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Blinkender Rauchmelder im dichten Qualm
Wichtig für Mieter:innen und Hauseigentümer:innen

Rauchmelder und Versicherung – was Sie wissen müssen

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • In Deutschland ist der Einbau von Rauchmeldern in Neu- und Umbauten Pflicht. Auch in Bestandsbauten sind sie in jedem Bundesland vorgeschrieben.
  • Verantwortlich für die Installation ist der Eigentümer oder die Eigentümerin der Wohnung oder des Gebäudes. Mieter:innen oder Pächter:innen sind verantwortlich für die Betriebsbereitschaft.
  • Achten Sie beim Kauf der Geräte auf Qualität: Erlaubt sind deutschlandweit nur Rauchmelder, die der DIN-Norm EN 14604 entsprechen. Ein weiteres Qualitätsmerkmal ist das "Q"-Siegel.
  • Wenn durch einen Fehlalarm des Rauchmelders die Feuerwehr anrückt, kommt die Allianz Hausratversicherung – ab dem Tarif Komfort –für die Kosten der Beschädigung an Ihren versicherten Sachen auf, die durch die Notöffnung entstanden sind, das gilt auch für Beschädigungen am Gebäude oder an Türen.
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Rechtslage in Deutschland

In ganz Deutschland ist der Einbau von Rauchmeldern in Neu- und Umbauten Pflicht. Für Bestandsbauten besteht schon länger in 15 von 16 Bundesländern die Rauchmelderpflicht. Seit Anfang Juni 2022 müssen jetzt auch die Bestandsgebäude in Sachsen mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Dafür gab es eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2023.

Auch wo Rauchmelder angebracht werden sollen, ist vorgeschrieben:

  • in allen Schlaf- und Kinderzimmern
  • in allen Schlaf- und Kinderzimmern in Fluren, die als Fluchtweg dienen

Die Verantwortlichkeiten für Einbau und Wartung sind in allen Bundesländern ähnlich geregelt: Für die Installation der Rauchmelder ist – laut Landesbauordnung – der Eigentümer oder die Eigentümerin der Wohnung oder des Gebäudes zuständig. Mieter:innen oder Pächter:innen sind in manchen Bundesländern für die Betriebsbereitschaft verantwortlich, sie müssen also beispielsweise die Batterien auswechseln und die regelmäßige Funktionsprüfung vornehmen. Es sei denn, der Vermieter oder die Vermieterin übernimmt diese Aufgaben ausdrücklich selbst.

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Ob Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren, wenn Sie keine Rauchwarnmelder installieren, ist nicht so leicht zu beantworten – zumal es bislang keine relevanten Urteile dazu gibt, inwieweit Versicherungen die Leistungen bei fehlenden Rauchmeldern kürzen oder streichen dürfen.

Grundsätzlich sind Sie als Versicherungsnehmer:in einer Hausratversicherung oder einer Wohngebäudeversicherung verpflichtet, alle gesetzlichen, behördlichen oder vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Dazu kann auch die Installation oder Wartung von Rauchmeldern gehören. Nichtsdestotrotz dienen Rauchmelder vorrangig dazu, Leben zu schützen. Die beiden genannten Versicherungen hingegen kommen per Definition bei Sachschäden auf. Aus diesem Grund haben der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sowie einige kleinere Versicherer angekündigt, auch bei fehlenden Rauchmeldern zu zahlen. Auf dieses Versprechen sollten Sie sich jedoch nicht zu sehr stützen. Stellt sich heraus, dass bei ordnungsgemäß angebrachten Rauchmeldern ein geringerer Sachschaden entstanden wäre, so kann die Versicherung die Leistung durchaus kürzen.

Das Vorhandensein oder der Zustand der Rauchmelder hat in der privaten Allianz Wohngebäudeversicherung und Allianz Hausratversicherung bei Brandfällen keine Auswirkung auf den Versicherungsschutz. Dennoch empfehlen wir zum Schutz von Leib und Leben Rauchmelder.

Sind durch den Brand Schäden am Gebäude entstanden, so greift die Gebäudeversicherung des Eigentümers oder der Eigentümerin. Haben Sie als Mieter:in hingegen eine brennende Kerze vergessen und hat dies zum Wohnungsbrand geführt, kommen Ihre Hausrat- und Haftpflichtversicherung für die Schäden auf – solange Schäden durch grobe Fahrlässigkeit gedeckt sind. Anders verhält es sich jedoch, wenn Mieter:innen über die Nebenkosten an der Gebäudeversicherung beteiligt sind. Dann muss diese zahlen – egal wie der Brand verursacht wurde.

Als Wohnungseigentümer:in und Vermieter:in sind Sie dafür verantwortlich, dass Ihre Räumlichkeiten gemäß der geltenden Landesbauordnung mit Rauchmeldern ausgestattet sind. Die Wartungspflicht kann zwar auf Mieter:innen übertragen werden, doch tragen Vermieter:innen weiterhin die sogenannte Sekundärhaftung. Das bedeutet, dass Sie sich als Vermieter oder Vermiterin regelmäßig vergewissern müssen, dass Ihre Mieter und Mieterinnen die Rauchmelder ordentlich prüfen und warten. Viele Vermieter:innen beauftragen Dienstleister mit der regelmäßigen Wartung, doch auch hier können Sie meist nicht die volle Haftung abtreten.

Ihre Pflicht als Wohnungseigentümer:in sollten Sie dabei sehr ernst nehmen. Bei Missachtung drohen hohe Bußgelder im mittleren fünfstelligen Bereich. Zwar gibt es keine Kontrollen, doch können Ihre Mieter:innen die fehlenden Rauchmelder bei der Bauaufsichtsbehörde anzeigen. Noch kritischer wird es, wenn es tatsächlich einmal brennt und dabei eine Person ums Leben kommt. In diesem Fall schaltet sich die Staatsanwaltschaft ein: Kann diese nachweisen, dass ein funktionierender Rauchmelder die Person gerettet hätte, droht eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.

Gut zu wissen
Rückt im Falle eines Fehlalarms des Rauchmelders die Feuerwehr an, übernimmt die Allianz Hausratversicherung – ab dem Tarif Komfort – die Kosten für die Beseitigung von Beschädigungen an versicherten Sachen, die durch die unmittelbare Notöffnung entstanden sind, das gilt auch für Beschädigungen am Gebäude oder an Türen.

Wenn es dennoch passieren sollte, dass ein Feuer bei Ihnen Zuhause ausbricht, übernimmt die Allianz Hausratversicherung die durch Brand und Rauch verursachten Schäden an Ihrem versicherten Hab und Gut bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
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Lautstärke, Batterielaufzeit und mehr
In Deutschland dürfen ausschließlich Rauchmelder verkauft werden, die der DIN EN 14604 entsprechen. Diese Norm regelt einige Mindestanforderungen an die Geräte. Wer besonderen Wert auf Qualität legt, sollte auf das "Q"-Siegel achten. Solche Rauchmelder wurden von unabhängigen Prüfinstituten getestet und erfüllen weitere, besondere Kriterien.

Mindestanforderungen gemäß DIN EN 14604:

  • Die Lautstärke des Alarmtons muss 85 dB (A) betragen.
  • Ab 30 Tage vor einem nötigen Batteriewechsel ertönt ein Warnsignal.
  • Es gibt einen Testknopf für die Funktionsprüfung.
  • Die Öffnungen des Rauchmelders sind so konstruiert, dass der Rauch von allen Seiten in die Messkammer eindringen kann.

Kriterien, die das "Q"-Siegel erfüllt:

  • Sie haben eine fest eingebaute Langzeitbatterie mit einer Lebensdauer von mindestens zehn Jahren.
  • Die Wahrscheinlichkeit von Fehlalarmen ist reduziert.
  • Die Rauchmelder weisen eine höhere Stabilität gegen äußere Einflüsse wie Stöße oder Erschütterungen auf.

Eine Übersicht aller Geräte mit dem "Q"-Siegel finden Sie auf der Website der Qualitätsrauchmelder.

Gut zu wissen
In Wohn- und Schlafräumen kommen optische Rauchmelder zum Einsatz. Bei dieser Variante sendet eine kleine Lichtquelle in kurzen zeitlichen Abständen ein Lichtsignal. Enthält die Raumluft Rauchpartikel, lenken diese die Lichtimpulse auf einen Sensor, der einen Alarm auslöst.

In der Küche oder im Badezimmer funktioniert diese Methode nicht, denn der dort auftretende Dampf würde zu viele Fehlalarme auslösen. Deswegen werden in solchen Räumen Hitze- oder Wärmemelder verwendet. Diese messen schlicht die Raumtemperatur und lösen einen Alarm aus, wenn ein bestimmter Grenzwert überschritten wird – üblicherweise bei etwa 60 Grad.
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Platzierung in Haus und Wohnung
Rauchmelder warnen bereits vor einem Brand, bevor dieser richtig ausbricht. Schon bei geringer Rauchentwicklung alarmiert der Brandmelder Bewohner:innen, Nachbarn und Nachbarinnen der betroffenen Wohnung oder des Hauses mit einem lauten, durchdringenden Signalton.

Die gesetzlichen Bestimmungen schreiben Rauchmelder in Kinder- und Schlafzimmern vor, außerdem in Fluren und Durchgangszimmern, die als Fluchtwege dienen. In offenen Gebäuden muss mindestens in der oberen Ebene ein Melder montiert werden. Ein einzelner Rauchwarnmelder reicht für eine Raumfläche von maximal 60 Quadratmetern.
  • Ein Rauchmelder wird für gewöhnlich mit zwei Dübeln und Schrauben an der Decke des Raumes befestigt. Alternativ kann er auch mit passgenauen doppelseitigen Klebesets, die an Putz und Tapeten zuverlässig halten, montiert werden. Ein batteriebetriebener Rauchmelder benötigt keine Stromversorgung.
  • In Neubauten lohnt es sich, die Platzierung von Rauchmeldern vorab einzuplanen und eine 230-Volt-Stromversorgung an den entsprechenden Stellen vorzusehen – stromversorgte Rauchmelder sind nur unwesentlich teurer als die batteriebetriebenen Geräte, amortisieren sich schnell und Sie haben keinen Aufwand mit dem Batteriewechsel.
  • Bei großen Gebäuden sollten Sie über vernetzte Rauchmelder nachdenken, bei denen der Alarm nicht nur im betroffenen Raum ausgelöst wird, sondern auch in weiter entfernten. Das Alarmsignal wird per Funk von einem Rauchmelder zum anderen weitergegeben.
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FAQ
Häufige Fragen

Rauchmelder, Brandmelder, Feuermelder – was ist der Unterschied?

Wenn im Alltag von Rauchmeldern gesprochen wird, sind damit eigentlich Rauchwarnmelder gemeint. Sie werden im privaten Umfeld eingesetzt und warnen mit einem Signalton vor Bränden beziehungsweise gefährlicher Rauchentwicklung. Brandmelder ist ein Überbegriff, mit dem sämtliche Geräte gemeint sind, die bei Gefahr Alarm auslösen. Unterschieden wird zwischen automatischen und nicht automatischen Brandmeldern.

"Offizielle" Rauchmelder sind automatische Brandmelder. Sie sind vor allem in öffentlichen Gebäuden wie Flughäfen oder Krankenhäusern zu finden und Teil einer Brandmeldeanlage. Bei Rauchentwicklung wird automatisch die Feuerwehr verständigt. 

Feuermelder sind meist auffällig rot und tragen den Schriftzug "Feuerwehr". Um einen Alarm auszulösen, muss eine kleine Scheibe eingeschlagen werden. Betätigen Sie einen Feuermelder, wird direkt die Feuerwehr alarmiert. Da aktiv Alarm geschlagen werden muss, gehören Feuermelder zu den nicht-automatischen Brandmeldern.

Wie kann ich bei Fehlalarm Rauchmelder ausschalten?

Prüfen Sie unbedingt zuerst, ob es sich wirklich um einen Fehlalarm handelt und ob Sie der Ursache auf den Grund gehen können. Wenn es tatsächlich ein Fehlalarm ist, gibt es folgende Optionen: 

  • Ist aufsteigender Rauch – beispielsweise von einer Zigarette – Grund für den Fehlalarm? Versuchen Sie, die Räume gut zu lüften, damit der Rauch sich verziehen kann. 
  • Falls das nicht genügt, versuchen Sie, den Testknopf am Gerät zu drücken oder die Batterien herauszunehmen. 
  • Nach ein paar Minuten können Sie die Batterien wieder einsetzen. 
  • Der Rauchmelder piept immer noch? Dann ist vermutlich die Batterie leer. 
  • Smarte Funkrauchmelder können Sie in der Regel auch mit einer App ausschalten beziehungsweise neu starten. 

Lesen Sie auch, wie Sie Rauchmelder korrekt warten.

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