Neues Gesetz: Arbeitszeit muss systematisch erfasst werden
Elektronische und digitale Zeiterfassung ist erlaubt
Viele fürchten bereits jetzt die Rückkehr zur Stechuhr und das Ende der Vertrauensarbeitszeit. Wie die neue Regelung in der Praxis berücksichtigt werden soll, steht allerdings noch zur Diskussion. Auch über Ausnahmen oder Sonderregelungen ist man sich noch im Unklaren. Fest steht jedenfalls, dass Arbeitgeber bei der Zeiterfassung auf elektronische und digitale Mittel zurückgreifen dürfen – die herkömmliche Stechuhr muss also nicht das Mittel der Wahl sein. Die Vertrauensarbeitszeit, wie sie bislang üblich ist, wird unter den neuen Rahmenbedingungen jedoch definitiv schwieriger zu gestalten sein.
Welche Daten im Detail erfasst werden müssen, lässt das Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts ebenfalls noch offen. Orientiert man sich jedoch an den bislang geltenden Regelungen zur Arbeitszeiterfassung bei Minijobbern, so kommen Beginn, Ende und Gesamtdauer der Arbeit infrage.