Lehrer schaut mit Schülern auf einen Laptop
Finanziell abgesichert im Ruhestand 

Altersvorsorge für Beamte 

Für Sie zusammengefasst
  • Als Beamter oder Beamtin bekommen Sie keine Rente, sondern eine Pension vom Staat – maximal 71,75 Prozent Ihres Bruttogehalts. 
  • Wenn Sie vorzeitig in den Ruhestand gehen möchten, wird Ihre Pension gekürzt – um bis zu 14,4 Prozent. 
  • Auch Beamte oder Beamtinnen können Riester-Rente und Rürup-Rente als private Altersvorsorge nutzen. 
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Beamten­pension

Egal ob Sie als Lehrer:in, Polizist:in, Feuerwehrleute oder Pfarrer:in arbeiten: Wenn Sie als Beamter oder Beamtin arbeiten, bekommen Sie keine Rente, sondern eine Beamtenpension. Sie wird auch Ruhegehalt genannt. 

Ihre Altersvorsorge wird aus den laufenden Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden finanziert. So ist es einheitlich im Beamtenversorgungsgesetz geregelt.

Ein Anspruch auf Beamtenpension besteht, wenn Sie mindestens fünf Jahre ruhegehaltsfähige Dienstzeit geleistet haben.

Die gesetzlichen Regelungen für Beamte können sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Auch die Altersgrenzen für den Ruhestand sowie Übergangsregelungen können für einzelne Beamtengruppen abweichen. Bitte informieren Sie sich über Ihre Dienststelle, ob die nachfolgenden Erläuterungen auch auf Ihr Dienstverhältnis zutreffen. 

Gut zu wissen

So wird gerechnet: Ihre Altersvorsorge bemisst sich am Verdienst Ihrer letzten beiden Dienstjahre vor dem Ruhestand. Für jedes Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit in Vollzeit bekommen Sie 1,79375 Prozent auf Ihre Pension angerechnet. 

Bei maximal 71,75 Prozent Ihres Bruttogehalts ist allerdings Schluss – dann haben Sie den höchsten Ruhegehaltssatz für Ihre Pension erreicht. Das entspricht einer Dienstzeit von derzeit 40 Jahren. Danach steigt Ihr Ruhegehaltssatz nicht weiter an – auch, wenn Sie noch länger arbeiten. 

Quelle: Bundesministerium für Justiz; www.gesetzte-im-internet.de

Auf einen Blick
Beamter und Beamtin, zwei unterschiedliche Ruhegehälter: Das zeigt diese Beispielrechnung auf Basis der Bundestabelle. 

Quelle: Pensionsrechner n-heydorn.de (Stand: Januar 2021)

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Johannes
Frieda
Geburtsjahr 1983 1988
Beginn der Dienstzeit 2007 2007
Besoldungsgruppe A9 A11
Besoldungsstufe 8 8
Pensionierung mit ... Jahren 67 67
Grundgehalt 3.754 € 4.691 €
Pension, brutto  2.731 € 3.386 €
Versorgungslücke  1.023 € 1.305 €
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Welche Alters­vorsorge für Beamte und Beamtinnen?

Warum ist die private Altersvorsorge auch für Beamte und Beamtinnen wichtig? Im Ruhestand geht es Ihnen wie jedem anderen Arbeitnehmer auch: Ihre Beamtenpension fällt geringer aus als Ihr gewohntes Einkommen. Sie liegt bei maximal 71,75 Prozent Ihrer letzten Bezüge. Dadurch entsteht eine Versorgungslücke

Diese können Sie durch eine private Altersvorsorge wie der Riester-Rente oder der Basisrente (Rürup-Rente) schließen. 

Von staatlicher Förderung profitieren 

Ist eine Riester-Rente für Beamte sinnvoll? Auch als Beamter oder Beamtin können Sie im Rahmen der Riester-Rente von staatlichen Zulagen und möglichen zusätzlichen steuerlichen Vorteilen profitieren. Anders als bei Arbeitnehmer:innen dürfen Sie jedoch nur privat und nicht über Ihren Betrieb „riestern“. 

Um die volle Riester-Förderung zu erhalten, müssen Sie vier Prozent Ihres Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr einzahlen. Der Höchstbetrag liegt bei 2.100 Euro. Von diesem Betrag werden eventuelle Zulagen abgezogen. Die Grundzulage beträgt 175 Euro im Jahr auf. Zudem gibt es für jedes Kind, das bis Ende 2007 geboren ist, eine Zulage von 185 Euro und für Kinder, die ab 2008 geboren sind, in Höhe von jeweils 300 Euro pro Jahr. Allerdings erhalten Sie die Zulagen nicht automatisch; Sie müssen einen Antrag stellen. Durch die Gewährung der Zulagen sinkt Ihr Eigenanteil, den Sie in die Riester-Rente zahlen müssen.

Weiterer Vorteil: Alle Riester-Beiträge können Sie als Sonderausgaben von Ihrer Steuer absetzen, wenn das günstiger für Sie ist – höchstens 2.100 Euro mit allen Zulagen. Das macht die Riester-Rente zur attraktiven Altersvorsorge auch für Beamte.

 

Stand: Januar 2023

Steuer­liche Vorteile nutzen

Als Beamtin oder Beamter profitieren Sie bei der Rürup-Rente von den gleichen steuerlichen Vorteilen wie Angestellte oder Selbstständige.

So funktioniert die Rürup-Rente: Die Beiträge, die Sie für Ihre private Altersvorsorge eingezahlt haben, werden von Ihrem Einkommen abgezogen. Dadurch sinkt automatisch Ihr zu versteuerndes Einkommen. 2023 können Sie Ihre eingezahlten Beiträge zu 100 Prozent von der Steuer absetzen – bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. 

Deshalb lohnt sich die Rürup-Rente als Altersvorsorge vor allem für Beamte und Beamtinnen mit höherem Einkommen.

Praktisches Beispiel: Im Jahr 2024 können Sie als einzelveranlagte Person bis zu 100 Prozent der Altersvorsorgeaufwendungen bis zu einem maximalen Höchstbetrag von 27.566 Euro als Sonderausgabe steuerlich geltend machen. Für zusammenveranlagte Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner:innen sind bis zu 100 Prozent steuerlich absetzbar, bei einem maximalen Höchstbetrag von 55.132 Euro.

Wussten Sie schon, dass Sie bei der Allianz Ihre BasisRente sogar um einen Berufs- und Dienstunfähigkeitsschutz ergänzen können?

So können Sie Ihre Altersvorsorge aufbauen und sind gleichzeitig für den Fall der Berufs- oder Dienstunfähigkeit abgesichert.

Für junge Beamte oder Beamtinnen, die noch Berufseinsteiger sind, empfiehlt sich hier insbesondere die BasisRente StartUp.

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