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Vandalismus tritt meist als Sach­beschädigung an Auto, Haus und Garten oder zusammen mit einem Einbruch in die Wohnung auf. Schäden am Haus übernimmt bei entsprechendem Schutz die Wohn­gebäude­versicherung, Sach­beschädigungen in der Wohnung durch randalierende Einbrecher:innen ersetzt Ihre Hausrat­versicherung, Vandalis­mus­schäden am Auto Ihre Kfz-Vollkaskoversicherung. Um sich vor Vandalismus zu schützen, empfehlen sich Videokameras, Bewegungsmelder, Alarmanlagen und wachsame Nachbarn. Diese schrecken randalierende Personen und Einbrecher:innen ab. Kommt es dennoch zu einem Schaden durch Vandalismus, zeigen Sie den Fall bei der Polizei an. Melden Sie ihn zudem sofort Ihrer Versicherung – spätestens am nächsten Tag.
Definition

Vandalismus hat viele Gesichter: Graffiti an Hauswänden, zerstochene Autoreifen, demolierte Blumenkübel, eingeworfene Fenster, verwüstete Wohnungen. Fast immer handelt es sich dabei um Sach­beschädigung, oft in Verbindung mit Haus­friedensbruch. Und häufig sind es Gruppen von Kindern und Jugendlichen, die dafür verantwortlich sind. Schaden­höhe: rund 200 Millionen Euro im Jahr.

Von Vandalismus betroffen sind weniger Großstädte wie Berlin, Hamburg, Köln oder München als vielmehr kleine und mittelgroße Städte und Gemeinden. Anders bei Graffiti: Die meisten Graffiti werden im groß­städtischen Umfeld an die Wand gesprüht.

Übrigens: Der Ausdruck "Vandalismus" geht auf den ostgermanischen Volksstamm der Vandalen zurück. Die Vandalen sind im fünften Jahrhundert durch Europa gezogen – und 455 mit der Plünderung Roms in Erinnerung geblieben. Höchst­wahrscheinlich haben die Römer die Redensart geprägt: "Wie die Vandalen hausen". Das bedeutet so viel wie: "alles sinnlos zerstören".

Haus, Garten, Wohnung
Graffiti am Haus zählt zu den häufigsten Vandalismusschäden. Auch demolierte Fahrräder, beschädigte Carports, zerstörte Lampen und Zäune gehören dazu. Immer wieder ärgern sich Haus­besitzer:innen, Mieter:innen und Passanten und Passantinnen über herausgerissene Gartenpflanzen oder explodierende Böller im Briefkasten. Die blinde Zerstörungs­wut geht ins Geld.
  • Eine Graffiti-Reinigung kostet, je nach Verfahren und Untergrund, zwischen 40 und 100 Euro pro Quadratmeter.
  • Zur Graffiti-Entfernung kommen Folgekosten hinzu, wenn zum Beispiel die Fenster­rahmen ausgetauscht werden müssen oder Tür und/oder Hauswand einen neuen Anstrich benötigen. In Berlin werden jährlich 15 bis 20 Millionen Euro in Graffiti-Reinigung gesteckt.
  • Zerstörte Gartenzäune lassen sich selten reparieren. Oft muss Ersatz her. Das kostet inklusive Arbeits­leistung in etwa zwischen 40 Euro (Holzzaun) und 200 Euro (Natursteinzaun) pro Meter.
Wer am Eigentum anderer randaliert, ist schaden­ersatz­pflichtig. Der Täter oder die Täterin kann auch noch Jahre später zur Kasse gebeten werden. Die Tat verjährt erst nach 30 Jahren. Im besten Fall erwischen Sie die Vandalin oder den Vandalen auf frischer Tat und zeigen sie oder ihn gleich an. Doch die meisten Betroffenen entdecken die umgeknickte Wäschespinne oder die geklaute Gartentür erst am nächsten Morgen – und die Täter:innen bleiben unerkannt.
Nicht jede Wohn­gebäude­versicherung deckt Sach­beschädigung durch mutwillige Zerstörung automatisch ab. Da Graffiti eine Form von Vandalismus darstellt, kommt Ihre Wohn­gebäude­versicherung immer dann für Graffitischäden auf, wenn die Police zusätzlich einen Vandalismus­schutz enthält. Bei der Allianz ist dieser Schutz bereits ab dem Tarif Smart automatisch eingeschlossen (in den Tarifen Smart und Komfort mit entsprechender Entschädigungsgrenze).
Vandalismus in der Mietwohnung oder Eigentums­wohnung tritt meist in Verbindung mit Einbruch auf. Auf der Suche nach Wert­gegenständen beschädigen die Täter:innen Türen, Schränke und Tresore. Nicht selten gehen auch Blumenvasen und andere Dekorations­gegenstände kaputt. Werden die Diebe oder Diebinnen nicht fündig, kann es vorkommen, dass sie ihre Wut am Inventar auslassen. Manche Einbrecher:innen hinterlassen dabei teure Spuren.
  • Ein neues Fenster kostet inklusive Einbau zwischen 500 und 1.000 Euro.
  • Computer, Fernseher, Laptop oder Tablets sind zusammen schnell 3.000, 4.000 oder 5.000 Euro wert. Designer-Geräte sogar noch mehr. Diese Gegenstände können gut weiterverkauft werden – darauf haben es viele Diebinnen oder Diebe abgesehen.
  • Findet der Dieb oder die Diebin keine Wert­gegenstände, kann es vorkommen, dass er oder sie mit voller Absicht randaliert, Ihr Bücherregal umkippt, das Sofa aufschlitzt oder die Pflanzen von der Fensterbank räumt. Solche Schäden an der Einrichtung gehen ebenfalls ins Geld.

Für Vandalismusschäden, die durch Wohnungs­einbrüche entstehen, kommt Ihre Hausrat­versicherung auf. Diese Versicherung ersetzt Ihnen den Wert der gestohlenen Gegenstände.

Fenster und Türen zählen normalerweise nicht zum Inventar, sondern zum Gebäude. Ist der Schaden im Bereich der Wohnung durch Einbruch entstanden, übernimmt die Hausrat­versicherung in der Regel auch diese Reparatur­kosten.

Sollte dies bei Ihnen vertraglich nicht der Fall sein, springt je nach Tarif die Wohn­gebäude­versicherung ein. Aller­dings sind nicht in allen Gebäude­ver­sicherungen Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus enthalten. Vor allem bei Basistarifen beschränkt sich der Versicherungsumfang oft auf einen Grundschutz, der beispiels­weise bei Schäden durch Feuer greift.

Gut zu wissen
Gut zu Wissen Illustration: Weibliche Person mit langen brauen Haaren hält ein Informationsschild vor sich und zeigt darauf. Im Hintergrund Charts und Diagramme als Bilder

Bei der Allianz Wohngebäudeversicherung wählen Sie unter 4 verschiedenen Tarifen passend zu Ihrem individuellen Bedarf.

Im Tarif Komfort zum Beispiel sind mutwillige Beschädigungen Dritter an Ihrem Haus, wie etwa Graffiti, mit bis zu 25.000 EUR abgesichert. Ebenso besteht Versicherungsschutz für außen am Haus angebrachten Sachen, wie z.B. Regenrinnen aus Kupfer, die Ihnen gestohlen werden. Auch Ihre Solaranlage ist mit bis zu 25.000 Euro gegen Beschädigung und Diebstahl abgesichert.

Je nach gewähltem Tarif ist auch die Wallbox gegen z. B. Schäden durch Leitungswasser oder auch Vandalismus mitversichert.

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Haben Sie Fragen dazu, was die Wohngebäudeversicherung bei Schäden durch Vandalismus leistet? Kontaktieren Sie uns direkt!

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Vorgehen
Graffiti, Vandalismus und Einbruch ver­un­sichern die betroffenen Menschen. Wichtig: zuerst einmal tief durch­atmen und dann Schritt für Schritt vorgehen.

Räumen Sie die Verwüstungen nicht auf. Rufen Sie die Polizei und lassen Sie die Spuren sichern. Danach ist Folgendes zu tun:

  • Die Beschädigungen aus verschiedenen Blick­winkeln fotografieren
  • Anzeige erstatten und gestohlene oder beschädigte Dinge nennen
  • Mit der Versicherung telefonieren und den Fall melden – am besten noch am selben Tag
  • Eine genaue Inventarliste und Fotos nachreichen
  • Die Anzeige bei der Polizei an die Versicherung weiterleiten
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Ihnen oder einem Angehörigen ist ein Unfall passiert? Sie haben ein Schaden erlitten – durch Unwetter, Wasserrohrbruch oder Einbruchdiebstahl? Ihr Auto ist beschädigt, Glas zerbrochen oder Sie sind in einen Rechtsstreit geraten? Melden Sie uns Ihren Schaden, egal welcher Art: Wir helfen Ihnen schnell weiter und gestalten die Abwicklung für Sie so einfach wie möglich.

SchadenDirektruf: 0800 11223344

Aus dem Ausland: 00800 11223344

Maßnahmen
Handeln Sie schnell, um weitere Schmierereien zu vermeiden. Mit heller Beleuchtung, strategischer Bepflanzung oder speziellen Untergründen wird es für Sprayer ungemütlich.

Warten Sie nicht lange, bevor Sie ein Graffiti an Ihrer Hauswand entfernen. Sonst entsteht der Eindruck, dass Sie Sprayende dulden. Vorher sollten Sie den Vandalismusschaden fotografieren (Übersicht und Detailaufnahmen) und zur Anzeige bringen. Sprechen Sie danach mit einem Malerbetrieb, der sich auf das Entfernen von Graffiti spezialisiert hat.

  • Die Fachleute reinigen die Fassade unter Hochdruck mit Wasser, Sand, Granulat oder Glasperlen. Oder sie tragen Lösungs­mittel auf. Selbst Lasertechnik kommt zum Einsatz.
  • Experimentieren Sie nicht selbst mit Lösungs­mitteln. Diese können Farbpartikel noch tiefer in die Fassade hineinspülen.
  • Schutz­versiegelungen und Schutz­lacke verhindern, dass die aggressive Farbe tiefer in die Hauswand eindringt. Die Beschichtung erleichtert das Entfernen. Die Farben lassen sich dann abwaschen.

Hundert­prozentigen Schutz vor illegalem Graffiti gibt es nicht – auch nicht mit einer Versicherung, die Schäden durch Vandalismus und Graffiti abdeckt. Sie können Ihre Hauswand für Sprayende aber unattraktiv machen:

  • Installieren Sie einen Bewegungs­melder. Beleuchten Sie gefährdete Wände hell.
  • Bringen Sie eine Kamera an. Die Kamera darf nur das eigene Grundstück überwachen.
  • Pflanzen Sie eine Hecke vor die Wand.
  • Gestalten Sie Ihre Hausfassade mit grobem Putz, Klinker oder unruhigen Farben. Darauf kommt ein Graffiti schlecht zur Geltung. Sprayende suchen einfarbige, relativ glatte Untergründe.
  • Sensibilisieren Sie die Nachbarn.
  • Kommt es immer wieder zu ungewollten Schmierereien, können Sie auch einen Graffitikünstler oder eine Graffitikünstlerin offiziell beauftragen, die Fassade nach Ihren Wünschen zu besprayen.
Interessant
Illustration Info: Gut zu wissen
Für die einen ist es Schmiererei, für die anderen hochmoderne Kunst: Die Schablonen-Graffiti der Streetart-Künstlerfigur Banksy sorgten zuerst im britischen Bristol und in London für Aufregung und machten den oder die Sprayer:in weltbekannt. Denn der Name Banksy ist ein Pseudonym und die Identität dahinter weiterhin unklar. Inzwischen sind die ungefragt an öffentlichen Gebäuden angebrachten Kunstwerke jedoch so prominent, dass sie sogar unter Plexiglas konserviert werden. 
Illustration Info: Gut zu wissen
8 Tipps zur Prävention
Einbrecher:innen suchen sich Wohnungen gezielt aus. Kennen Sie ihre Vorlieben, können Sie Diebstahl und Zerstörung vorbeugen. Lesen Sie hier, welche Maßnahmen den besten Einbruchschutz darstellen – und wie Sie Diebe oder Diebinnen abschrecken.
 
  1. Sicherheitsschlösser an Fenstern und Türen (Türsicherung)
  2. Helle Lampen mit Bewegungs­meldern rund um das Haus
  3. Alarmanlagen
  4. Schilder, die auf Video­über­wachung und Hunde hinweisen
  5. Kinderspielzeug im Garten (junge Familie = "Hier gibt’s kein Geld zu holen")
  6. Gärten ohne Sichtschutz – ohne Hecken, Mauern, Nischen
  7. Belebte Wohnungen – zeitgesteuerte Rollläden bei Abwesenheit, Nachbarn, die zum Gießen kommen und Briefkästen, die auch im Urlaub geleert werden
  8. Aufmerksame Nachbarn – auch tagsüber
Erlaubt oder nicht?
Die passende Versicherung
Häufige Fragen
Was möchten Sie gerne wissen?
  • Wer zahlt bei Vandalismus?

    Das kommt ganz darauf an, an welchem Gegenstand der Schaden entstanden ist und ob Sie die Täterin oder den Täter kennen. Ist Ihnen die Täterin oder der Täter bekannt, ist sie oder er Ihnen gegenüber verpflichtet, für den entstandenen Schaden aufzukommen und Ihnen Schadenersatz zu leisten.

    Ist die Täterin oder der Täter unbekannt, wenden Sie sich an Ihre Versicherung. Für Einrichtungsschäden kontaktieren Sie Ihre Hausratversicherung, bei Graffiti oder Zerstörungen am Haus Ihre Wohngebäudeversicherung. Bei mutwilligen Beschädigungen am Auto springt Ihre Vollkasko ein.

  • Wird Vandalismus immer von der Versicherung bezahlt?

    Nein, denn nicht jeder Versicherungstarif bietet Schutz bei Vandalismus. Bei vorsätzlichen Schäden am Auto durch Dritte beispiels­weise benötigen Sie eine Vollkaskodeckung, damit Ihre Versicherung einspringt. Fehlt Ihnen der entsprechende Vandalismus­schutz und ist die Täterin oder der Täter unbekannt, zahlen Sie den Schaden aus eigener Tasche.
  • Wie hoch soll ich meinen Hausrat versichern?

    Wenn Sie den Wert Ihres Hausrats kennen, dann geben Sie einfach diese Summe an. Ansonsten empfehlen wir einen Mittelwert von mindestens 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Ihr Vorteil bei der Verwendung des Mittelwerts: Im Schadensfall wird die Versicherungsleistung nicht gekürzt, auch wenn Sie unterversichert waren.

    Die Versicherungen ersetzen den Hausrat allerdings nur bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Sichern Sie deshalb den tatsächlichen Wert Ihres Hausrats ab, insbesondere dann, wenn Sie teure elektronische Geräte, Schmuck, kostbare Bilder, sehr hochwertige Kleidung oder wertvolle Fahrräder besitzen.

  • Kann ich der Versicherung auch Schäden melden, die durch randalierende Gäste entstanden sind?

    Ja. Ihre Allianz Hausratversicherung bezahlt, ab dem Tarif Smart, einen Schaden, wenn z. B. ein Ex-Freund oder eine Ex-Freundin oder ein Gast, den Fernseher zertrümmert hat. Immer versichert ist, wenn ein Fremder oder eine Fremde in Ihre verschlossene Wohnung eingebrochen ist und die Möbel zerstört hat.
  • Deckt meine Wohngebäudeversicherung auch Einbruchschäden ab?

    Die Wohngebäudeversicherung ersetzt keine Vandalismusschäden an Möbeln, Einrichtungsgegenständen oder Kleidung. Dafür ist Ihre Hausratsversicherung zuständig. Entstehen bei einem Einbruch Schäden am Gebäude, etwa an Türen, Fenstern oder Schlössern, kommt in vielen Fällen die Wohngebäudeversicherung dafür auf. Ob die Versicherung einspringt, hängt von der Vertragsgestaltung ab – die Allianz überprüft das gerne für Sie.
  • Wer zahlt bei Vandalismusschäden am Auto?

    Zerkratzter Lack, verbeultes Blech, eingetretene Schein­werfer oder Brand­schäden sind typische Schäden bei Vandalismus am Auto. Sie zu reparieren, kann spür­bar ins Geld gehen. Bereits für die Behebung kleinerer Schön­heits­fehler am Pkw fallen schnell mehrere Hundert Euro an. Abhängig sind die Kosten von Material­preisen und Arbeits­aufwand für die Kfz-Werkstatt. Allein für die Arbeits­leistung fallen je nach Werkstatt 50 bis 120 Euro pro Stunde an.

    Wer eine Vollkaskoversicherung für sein Auto abgeschlossen hat, ist gut geschützt. Denn diese übernimmt auch die Kosten für Vandalismus­schäden. Je nach Höhe der Vollkasko-Selbstbeteiligung übernehmen Sie einen Teil der Gesamt­kosten. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine Hoch­stufung bei der Kfz-Versicherung und steigende Beiträge in Kauf nehmen oder die Kosten komplett selbst tragen.

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