Um die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, ist es notwendig, dass Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen.
Die Verhinderungspflege ist grundsätzlich dafür gedacht, privat pflegende Personen zu entlasten. Deshalb können Sie sie nur beanspruchen, wenn ein oder mehrere Familienmitglieder, Freunde, Bekannte oder Nachbarn sich im sogenannten häuslichen Umfeld um Sie kümmern. Im Detail:
Wenn ein professioneller Pflegedienst Sie zu Hause betreut, besteht der Anspruch nicht. Denn der Anbieter muss nicht entlastet werden: Er wird im Urlaubs- oder Krankheitsfall eine andere Fachkraft mit Ihrer Pflege beauftragen.
Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten bis zu einer Höchstgrenze von 1.612 Euro im Kalenderjahr. Die Bedingung: Sie sind in einem Pflegegrad zwischen 2 bis 5 eingestuft. Dies ist im Sozialgesetzbuch geregelt. Die fünf Pflegegrade ersetzen seit 2017 die bisherigen drei Pflegestufen.
Bevor Sie Unterstützung durch die Verhinderungspflege erhalten, müssen Ihre Angehörigen Sie mindestens sechs Monate lang im häuslichen Umfeld gepflegt haben. Das ist die sogenannte Vorpflege bzw. Wartezeit. Diese Wartezeit ist übrigens unabhängig davon, ob Sie in dieser Zeit bereits Pflegeleistungen beziehen oder einen Pflegegrad haben. Entscheidend ist nur der Zeitpunkt, zu dem Ihre Angehörigen das erste Mal pflegende Aufgaben für Sie übernommen haben.
Wenn Sie wissen, dass Ihre Angehörigen aus privaten Gründen für einige Tage aufgrund von Abwesenheit die Pflege aufgeben müssen, sollten Sie oder eine bevollmächtigte Person den Antrag auf Verhinderungspflege stellen. So haben Sie genügend Zeit, alles Wichtige zu regeln, beispielsweise wer als Ersatz einspringt. Das Antragsformular stellt Ihnen Ihre Pflegeversicherung zur Verfügung, oft finden Sie es als Download auf deren Website.
Ist die zu pflegende Person Mitglied der Knappschaft, hat diese ebenfalls Anspruch auf Verhinderungspflege. Es gelten die gleichen Voraussetzungen. Den Antrag auf Verhinderungspflege finden Sie im Antragsformular der Knappschaft.
Natürlich ist nicht immer alles planbar, etwa kurzfristige Ausfälle wegen Krankheit. Das kann auch Ihre Angehörigen treffen. Bewahren Sie alle Rechnungen im Zusammenhang mit der Ersatzpflege auf und reichen Sie diese bei der Pflegekasse ein.
Generell steht die Verhinderungspflege mit einem jährlichen Budget von 1.612 Euro zur Verfügung. Dabei ist eine Aufstockung durch die Umwandlung des Kurzzeitpflege-Budgets in Höhe von maximal 806 Euro möglich. Sie können mit bis zu sechs Wochen (42 Tage) im Jahr Verhinderungspflege voll ausschöpfen.
Bei der Frage, wer die Verhinderungspflege übernehmen kann, sollten Sie gut abwägen:
In diesem Fall kann nur ein reduzierter Betrag abgerechnet werden. Dieser orientiert sich am Pflegegeld und kann maximal das 1,5-fache des Pflegegeldes betragen.
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Pflegegrad | Pflegegeld pro Monat |
2 | 316 € |
3 | 545 € |
4 | 728 € |
5 | 901 € |
Die Ehefrau eines antragsberechtigten Pflegebedürftigens mit Pflegegrad 3 gönnt sich zehn Tage Urlaub. Während dieser Zeit springt ihr Schwiegersohn zur Verhinderungspflege ein. Die Ehefrau möchte ihren Schwiegersohn gerne mit 10 Euro Stundensatz vergüten.
Die tägliche Pflege nimmt acht Stunden in Anspruch, insgesamt 80 Stunden. Der Schwiegersohn würde somit eigentlich 800 Euro erhalten. Da jedoch der Schwiegersohn bis zum 2. Grad mit dem Pflegebedürftigen verwandt ist, stehen nur das 1,5-fache des Pflegegeldes zur Verfügung. Dies sind 474 Euro (316 € * 1,5). Die Differenz von 326 Euro (800 € - 474 €) müsste als Eigenanteil von der Rente des Pflegebedürftigen finanziert werden.
Beispiel:
Entscheidet sich die Ehefrau während Ihrer Abwesenheit jedoch für die Schwester ihres Schwiegersohns, dann könnten die 800 Euro komplett von der Pflegekasse abgerechnet werden.
Das Pflegegeld erhalten Sie monatlich entsprechend Ihres Pflegegrads. Es wird gezahlt, wenn Sie sich lieber von einer privaten Pflegeperson pflegen lassen, als von einem Pflegedienst (oder ggf. Pflegeeinrichtung). Viele Pflegebedürftige geben das Geld als eine Art Aufwandsentschädigung an die private Pflegeperson ab. Während der Verhinderungspflege ersetzt eine andere Pflegekraft Ihre Angehörigen oder Ihre bisherige private Pflegeperson. Das Pflegegeld wird daher gekürzt: Für maximal sechs Wochen erhalten Sie während der Ersatzpflege noch 50 Prozent dieses bisherigen Zuschusses. Bei den Pflegesachleistungen, die Sie auf Grund Ihrer Pflegebedürftigkeit erhalten, gibt es keine Kürzungen. Auch bei einer privaten Pflegeversicherung werden diese Leistungen nicht gekürzt.
Anders als bei der Verhinderungspflege ist bei der Kurzzeitpflege kein Pflegegrad notwendig. Zudem müssen Sie nicht mindestens sechs Monate Vorpflege nachweisen können. Die Kurzzeitpflege können Sie beispielsweise in Übergangssituationen oder Krisenzeiten nutzen, wenn eine häusliche Pflege nicht möglich ist. Oder auch, wenn Sie nur für eine kurze Zeit nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit Pflege benötigen. Die Kurzzeitpflege ist im Gegensatz zur Ersatzpflege nur stationär möglich.