Altersvorsorge für Selbstständige kurz erklärt
- Als Selbstständige:r sind Sie in der Regel gesetzlich nicht verpflichtet in die Rentenversicherung einzuzahlen – sichern Sie sich deshalb frühzeitig privat ab.
- Auch Selbstständige können Riester-Rente und Rürup-Rente als private Altersvorsorge nutzen.
- Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Entgeltumwandlung der betrieblichen Altersvorsorge für Sie als Selbstständige:r oder Freiberufler:in möglich.
- Weil sich viele Selbstständige nicht um Ihre Altersvorsorge kümmern, plant der Staat eine Rentenversicherungspflicht.
Private Altersvorsorge für Selbstständige
Sie sind Ihr eigener Chef bzw. Ihre eigene Chefin, setzen Ihre eigenen Ideen um und verdienen damit gutes Geld: Als Selbstständige oder Selbstständiger haben Sie Ihre berufliche Zukunft in Ihre eigenen Hände genommen. Doch so schön die Vorteile von Selbstbestimmung und Freiheit sind – so groß ist auch die Verantwortung, Ihre eigene Altersvorsorge frühzeitig zu planen.
Der Grund: Anders als bei angestellten Arbeitnehmer:innen sind Sie als Selbstständiger oder Freiberuflerin in der Regel von der Beitragspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung befreit. Private Altersvorsorge sollte daher ein wichtiger Teil Ihres Businessplans sein.
Gut zu wissen: Sie können zwar freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, allerdings ist dabei das zukünftige Niveau ungewiss. Empfehlenswert ist eine private Rentenversicherung, die Ihnen ausreichend hohe, lebenslange Zahlungen garantiert.
Tipp: Achten Sie auf eine flexible Beitragszahlung Ihrer privaten Rentenversicherung, da Sie als Unternehmer:in mit Einkommensschwankungen rechnen müssen. Das erlaubt Ihnen Pausen oder Sonderzahlungen – je nachdem, wie es zu Ihrer aktuellen Auftragslage passt.
Zudem können Sie auch als Selbstständige:r die Vorteile von Basisrente (Rürup-Rente) und Riester-Rente für Ihre private Altersvorsorge nutzen.
Basisrente (Rürup-Rente) für Selbstständige
So funktioniert die Basisrente (Rürup-Rente): Beiträge, die Sie als Selbstständige:r oder Freiberufler:in in diese private Altersvorsorge investieren, können Sie in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgabe absetzen. Der Vorteil: Ihr zu versteuerndes Einkommen sinkt und Sie zahlen weniger Steuern an den Staat.
Das lohnt sich für Selbstständige: Machen Sie als einzelveranlagte Person aktuell bis zu 94 Prozent von 25.639 Euro (Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner:innen: 51.278 Euro) steuerlich geltend. Ab dem Jahr 2025 sind sogar volle 100 Prozent möglich.
Übrigens: Ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie in den Ruhestand gehen, wird Ihnen Ihre Basisrente bis ans Lebensende ausgezahlt.
Riester-Rente für Selbstständige
Riester-Rente für Selbstständige – geht das? Nur unter bestimmten Voraussetzungen. Als Selbstständige:r sind Sie mit einigen wenigen Ausnahmen (z.B. rentenversicherungspflichtige Selbständige wie Hebammen, Künstler:innen oder Handwerker:innen) mittelbar förderberechtigt. Das bedeutet: Sie können die Riester-Förderung nur nutzen, wenn Ihre Ehepartner oder Ihr Ehepartner unmittelbar förderberechtigt ist – etwa als rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin angestellt ist.
In diesem Fall können auch Sie die Riester-Förderung in Ihre private Altersvorsorge als Selbstständige:r einbauen. So funktioniert es: Um die volle staatliche Grundzulage von 175 Euro zu bekommen, muss Ihr Ehepartner bzw. Ihre Ehepartnerin jährlich vier Prozent seines oder ihres Bruttoeinkommens aus dem Vorjahr einzahlen (bis maximal 2.100 Euro abzüglich Zulagen) und Sie mindestens 60 Euro. Zudem profitieren Sie als Eltern von der Kinderzulage.
Als Selbstständige:r von Riester-Förderung profitieren – auf einen Blick:
Betriebliche Altersvorsorge für Selbstständige
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist in erster Linie für angestellte Arbeitnehmer:innen gedacht: Sie zahlen jeden Monat direkt vom Bruttogehalt in die spätere Rente ein – gefördert vom Staat.
Unter bestimmten Voraussetzungen profitieren auch Sie von der Betriebsrente – zum Beispiel, wenn Sie als Selbstständige:r oder Freiberufler:in auf Dauer für ein Unternehmen arbeiten oder einen früheren Vertrag fortführen.
Achtung: Dabei müssen Sie strenge Vorgaben beachten. Sind Sie etwa nur für einen einzigen Auftraggeber tätig und zahlen in die betriebliche Altersvorsorge ein, kann das bereits als Scheinselbstständigkeit gewertet werden. Lassen Sie sich deshalb professionell von einem Steuerberater beraten und Ihren Einzelfall prüfen, wenn Sie sich als Selbstständige:r für die betriebliche Altersvorsorge interessieren.
Altersvorsorgepflicht für Selbstständige
Seit Jahren diskutiert die Politik über eine Vorsorge-Pflicht für Selbstständige. Ob sie noch im Jahr 2021 kommt, ist allerdings nicht sicher. Dann gilt sie für die große Zahl an Selbstständigen und Freiberufler:innen, die noch nicht vorsorgen. Warum der Staat plant, einzugreifen: Mit der Reform möchte er verhindern, dass Selbstständige später von Altersarmut betroffen sind. Übrigens: Werden die aktuellen Pläne in die Tat umgesetzt, könnte die Rürup-Rente zur Pflichtvorsorge für Selbstständige werden.
Sichern Sie sich als Selbstständige:r schon heute durch eine private Altersvorsorge ab. Für (finanzielle) Freiheit und Selbstbestimmung auch im Alter.