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Private Pflege­versicherungen

Ihr Plus an Pflege
Private Pflege­versicherungen: Lassen Sie sich von unseren Experten beraten!

Unsere Auszeichnung

Das Pflegetagegeld der Allianz wurde von Focus Money in der Ausgabe 31/2025 für die statischen Tarife "PflegetagegeldBest" sowie "Pflegetagegeld Erhöhung ambulant" mit der Bestnote ausgezeichnet.
  • Es gibt zwei Arten der Pflege­versicherung: Die Pflegepflicht­versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Je nachdem, wo Sie kranken­versichert sind, sind Sie in der gesetzlichen oder privaten Pflege­pflicht­versicherung. Unabhängig davon gibt es keine Unterschiede in den Leistungen, die Pflege­pflicht­versicherung bietet nur eine Grund­absicherung. Diese deckt nur einen Bruchteil der tatsächlichen Pflege­kosten. Je nach Pflegegrad können mehrere Hundert bis über Tausend Euro pro Monat anfallen, die der Pflegeversicherte selbst bezahlen muss.
  • Zum anderen gibt es private Pflegezusatz­versicherungen, die genau diese Lücke schließen: Mit dieser freiwilligen Absicherung erhalten Sie als GKV- oder PKV-Versicherte:r eine monatliche Auszahlung. Die Höhe ist abhängig von der versicherten Leistung pro Pflegegrad und ob sie ambulant (z.B. über einen Pflegedienst) oder stationär in einem Pflegeheim gepflegt werden. Besonders ab Pflegegrad 4 oder 5 schützen Sie sich und Ihre Familie vor hohen Eigen­anteilen, die sonst schnell existenzbedrohend werden können.
  • Wie wichtig es ist, sich mit dem Thema Pflege auseinanderzusetzen, sieht man an den Zahlen: drei von vier Menschen in Deutschland werden im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig. Mit den Allianz Pflegetarifen inklusive wichtiger Services und Assistance-Leistungen sichern Sie sich Selbstbestimmtheit und sorgen für finanzielle Freiräume.
Quelle: Statistischer Durchschnitts­wert, ermittelt auf Grundlage der Pflegedaten der Allianz Private Kranken­versicherungs-AG.

Die Allianz bietet die gesetzlich vorgeschriebene Pflege­pflicht­versicherung als Basis­absicherung sowie diese privaten Pflege­zusatz­versicherungen an:

  • Pflegetagegeld (Tarif: PflegetagegeldBest zahlt ein monatliches Pflegetagegeld)
  • Pflegeren­ten­versicherung (kombiniert Pflegetagegeld mit Hinterbliebenen­absicherung) und
  • PflegeBahr (staatlich geförderte Pflege-Mindestabsicherung).

Je jünger Sie bei Versicherungs­beginn sind, desto niedriger sind die Kosten für eine private Pflegeversicherung. In jungen Jahren ist es zudem wahr­schein­licher, dass Sie keine gesund­heitlichen Einschränkungen haben. Von daher ist es einfacher, die Gesundheitsfragen zu beantworten. Außerdem ist das Risiko geringer, dass der Versicherungsschutz aufgrund einer schweren Vorerkrankung abgelehnt wird.

  • Gibt es Wartezeiten? Achten Sie darauf, dass die Tarife nur kurze oder gar keine Wartezeiten haben.
  • Gibt es Leistungen erst ab Pflegegrad 2 oder 3? Dann wählen Sie lieber einen Tarif, der ab Pflegegrad 1 leistet.
  • Gibt es Leistungen nur bei einem Aufenthalt im Pflegeheim (stationär)? Dann sind damit häusliche bzw. ambulante Pflegeleistungen nicht abgedeckt. Aber auch diese können teuer werden. Von daher sollten Sie sich für einen Tarif entscheiden, der bei ambulanter und stationärer Pflege leistet.
  • Gibt es eine garantierte Dynamik? Das ist eine sinnvolle Anpassung der versicherten Leistungen an Kostensteigerungen bzw. an die Inflation ohne Gesundheitsprüfung und sollte optional wählbar sein.
  • Gibt es Gesundheitsfragen? Diese werden in der Regel bei einer Pflegegzusatzversicherung gestellt und Sie sollten sie wahrheitsgemäß beantworten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Bei Falschangaben haben Sie keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen.
  • Die Leistungen im Allianz Tarif PflegetagegeldBest: Sie erhalten das vereinbarte Pflegetagegeld ab Pflegegrad 1 sofort ausgezahlt, ohne Wartezeiten, auch bei ambulanter Pflege. Der Inflationsschutz (Dynamik) ist automatisch vorgesehen. Bitte beachten Sie, dass der Vertragsabschluss des Tarifs PflegetagegeldBest nur möglich ist, wenn noch keine Pflegebedürftigkeit besteht und noch kein Pflegegrad beantragt worden ist. Zudem dürfen innerhalb der letzten fünf Jahren keine ernsthaften Erkrankungen bestanden haben. Online abschließen können Sie bis zum 60. Lebensjahr. Sind Sie bereits älter als 60 Jahre, stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
  • Online abschließen bis zum 60. Lebensjahr. In wenigen Minuten - sicher und transparent. 

  • Sind Sie älter als 60 oder haben Sie Fragen? Dann sind unsere Ansprechpartner:innen gerne für Sie da.

Die Allianz private Pflegeversicherung zahlt, sobald Sie die Einstufung in einen Pflegegrad (1 bis 5) erhalten. Die Einstufung findet bei GKV-Versicherten durch den medizinischen Dienst oder bei PKV-Versicherten durch Medicproof statt. Den Nachweis über Ihren Pflegegrad reichen Sie. Diese reichen Sie bitte im Kunden­portal Meine Allianz ein. Denn nur mit einem anerkannten Pflegegrad können Sie Pflegeleistungen von Ihrer privaten Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Je nach Pflegegrad und Art der Versorgung können Sie die Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung (bei privat Krankenversicherten der Allianz) und der Pflegezusatzversicherung beantragen.

Wenn Sie sich mit dem Thema Pflegefall beschäftigen, könnte Ihnen diese Checkliste eine Hilfestellung in anstrengenden Zeiten sein.

Checkliste Pflegefall

Eine Pflegezusatzversicherung (Tarif PflegetagegeldBest) kostet für eine 30-jährige Person bei einem von der Allianz empfohlenen Pflegetagegeld von 105 Euro (=maximal 3.150 Euro/Monat) zum Beispiel bei 72,24 Euro pro Monat. Damit decken Sie den durch­schnittlichen Eigen­anteil der Kosten je Pflege­grad nahezu vollständig ab. Der Beitrag richtet sich nach Alter bei Versicherungs­beginn, möglichen Vor­erkrankungen und der Höhe des gewählten Tages­satzes. 

Berechnen Sie Ihren Beitrag in wenigen Schritten. Digital, sicher und transparent. Bei Fragen sind wir gerne persönlich für Sie da! Ist Ihnen der empfohlene Tages­satz zu hoch, können Sie diesen im Rechner anpassen. Auch ein niedrigerer Tagessatz entlastet im Pflegefall spürbar und reduziert Ihren Beitrag.

Die Menschen leben länger und eine Pflege­bedürftig­keit ist heute wahr­scheinlicher denn je. Diese Entwicklung wird sich künftig noch verstärken. Bis 2050 steigt die Anzahl der pflege­bedürftigen Personen in Deutschland um ca. 45 Prozent. Die Leistungen werden hingegen jährlich neu auf den Prüfstand gestellt und eher gekürzt als erweitert. Hier die Fakten:

Mehr Pflegefälle erwartet

Pflege­bedürftigkeit kann viele Gründe haben. Ob durch einen Unfall, durch Krank­heit oder alters­bedingt – es kann jedem Menschen passieren, dass er kurz­- oder längerfristig auf Unter­stützung ange­wiesen ist.

Steigender Eigenanteil

Die gesetzlichen Leistungen sind als Basisabsicherung zu sehen, denn sie decken nur einen Teil der Kosten im Pflegefall ab. Den Rest, den sogenannten Eigen­anteil, müssen Sie selbst bezahlen. Nicht nur die Pflege im Heim ist teuer, auch die Pflege zuhause kann zu einem hohen Eigenanteil führen, wie die Entwicklung der letzten Jahre zeigt:

Monatlicher Eigenanteil bei ambulanter Pflege*

Die Infografik zeigt den durchschnittlichen, monatlichen Eigenanteil bei ambulanter Pflege für den Pflegegrad 3 über die Jahre 2022 bis 2026. Der Eigenanteil steigt jährlich an. 2022: 1.194 Euro, 2023: 1.347 Euro, 2024: 1.740 Euro, 2025: 1.960 Euro, 2026: 2.056 Euro. Die Grafik verdeutlicht somit eine signifikante Kostensteigerung für pflegebedürftige Personen, die auf ambulante Pflege angewiesen sind. Die Zahlen stellen die Gesamtkosten abzüglich der gesetzlichen Leistungen dar. Die Datenquelle sind durchschnittliche Allianz intern berechnete Werte von 2022-2026.

Pflegekostenrechner

Wie hoch die Kosten im Pflegefall tatsächlich werden können, sehen Sie im Pflege­kosten­rechner. Dieser hilft Ihnen, vorauszuplanen. Mit nur wenigen Eingaben erhalten Sie eine individuelle Prognose Ihrer finanziellen Belastung im Pflegefall. Wir zeigen Ihnen, wie Sie frühzeitig vorsorgen können für Ihre finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit im Pflegefall.

Leistungslücken bei 3 von 4 Deutschen

Die Pflege­pflicht­versicherung ist ein Basis­schutz und bleibt nur eine Teil­kosten­versicherung. Weil drei von vier Personen in Deutschland künftig pflege­bedürftig werden und die Pflege­pflicht­versicherung die Kosten im Pflege­fall nicht abdeckt, wird eine private Pflege­versicherung sinnvoll und immer wichtiger, sie kann die Leistungslücken schließen.

In diesem Zusammenhang ist die gesetzliche Pflegeversicherung und die private Pflegepflichtversicherung gemeint. Statistischer Durchschnittswert, ermittelt auf Grundlage der Pflegedaten der Allianz Private Krankenversicherungs-AG.
Berechnungsbeispiel: Gesetzliche Leistungen und Vorsorgelücken je Pflegegrad

In der Grafik ist die gesetz­liche Leistung für stationäre Pflege für Pflege­grad 4 und 5 im ersten Jahr ausge­wiesen. Im Rahmen der Pflege­reform 2022 zahlen gesetzliche Pflege­kassen oder die private Pflege­pflicht­versicherung seit 1.1.2022 zusätzlich zu pauschalen Leistungs­beträgen einen von der Dauer der voll­station­ären Pflege abhängigen Leistungs­zuschlag.

Dieser Leistungs­zuschlag ist bezogen auf den pflege­bedingten Eigen­anteil bei voll­stationärer Pflege in den Pflege­graden 2 bis 5. Der Leistungs­zuschlag beträgt im ersten Jahr 15 Prozent. Im zweiten Jahr beträgt dieser 30 Prozent, im dritten Jahr 50 Prozent und ab dem vierten Jahr 75 Prozent.

Quellen für bundes­weit durch­schnitt­liche Pflege­kosten: Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WidO 09/25) sowie Gesundheitsberichterstattung (GBE) des Bundes.

Ab wann eine private Pflegevorsorge sinnvoll ist

Grundsätzlich gilt: Je eher desto besser! Denn die monat­lichen Beiträge für eine private Pflege­zusatzversicherung sind in der Regel geringer, je früher Ihre Versicherung beginnt. In jungen Jahren ist es zudem wahr­schein­licher, dass Sie keine gesund­heitlichen Einschränkungen haben. Gut zu wissen: Der Abschluss einer Allianz Pflegezusatzversicherung ist nur möglich, wenn innerhalb der letzten fünf Jahren keine ernsthaften Erkrankungen bestanden. Außerdem darf noch keine Pflegebedürftigkeit bestehen und noch kein Pflegegrad beantragt worden sein.

Was bedeutet Pflegetagegeld?

Ein Pflegetagegeld ist eine Variante der Pflege­zusatz­versicherung. Im Pflege­fall erhalten Sie für jeden Tag einen festen Betrag, der Ihnen monatlich ausgezahlt wird. Die Höhe des Pflege­tage­gelds hängt davon ab, welchen Pflege­grad Sie haben und ob Sie ambulant oder stationär gepflegt werden.

Ihr Pflegetagegeld ist nicht zweck­gebunden: Sie können also frei entscheiden, wofür Sie es ausgeben. Ein Pflege­tage­geld bietet Ihnen eine flexible Absicherung zu günstigen Beiträgen, um Leistungs- und Pflegelücken zu schließen. Die Allianz  PflegetageldBest-Versicherung garantiert Ihnen die starke Versorgung im Pflegefall.

Wie hoch der Beitrag zur Pflegezusatzversicherung für Sie persönlich ausfällt, sehen Sie im Rechner.

Was ist eine Pflegerentenversicherung?

Bei einer Pflege­renten­versicherung erhalten Sie im Pflege­fall eine lebens­lange garantierte Rente. Die Höhe bemisst sich am Grad Ihrer Pflege­bedürftig­keit. Zudem bieten manche Verträge die Möglich­keit zur flexiblen Kapital­entnahme. Darüber hinaus können Ihre Hinter­bliebenen abhängig vom jeweiligen Vertrag eine Auszahlung im Todesfall erhalten.

Bei uns haben Sie die Wahl zwischen zwei Produkten:

Was ist der Unterschied zwischen einer Berufsunfähigkeitsversicherung und einer Pflegeversicherung?

Eine Berufs­unfähig­keits­versicherung zahlt Ihnen eine vereinbarte Leistung, wenn Sie beispiels­weise aufgrund einer Krank­heit Ihren Beruf nicht mehr oder nur noch zu maximal 50 Prozent nachgehen können. Voraus­setzung dafür ist außerdem, dass Sie zum Beispiel für mindestens sechs Monate – je nach Versicherer – berufs­unfähig sind (Prognose­zeit­raum). Die Versicherung kann dann einen möglichen Verdienst­ausfall teil­weise abdecken.

Eine Pflege­versicherung zahlt Ihnen Leistungen im Fall einer Pflegebedürftigkeit. Berufs­unfähig- und Pflege­bedürftig­keit können gleich­zeitig oder auch unab­hängig voneinander eintreten.

Beide Versicherungen sind daher sinn­voll und in der Kombination eine sehr gute Absicherung.

Was ist der Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung?

Beide Systeme sind Pflichtversicherungen, das heißt, jeder, der krankenversichert ist, ist automatisch auch pflegeversichert. Wer privat kranken­ver­sichert ist, schließt eine private Pflege­pflicht­ver­sicherung (PPV) ab­. Gesetzlich Krankenversicherte sind in der sozialen bzw. gesetzlichen Pflegepflichtversicherung (SPV) versichert. Die Leistungen der beiden Pflegepflichtversicherungen sind identisch. 

Die private Pflegezusatzversicherung ist eine freiwillige, zusätzliche Absicherung in Form von einer Pflegetagegeld-, PflegeBahr- oder einer Pflegerentenversicherung. 

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Merkmale
Gesetzliche
Pflegeversicherung (SPV)
Private
Pflegeversicherung (PPV)
Wer ist versichert? Alle gesetzlich Krankenversicherten  Alle privat Krankenversicherten
Beitragsberechnung Abhängig vom Einkommen und Anzahl der Kinder Abhängig vom Alter & Gesundheitszustand
Familienversicherung Beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern und Kindern möglich Jede Person zahlt eigenen Beitrag;  beitragsfreie Versicherung von Kindern möglich
Arbeitgeberbeteiligung Ja – Arbeitgeber zahlt 1,8 Prozent des Beitragssatzes Ja – Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Beitrags
Leistungsumfang Einheitlich gesetzlich geregelt Einheitlich gesetzlich geregelt

Ausnahme Sachsen: 1,3 Prozent

Können die Beiträge zur Pflegeversicherung von der Steuer abgesetzt werden?

Sie können die Beiträge zur privaten Pflege­versicherung in der Steuer­erklärung als sogenannte Vorsorge­aufwendung eintragen. Zu den Vorsorge­aufwendungen zählen auch die Beiträge zur Kranken- und Pflege­pflicht­versicherung.

  • Der steuerlich absetzbare Höchst­betrag für Vorsorge­aufwendungen liegt für sozial­versicherungs­pflichtige Arbeit­nehmer:innen bei 1.900 Euro pro Jahr.
  • Wird diese Grenze von 1.900 Euro durch Ihre Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung unter­schritten, können Sie mit Ihren übrigen Vorsorge­aufwendungen, wie der privaten Pflege­versicherung, den fehlenden Betrag bis 1.900 Euro auffüllen. Die Beiträge sind dann so weit steuerlich abzugs­fähig. Wird dagegen der Betrag von 1.900 Euro über­schritten, ist ein Abzug der Beiträge der privaten Pflege­versicherung nicht möglich.
  • Wo werden die Beiträge der privaten Pflege­versicherung in der Steuer­erklärung eingetragen? Im Formular "Vorsorge­aufwand" können Sie diese eintragen.
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