Neue Gesetze und Verordnungen: Was sich 2025 ändert 

(17.12.2024) Alles bleibt anders – im Jahr 2025 treten in Deutschland zahlreiche gesetzliche Neuerungen in Kraft, die verschiedene Bereiche des täglichen Lebens betreffen. Hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:

Mindestlohn: Ab dem 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 Euro auf 12,82 Euro brutto pro Stunde. Dies betrifft sowohl sozialversicherungspflichtige Beschäftigte als auch Minijobber:innen. Als Geringfügigkeitsgrenze gelten dann 556 statt bisher 538 Euro. Auch die Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben angehoben.

Kindergeld: Geplant ist eine Erhöhung des Kindergeldes und des Kinder-Sofortzuschlags um 5 Euro, der Bundestag und Bundesrat allerdings bis Ende 2024 noch zustimmen müssen. Auch der Kinderfreibetrag soll steigen, um 60 Euro auf 9.600 Euro. 

Grundfreibetrag: Ab dem 1. Januar 2025 hebt der Gesetzgeber den Grundfreibetrag an, das bringt mehr Netto vom Brutto für Arbeitnehmer:innen und Rentner:innen. Statt der bisherigen 11.784 Euro beträgt er künftig 12.096 Euro pro Jahr – eine Erhöhung um 312 Euro. Einkünfte bis zu dieser Höhe bleiben steuerfrei.

Beitragsbemessungsgrenzen: Aufgrund der positiven Einkommensentwicklung werden die Beitragsbemessungsgrenzen für die gesetzliche Rentenversicherung auf 8.050 Euro monatlich und für die gesetzliche Krankenversicherung auf 5.512,50 Euro monatlich erhöht. 

Pflegeversicherung: Ab dem 1. Januar 2025 wird der Beitragssatz in der Pflegeversicherung erneut angehoben, diesmal um 0,2 Prozentpunkte. Ziel dieser Maßnahme ist es, die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung zu gewährleisten. Der neue Beitragssatz beträgt 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Kinderlose zahlen einen erhöhten Satz von 4,2 Prozent. Familien mit Kindern profitieren hingegen von einer gestaffelten Entlastung: Der Beitragssatz beginnt bei 3,6 Prozent für ein Kind und sinkt auf bis zu 2,6 Prozent für Familien mit fünf oder mehr Kindern.

Wohngeld: Im Januar 2025 wird das Wohngeld um durchschnittlich 15 Prozent erhöht, was einem Plus von etwa 30 Euro pro Monat und Haushalt entspricht. Diese Anpassung berücksichtigt die gestiegenen Mieten und Preise.

Einführung der E-Rechnung: Unternehmen sind ab dem 1. Januar 2025 verpflichtet, bei Geschäften mit anderen Unternehmen elektronische Rechnungen zu stellen. Eine E-Rechnung muss der europäischen Norm EN 16931 entsprechen. Die Formate "ZUGFeRD 2.x" und "XRechnung" erfüllen diese Vorgaben.

Elektronische Patientenakte (ePA): Ab dem 15. Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte für gesetzlich Versicherte eingeführt, um die Erhebung von Gesundheitsdaten zu erleichtern. Die Krankenkassen richten die ePA automatisch ein. Wer sie nicht möchte, muss aktiv widersprechen. Die ePA ermöglicht die digitale Speicherung und den Austausch von Gesundheitsdaten zwischen Patient:innen und medizinischen Einrichtungen. 

Zusatzbeitrag der Krankenkassen: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen wird zum Jahreswechsel 2025 um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent erhöht. Ob und in welchem Umfang sie den Beitrag anpassen, liegt im Ermessen der Kassen. Hebt Ihre Krankenkasse den Beitrag an, können Sie zu einer günstigeren Krankenkasse wechseln. Sie haben ein Sonderkündigungsrecht zum Ende des Monats, ab dem der neue Beitrag wirksam wird. Bei einer Erhöhung zum 1. Januar 2025 können Sie beispielsweise zum 31. Januar kündigen.

Verbot von Amalgam-Füllungen: Ab 2025 dürfen Zahnärzte keine Amalgam-Füllungen mehr verwenden. Stattdessen sollen als Kassenleistung bestimmte Füllungen aus Kunststoff zum Einsatz kommen. Dieses Verbot gilt jedoch nicht rückwirkend: Bereits vorhandene Amalgamfüllungen können im Mund bleiben. Erst wenn eine solche Füllung beschädigt ist und ersetzt werden muss, darf kein Amalgam mehr verwendet werden. 

Steigende Kfz-Versicherungsprämien: Die Beiträge für Kfz-Versicherungen werden voraussichtlich um bis zu 20 Prozent ansteigen, hauptsächlich aufgrund gestiegener Reparaturkosten durch Inflation. Versicherungsnehmer:innen haben bei Beitragserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung, falls sie zu einer anderen Versicherung wechseln möchten.

Preiserhöhung des Deutschlandtickets: Der Preis für das bundesweit gültige Deutschlandticket im Nah- und Regionalverkehr steigt von 49 Euro auf 58 Euro monatlich. Das Ticket bleibt als monatlich kündbares Abonnement erhältlich.

Anpassung der Vignettenpreise: In einigen europäischen Ländern, darunter Österreich, werden die Preise für Autobahnvignetten erhöht. 

Höhere CO2-Abgabe: 2025 erhöht sich der nationale CO₂-Preis von 45 auf 55 Euro pro Tonne ausgestoßenem Kohlendioxid. Dies führt zu einem Anstieg der Spritpreise: Benzin und Diesel werden um etwa 3 Cent pro Liter teurer. Die Maßnahme soll den CO₂-Ausstoß verringern und die Klimaziele Deutschlands unterstützen. Die CO2-Abgabe gilt auch für Brennstoffe wie Heizöl und Gas, wodurch nicht nur Autofahren, sondern auch das Heizen teurer wird. 

Steigende Gasnetzentgelte: Gaskunden und Gaskundinnen müssen 2025 mit höheren Kosten wegen steigender Gasnetzentgelte rechnen. Viele Netzbetreiber planen, die Gasnetzgebühren im kommenden Jahr um bis zu 25 Prozent zu erhöhen. Laut einer Auswertung des Preisvergleichsportals Verivox, kann das für einen Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden (kWh) Mehrkosten von etwa 100 Euro brutto im Jahr bedeuten, in einigen Bundesländern auch einige hundert Euro. 

Erhöhung der Stromumlagen: Im Jahr 2025 steigen die Stromumlagen für Endverbraucher:innen in Deutschland deutlich an, von 1,574 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) auf 2,651 ct/kWh. Das entspricht einer Steigerung von etwa 68,42 Prozent. Dies zielt darauf ab, die Kosten für den Ausbau erneuerbarer Energien bundesweit gerechter zu verteilen. 

Dynamische Stromtarife: Ab 2025 müssen Stromversorger einen dynamischen Stromtarif anbieten. Verbraucher:innen zahlen bei diesem Modell keinen festgelegten, sondern einen zeitlich variablen Preis. Dieser richtet sich nach stündlichem Marktpreis und ist umso günstiger bei niedriger Nachfrage und hohem Angebot, zum Beispiel in Zeiten mit viel Sonne und Wind. Verbraucher:innen können besonders profitieren, wenn ihr Stromverbrauch flexibel ist und beispielsweise ihr E-Auto laden, wenn der Preis gerade besonders niedrig ist. 

Solarpflicht: Ab 2025 erweitern Nordrhein-Westfalen, Bayern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bremen ihre gesetzlichen Regelungen zur Nutzung von Solarenergie. In diesen Bundesländern müssen Eigentümer:innen neuer Wohngebäude Photovoltaikanlagen installieren. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Bauantrags.

  • Bayern führt eine Soll-Vorschrift ein, die sowohl für neue Wohngebäude gilt als auch für Bestandsgebäude, deren Dachhaut erneuert wird.
  • Niedersachsen verpflichtet Eigentümer:innen zusätzlich zur Installation von Photovoltaikanlagen bei grundlegenden Sanierungen von Dächern.
  • Bremen startet die Solardachpflicht für private Neubauten erst im Juli 2025.

Ausnahmen gelten in der Regel für Gebäude mit Dachflächen unter 50 Quadratmetern sowie für Garagen, Carports oder ähnliche Nebengebäude.

Strengere Grenzwerte für Kamin- und Holzöfen: Ab 2025 gelten strengere Grenzwerte für Kamin- und Holzöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und 21. März 2010 zugelassen wurden. Geräte mit einer Emission von mehr als 0,15 Gramm Feinstaub und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter müssen mit Feinstaubfiltern nachgerüstet oder ersetzt werden, sonst drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Offene Kamine sind ausgenommen. Das Typenschild oder Schornsteinfeger:innen können Auskunft über das Alter und Emissionswerte geben.

Einheitliche Ladegeräte: Der Ladeanschluss USB-C wird in der EU zum Standard für Mobiltelefone, Kameras, Kopfhörer, E-Reader, Tablets und andere Elektrokleingeräte. Die EU möchte damit Elektroschrott reduzieren und die Nutzerfreundlichkeit erhöhen.

Längere Postlaufzeiten und höhere Portokosten: Briefe dürfen ab 2025 länger unterwegs sein. Sie müssen künftig zu 95 Prozent innerhalb von drei Werktagen nach Einlieferung zugestellt werden und zu 99 Prozent am vierten Werktag. Bisher mussten Briefe innerhalb von ein bis zwei Tagen den Empfänger oder die Empfängerin erreichen. 

Die Portokosten für Standardbriefe und Postkarten steigen ab dem 1. Januar 2025 auf jeweils 95 Cent. Zuvor betrugen die Preise 85 Cent für Standardbriefe und 70 Cent für Postkarten. Auch der Paketversand wird teurer: Das Päckchen S beispielsweise kostet künftig 4,19 Euro statt bisher 3,99 Euro. Zudem werden die Produkte "Prio", "Einschreiben Eigenhändig" und "Zahlung per Nachnahme" zum 31. Dezember 2024 eingestellt.

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