Internationale Versicherungskarte: Kurz erklärt
- Die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr (IVK) ist eine Versicherungsbescheinigung, die bei einem Autounfall im Ausland die Schadensabwicklung erleichtert. Weil sie bislang grün war, ist sie gemeinhin als Grüne Versicherungskarte oder kurz Grüne Karte bekannt. Seit dem 1. Januar 2021 ist sie schwarz-weiß.
- Das Dokument fasst alle relevanten Daten und Kontaktadressen zu Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung zusammen und ist lediglich in ausgedruckter Form gültig. In der Regel gilt die Versicherungsbescheinigung drei Jahre.
- Die Internationale Karte gilt in über 40 Ländern, darunter fast alle EU-Staaten und die Türkei (asiatischer und europäischer Teil).
- Autofahrer:innen bekommen das Dokument mit der Versicherungspolice mitgeschickt. Internationale Versicherungskarten, die vor dem 31. Dezember 2020 ausgegeben wurden, sind auch weiterhin so lange gültig, wie auf der Karte angegeben.
Was kostet die Internationale Karte ("Grüne Karte") und wo kann ich sie beantragen?
Die "Internationale Versicherungskarte" (IVK), die aufgrund ihrer Papierfarbe auch gerne "Grüne Versicherungskarte" genannt wurde, erhalten Sie kostenlos bei Ihrer Kfz-Versicherung. Beantragen Sie das Dokument ganz einfach online. Wer Komfort oder Premium versichert ist, kann die Karte auch vor Ort bei seinem Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin anfordern.
Internationale Versicherungskarte ausdrucken
Ebenso unkompliziert wie der Europäische Unfallbericht: Online-Kund:innen bekommen die IVK – ähnlich wie die eVB-Nummer – von ihrer Kfz-Versicherung in der Regel per Mail zugeschickt. Den Versicherungsschein drucken Sie selbst aus. Denn nur dann ist dieser gültig.
In diesen Ländern ist die ehemals grüne Versicherungskarte gültig
Fast 50 Länder innerhalb und außerhalb Europas erkennen die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr an. Als Versicherungsnachweis gilt die IVK innerhalb von EU-Staaten wie Deutschland, Österreich, Italien oder Tschechien sowie in Nicht-EU-Ländern wie Israel oder Türkei (europäischer und asiatischer Teil).
In welchen Staaten die Internationale Versicherungskarte (früher "Grüne Karte") Ihrer Kfz-Versicherung gültig ist, entnehmen Sie direkt dem Dokument: Dort sind sämtliche Staaten Ihres Geltungsbereichs als Kürzel aufgelistet bzw. durchgestrichen, wenn die IVK Ihres Versicherers dort nicht gilt.
In diesen Ländern gilt das Kennzeichenabkommen
Bei Reisen in einige Länder ist es Pflicht, die Internationale Versicherungskarte mitzuführen
In europäischen Staaten, die das Kennzeichenabkommen nicht unterzeichnet haben, sowie in einigen Nicht-EU-Ländern müssen Sie die ehemals grüne Versicherungskarte verpflichtend dabeihaben, um den Haftpflichtschutz für Ihr Fahrzeug nachzuweisen.
Für die Einreise in folgende Länder reicht ein gültiges Autokennzeichen als Versicherungsnachweis nicht aus:
- Albanien
- Bosnien-Herzegowina
- Mazedonien
- Moldawien
- Montenegro
- Serbien
- Tunesien
- Türkei (asiatischer und europäischer Teil)
- Ukraine
- Zypern
Grenzversicherung bietet Grundschutz
In Italien sollten Sie die Internationale Versicherungskarte im Auto immer dabeihaben
Gibt es in Polen, Kroatien, Tschechien, Österreich und Dänemark Sonderregelungen?
Wo die Internationale Versicherungskarte meist nicht gilt
Je nach Versicherungsgesellschaft ist die IVK als Versicherungsnachweis in folgenden Ländern üblicherweise nicht gültig:
- Aserbaidschan
- Iran
- Israel
- Marokko
- Tunesien
Liegt Ihnen die Internationale Versicherungskarte Ihrer Kfz-Versicherung, vielen bekannt als "Grüne Karte", vor, können Sie einfach ablesen, in welchen Staaten das Dokument nicht gültig ist: Die Felder der betreffenden Länder sind dann durchgestrichen.
Planen Sie eine Reise in ein Land, das nicht auf Ihrer IVK vermerkt ist, sollten Sie vorab bei Ihrem Versicherer nachfragen, ob das Dokument als Versicherungsnachweis in dem jeweiligen Land notwendig ist.
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Der Kosovo erkennt die "Grüne Karte" als Versicherungsnachweis nicht an
Häufige Fragen zu Internationale Versicherungskarte
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Wo bekomme ich eine Internationale Versicherungskarte für Dienstfahrzeuge des Freistaates Bayern, wenn eine berufliche Fahrt ins Ausland geplant ist?
Fahrzeughalter:innen bzw. Versicherungsnehmer:innen können die als "Grüne Karte" bekannte Versicherungsbescheinigung bei ihrer Kfz-Versicherung beantragen. Steht eine Auslandsreise mit einem Firmenfahrzeug bevor, sollten Sie im Vorfeld bei der zuständigen Abteilung Ihres Arbeitgebers nachfragen. Ihre Ansprechpartner:innen können das zuständige Versicherungsunternehmen kontaktieren oder Ihnen alle wichtigen Informationen und Versicherungsdetails nennen, damit Sie das Dokument vor der Dienstreise selbst beantragen können. -
Liegt die Internationale Versicherungskarte ("Grüne Karte") einem Mietwagen im Ausland automatisch bei?
Wer im Urlaub mit einem Mietfahrzeug unterwegs ist, sollte vor der Abfahrt mit der ausländischen Autovermietung klären, ob dem Leihwagen eine Internationale Versicherungskarte (früher: "Grüne Karte") beiliegt. Falls nicht, fragen Sie bei dem Autoverleih nach, ob es eine alternative Versicherungsbescheinigung gibt, die Sie mitführen können, um bei einem Unfall abgesichert zu sein. -
Muss ich meine Kfz-Versicherung informieren, wenn ich ins Ausland reise?
Nein, Ihren Kfz-Versicherer müssen Sie nur kontaktieren, wenn Sie im Ausland einen Unfall haben. Sollte es außerhalb Deutschlands tatsächlich einmal krachen, können Sie Ihrer Versicherung den Schaden online melden, je nach Versicherung alternativ auch telefonisch. Übrigens: Die Service-Hotlines der meisten Anbieter sind auch dann kostenlos, wenn Sie aus dem Ausland anrufen. -
Wo melde ich einen Schaden zur Kfz-Schutzbriefversicherung?
Der Schutzbrief ist ein Zusatzbaustein zur Kfz-Versicherung und keine eigenständige Versicherung. Wenn Sie einen Schaden oder Unfall melden, bei dem der Kfz-Schutzbrief greift, tun Sie das über den regulären Notfall- oder Schaden-Service Ihres Kfz-Versicherers.
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