Ob Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren, wenn Sie keine Rauchwarnmelder installieren, ist nicht so leicht zu beantworten – zumal es bislang keine relevanten Urteile dazu gibt, inwieweit Versicherungen die Leistungen bei fehlenden Rauchmeldern kürzen oder streichen dürfen.
Grundsätzlich sind Sie als Versicherungsnehmer einer Hausratversicherung oder einer Wohngebäudeversicherung verpflichtet, alle gesetzlichen, behördlichen oder vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Dazu kann auch die Installation oder Wartung von Rauchmeldern gehören. Nichtsdestotrotz dienen Rauchmelder vorrangig dazu, Leben zu schützen. Die beiden genannten Versicherungen hingegen kommen per Definition bei Sachschäden auf. Aus diesem Grund haben der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sowie einige kleinere Versicherer angekündigt, auch bei fehlenden Rauchmeldern zu zahlen. Auf dieses Versprechen sollten Sie sich jedoch nicht zu sehr stützen. Stellt sich heraus, dass bei ordnungsgemäß angebrachten Rauchmeldern ein geringerer Sachschaden entstanden wäre, so kann die Versicherung die Leistung durchaus kürzen.
Im Übrigen gilt bei Wohnungsbränden das Verursacherprinzip: Ist der Schaden etwa bei einem Kurzschluss entstanden, so greift die Gebäudeversicherung des Eigentümers. Haben Sie als Mieter hingegen eine brennende Kerze vergessen und hat dies zum Brand geführt, kommen Ihre Hausrat- und Haftpflichtversicherung für die Schäden auf – solange Schäden durch grobe Fahrlässigkeit gedeckt sind. Anders verhält es sich jedoch, wenn Mieter über die Nebenkosten an der Gebäudeversicherung beteiligt sind. Dann muss diese zahlen – egal wie der Brand verursacht wurde.