Bußgelder und Vorschriften 2026
Diese E-Scooter-Regeln gelten in Deutschland
Inhalt
- Was hat sich bei E-Scootern seit April 2025 geändert?
- Welche Voraussetzungen braucht ein E-Scooter für die Straßenzulassung?
- Wo dürfen Sie E-Scooter fahren und parken?
- Wo ist die Mitnahme von E-Scootern im ÖPNV verboten?
- Ab wann dürfen Sie einen E-Scooter fahren?
- Gilt für E-Scooter eine Helmpflicht?
- Welche Promillegrenze gilt für E-Scooter?
- Wie viele Personen dürfen auf einem E-Scooter fahren?
- Brauchen Sie für einen E-Scooter eine Versicherung?
- Welche Bußgelder drohen bei Regelverstößen mit E-Scootern?
Was hat sich bei E-Scootern seit April 2025 geändert?
Seit April 2025 sind neue Regeln in Kraft getreten, die den Verkehr sicherer machen und das Abstellen klarer strukturieren. Unter die neuen Regelungen fällt unter anderem:
- E-Scooter sind wie Fahrräder zu behandeln: Das heißt, wo auch immer der Radverkehr freigegeben ist, ist automatisch auch der Verkehr für E-Scooter freigegeben. Auch die Grün-Pfeil-Regelung an Ampeln erlaubt E-Scootern, bei Rot rechts abzubiegen.
- Zusatzschilder für E-Scooter: E-Scooter dürfen auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren, die durch ein Zusatzschild gekennzeichnet sind. Voraussetzungen sind Fahren in Schrittgeschwindigkeit und erhöhte Vorsicht.
- Verschärfte Parkregeln für E-Scooter-Vermieter: Das Parken von E-Scootern auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist für Sharing-E-Scooter verboten.
- Höhere Bußgelder: Unerlaubtes Fahren auf Gehwegen kostet nun 25 Euro. Riskantes Fahren kostet 35 Euro. Die Mitnahme von weiteren Personen kostet statt 5 nun durchschnittlich 25 Euro.
- Mehr Kontrolle für Städte und Kommunen: Diese dürfen Zonen definieren, in denen das Abstellen von Scootern untersagt ist – zum Beispiel in Parks, Fußgängerzonen oder vor Bahnhöfen. Auch die Einführung von Sondernutzungsgebühren für Sharing-Anbieter ist nun möglich. Damit will der Staat Städten und Kommunen Werkzeuge in die Hand geben, um überfüllte Gehwege und wilde Scooter-Ansammlungen zu unterbinden.
Welche Voraussetzungen braucht ein E-Scooter für die Straßenzulassung?
Jeder E-Scooter benötigt eine gültige Straßenzulassung, um auf deutschen Straßen fahren zu dürfen.
Voraussetzungen dafür sind:
- Weißes Vorderlicht
- Rotes Rücklicht
- Zwei unabhängige Bremsen
- Klingel
- Blinker (neu zugelassene E-Scooter ab 2027)
Die Übersicht aller zugelassenen Modelle finden Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt:
Wo dürfen Sie E-Scooter fahren und parken?
Mit einem E-Scooter fahren Sie auf Radwegen, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen. Sie weichen nur auf die Fahrbahn aus, wenn kein Radweg vorhanden ist. Seit April 2025 dürfen Sie auch auf Gehwegen und in Fußgängerzonen in Schrittgeschwindigkeit fahren. Allerdings nur, wenn diese für den Radverkehr freigegeben sind.
Befahren von nicht ausgewiesenen Gehwegen ist nach wie vor strafbar. Das Verwarnungsgeld für den Regelverstoß hat sich von 15 auf 25 Euro erhöht. Parken ist am Rand von Gehwegen erlaubt, sofern ausreichend Platz bleibt. Außerdem darf der parkende E-Scooter weder Verkehrsteilnehmer:innen noch Ein- oder Ausgänge blockieren. Viele Städte richten für E-Scooter ausgewiesene Parkflächen ein. Diese haben künftig Vorrang.
Wo ist die Mitnahme von E-Scootern im ÖPNV verboten?
In vielen Großstädten ist die Mitnahme nicht überall erlaubt. Mehrere Verkehrsverbünde schließen E-Scooter aus Sicherheitsgründen aus. Prüfen Sie die Regeln Ihres örtlichen Verkehrsverbunds, da sich Vorgaben regional unterscheiden.
Verbote gelten aktuell in diesen Städten und Bundesländern
- Bremen: Verbot in Bussen und Bahnen des Verkehrsverbunds Bremen/Niedersachsen (VBN) sowie der Bremer Straßenbahn AG (BSAG)
- Frankfurt am Main: Verbot in allen U-Bahnen und Straßenbahnen
- München: Verbot in U-Bahnen, Trambahnen und Bussen sowie U-Bahnhöfen
- Hamburg: Verbot in der Hamburger Hochbahn (U-Bahn)
- Schleswig-Holstein: Verbot in allen Bussen, die zur Nahverkehr Schleswig-Holstein GmbH (NSH) gehören (zum Beispiel Kiel, Lübeck und Flensburg)
- Nordrhein-Westfalen: Verbot in Fahrzeugen folgender kommunaler Verkehrsbetriebe: KVB (Köln), Rheinbahn (Düsseldorf), DSW21 (Dortmund), Ruhrbahn (Essen) und DVG (Duisburg), Bogestra (Bochum) und Wuppertaler Stadtwerke (Wuppertal). In der Stadt Gelsenkirchen besteht ein vollständiges Verbot von Leih-E-Scootern.
Ab wann dürfen Sie einen E-Scooter fahren?
Alle Personen ab 14 Jahren dürfen E-Scooter fahren. Ein Führerschein ist nicht nötig. Eine Einweisung durch Eltern oder Erziehungsberechtigte erhöht die Sicherheit deutlich.
Gilt für E-Scooter eine Helmpflicht?
Nein, Helmpflicht existiert nicht. Fahren mit Helm reduziert das Verletzungsrisiko bei einem Unfall allerdings deutlich und bietet sinnvollen Schutz im dichten Stadtverkehr.
Welche Promillegrenze gilt für E-Scooter?
Für E-Scooter gelten dieselben Alkoholgrenzen wie für Autofahrer:innen. Ab einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille sollten Sie den E-Scooter stehen lassen. Wer dennoch mit 0,5 bis 1,09 Promille E-Scooter fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid. Die Strafe liegt in der Regel bei 500 Euro Bußgeld, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.
Mehr Details und Promillegrenzen erfahren Sie in unserem Ratgeber zu Unfällen unter Alkoholeinfluss:
Wie viele Personen dürfen auf einem E-Scooter fahren?
Ein E-Scooter ist für eine Person ausgelegt. Der Transport weiterer Personen bleibt untersagt. Selbst, wenn es sich dabei um kleine Kinder handelt. Das Verwarnungsgeld für Fahren mit mehreren Personen hat sich von 5 Euro auf 25 Euro erhöht.
Welche Bußgelder drohen bei Regelverstößen mit E-Scootern?
Bei Verstößen gelten feste Sätze. Zusammengefasst die wichtigsten Beispiele:
- Fahren auf Gehwegen: 15-30 Euro, Regelfall 25 Euro
- Fahren zu zweit: 25 Euro
- Bei Rot über Ampel gefahren: 88,50 Euro
- Fahren ohne Betriebserlaubnis: 70 Euro
- Fahren ohne Versicherungskennzeichen: 40 Euro
- Alkoholverstoß (0,5–1,09 Promille): ab 500 Euro, 2 Punkte, Fahrverbot
- Nutzung von elektronischen Geräten (z.B. Handy) während der Fahrt: 100 Euro, 1 Punkt
Brauchen Sie für einen E-Scooter eine Versicherung?
Ja, E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr benötigen eine E-Scooter-Versicherung. Gesetzlich verpflichtend ist mindestens Kfz-Haftpflichtversicherung. Für mehr Schutz schließen Besitzer:innen von E-Scootern Teilkasko ab. Die Kaskoversicherung zahlt unter anderem bei Diebstahl und Unwetterschäden.
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