Altersvorsorge für Beamte und Beamtinnen kurz erklärt
- Als Beamter oder Beamtin bekommen Sie keine Rente, sondern eine Pension vom Staat – maximal 71,75 Prozent Ihres Bruttogehalts.
- Wenn Sie vorzeitig in den Ruhestand gehen möchten, wird Ihre Pension gekürzt – um bis zu 14,4 Prozent.
- Auch Beamte oder Beamtinnen können Riester-Rente und Rürup-Rente als private Altersvorsorge nutzen.
Die Altersvorsorge für Beamte und Beamtinnen
Egal ob Sie als Lehrer:in, Polizist:in, Feuerwehrleute oder Pfarrer:in arbeiten: Wenn Sie als Beamter oder Beamtin arbeiten, bekommen Sie keine Rente, sondern eine Beamtenpension. Sie wird auch Ruhegehalt genannt.
Ihre Altersvorsorge wird aus den laufenden Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden finanziert. So ist es einheitlich im Beamtenversorgungsgesetz geregelt.
Ein Anspruch auf Beamtenpension besteht, wenn Sie mindestens fünf Jahre ruhegehaltsfähige Dienstzeit geleistet haben.
Die gesetzlichen Regelungen für Beamte können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Auch die Altersgrenzen für den Ruhestand sowie Übergangsregelungen können für einzelne Beamtengruppen abweichen. Bitte informieren Sie sich über Ihre Dienststelle, ob die nachfolgenden Erläuterungen auch auf Ihr Dienstverhältnis zutreffen.
Wie hoch ist die Beamtenpension?
So wird gerechnet: Ihre Altersvorsorge bemisst sich am Verdienst Ihrer letzten beiden Dienstjahre vor dem Ruhestand. Für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit in Vollzeit bekommen Sie 1,79375 Prozent auf Ihre Pension angerechnet.
Bei maximal 71,75 Prozent Ihres Bruttogehalts ist allerdings Schluss – dann haben Sie den höchsten Ruhegehaltssatz für Ihre Pension erreicht. Das entspricht einer Dienstzeit von derzeit 40 Jahren. Danach steigt Ihr Ruhegehaltssatz nicht weiter an – auch, wenn Sie noch länger arbeiten.
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Johannes
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Frieda
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Geburtsjahr | 1983 | 1988 |
Beginn der Dienstzeit | 2007 | 2007 |
Besoldungsgruppe | A9 | A11 |
Besoldungsstufe | 8 | 8 |
Pensionierung mit ... Jahren | 67 | 67 |
Grundgehalt | 3.754 € | 4.691 € |
Pension, brutto | 2.731 € | 3.386 € |
Versorgungslücke | 1.023 € | 1.305 € |
Altersvorsorge für Beamte und Beamtinnen: Kürzungen der Pension
Sie möchten als Beamtin oder Beamter gerne vorzeitig in den Ruhestand gehen, bevor Sie Ihre Regelaltersgrenze erreichen? Dann müssen Sie damit rechnen, dass Ihre Beamtenpension gekürzt wird.
Für jedes Jahr, das Sie vor Ihrer Regelaltersgrenze weniger arbeiten, vermindert sich Ihre Altersvorsorge um einen Versorgungsabschlag. Er beträgt aktuell 3,6 Prozent pro Jahr – höchstens jedoch 14,4 Prozent.
Diese Regelaltersgrenze gilt für Beamte und Beamtinnen:
- Wenn Sie nach dem 31.12.1963 geboren sind, erreichen Sie Ihre Regelaltersgrenze in den meisten Fällen mit 67 Jahren.
- Zum Vergleich: Vor dem 01.01.1947 geborene Beamtinnen und Beamte erreichten die Regelaltersgrenze mit 65 Jahren.
- Für Beamte und Beamtinnen, die zwischen 1947 und 1963 geboren sind, wird die Grenze stufenweise angehoben.
- Weitere Ausnahmen gelten für Feuerwehrleute, Soldatinnen und Soldaten, Polizeibeamte und Justizvollzugsbeamte. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Das bedeutet: Wenn Sie nach 1963 geboren sind und mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen möchten, wird Ihre Pension in den meisten Fällen um die vollen 14,4 Prozent gekürzt.
Stand: 01.01.2021. Mehr Informationen beim dbb.
Gut abgesichert: Private Altersvorsorge für Beamte und Beamtinnen
Warum ist die private Altersvorsorge auch für Beamte und Beamtinnen wichtig? Im Ruhestand geht es Ihnen wie jedem anderen Arbeitnehmer auch: Ihre Beamtenpension fällt geringer aus als Ihr gewohntes Einkommen. Sie liegt bei maximal 71,75 Prozent Ihrer letzten Bezüge. Dadurch entsteht eine Versorgungslücke.
Diese können Sie durch eine private Altersvorsorge wie der Riester-Rente oder der Basisrente (Rürup-Rente) schließen.
Riester-Rente als private Altersvorsorge für Beamte und Beamtinnen
Ist eine Riester-Rente für Beamte sinnvoll? Auch als Beamter oder Beamtin können Sie im Rahmen der Riester-Rente von staatlichen Zulagen und möglichen zusätzlichen steuerlichen Vorteilen profitieren. Anders als bei Arbeitnehmer:innen dürfen Sie jedoch nur privat und nicht über Ihren Betrieb „riestern“.
Um die volle Riester-Förderung zu erhalten, müssen Sie vier Prozent Ihres Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr einzahlen. Der Höchstbetrag liegt bei 2.100 Euro. Von diesem Betrag werden eventuelle Zulagen abgezogen. Die Grundzulage beträgt 175 Euro im Jahr auf. Zudem gibt es für jedes Kind, das bis Ende 2007 geboren ist, eine Zulage von 185 Euro und für Kinder, die ab 2008 geboren sind, in Höhe von jeweils 300 Euro pro Jahr. Allerdings erhalten Sie die Zulagen nicht automatisch; Sie müssen einen Antrag stellen. Durch die Gewährung der Zulagen sinkt Ihr Eigenanteil, den Sie in die Riester-Rente zahlen müssen.
Weiterer Vorteil: Alle Riester-Beiträge können Sie als Sonderausgaben von Ihrer Steuer absetzen, wenn das günstiger für Sie ist – höchstens 2.100 Euro mit allen Zulagen. Das macht die Riester-Rente zur attraktiven Altersvorsorge auch für Beamte.
Basisrente (Rürup-Rente) als private Altersvorsorge für Beamte und Beamtinnen
Als Beamtin oder Beamter profitieren Sie bei der Rürup-Rente von den gleichen steuerlichen Vorteilen wie Angestellte oder Selbstständige.
So funktioniert die Rürup-Rente: Die Beiträge, die Sie für Ihre private Altersvorsorge eingezahlt haben, werden von Ihrem Einkommen abgezogen. Dadurch sinkt automatisch Ihr zu versteuerndes Einkommen. 2023 können Sie Ihre eingezahlten Beiträge zu 100 Prozent von der Steuer absetzen – bis zu einem bestimmten Höchstbetrag.
Deshalb lohnt sich die Rürup-Rente als Altersvorsorge vor allem für Beamte und Beamtinnen mit höherem Einkommen.
Praktisches Beispiel: Im Jahr 2024 können Sie als einzelveranlagte Person bis zu 100 Prozent der Altersvorsorgeaufwendungen bis zu einem maximalen Höchstbetrag von 27.566 Euro als Sonderausgabe steuerlich geltend machen. Für zusammenveranlagte Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner:innen sind bis zu 100 Prozent steuerlich absetzbar, bei einem maximalen Höchstbetrag von 55.132 Euro.
Wussten Sie schon, dass Sie bei der Allianz Ihre BasisRente sogar um einen Berufs- und Dienstunfähigkeitsschutz ergänzen können?
So können Sie Ihre Altersvorsorge aufbauen und sind gleichzeitig für den Fall der Berufs- oder Dienstunfähigkeit abgesichert.
Für junge Beamte oder Beamtinnen, die noch Berufseinsteiger sind, empfiehlt sich hier insbesondere die BasisRente StartUp.
Betriebliche Altersvorsorge für Beamte und Beamtinnen
Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) wird die spätere Rente von angestellten Arbeitnehmern mit Beitragszahlungen direkt vom Bruttogehalt aufgestockt. Dieses Modell zur Altersvorsorge können Sie als Beamter oder Beamtin nicht nutzen. Der Grund:
Als Beamtin oder Beamter treten Sie in ein nicht kündbares öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis zum Staat. Dabei stehen Sie in einem Pflichtenverhältnis zu Ihrem Dienstherren und nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis wie zum Beispiel Angestellte zu ihrem Anstellungsbetrieb. Sie erhalten auch kein Arbeitsentgelt. Als Beamter bzw. Beamtin haben Sie einen gesetzlichen Anspruch gegenüber dem Staat auf Besoldung und Versorgung (Alimentationsprinzip). Deshalb können Beamtinnen und Beamte nicht die sonst üblichen Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung nutzen.
Mit einer privaten Altersvorsorge wie der Riester-Rente oder der Rürup-Rente können Sie allerdings Ihre Beamtenpension sinnvoll aufstocken.