Hier schnappt die Kostenfalle zu und eine saftige Rechnung flattert ab sofort regelmäßig ins Haus: Durch die Anmeldung hat der Website-Besucher unwissentlich ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen.
Werden die Rechnungen nicht beglichen, schicken die Betreiber der Abofalle – meist vollautomatisiert – Mahnbescheide oder sogar Inkassoforderungen an ihre Opfer. Selbst wenn nur sehr wenige sich von diesen einschüchtern lassen und bezahlen, hat sich die Masche bereits für die Betreiber gelohnt.
Bei Abofallen handelt es sich um ein unseriöses Internet-Geschäftsmodell, bei dem in der Regel kein rechtsgültiger Vertrag zustande kommt. Den gesetzlichen Rahmen für Verbraucherverträge im elektronischen Geschäftsverkehr gibt eine gesetzliche Regelung vor, die auch "Button-Lösung" genannt wird. Demnach müssen alle nötigen Pflichtinformationen wie Produktmerkmale, Gesamtpreis, Zusatzkosten sowie Mindestlaufzeit des Abos klar verständlich und in unmittelbarem Zusammenhang vor dem Bestellbutton stehen sowie deutlich hervorgehoben sein. Der Button selbst muss eindeutig zu verstehen geben, dass ein Klick zu einem Abschluss des Abo-Vertrags führt. So reicht zum Beispiel die Formulierung "Anmelden" nicht aus – "Jetzt kostenpflichtig bestellen" hingegen schon.
Kostenlose Probeabos
Eine andere beliebte – allerding nicht unbedingt illegale – Masche ist das Angebot eines sehr günstigen oder kostenlosen Probeabos, das sich automatisch verlängert, wenn es nicht rechtzeitig gekündigt wird. In solchen Fällen kann es tatsächlich sein, dass ein gültiger Vertrag geschlossen wurde und Verbraucher die Kosten für das Probeabo zahlen müssen. Damit sich die Vertragslaufzeit aber automatisch verlängern kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die automatische Verlängerung muss vertraglich vereinbart worden sein. Das bedeutet, dass die Vertragskonditionen bei der Registrierung für das Probeabo einsehbar waren und der Verbraucher zugestimmt hat.
- Der Verbraucher muss vor der automatischen Vertragsverlängerung über diese Verlängerung informiert werden, zum Beispiel per Mail.
- Dem Verbraucher muss mit diesem Hinweis eine angemessene Frist eingeräumt werden, der Verlängerung zu widersprechen.
Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, endet der Abovertrag mit Ablauf der ursprünglichen Laufzeit des Probeabos. Zahlungsaufforderungen für das Abo über die Probezeit hinaus, sind nicht haltbar.
Neue Regelung bei Probeabos seit März 2022
In der Vergangenheit haben sich Abos nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Laufzeit meist automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Wer vergessen hat zu kündigen, musste somit volle zwölf Monate lang weiter bezahlen. Dieser Praktik schob das Faire-Verbraucherverträge-Gesetz nun einen Riegel vor: Seit März 2022 müssen nahezu alle Verträge nach Ablauf der Erstlaufzeit pauschal monatlich kündbar sein. Ausgenommen sind unter anderem Versicherungsverträge.
Die Regelung gilt jedoch nur für Neuverträge, die nach dem 1. März 2022 geschlossen wurden. Eine Ausnahme stellen Telekommunikationsverträge dar: Hier sind auch Bestandverträge von der verbraucherfreundlichen Neuregelung betroffen