Die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung können von Berufstätigen, die ihr Einkommen in Deutschland versteuern, normalerweise nicht von der Steuer abgesetzt werden. Nur wenn Sie als Eigentümer:in in Ihrer Wohnimmobilie ein Zimmer zur beruflichen Nutzung eingerichtet haben, können Sie die Wohngebäudeversicherung anteilig für dieses Zimmer geltend machen – entweder als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben, wenn Sie selbstständig sind. Steuerlich geltend machen können Sie hingegen Versicherungen, die der Vorsorge dienen. Das sind die Tarife Ihrer Privathaftpflicht-, Renten- oder Unfallversicherung.
Dies ist eine allgemeine Übersicht zum Thema "Wohngebäudeversicherung von der Steuer absetzen". Details klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerberaterin.