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Arbeit auf Abruf: 20 Stunden sind Standard 

(02.11.2023) Je nachdem wie viel in der Firma gerade los ist, kann durchaus eine helfende Hand mehr gebraucht werden. In solchen Fällen nehmen manche Arbeitgeber Arbeit auf Abruf in Anspruch. Die Mitarbeitenden arbeiten in Teilzeit und können dann, entsprechend der anfallenden Arbeitslast, unterschiedlich angefordert werden. Doch was, wenn im Arbeitsvertrag keine feste Stundenzahl festgehalten ist? Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Ohne vertragliche Regelung sind 20 Stunden der heranzuziehende Standard (5 AZR 22/23).
Die Klägerin im vorliegenden Fall arbeitete bereits seit mehreren Jahren als Abrufkraft. Eine vertragliche Regelung über die wöchentliche Arbeitszeit gab es nicht. Zwischen 2017 und 2019 gab die Frau an, im Durchschnitt 103,2 Stunden pro Monat gearbeitet zu haben und legte dies als ihre zu vergütende Arbeitszeit fest. Da sie im Jahr 2020 und 2021 weniger gearbeitet hatte, verlangte sie nun eine Ausgleichszahlung. Die Firma verwies dagegen auf eine Betriebsvereinbarung, wonach die Mindestarbeitszeit nur zehn Stunden pro Woche betrage.
Die Klage der Frau war nur in geringem Umfang erfolgreich. Das Bundesarbeitsgericht entschied: Eigentlich müssten sich beide Parteien nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz auf eine wöchentliche Arbeitszeit einigen und diese vertraglich festhalten. Gibt es keine solche Vereinbarung, greifen die 20 Stunden als Grundlage. Ausnahmen gäbe es, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in etwas Anderes vereinbaren möchten. Nur weil es zwischenzeitlich eine höhere Inanspruchnahme gab, zählt das nicht als Vereinbarung, so das Bundesarbeitsgericht.  

Die erhöhte Anforderung durch den Arbeitgeber sei gesetzlich ebenso wenig bindend, wie die Bereitschaft von Arbeitnehmer:innen zwischenzeitlich mehr zu arbeiten. Zudem sei die Berufung auf die Stundenzahl von 2017 bis 2019 "scheinbar willkürlich gegriffen". 

Dem Urteil entsprechend ist nur für die Wochen eine Nachzahlung fällig, in denen die Wochenarbeitszeit unter 20 Stunden fällt. 

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