Preisanpassungsklauseln bei Netflix und Spotify unwirksam
Kein einseitiges Recht zur Preisanpassung
Keine Verpflichtung gesunkene Kosten weiterzugeben
Außerdem merkte das Kammergericht an, dass die Streaming-Anbieter sich so das Recht vorbehielten, steigende Kosten auf die Nutzer:innen umzulegen. Allerdings verpflichten sie sich nicht dazu, eine eventuelle Kostensenkung durch niedrigere Abo-Preise ebenfalls weiterzugeben. Dies verstoße gegen das für Preisanpassungsklauseln allgemein gültige Gebot der Reziprozität, also der Wechselseitigkeit.
Zunächst ist abzuwarten, ob die Urteile rechtskräftig werden. Ob sich ein Rückzahlungsanspruch für Verbraucher:innen aufgrund einer ungerechtfertigten Erhöhung ergibt, ist nicht ohne Weiteres zu beantworten. Dies würde nämlich voraussetzen, dass sich Netflix, bzw. Spotify gerade auf diese unwirksame Klausel berufen haben.