Grundschuld
- Sie lesen einen allgemeinen Ratgeber zur Grunderwerbsteuer. Die Allianz bietet nicht alle der hier genannten Produkte und Varianten an.
- Erwerben Sie in Deutschland ein Grundstück oder eine Immobilie, müssen Sie in der Regel Grunderwerbsteuer bezahlen.
- Je nach Bundesland variiert die Höhe der Grunderwerbsteuer. Sie wird an das zuständige Finanzamt abgeführt.
- Nur durch Zahlung der Grunderwerbsteuer werden Sie als Eigentümer:in im Grundbuch eingetragen und erhalten die sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung.
- In bestimmten Fällen können Sie sich von einer Zahlung der Grunderwerbsteuer befreien lassen. Dazu zählen vor allem Familienangelegenheiten.
Grundschuld Definition
Wofür wird eine Grundschuld verwendet?
Zur Erklärung: Eine Grundschuld dient der Bank als Absicherung für ein Darlehen oder einen Baukredit. Wollen Sie sich von Ihrer Bank Geld für den Kauf einer Immobilie oder den Bau eines Hauses leihen, verlangt diese dafür Sicherheiten. Dazu gehört die Eintragung einer sogenannten Sicherungsgrundschuld im Namen der Bank und in Höhe des Kreditvolumens in das Grundbuch des Hauses oder Grundstücks.
Wie funktioniert die Grundschuld?
Eine Grundschuld erlaubt es dem Kreditgeber im Falle einer Zahlungsunfähigkeit das Haus zu versteigern, um mit dem Erlös aus der Versteigerung die offene Kreditsumme plus Zinsen zu begleichen. Damit gehört die Grundschuld zu den Grundpfandrechten und wird ins Grundbuch der Immobilie eingetragen. Erst wenn der Sicherungszweck wegfällt, d. h. der Kredit oder das Darlehen abbezahlt sind, kann der Grundstückseigentümer die Grundschuld wieder löschen lassen.
Grundschuldarten
Eigentümergrundschuld
Fremdgrundschuld
Buchgrundschuld
Briefgrundschuld
Grundschuldbestellung
Grundschuld eintragen
Grundschuld löschen
Eine Sicherungsgrundschuld bzw. einen Grundbucheintrag löschen lassen können Sie nur, wenn Sie Ihre Baufinanzierung komplett abbezahlt haben. Nach vollständiger Kreditrückzahlung haben Sie als Grundstückseigentümer einen Anspruch auf Rückgewähr bzw. Grundbuchlöschung der Grundschuld. Die Bank erteilt Ihnen hierfür eine Löschungsbewilligung. Diese Löschungsbewilligung legen Sie Ihrer Notarin oder Ihrem Notar vor, der dann die Löschung der Grundschuld beim Grundbuchamt veranlasst.
Grundschuld löschen – Kosten: Als Eigentümer:in müssen Sie die Notarkosten sowie die Kosten der Grundbuchlöschung selbst zahlen. Rechnen Sie hierfür mit etwa 0,2 Prozent der Summe der Grundschuld. Beispiel: Bei einer eingetragenen Grundschuld von 250.000 Euro wären das ca. 500 Euro.
Grundschuld Kosten
Die Kosten für die Bestellung und die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch sind abhängig von verschiedenen Faktoren, wie Grundschuldsumme, Kosten und Gebühren für Beglaubigung und Beurkundung.
Faustregel: Hauskäufer:innen können 1,5 bis 2,0 Prozent des Kaufpreises für Grundbuchgebühren und Notarkosten rechnen – inklusive Eigentümerumschreibung und weiterer notarieller Betreuung. Die Grundschuldbestellung an sich beläuft sich auf 0,8 bis ca. 1,0 Prozent des Kaufpreises. Wer die Grundschuldkosten im Voraus kalkulieren will, kann einen Online Grundbuchrechner zur Hilfe nehmen oder sich an den Gebührensätzen aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) orientieren.
Grundschuld Höhe
Grundschuld stehenlassen
Grundbucheintrag bei Grundschuld
Was ist ein Grundbuch?
Wer darf das Grundbuch einsehen?
Wie bekomme ich Einblick ins Grundbuch?
Als ernsthafter Kaufinteressent erhalten Sie in der Regel vom Verkäufer oder der Makler:in einen aktuellen Grundbuchauszug.
Wichtig: Dieser sollte zum Zeitpunkt des Kaufs allerdings nicht älter als 14 Tage sein. Bei älteren Auszügen können Sie sich nicht sicher sein, dass in der Zwischenzeit nicht noch neue Einträge hinzugekommen sind, z. B. bei finanziellen Schwierigkeiten des Verkäufers bzw. der Verkäuferin.
Alternativ können Sie die Einsicht ins Grundbuch eines Hauses auch direkt über das Grundbuchamt beantragen. Hierfür benötigen Sie einen Nachweis über Verhandlungen zum Kaufpreis; die entsprechende Bescheinigung erhalten Sie von den Makler:innen. Damit können Sie per Brief oder Fax, dank elektronischem Grundbuch inzwischen aber auch online über die elektronischen Grundbuchämter einen Grundbuchauszug beantragen.
Schließlich bleibt Ihnen noch der Antrag auf Grundbucheinsicht über Ihren Notar oder Ihre Notarin, der Ihr berechtigtes Interesse kennt, dafür allerdings zusätzliche Gebühren berechnet.
Der Grundbucheintrag gliedert sich in drei Abteilungen:
- Abteilung I: Eigentumsverhältnisse
- Abteilung II: Lasten und Beschränkungen (z. B. Wegerechte, Erbbaurechte, Auflassungsvormerkung)
- Abteilung III: Grundschulden und Hypotheken (Sicherung einer Baufinanzierung)
Eine Grundschuld wird vom Grundbuchamt in Abteilung III des Grundbuchs eingetragen.
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Kann ein Grundbucheintrag geändert werden?
Wie wird ein Grundbucheintrag gelöscht?
Grundschuld oder Hypothek
Beliebt bei Banken: die Grundschuld
Grundschuld statt Hypothek? Der folgende Vergleich zeigt, dass es gute Gründe gibt, warum die Grundschuld die Hypothek bei der Kreditabsicherung von Bauprojekten oder Immobilienkäufen fast vollständig abgelöst hat.
Die Vorteile der Grundschuld im Überblick:
- Flexible Nutzung: Eine Grundschuld wird im Gegensatz zur Hypothek nach Tilgung des Baukredits nicht automatisch gelöscht. Eine eingetragene und komplett oder auch nur teilweise zurückgezahlte Grundschuld kann somit zur Absicherung eines anderen Darlehens genutzt und an eine andere Bank abgetreten werden.
- Geringere Kosten: Eine eingetragene Grundschuld für eine Ab- oder Teilabtretung zu nutzen, ist deutlich günstiger als die Neueintragung einer Grundschuld. Gleiches gilt, wenn die Grundschuld nach kompletter Rückzahlung des Darlehens nicht gelöscht, sondern bei einer zukünftigen Kreditaufnahme wieder genutzt wird.
Die Rangfolge einer Grundschuld
Was sind Grundschuldzinsen?
Für Immobilienkäufer:innen, Bauherrinnen und Bauherren besteht kein Grund zur Sorge: Solange Sie die Raten für Ihre Baufinanzierung ordnungsgemäß und fristgerecht zurückzahlen und Ihr Darlehen tilgen, sind die Grundschuldzinsen für Sie praktisch nicht relevant.
Einmalige Nebenleistungen
Auflassungsvormerkung
Die Auflassung verhindert, dass Verkäufer:innen die Immobilie anderen Interessenten bzw. Interessentinnen anbieten, sie „doppelt“ verkaufen oder durch den Eintrag einer Grundschuld noch als finanzielle Sicherheit nutzen. Dies ist nach einer Vormerkung nur mit Zustimmung des Käufers oder der Käuferin bzw. sogenannten Auflassungsberechtigten möglich.
War der Verkauf grunderwerbsteuerpflichtig, stellt das Finanzamt nach Zahlung der Grunderwerbsteuer eine Bescheinigung aus, die sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung. Erst wenn durch eine solche Unbedenklichkeitsbescheinigung belegt ist, dass die Grunderwerbsteuer bezahlt wurde, dürfen die neuen Eigentümer:innen ins Grundbuch eingetragen werden.
Mit der Grundschuldbestellung zur Sicherung der Finanzierung sowie der Zahlung des Kaufpreises erfolgt schließlich die endgültige Eigentümerumschreibung der Immobilie im Grundbuch und damit die Löschung der Auflassungsvormerkung.