Am 3. Dezember 2009 trat die Verordnung (EG) Nr. 1371 / 2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr in Kraft. Seitdem gelten in Deutschland und Europa einheitliche Rechte für Fahrgäste bei Bahnreisen. Ein wichtiger Inhalt dieser Verordnung ist, dass allen Fahrgästen im Eisenbahnverkehr leicht zugängliche und vor allem einheitliche Informationen zu folgenden Fällen zugestanden werden:
- Vor der Reise: Informationen über Vertragsbedingungen, Fahrpläne sowie Fahrpreise
- Während der Reise: Informationen zu Verspätungen, Ausfällen oder Einstellen des Schienenverkehrsdienstes
- Während und nach der Reise: Informationen zu Beschwerdeverfahren.
Darüber hinaus regelt die Verordnung, welche Entschädigungen Reisenden bei Verspätung oder gar Ausfall der Bahn zustehen. Am 7. Juni 2023 trat die neue "Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr" in Kraft, welche die Rechte von Bahnkunden und Bahnkundinnen geschwächt hat. So können Ansprüche etwa nicht mehr ein Jahr lang geltend gemacht werden, sondern nur noch drei Monate.