- Als Selbstständige:r sind Sie in der Regel gesetzlich nicht verpflichtet in die Rentenversicherung einzuzahlen – sichern Sie sich deshalb frühzeitig privat ab.
- Auch Selbstständige können Riester-Rente und Rürup-Rente als private Altersvorsorge nutzen.
- Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Entgeltumwandlung der betrieblichen Altersvorsorge für Sie als Selbstständige:r oder Freiberufler:in möglich.
- Weil sich viele Selbstständige nicht um Ihre Altersvorsorge kümmern, plant der Staat eine Rentenversicherungspflicht.
Altersvorsorge für Selbstständige

Altersvorsorge für Selbstständige kurz erklärt
Private Altersvorsorge für Selbstständige

Sie sind Ihr eigener Chef bzw. Ihre eigene Chefin, setzen Ihre eigenen Ideen um und verdienen damit gutes Geld: Als Selbstständige oder Selbstständiger haben Sie Ihre berufliche Zukunft in Ihre eigenen Hände genommen. Doch so schön die Vorteile von Selbstbestimmung und Freiheit sind – so groß ist auch die Verantwortung, Ihre eigene Altersvorsorge frühzeitig zu planen.
Der Grund: Anders als bei angestellten Arbeitnehmer:innen sind Sie als Selbstständiger oder Freiberuflerin in der Regel von der Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung befreit. Private Altersvorsorge sollte daher ein wichtiger Teil Ihres Businessplans sein.
Gut zu wissen: Sie können zwar freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, allerdings ist dabei das zukünftige Niveau ungewiss. Empfehlenswert ist eine private Rentenversicherung, die Ihnen ausreichend hohe, lebenslange Zahlungen garantiert.
Tipp: Achten Sie auf eine flexible Beitragszahlung Ihrer privaten Rentenversicherung, da Sie als Unternehmer:in mit Einkommensschwankungen rechnen müssen. Das erlaubt Ihnen Pausen oder Sonderzahlungen – je nachdem, wie es zu Ihrer aktuellen Auftragslage passt.
Zudem können Sie auch als Selbstständige:r die Vorteile von Basisrente (Rürup-Rente) und Riester-Rente für Ihre private Altersvorsorge nutzen.
Basisrente (Rürup-Rente) für Selbstständige


So funktioniert die Basisrente (Rürup-Rente): Beiträge, die Sie als Selbstständige:r oder Freiberufler:in in diese private Altersvorsorge investieren, können Sie in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe absetzen. Der Vorteil: Ihr zu versteuerndes Einkommen sinkt und Sie zahlen weniger Steuern an den Staat.
Das lohnt sich für Selbstständige: Machen Sie als einzelveranlagte Person 2025 bis zu 100 Prozent von 29.344 Euro (Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner:innen: 58.688 Euro) steuerlich geltend.
Übrigens: Ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie in den Ruhestand gehen, wird Ihnen Ihre Basisrente bis ans Lebensende ausgezahlt.
Riester-Rente für Selbstständige
Riester-Rente für Selbstständige – geht das? Nur unter bestimmten Voraussetzungen. Als Selbstständige:r sind Sie mit einigen wenigen Ausnahmen (z.B. rentenversicherungspflichtige Selbständige wie Hebammen, Künstler:innen oder Handwerker:innen) mittelbar förderberechtigt. Das bedeutet: Sie können die Riester-Förderung nur nutzen, wenn Ihre Ehepartner oder Ihr Ehepartner unmittelbar förderberechtigt ist – etwa als rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin angestellt ist.
In diesem Fall können auch Sie die Riester-Förderung in Ihre private Altersvorsorge als Selbstständige:r einbauen. So funktioniert es: Um die volle staatliche Grundzulage von 175 Euro zu bekommen, muss Ihr Ehepartner bzw. Ihre Ehepartnerin jährlich vier Prozent seines oder ihres Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr einzahlen (bis maximal 2.100 Euro abzüglich Zulagen) und Sie mindestens 60 Euro. Zudem profitieren Sie als Eltern von der Kinderzulage.
Als Selbstständige:r von Riester-Förderung profitieren – auf einen Blick:
Grundzulage je Riestersparer:
- 175 Euro
Kinderzulage je Kind:
- 300 Euro für ab 2008 Geborene
- 185 Euro für vor 2008 Geborene
Betriebliche Altersvorsorge für Selbstständige

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist in erster Linie für angestellte Arbeitnehmer:innen gedacht: Sie zahlen jeden Monat direkt vom Bruttogehalt in die spätere Rente ein – gefördert vom Staat.
Unter bestimmten Voraussetzungen profitieren auch Sie von der Betriebsrente – zum Beispiel, wenn Sie als Selbstständige:r oder Freiberufler:in auf Dauer für ein Unternehmen arbeiten oder einen früheren Vertrag fortführen.
Achtung: Dabei müssen Sie strenge Vorgaben beachten. Sind Sie etwa nur für einen einzigen Auftraggeber tätig und zahlen in die betriebliche Altersvorsorge ein, kann das bereits als Scheinselbstständigkeit gewertet werden. Lassen Sie sich deshalb professionell von einem Steuerberater beraten und Ihren Einzelfall prüfen, wenn Sie sich als Selbstständige:r für die betriebliche Altersvorsorge interessieren.


