheidung der Unternehmen. Viele Arbeitgeber nehmen die betriebliche Altersversorgung sehr ernst und unterstützen Ihre Mitarbeiter:innen durch Zuzahlungen und Zusatzleistungen, die oft z.B. durch Tarifverträge oder Verbandslösungen noch mal ergänzt werden.
Betriebliche Altersvorsorge einfach erklärt
Betriebsrente: Anspruch & Förderung
Private Altersvorsorge
Die dritte Säule der Altersvorsorge sind private Maßnahmen zur Alterssicherung, die Sie selbst zusätzlich treffen. Eine private Rentenversicherung, aber auch kapitalbildende Lebensversicherungen oder Geldanlage wie Fonds, Aktien und Immobilien können eine solche zusätzliche finanzielle Alterssicherung bilden. Bestimmte Formen der privaten Altersvorsorge, wie z.B. die Riester-Rente oder Rürup-Rente, fördert der Staat dabei durch Zuzahlungen oder Steuervorteile.
Wann ist eine private Rentenversicherung sinnvoll?