Kayakfahrer tragen einen Kayak zum See
Individueller Versicherungsschutz für Ihren Verein

Vereins­haftpflicht­versicherung

Kurz erklärt in 30 Sekunden
  • Eine Vereinshaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für Vereins- und Vorstandsmitglieder vor Haftungsansprüchen Dritter.
  • Gerade Vereine und Verbände unterliegen bei Schäden einem erheblichen Haftungsrisiko. Eine Haftpflichtversicherung ist daher ein Muss für jeden Verein.
  • Die Versicherung wird individuell an die Bedürfnisse Ihres Vereins angepasst.
  • Kombinieren Sie die Vereinshaftpflicht im Rahmen Ihrer Vereinsversicherung mit einer Rechtsschutz- oder Unfallversicherung.
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Ein Trainer erklärt seinem Fussballteam etwas anhand eines Clipboards
Schutz für Ihren Verein
Ein Trainer erklärt seinem Fussballteam etwas anhand eines Clipboards
Die Vereinshaftpflichtversicherung schützt sämtliche Mitglieder, Mitarbeiter:innen und Vereinsvorstehende vor Schadensersatzansprüchen Dritter. Die Versicherung greift bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden im Rahmen der Vereinstätigkeit sowie bei Veranstaltungen und Vereinstreffen. Sie bietet Versicherungsschutz bei der Vergabe von Leistungen an Dritte (z. B. Reparaturen durch Handwerker:innen) und fungiert als Vorsorgeversicherung für neu entstandene Risiken.
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Leistungen im Überblick
Eine Vereinshaftpflichtversicherung bietet Ihrem Verein einen umfassenden Versicherungsschutz gegenüber Forderungen Dritter und haftet im Schadenfall. Die Leistungen Ihrer Vereinshaftpflicht im Überblick:
Versichert sind Schäden an gemieteten Gebäuden/Räumen und Sportstätten (Mehrzweckhallen, Vereinsheime, etc.) sowie Sachschäden durch Brand, Explosion, Leitungswasser, Abwasser oder sonstige Ursachen.
Versichert sind u.a. Schäden durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h sowie Sachschäden durch Rasentraktoren, Gabelstapler und andere selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis  20 km/h auf dem Vereinsgelände und nicht öffentlichen Wegen. 
Die Vermietung von Teilen des Vereinsgrundstückes an Dritte (inkl. Gewässer, Gärten, Gebäude) bzw. vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht als Mieter:in, Entleiher:in, Pächter:in, Leasingnehmer:in. Inkl. Bauherrenhaftpflicht auf Vereinsgrundstücken (unbegrenzte Bausumme) sowie Geothermie-Risiken.
Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen sowie Schäden aus Austausch, Übermittlung oder Bereitstellung von elektronischen Daten. Störungen des Zugangs, Schäden und Datenveränderung bei Dritten durch Computerviren, Schadprogramme oder aus sonstigen Gründen.
Schäden durch Umwelteinwirkungen (Umwelthaftpflichtrisiken) oder Umweltschadenrisiken (Schäden an der Biodiversität, fremden Böden oder Gewässern). Inkl. Kosten für Ausgleichs­sanierung und die Lagerung in Anlagen/Tanks. Der Umgang mit radioaktiven Stoffen ist ebenfalls versichert.
Die Vereinshaftpflicht wehrt unberechtigte Ansprüche gegen Sie ab und übernimmt die Kosten im Falle eines Rechtsstreits (Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachten).
Forderungen/Ansprüche von Dritten (z. B. Bewerbern oder Bewerberinnen) wegen Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bei Bewerbung, Einstellung oder Entlassung.
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Ein Rugby-Team umarmt sich auf dem Spielfeld
Zusatzbausteine
Ein Rugby-Team umarmt sich auf dem Spielfeld

Mit einer Vereinshaftpflicht ist Ihr Verein umfassend gegen viele Risiken versichert, doch gerade im Bereich Umwelt können unbeabsichtigt Schäden auftreten, die mit hohen Kosten verbunden sind: Aus der vereinseigenen Tankstelle eines Fliegerclubs sickert unbemerkt Benzin in den Boden, ein Brand im Vereinsheim eines Sportvereins zerstört Teile eines angrenzenden Waldgrundstücks. Solche Risiken können Sie zusätzlich versichern.

Umweltdeckung Zusatzbaustein I

Der Zusatzbaustein I deckt die Kosten bis zur vereinbarten Höhe bei Schäden am Grundwasser und auf eigenen und gemieteten Grundstücken, wenn von diesem Boden Gefahren für die menschliche Gesundheit ausgehen.

Umweltdeckung Zusatzbaustein II

Mit dem Zusatzbaustein II versichern Sie optional Schäden, die Ihnen nach dem Bundesbodenschutzgesetz entstehen können. In solchen Fällen sind Sie zur Sanierung von Grundstücken verpflichtet, auch wenn noch keine gesundheitliche Gefahr für den Menschen droht, aber Grenzwerte überschritten werden.

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Gut zu wissen
Illustration - Eine schwarzhaarige Frau, die einen roten Pullover trägt, hält ein großes rundes Schild mit einem info "i".

Die Kosten einer Vereinshaftpflichtversicherung hängen von den ausgewählten Versicherungsbausteinen und -leistungen sowie der Größe bzw. Anzahl der Mitglieder und dem Zweck Ihres Vereins ab. Auch zusätzliche Risiken wie der Umgang mit Waffen im Schützenverein oder Vereine für andere Risikosportarten wie Tauchen oder Gleitschirmfliegen werden berücksichtigt.

Im Schadenfall zahlen wir bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. In der Regel sind das pauschal 3 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Natürlich können Sie auf Wunsch auch eine höhere Versicherungssumme vereinbaren oder den Versicherungsschutz für Ihren Verein individuell erweitern. Wir beraten Sie dazu gerne.

Illustration - Eine schwarzhaarige Frau, die einen roten Pullover trägt, hält ein großes rundes Schild mit einem info "i".
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Schadenbeispiele
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Häufige Fragen
  • Welche Vereine sind durch die Haftpflichtversicherung abgesichert?

    Bei der Allianz können grundsätzlich alle eingetragenen Vereine (e.V.) und Verbände wie beispielsweise Sportvereine, Tierschutzvereine, Gartenbauvereine, Gesangsvereine, Karnevalsvereine etc. über eine Vereinshaftpflichtversicherung versichert werden.
  • Für wen gilt der Versicherungsschutz?

    Den Versicherungsschutz der Allianz genießen bei der Vereinshaftpflichtversicherung alle eingetragenen Mitglieder sowie hauptamtlich tätige Mitarbeiter:innen des Vereins und Angestellte des Vereins in Ausübung Ihrer dienstlichen Verrichtungen. Dazu zählen die Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer:innen, aber beispielsweise auch Kassenwartinnen und Kassenwarte sowie Hausmeister:innen.
  • Sind auch ehrenamtliche Vereinsmitglieder geschützt?

    Mit einer Vereinshaftpflichtversicherung sind neben Mitgliedern und Vereinsvorstand auch ehrenamtliche Vereinsangehörige oder Privatpersonen versichert, die z. B. im Rahmen eines Vereinsfestes für Ihren Verein tätig sind.
  • Ist der Versicherungsschutz im Ausland gültig?

    Die Vereinshaftpflicht deckt Versicherungsfälle weltweit, z. B. bei großen und kleinen Vereinsreisen, z. B. einem Skirennen in Österreich oder der Chor-Reise nach Italien. Kein Versicherungsschutz besteht für stationäre Risiken im Ausland, wie Büros, Grundstücke und Schäden an sonstigen Gebäuden im Ausland.
  • Wie hoch ist die Deckungssumme der Vereinshaftpflichtversicherung?

    Die Haftpflichtversicherung für Vereine deckt in der Regel drei Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Darüber hinaus übernehmen wir viele weitere Aufwendungen wie zum Beispiel:
     
    • Mietsachschäden an fremden, beweglichen Sachen (z. B. durch Brand oder Leitungswasser) bis zu 300.000 Euro
    • Das Abhandenkommen fremder Schlüssel/Codekarten/Transponder und die Folgeschäden aus vorübergehenden Sicherungsmaßnahmen/Objektschutz (bis 30 Tage) bis 300.000 Euro
    • Geothermierisiken bei Erdwärmesonden, Brunnenanlagen oder Energiepfählen bis eine Million Euro
    • Bei Umweltschäden bis zu 50% der vereinbarten Versicherungssumme für Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalls
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