• Die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr (IVK) ist eine Versicherungsbescheinigung, die bei einem Autounfall im Ausland die Schadensabwicklung erleichtert. Weil sie bislang grün war, ist sie gemeinhin als Grüne Versicherungskarte oder kurz Grüne Karte bekannt. Seit dem 1. Januar 2021 ist sie schwarz-weiß.
  • Das Dokument fasst alle relevanten Daten und Kontaktadressen zu Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung zusammen und ist lediglich in ausgedruckter Form gültig. In der Regel gilt die Versicherungsbescheinigung drei Jahre.
  • Die Internationale Karte gilt in über 40 Ländern, darunter fast alle EU-Staaten und die Türkei (asiatischer und europäischer Teil).
  • Autofahrer:innen bekommen das Dokument mit der Versicherungspolice mitgeschickt. Internationale Versicherungskarten, die vor dem 31. Dezember 2020 ausgegeben wurden, sind auch weiterhin so lange gültig, wie auf der Karte angegeben. 
1 von 6
Bei Fahrten mit dem eigenen Auto ins Ausland ist ein Nachweis erforderlich, dass Ihr Pkw versichert ist. Lange Zeit waren Autofahrer:innen deshalb verpflichtet, für jedes Land einen separaten Versicherungsnachweis mitzuführen. 1965 vereinfachte die Einführung eines einheitlichen internationalen Versicherungsnachweises das Prozedere. Seitdem müssen Autofahrer:innen in allen Staaten innerhalb dieses Abkommens nur noch ein Dokument mitführen: die Internationale Versicherungskarte (IVK, früher "Grüne Karte").
Frau mit Sonnenbrille blickt am Meer aus Autofenster
Die als "Grüne Karte" bekannte Versicherungsbescheinigung bestätigt, dass ein Fahrzeug eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung besitzt. Diese kommt für Schäden auf, die bei einem Autounfall im Ausland entstehen. Die IVK weist allerdings nur das Bestehen einer Haftpflichtversicherung nach. Haben Sie eine Teilkasko oder Vollkasko für Ihren Wagen abgeschlossen, ist dies nicht in der Versicherungskarte vermerkt.

Die Internationale Versicherungskarte (IVK) ist ein mehrsprachiges Papierdokument, das sämtliche relevante Daten und Kontakte zum Fahrzeug des Versicherungsnehmers oder der Versicherungsnehmerin zusammenfasst. Wurden diese bislang auf grünem Papier gedruckt ("Grüne Karte"), sind die ehemals grünen Karten in Deutschland seit dem 1. Januar 2021 schwarz-weiße Dokumente. Sie enthalten weiterhin folgende Angaben:

  • Kennzeichen
  • Fabrikat des Autos
  • Gültigkeitszeitraum der Versicherungskarte
  • Versicherungsgesellschaft
  • Versicherungsnummer
  • Name und Anschrift der versicherten Person
  • Länder, in denen die IVK gilt

Wie lange sie gültig ist, steht auf der Karte. In der Regel gilt die Versicherungsbescheinigung drei Jahre. Einige Versicherer stellen auch Versicherungsbescheinigungen aus, die bis zu fünf Jahre gültig sind. Wer eine Auslandsreise mit seinem Pkw plant, sollte rechtzeitig prüfen, wann die Internationale Versicherungskarte abläuft und, falls nötig, ein neues Dokument bei seiner Versicherungsgesellschaft anfordern.

Hinweis: Die bis zum 31. Dezember 2020 ausgegebenen grünen Karten bleiben weiterhin gültig – drei bzw. fünf Jahre ab Zeitpunkt der Ausgabe.

2 von 6
Illustration Gut zu wissen
Gut zu wissen
Illustration Gut zu wissen

Die "Internationale Versicherungskarte" (IVK), die aufgrund ihrer Papierfarbe auch gerne "Grüne Versicherungskarte" genannt wurde, erhalten Sie kostenlos bei Ihrer Kfz-Versicherung. Beantragen Sie das Dokument ganz einfach online. Wer Komfort oder Premium versichert ist, kann die Karte auch vor Ort bei seinem  Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin anfordern.

Internationale Versicherungskarte ausdrucken

Ebenso unkompliziert wie der Europäische Unfallbericht: Online-Kund:innen bekommen die IVK – ähnlich wie die eVB-Nummer – von ihrer Kfz-Versicherung in der Regel per Mail zugeschickt. Den Versicherungsschein drucken Sie selbst aus. Denn nur dann ist dieser gültig.

3 von 6

Fast 50 Länder innerhalb und außerhalb Europas erkennen die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr an. Als Versicherungsnachweis gilt die IVK innerhalb von EU-Staaten wie Deutschland, Österreich, Italien oder Tschechien sowie in Nicht-EU-Ländern wie Israel oder Türkei (europäischer und asiatischer Teil).

In welchen Staaten die Internationale Versicherungskarte (früher "Grüne Karte") Ihrer Kfz-Versicherung gültig ist, entnehmen Sie direkt dem Dokument: Dort sind sämtliche Staaten Ihres Geltungsbereichs als Kürzel aufgelistet bzw. durchgestrichen, wenn die IVK Ihres Versicherers dort nicht gilt.

In den 28 Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), sowie in Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Norwegen, Serbien und der Schweiz ist das Mitführen der Internationalen Versicherungskarte nicht vorgeschrieben. Seit 1974 legt in diesen Ländern das Kennzeichenabkommen fest, dass ein gültiges Autokennzeichen bei der Einreise ausreichend ist.

In europäischen Staaten, die das Kennzeichenabkommen nicht unterzeichnet haben, sowie in einigen Nicht-EU-Ländern müssen Sie die ehemals grüne Versicherungskarte verpflichtend dabeihaben, um den Haftpflichtschutz für Ihr Fahrzeug nachzuweisen.

Für die Einreise in folgende Länder reicht ein gültiges Autokennzeichen als Versicherungsnachweis nicht aus:

  • Albanien
  • Bosnien-Herzegowina
  • Mazedonien
  • Moldawien
  • Montenegro
  • Serbien
  • Tunesien
  • Türkei (asiatischer und europäischer Teil)
  • Ukraine
  • Zypern
Können Sie das Dokument an der Landesgrenze nicht vorzeigen, müssen Sie eine separate Kfz-Haftpflichtversicherung für das entsprechende Land, eine sogenannte Grenzversicherung, abschließen. Sie übernimmt die Kosten, wenn Sie als Autofahrer:in in dem jeweiligen Reiseland mit Ihrem Fahrzeug fremde Gegenstände beschädigen oder Personen verletzen. Grenzversicherungen sind in der Regel teurer als inländische Kfz-Versicherungen und bieten weniger Leistungen sowie geringere Deckungssummen als deutsche Autoversicherer.
Obwohl in Italien das Kennzeichenabkommen gilt, verlangt die italienische Polizei bei Verkehrskontrollen oder Unfällen häufig die als "Grüne Karte" bekannte IVK. Sollten Sie das Dokument nicht vorzeigen können, drohen Ihnen zwar keine Strafen oder juristische Folgen, allerdings erleichtert die Internationale Versicherungskarte die Kommunikation bzw. Unfallabwicklung mit den Carabinieri und erspart Ihnen so Zeit und Nerven.
Nein, alle fünf Länder sind Teil des Kennzeichenabkommens. Deshalb müssen Sie als Autofahrer:in keine IVK (ehemals "Grüne Karte") mitführen, wenn Sie dort unterwegs sind. Dennoch ist es – wie in allen anderen EU- und Nicht-EU-Staaten – empfehlenswert, das Dokument bei sich zu haben.
4 von 6
Im Nicht-EU-Ausland ist die frühere "Grüne Versicherungskarte" oft kein gültiger Versicherungsnachweis. Das liegt daran, dass nicht alle außereuropäischen Staaten die Internationale Versicherungskarte anerkennen. Darüber hinaus garantieren deutsche Kfz-Versicherer in bestimmten Staaten keinen Versicherungsschutz, da Sie als Autofahrer:in dort großen oder nicht abschätzbaren Gefahren ausgesetzt sind. Auch in Russland und Belarus gilt die Karte inzwischen nicht mehr.
Ausschnitt einer Landkarte, die Kosovo, Mazedonien und deren Nachbarländer zeigt

Je nach Versicherungsgesellschaft ist die IVK als Versicherungsnachweis in folgenden Ländern üblicherweise nicht gültig:

  • Aserbaidschan
  • Iran
  • Israel
  • Marokko
  • Tunesien

Liegt Ihnen die Internationale Versicherungskarte Ihrer Kfz-Versicherung, vielen bekannt als "Grüne Karte", vor, können Sie einfach ablesen, in welchen Staaten das Dokument nicht gültig ist: Die Felder der betreffenden Länder sind dann durchgestrichen.

Planen Sie eine Reise in ein Land, das nicht auf Ihrer IVK vermerkt ist, sollten Sie vorab bei Ihrem Versicherer nachfragen, ob das Dokument als Versicherungsnachweis in dem jeweiligen Land notwendig ist.

Die IVK für Russland und Belarus (Weißrussland) sind nicht mehr gültig. Seit dem 6. Mai 2023 ist eine Grenzversicherung für die Einreise notwendig.
Da der Kosovo die Internationale Versicherungskarte nicht als Versicherungsnachweis akzeptiert, gilt der Haftpflichtschutz Ihrer deutschen Autoversicherung in dem Balkanstaat nicht. Bei der Einreise sind Sie als Autofahrer:in deshalb immer dazu verpflichtet, eine kosovarische Grenzversicherung abzuschließen.
5 von 6
Gut zu wissen
Illustration Gut zu wissen

In den meisten europäischen Ländern gilt das Kennzeichenabkommen. Das heißt, Ihre Autoversicherung übernimmt im Schadensfall auch dann die Kosten, wenn Sie die Internationale Versicherungskarte (früher "Grüne Karte") im Ausland nicht mitführen.

Reisen Sie in ein Land, das nicht Teil des Kennzeichenabkommens ist, müssen Sie die Internationale Versicherungskarte bei Grenzübertritt vorzeigen. Haben Sie das Dokument nicht dabei, sind Sie verpflichtet, eine separate Grenzversicherung für das jeweilige Reiseland abzuschließen. Diese übernimmt dann im Falle eines Schadens die Kosten.

Illustration Gut zu wissen
6 von 6
Die passende Versicherung
Optimal abge­sichert mit der Allianz Kfz-Ver­sicherung
  • Wo bekomme ich eine Internationale Versicherungskarte für Dienstfahrzeuge des Freistaates Bayern, wenn eine berufliche Fahrt ins Ausland geplant ist?

    Fahrzeughalter:innen bzw. Versicherungsnehmer:innen können die als "Grüne Karte" bekannte Versicherungsbescheinigung bei ihrer Kfz-Versicherung beantragen. Steht eine Auslandsreise mit einem Firmenfahrzeug bevor, sollten Sie im Vorfeld bei der zuständigen Abteilung Ihres Arbeitgebers nachfragen. Ihre Ansprechpartner:innen können das zuständige Versicherungsunternehmen kontaktieren oder Ihnen alle wichtigen Informationen und Versicherungsdetails nennen, damit Sie das Dokument vor der Dienstreise selbst beantragen können.
  • Liegt die Internationale Versicherungskarte ("Grüne Karte") einem Mietwagen im Ausland automatisch bei?

    Wer im Urlaub mit einem Mietfahrzeug unterwegs ist, sollte vor der Abfahrt mit der ausländischen Autovermietung klären, ob dem Leihwagen eine Internationale Versicherungskarte (früher: "Grüne Karte") beiliegt. Falls nicht, fragen Sie bei dem Autoverleih nach, ob es eine alternative Versicherungsbescheinigung gibt, die Sie mitführen können, um bei einem Unfall abgesichert zu sein.
  • Muss ich meine Kfz-Versicherung informieren, wenn ich ins Ausland reise?

    Nein, Ihren Kfz-Versicherer müssen Sie nur kontaktieren, wenn Sie im Ausland einen Unfall haben. Sollte es außerhalb Deutschlands tatsächlich einmal krachen, können Sie Ihrer Versicherung den Schaden online melden, je nach Versicherung alternativ auch telefonisch. Übrigens: Die Service-Hotlines der meisten Anbieter sind auch dann kostenlos, wenn Sie aus dem Ausland anrufen.
  • Wo melde ich einen Schaden zur Kfz-Schutzbriefversicherung?

    Der Schutzbrief ist ein Zusatzbaustein zur Kfz-Versicherung und keine eigenständige Versicherung. Wenn Sie einen Schaden oder Unfall melden, bei dem der Kfz-Schutzbrief greift, tun Sie das über den regulären Notfall- oder Schaden-Service Ihres Kfz-Versicherers.
Ihre Meinung ist uns wichtig
Geben Sie uns ein Feedback
Service und Kontakt
Haben Sie noch Fragen zur Kfz-Versicherung der Allianz?
Allianz Service: Schreiben Sie uns Ihr Anliegen
Schreiben Sie Ihr Anliegen in unser Kontaktformular - wir kümmern uns darum.
Finden Sie den
passenden Tarif
Berechnen Sie Ihren individuellen Tarif zur Kfz-Versicherung.
+
  • Leider ist der Live-Chat momentan nicht verfügbar. Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt erneut.