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Diese E-Scooter-Regeln gelten in Deutsch­land

Bußgelder und Vorschriften 2026

E-Scooter-Regeln: Eine Frau fährt auf einem E-Scooter in der Stadt

Seit April 2025 sind neue Regeln in Kraft getreten, die den Verkehr sicherer machen und das Abstellen klarer struktu­rieren. Unter die neuen Rege­lungen fällt unter anderem:

  • E-Scooter sind wie Fahrräder zu behandeln:  Das heißt, wo auch immer der Radverkehr freigegeben ist, ist auto­matisch auch der Verkehr für E-Scooter freigegeben. Auch die Grün-Pfeil-Regelung an Ampeln erlaubt E-Scootern, bei Rot rechts abzu­biegen.
  • Zusatzschilder für E-Scooter: E-Scooter dürfen auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren, die durch ein Zusatz­schild gekenn­zeichnet sind. Voraus­setzungen sind Fahren in Schritt­geschwindig­keit und erhöhte Vorsicht. 
  • Verschärfte Parkregeln für E-Scooter-Vermieter: Das Parken von E-Scootern auf Gehwegen und in Fuß­gänger­zonen ist für Sharing-E-Scooter verboten.
  • Höhere Bußgelder: Unerlaubtes Fahren auf Gehwegen kostet nun 25 Euro. Riskantes Fahren kostet 35 Euro. Die Mitnahme von weiteren Personen kostet statt 5 nun durchschnittlich 25 Euro.
  • Mehr Kontrolle für Städte und Kommunen: Diese dürfen Zonen definieren, in denen das Abstellen von Scootern untersagt ist – zum Beispiel in Parks, Fuß­gänger­zonen oder vor Bahnhöfen. Auch die Einführung von Sonder­nutzungs­gebühren für Sharing-Anbieter ist nun möglich. Damit will der Staat Städten und Kommunen Werkzeuge in die Hand geben, um überfüllte Gehwege und wilde Scooter-Ansamm­lungen zu unter­binden.

Jeder E-Scooter benötigt eine gültige Straßenzulassung, um auf deutschen Straßen fahren zu dürfen.

Voraussetzungen dafür sind:

  • Weißes Vorderlicht
  • Rotes Rücklicht
  • Zwei unab­hängige Bremsen
  • Klingel
  • Blinker (neu zugelas­sene E-Scooter ab 2027)

Die Übersicht aller zugelassenen Modelle finden Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt:

Vom Kraftfahrt-Bundesamt zugelassene E-Roller-Modelle

Mit einem E-Scooter fahren Sie auf Radwegen, Radfahr­streifen oder Fahrrad­straßen. Sie weichen nur auf die Fahrbahn aus, wenn kein Radweg vorhanden ist. Seit April 2025 dürfen Sie auch auf Gehwegen und in Fußgängerzonen in Schritt­geschwindig­keit fahren. Allerdings nur, wenn diese für den Radverkehr freige­geben sind.

Befahren von nicht ausgewiesenen Gehwegen ist nach wie vor strafbar. Das Verwarnungs­geld für den Regel­verstoß hat sich von 15 auf 25 Euro erhöht. Parken ist am Rand von Gehwegen erlaubt, sofern ausreichend Platz bleibt. Außerdem darf der parkende E-Scooter weder Verkehrs­teilneh­mer:innen noch Ein- oder Ausgänge blockieren. Viele Städte richten für E-Scooter ausge­wiesene Parkflächen ein. Diese haben künftig Vorrang.

Optimal abgesichert mit der Allianz E-Scooter-Versicherung

In vielen Großstädten ist die Mitnahme nicht überall erlaubt. Mehrere Verkehrs­verbünde schließen E-Scooter aus Sicherheits­gründen aus. Prüfen Sie die Regeln Ihres örtlichen Verkehrs­verbunds, da sich Vorgaben regional unter­scheiden.

  • Bremen: Verbot in Bussen und Bahnen des Verkehrsverbunds Bremen/Nieder­sachsen (VBN) sowie der Bremer Straßen­bahn AG (BSAG)
  • Frankfurt am Main: Verbot in allen U-Bahnen und Straßenbahnen
  • München: Verbot in U-Bahnen, Trambahnen und Bussen sowie U-Bahnhöfen
  • Hamburg: Verbot in der Hamburger Hochbahn (U-Bahn)
  • Schleswig-Holstein: Verbot in allen Bussen, die zur Nahverkehr Schleswig-Holstein GmbH (NSH) gehören (zum Beispiel Kiel, Lübeck und Flensburg)
  • Nordrhein-Westfalen: Verbot in Fahrzeugen folgender kommunaler Verkehrs­betriebe: KVB (Köln), Rheinbahn (Düsseldorf), DSW21 (Dortmund), Ruhrbahn (Essen) und DVG (Duisburg), Bogestra (Bochum) und Wuppertaler Stadtwerke (Wuppertal). In der Stadt Gelsen­kirchen besteht ein vollstän­diges Verbot von Leih-E-Scootern. 

Alle Personen ab 14 Jahren dürfen E-Scooter fahren. Ein Führer­schein ist nicht nötig. Eine Einweisung durch Eltern oder Erziehungs­berech­tigte erhöht die Sicherheit deutlich.

Nein, Helmpflicht existiert nicht. Fahren mit Helm reduziert das Verletzungs­risiko bei einem Unfall allerdings deutlich und bietet sinn­vollen Schutz im dichten Stadt­verkehr.

Für E-Scooter gelten dieselben Alkoholgrenzen wie für Autofahrer:innen. Ab einem Blut­alkohol­wert von 0,5 Promille sollten Sie den E-Scooter stehen lassen. Wer dennoch mit 0,5 bis 1,09 Promille E-Scooter fährt und keine alkohol­bedingte Auf­fällig­keit zeigt, begeht eine Ordnungs­widrigkeit und erhält einen Bußgeld­bescheid. Die Strafe liegt in der Regel bei 500 Euro Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.

Mehr Details und Promillegrenzen erfahren Sie in unserem Ratgeber zu Unfällen unter Alkohol­einfluss:

Unfall mit Alko­hol: Zahlt Kfz-Versicherung?

Ein E-Scooter ist für eine Person ausgelegt. Der Transport weiterer Personen bleibt untersagt. Selbst, wenn es sich dabei um kleine Kinder handelt. Das Verwarnungs­geld für Fahren mit mehreren Personen hat sich von 5 Euro auf 25 Euro erhöht.

Bei Verstößen gelten feste Sätze. Zusammengefasst die wichtigsten Beispiele:

  • Fahren auf Gehwegen: 15-30 Euro, Regelfall 25 Euro
  • Fahren zu zweit: 25 Euro
  • Bei Rot über Ampel gefahren: 88,50 Euro
  • Fahren ohne Betriebserlaubnis: 70 Euro
  • Fahren ohne Versicherungskennzeichen: 40 Euro
  • Alkoholverstoß (0,5–1,09 Promille): ab 500 Euro, 2 Punkte, Fahrverbot
  • Nutzung von elektronischen Geräten (z.B. Handy) während der Fahrt: 100 Euro, 1 Punkt

Ja, E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr benötigen eine E-Scooter-Versicherung. Gesetzlich verpflichtend ist mindestens Kfz-Haft­pflicht­versicherung. Für mehr Schutz schließen Besitzer:innen von E-Scootern Teilkasko ab. Die Kasko­versicherung zahlt unter anderem bei Diebstahl und Unwetter­schäden.

  • Hier Termin bei Allianz Ansprech­partner:in ver­ein­baren und E-Scooter-Ver­si­che­rung abschließen.

  • Nur wenige Schritte: Ermitteln Sie einfach online Ihren individuellen E-Scooter-Versicherungs-Tarif.

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