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Welche Altersvorsorge ist für Freiberufler:innen sinnvoll?

Altersvorsorge für Selbstständige

Für Sie zusammengefasst
  • Als Selbstständige:r sind Sie in der Regel gesetzlich nicht verpflichtet in die Rentenversicherung einzuzahlen – sichern Sie sich deshalb frühzeitig privat ab. 
  • Auch Selbstständige können Riester-Rente und Rürup-Rente als private Altersvorsorge nutzen. 
  • Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Entgeltumwandlung der betrieblichen Altersvorsorge für Sie als Selbstständige:r oder Freiberufler:in möglich. 
  • Weil sich viele Selbstständige nicht um Ihre Altersvorsorge kümmern, plant der Staat eine Rentenversicherungspflicht
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Staatlich geförderte Alters­vorsorge als Frei­berufler:in nutzen

So funktioniert die Basisrente (Rürup-Rente): Beiträge, die Sie als Selbstständige:r oder Freiberufler:in in diese private Altersvorsorge investieren, können Sie in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe absetzen. Der Vorteil: Ihr zu versteuerndes Einkommen sinkt und Sie zahlen weniger Steuern an den Staat. 

Das lohnt sich für Selbstständige: Machen Sie als einzelveranlagte Person aktuell bis zu 94 Prozent von 25.639 Euro (Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner:innen: 51.278 Euro) steuerlich geltend. Ab dem Jahr 2025 sind sogar volle 100 Prozent möglich.

Übrigens: Ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie in den Ruhestand gehen, wird Ihnen Ihre Basisrente bis ans Lebensende ausgezahlt.

Stand Januar 2021

Als Frei­berufler:in von staat­lichen Zulagen profitieren

Riester-Rente für Selbstständige – geht das? Nur unter bestimmten Voraussetzungen. Als Selbstständige:r sind Sie mit einigen wenigen Ausnahmen (z.B. rentenversicherungspflichtige Selbständige wie Hebammen, Künstler:innen oder Handwerker:innen) mittelbar förderberechtigt. Das bedeutet: Sie können die Riester-Förderung nur nutzen, wenn Ihre Ehepartner oder Ihr Ehepartner unmittelbar förderberechtigt ist – etwa als rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin angestellt ist. 

In diesem Fall können auch Sie die Riester-Förderung in Ihre private Altersvorsorge als Selbstständige:r einbauen. So funktioniert es: Um die volle staatliche Grundzulage von 175 Euro zu bekommen, muss Ihr Ehepartner bzw. Ihre Ehepartnerin jährlich vier Prozent seines oder ihres Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr einzahlen (bis maximal 2.100 Euro abzüglich Zulagen) und Sie mindestens 60 Euro. Zudem profitieren Sie als Eltern von der Kinderzulage

Als Selbstständige:r von Riester-Förderung profitieren – auf einen Blick: 

Stand Januar 2021

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Kommt eine ver­pflichtende Alters­vorsorge für Selbst­ständige?

Seit Jahren diskutiert die Politik über eine Vorsorge-Pflicht für Selbstständige. Ob sie noch im Jahr 2021 kommt, ist allerdings nicht sicher. Dann gilt sie für die große Zahl an Selbstständigen und Freiberufler:innen, die noch nicht vorsorgen. Warum der Staat plant, einzugreifen: Mit der Reform möchte er verhindern, dass Selbstständige später von Altersarmut betroffen sind. Übrigens: Werden die aktuellen Pläne in die Tat umgesetzt, könnte die Rürup-Rente zur Pflichtvorsorge für Selbstständige werden.

Sichern Sie sich als Selbstständige:r schon heute durch eine private Altersvorsorge ab. Für (finanzielle) Freiheit und Selbstbestimmung auch im Alter. 

Stand Januar 2021

Stand Januar 2021

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