Immobilienförderung
- Der Bund setzt mit seiner breit angelegten Immobilienförderung besonders auf die Stärkung von Familien und nachhaltiges Bauen. Er bietet aber auch spezielle Förderung für denkmalgeschützte Gebäude oder altersgerechte Umbauten.
- Als staatliche Investitionsbank und größter öffentlicher Geldgeber steht die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hinter einer Reihe von Förderprogrammen, zum Beispiel für klimafreundliche Wohngebäude. Sie vergibt Zuschüsse bzw. zinsgünstige Kredite zu besonderen Konditionen.
- Auf regionaler Ebene legen die Bundesländer und Kommunen eigene Förderprogramme für Hauskauf oder Hausbau auf, die von subventionierten Grundstücken bis zur Entlastung bei städtischen Kindergartengebühren reichen.
- Sie lesen einen allgemeinen Ratgeber zur Immobilienförderung. Die Allianz bietet nicht alle der hier genannten Produkte und Varianten an.
Fördermittel: Welche Arten gibt es?
Arten der Immobilienförderung im Überblick
- Staatliche Förderung (Bund, überregional)
- Nachhaltige Förderung (z. B. KfW-Förderung für energetische Sanierung und effiziente Gebäude)
- Förderung für Energieeffizienz (BAFA-Förderung für die Dämmung der Gebäudehülle, Heizungs- und Anlagentechnik)
- Regionale Förderung (Bundesländer, Städte & Kommunen)
- Kirchliche Förderung (Evangelische oder Katholische Landeskirche)
- Förderung vom Arbeitgeber (Personalkredite, Mitarbeiterdarlehen)
- Denkmalschutz-Förderung
Staat fördert Wohneigentum
Wohnraumförderungsgesetz: Ziele und Maßnahmen
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine staatliche Förderbank, die je nach Förderprogramm Kredite und Darlehen in unterschiedliche Höhe vergibt. Mit einer KfW-Förderung beim Hauskauf können Sie mithilfe zinsgünstiger und langfristiger Darlehen sowie verschiedener Zuschüsse Ihre Baufinanzierung gestalten. Auch können Sie mehrere Förderprodukte der KfW miteinander kombinieren, um die Gesamtsumme Ihrer Förderungen zu erhöhen.
Zu den zentralen KfW-Programmen zur Wohnraumförderung, zählen Projekte zum Schutz der Umwelt, die Förderung erneuerbarer Energien sowie energetische Gebäudesanierungen und Modernisierungen. Einen Antrag für ein KfW-Darlehen stellen Sie nicht direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau, sondern bei Ihrem Finanzierungspartner. Die Darlehenskonditionen sind von der KfW fest vorgegeben.
Wohneigentum für Familien
"Wohneigentum für Familien" ist ein Förderprogramm der KfW für Neubau oder Erstkauf klimafreundlicher Wohnhäuser und Eigentumswohnungen für Alleinerziehende und Familien mit Kindern unter 18 Jahren. Die Förderung erfolgt einkommensabhängig für selbstgenutzte Immobilien, die mindestens Effizienzhaus Stufe 40 erreichen. Wohngebäude, deren Heizungsanlagen hingegen fossile Energieträger wie Öl, Gas oder Biomasse nutzen, sind von der Förderung ausgeschlossen. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 140.000 - 240.000 Euro.
Das neue, 2023 aufgelegte KfW-Programm Wohneigentum für Familien, löst das staatlich geförderte Baukindergeld als Förderprodukt ab. Letzteres ist ausgelaufen, Neuanträge hierfür sind nicht mehr möglich.
Wohn-Riester
Die „Riester“-Förderung ist vielen Menschen nur im Zusammenhang mit der „Riester-Rente“ ein Begriff. Dabei zahlen Sie zur Altersvorsorge monatlich Beiträge in einen Riester-Vertrag ein, der vom Bund bezuschusst wird. Seit 2008 können Sie diese Form der Zusatzrente auch als eine Art Eigenheimrente im Alter nutzen, den sogenannten „Wohn-Riester“. Mit einem Wohn-Riester-Vertrag, z. B. einem Riester-Bausparvertrag oder Riester-Fondssparplan für den langfristigen Vermögensaufbau, beschleunigen Sie die Finanzierung bzw. Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie. Alternativ können Sie auch das Guthaben aus einem bestehenden Riester-Vertrag ganz oder teilweise für den Hausbau, Hauskauf oder die Rückzahlung eines Baukredits oder den Erwerb von Genossenschaftsanteilen verwenden. So kann das Eigenkapital erhöht werden.
Voraussetzungen
Die wichtigsten Kriterien für die Wohn-Riester Förderung sehen vor, dass Sie grundsätzlich Riesterförderberechtigt sind, Allein- oder zumindest Miteigentümer:innen der begünstigten Immobilie sind, diese Immobilie selbst bewohnen bzw. Ihren Lebensmittelpunkt und Hauptwohnsitz dort haben (gilt nur innerhalb der Europäischen Union).
Daneben können Sie den Wohn-Riester auch dann in Anspruch nehmen, wenn Sie den Dachboden ausbauen, Ihr Haus barrierefrei umbauen, Pflichtanteile einer Wohngenossenschaft oder ein Dauerwohnrecht in einem Pflege- oder Altenheim erwerben.
Besteuerung des Wohn-Riester
Bei allen Riester-Verträgen gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das heißt: In der Sparphase zahlen Sie weniger Abgaben an das Finanzamt, müssen aber die erhaltenen Fördergelder im Alter nachträglich versteuern – zuzüglich einer jährlichen Verzinsung von zwei Prozent als Ausgleich für die frühe Nutzung. Als Grundlage für die spätere Besteuerung führt der Gesetzgeber ein „Wohnförderkonto“ über sämtliche geförderte Tilgungen und Zulagen Ihres Wohn-Riester.
Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie (WoP), umgangssprachlich auch Wohnbauprämie genannt, ist ein staatlicher Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die WoP soll Hauskauf, Hausbau oder die Renovierung Ihres Eigenheims fördern und gehört seit 1952 zu den staatlichen Subventionen im Bereich Wohnungsbauförderung. Sie sollte zur Beseitigung des Wohnraummangels beitragen und ärmere Familien bei der Vermögensbildung unterstützen.
Die Voraussetzungen für diese Art der staatlichen Wohnbauförderung regelt das "Wohnungsbau-Prämiengesetz". Anspruch auf die Wohnungsbauprämie haben Personen über 16 Jahre, deren zu versteuerndes Bruttoeinkommen unter 35.000 Euro im Jahr liegt. Bei Ehepaaren liegt die Grenze bei 70.000 Euro brutto.
Wichtig: Anders als eine KfW-Förderung ist die WoP kein direkter Zuschuss für einen Immobilienerwerb oder die Kostenerstattung konkreter baulicher Maßnahmen. Sie bekommen lediglich eine Prämie auf „wohnwirtschaftlich“ angelegtes Sparvermögen mit dem Ziel eines Bau- oder Sanierungsvorhabens. In der Regel handelt es sich dabei um Bausparverträge.
Nachhaltig bauen und Energie einsparen mit KfW-Förderung
Was ist ein Effizienzhaus?
Effizienzhaus-Standards
Referenzhaus
Ausgangspunkt für die Festlegung des Energiestandards und damit auch die Grundlage für eine Energiesparhaus-Förderung ist die Energieeinsparverordnung (EnEv). Sie legt für jedes Bauteil (Fenster, Tür, Wand) Referenzwerte bzgl. Wärmeverlust und Energiebedarf fest. Anhand dieser Referenzwerte lässt sich für jedes Bau- oder Sanierungsvorhaben ein sogenanntes „Referenzhaus“ berechnen, das in Geometrie, Nutzfläche oder Ausrichtung dem Bauvorhaben gleicht.
Gängige Effizienzhaus-Stufen
Die Basis für die Festlegung der Effizienzhaus-Stufen bildet das KfW-Effizienzhaus 100. Es darf maximal so viel Energie verbrauchen wie sein gleichwertiges Referenzhaus nach EnEv. Je kleiner die Zahl, desto energiesparender das Haus. Der gesetzliche Standard für Neubauten liegt bei 75 Prozent des Niveaus des Referenzgebäudes. Am energiesparendsten und damit auch mit der höchsten Energieeffizienzhaus-Förderung sind Gebäude mit einem KfW-Effizienzhaus-Standard von 40, 55 oder 70 zu bewerten. Bei einem Effizienzhaus 40 können Sie beispielsweise mit einer Förderhöhe pro Wohneinheit von maximal 120.000 Euro Kredit oder maximal 20 Prozent Tilgungszuschuss rechnen.
KfW-Förderung mit der Allianz
Energieeffizienz mit neuer Heiztechnik – BAFA-Förderungen
Das BAFA verwaltet die vom Klimakabinett für 2020 beschlossenen Marktanreize für das Heizen mit erneuerbaren Energien. Es bewilligt die entsprechenden Fördermittel für den Einbau effizienter Wärmeerzeuger, moderne Heizungstechnik oder den Anschluss an ein nachhaltiges Wärme-/Gebäudenetz mit einem Anteil von mindestens 25 % erneuerbarer Energien.
Fördermaßnahmen und Höhe der Förderung
Das Investitionsvolumen für eine BAFA-Förderung liegt bei mindestens 2.000 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt mindestens 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähigen Kosten sind auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, und auf maximal 600.000 Euro pro Gebäude gedeckelt.
Förderfähig mit anteiliger Kostenübernahme sind Solarkollektoranlagen (bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten) oder Biomasseanlagen (bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten), Brennstoffzellenheizungen (bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten) und Wärmepumpenanlagen (bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten) möglich.
In Bestandsgebäuden werden Solarthermieanlagen, Biomasse, effiziente Wärmepumpenanlagen, Gas-Brennwertheizungen „Renewable Ready“ sowie Hybridheizungen gefördert.
Heizungs-Tausch-Bonus
Zusätzlich besteht die Möglichkeit eines erhöhten BAFA-Fördersatzes (Bonus) von zehn Prozent für den Austausch (Ersetzen, fachgerechte Entsorgung) sowie die Optimierung betriebsfähiger Öl-, Gas-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen. Diese müssen zum Zeitpunkt der Antragsstellung älter als 20 Jahre sein.
Planung, Umsetzung und Begleitung solch energetischer Maßnahmen erfordert ein hohes Maß an Fachwissen. Deshalb sind auch die Fachplanung und Baubegleitung von entsprechend geförderten Maßnahmen selbst förderfähig.
Den Antrag auf eine BAFA-Förderung Ihrer Heizungs- oder Raumluftanlage können Sie über ein elektronisches Antragsformular stellen. Die Antragstellung muss vor Vorhabenbeginn erfolgen, d. h. in jedem Fall bevor Sie mit Handwerkern oder Heizungsbauerinnen einen entsprechenden Lieferungs- bzw. Leistungsvertrag abgeschlossen haben.
Regionale Fördermöglichkeiten
Förderbanken der Bundesländer
Analog zur bundesweiten Vergabe von Förderkrediten über die KfW verfügen auch die Bundesländer über eigene Förderbanken. Sie vergeben Baukredite oder Darlehen mit günstigen Konditionen und Investitionszuschüsse zur Förderung von Hausbau oder Hauskauf. Zentrales Anliegen aller Förderbanken ist die Familienförderung für den Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie. Aber auch die Bauförderung im Rahmen einer energetischen Sanierung zählt dazu.
Die Voraussetzungen für eine Förderung durch die jeweiligen Landesförderbanken variieren je nach Bundesland. Zu den zentralen Kriterien zählen neben der Nutzung der Immobilie (Selbstnutzung, keine Vermietung) aber immer die Höhe Ihres Einkommens sowie Anzahl und Alter der Kinder. Welche Förderbanken in den einzelnen Bundesländern für die Bauförderung und Förderung des Immobilienerwerbs zuständig sind und sonstige Förderprogramme, die in den jeweiligen Regionen aufgelegt werden, sind in der nachfolgenden Liste zusammengestellt.
Generell gilt auch für regionale Förderungen: Fragen Sie möglichst frühzeitig in Ihrer Planung bei Städten und Gemeinden nach Zuschüssen oder zinsgünstigen Darlehen, damit Sie bei der Verteilung der jährlichen Förder-Budgets berücksichtigt werden. Einige Gemeinden schreiben zudem subventioniertes Bauland aus oder bieten Familien andere finanzielle Entlasungen, z. B. bei Kita- oder Kindergartenkosten.
Baden-Württemberg
Bayern
Brandenburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Sachsen
Schleswig-Holstein
Thüringen
Kirchliche Förderungen
Erbbaurechte und Erbpacht
Die evangelische Kirche sowie einige katholische Bistümer unterstützen Familien durch vergünstigte Erbbaurechte bzw. Immobilienobjekte mit Erbpacht oder Darlehen bei Kauf oder Neubau eines Eigenheims. Beim Erbbaurecht werden Baugrundstücke oder Immobilien statt eines Kaufpreises gegen eine jährliche Zinszahlung zur Verfügung gestellt. Ein solcher Erbbauvertrag wird meist über einen sehr langen Zeitraum geschlossen, meist zwischen 60 und 90 Jahre. Über die Erbpacht erfolgt wie bei einem „normalen“ Hauskauf ein entsprechender Grundbucheintrag sowie zusätzlich ein Eintrag im Erbbaurechtsgrundbuch. Allerdings bleibt die Kirche Eigentümerin des Grundstücks.
Das bedeutet: Läuft ein Erbbauvertrag aus und erfolgt keine Verlängerung oder ein Verkauf der Immobilie/des Grundstücks an einen neuen Erbpächter oder eine neue Erbpächterin, gehen diese gegen eine Entschädigungszahlung in vorher vereinbarter Höhe zurück an die Kirche. Unabhängig davon haben Erbpächter:innen grundsätzlich die gleichen Rechte wie Eigentümer:innen. Sie können auf einem Erbbaugrundstück ein Haus bauen und die Immobilie selbst nutzen, sie aber auch vermieten oder sogar verkaufen.
Kontakt und Förderanträge
Arbeitgeberdarlehen
Günstige Konditionen dank Eigenkapitalersatz
Sonderfall Organkredite
Nachteile eines Arbeitgeberdarlehens
Denkmalschutz-Förderungen
KfW-Förderung denkmalgeschützter Häuser
Deutsche Stiftung Denkmalschutz
Denkmal-AfA
Unter der „Absetzung für Abnutzung“ (AfA) denkmalgeschützter Gebäude versteht man die steuerliche Förderung bei der Finanzierung (Sanierung, Erhalt) von Denkmalimmobilien. So können Vermieter:innen über die Denkmal-AfA über einen Zeitraum von 8 Jahren jeweils 9 Prozent ihrer Kosten als Abschreibungen steuerlich geltend machen – danach weitere vier Jahre mit jährlich 7 Prozent. Selbstnutzer:innen eines denkmalgeschützten Hauses können über ganze zehn Jahre hinweg 9 Prozent aller Kosten zum Denkmalerhalt pro Jahr von der Steuer absetzen.
Neben der KfW, der Stiftung Denkmalschutz und der Denkmal-AfA, können Sie auch eine steuerliche Förderung Ihres Baudenkmals über das Finanzamt beantragen. Oder Sie fragen direkt bei den Ländern und Kommunen bzw. deren jeweiligen Landesdenkmalämtern nach Denkmalschutz Fördermitteln.