Trainerin steht in einer Baskettballhalle mit ihren Sportlerinnen
Umfassende Rechtsschutzversicherung für Vereine

Vereins­rechts­schutz

Kurz erklärt in 30 Sekunden
 
  • Die Vereinsrechtsschutz vertritt Ihren Verein sowie die Mitglieder und Vorstände in einem Rechtsstreit und übernimmt die entstehenden Kosten, z.B. Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und Vorschüsse.
  • Die Allianz vermittelt Ihnen den Kontakt zu unabhängigen Anwälten und Mediatoren und steht Ihnen 24/7 mit einer Rechtsberatung zur Seite.
  • Wie die Vereinshaftpflicht- oder Unfallversicherung gehört auch die Vereinsrechtsschutz zu den wichtigen Basis-Versicherungen für Vereine und Verbände.
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Illustration - Eine dunkelhaarige Frau hält ein Schild mit einem Info-i in ihren Händen.
Gut zu wissen
Illustration - Eine dunkelhaarige Frau hält ein Schild mit einem Info-i in ihren Händen.
Ein Rechtsstreit kann für einen Verein und seine Mitglieder sehr teuer werden und unter Umständen die Existenz Ihres Klubs oder Ihrer Vereinigung gefährden. Mit einer Vereinsrechtsschutz profitieren Sie von finanzieller Unterstützung, um Ihr Recht durchzusetzen: Die Versicherung übernimmt die Kosten für Anwälte sowie Gerichts- bzw. Prozesskosten. Darüber hinaus leistet Sie Beihilfe in den wichtigsten Rechtsbereichen oder vermittelt den Kontakt zu Mediatoren für Schlichtungsgespräche.
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Alle Leistungen im Überblick
Auch wenn es schwer vorstellbar scheint: Vereine und Verbände können sich genauso wie Unternehmen mit unterschiedlichen Rechtsstreitigkeiten konfrontiert sehen. Eine Vereinsrechtsschutzversicherung leistet umfassende finanzielle und fachliche Unterstützung für Sie und Ihren Verein, damit Sie Ihr Recht durchzusetzen können.
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Typische Schadenfälle
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Klarheit im Schadenfall
  • die Kosten für Gerichte und Gerichtsvollzieher sowie gesetzliche Anwaltsgebühren
  • Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige
  • die Kosten einer Mediation sowie eines Schieds- und Schlichtungsverfahrens
  • Übersetzungs- und Dolmetscherkosten bei Strafverfahren im Ausland
  • Kautionen in Form eines zinslosen Darlehens bis zur vereinbarten Höhe
  • Streitigkeiten mit mehreren Ursachen, wenn die erste Ursache vor Versicherungsbeginn liegt
  • Streitigkeiten aus Miet- und Pachtverhältnissen (versicherbar über einen Immobilien-Rechtsschutz)
  • Streitigkeiten als Eigentümer eines Grundstücks, Gebäudes oder eines Vereinsfahrzeugs (versicherbar über Immobilien und Verkehrsrechtsschutz)
  • vereinbarter Wartezeit nur für Streitigkeiten, deren erste Ursache nach Ablauf der Wartezeit liegt
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Häufige Fragen
  • Welche Vereine sind durch den Vereinsrechtsschutz versichert?

    Eine Vereinsrechtsschutzversicherung kann für fast alle eingetragenen Vereine (e. V.) und Verbände abgeschlossen werden, wie beispielsweise Sportvereine, Gartenvereine, Musikvereine, Trachten- und Karnevalsvereine. 
  • Wer ist über den Vereinsrechtsschutz versichert?

    Im Rahmen einer Vereinsrechtsschutzversicherung sind neben dem Versicherungsnehmer auch alle Vereinsmitglieder, Vorstände, gesetzliche Vertreter des Vereins oder Verbands sowie dessen Angestellte mitversichert.
  • Was kostet eine Rechtsschutzversicherung für eingetragene Vereine?

    Wie hoch die Kosten für eine Vereinsrechtsschutz sind, hängt von den versicherten Risiken und der vereinbarten Versicherungssumme ab – aktuell bis 2 Millionen Euro. Sie können die Deckungssumme aber auch jederzeit Ihrem Bedarf entsprechend anpassen. Die Weltdeckung, z. B. bei bis zu 12 Monate dauernden Rechtsstreitigkeiten im Ausland, beträgt 200.000 Euro. Zudem haben Sie die Möglichkeit, optional eine Selbstbeteiligung im Schadenfall von 150, 250, 500 oder 1.000 Euro zu vereinbaren.
  • Gilt der Vereinsrechtsschutz auch im Ausland?

    Ja, mit einer Vereinsrechtsschutzversicherung sind auch die Kosten für Rechtsstreitigkeiten in anderen Ländern abgedeckt. Das gilt z. B. dann, wenn ein Gericht oder eine Behörde in Europa, in den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den kanarischen Inseln, auf Madeira oder auf den Azoren gesetzlich zuständig ist und der Verein dort rechtliche Interessen verfolgt. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht sogar weltweiter Versicherungsschutz für Rechtsfälle, die während eines maximal 12 Monate andauernden Aufenthalts im Ausland eintreten.
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