Die unzulässigen Abschalteinrichtungen deaktivieren die Abgasreinigung außerhalb eines bestimmten Temperaturbereichs. Eigentlich soll dies den Motor vor Beschädigungen durch entstehende Ablagerungen schützen. Unter dem Vorwand des Motorenschutzes ist dieses sogenannte Thermofenster, in dem die Abgasreinigung aktiv ist, allerdings sehr klein – zwischen 20 und 30 Grad Celsius. Die Reinigung wird also die meiste Zeit abgeschaltet.
In der EU ist Software, die die Reinigung im normalen Fahrzeugbetrieb abschaltet, unzulässig. Erlaubt wäre sie nur in bestimmten Fällen, zum Beispiel beim Anlassen des Autos.