- Anhänger sind in Deutschland steuerpflichtig. Unter bestimmten Voraussetzungen können Fahrzeughalter:innen eine Befreiung von der Steuerpflicht für Anhänger beantragen.
- Für einige Anhängertypen gibt es eine Steuerbefreiung. Dazu gehören Anhänger für Sport- und Hobbyzwecke (z. B. Pferdeanhänger, Bootstrailer) oder zulassungsfreie Anhänger für Forst- und Landwirtschaft. Steuerbefreite Hänger erhalten ein grünes Kennzeichen.
- Die Kosten der Kfz-Steuer für Anhänger berechnen sich nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Als Fahrzeughalter:in zahlen Sie je angefangenen 200 Kilogramm jährlich 7,46 Euro Kfz-Steuer für Anhänger.
Kfz-Steuer Anhänger
Kfz-Steuer für Anhänger: Kurz erklärt
Kfz-Steuerpflicht für Anhänger
Zahle ich für Anhänger Kfz-Steuer?
Wann entfällt die Kfz-Steuer für Anhänger?
Bei der Kfz-Steuer für Anhänger in Deutschland gibt es einige Ausnahmen. Von der Steuerpflicht befreit sind:
- Anhänger für Sport- und Hobbyzwecke (z. B. Bootstrailer, Pferdeanhänger)
- Arbeitsmaschinen in Anhängerform (z. B. Baumaschinen, Asphaltkocher)
- Zulassungsfreie Anhänger für Forst- und Landwirtschaft, die höchstens 25 km/h fahren
Fällt Ihr Hänger in eine der genannten Kategorien und geben Sie den entsprechenden Verwendungszweck bei der Zulassung an, erhält er ein grünes Kennzeichen. Bedeutet: Die Kfz-Steuer für den Anhänger entfällt (z. B. keine Kfz-Steuer für Anhänger bis 25 km/h für landwirtschaftliche Nutzung). Außerdem ist keine separate Anhänger-Versicherung nötig, der Hänger ist über das Zugfahrzeug mitversichert.
Steuerbefreiung für Anhänger beantragen
Fahrzeughalter:innen können auch für andere Anhängertypen (ausgenommen: Wohnwagen) eine Steuerbefreiung beantragen, zum Beispiel für:
- Anhänger für Forst- und Landwirtschaft, die schneller als 25 km/h fahren
- Anhänger für Milchtransport
Die Nichterhebung der Kfz-Steuer für Ihren Anhänger beantragen Sie direkt bei Zulassung. Zuständig ist die Kfz-Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Alternativ können Sie den Antrag auf Kfz-Steuer-Anhänger-Befreiung zu jedem späteren Zeitpunkt beim für Sie zuständigen Hauptzollamt stellen.
Voraussetzung für die Steuervergünstigung ist, dass Sie den Hänger mit einem Zugfahrzeug (ausgenommen: Krafträder, Pkw) bewegen, für das Sie eine um den Anhängerzuschlag erhöhte Kfz-Steuer zahlen. Für Zugfahrzeuge unter zehn Tonnen Gesamtgewicht beträgt der Anhängerzuschlag 373,24 Euro pro Jahr (= Höchststeuersatz für Anhänger). Somit übertragen sich die Kosten der Kfz-Steuer vom Anhänger auf das Zugfahrzeug. Daher lohnt es sich oft nicht, die Kfz-Steuer für Anhänger (z. B. mit 750 kg oder 2.000 kg Gesamtgewicht) zu umgehen.
Kfz-Steuer für Anhänger: Kosten berechnen
Kfz-Steuer für Anhänger berechnen: So geht's
Die Kfz-Steuer für Anhänger ermitteln Sie anhand des zulässigen Gesamtgewichts, das Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher: Fahrzeugschein) des Hängers finden. Die Kfz-Steuer für einen Anhänger mit 1.300 kg Gesamtgewicht berechnen Sie zum Beispiel so:
- 1.300 kg ÷ 200 kg = 6,5 (je angefangenen 200 kg: ⁓7)
- 7 × 7,46 € = 52,22 €
Die Anhänger-Steuer wird auf ganze Eurobeträge abgerundet. Die Kosten der Kfz-Steuer für einen Anhänger mit 1.300 kg liegen also bei 52 Euro im Jahr. Wer nicht selbst rechnen will, kann einen Kfz-Steuer-Anhänger-Rechner nutzen. Online bietet unter anderem das Bundesfinanzministerium einen Kfz-Steuer-Rechner an.
Kfz-Steuer Anhänger: Tabelle
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Zulässiges Anhänger-Gesamtgewicht
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Kfz-Steuer für Anhänger pro Jahr
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|---|---|
| 750 kg | 29 € |
| 1.200 kg | 44 € |
| 1.300 kg | 52 € |
| 1.500 kg | 59 € |
| 2.000 kg | 74 € |
| 2.600 kg | 96 € |
| 3.000 kg | 111 € |
| 3.500 kg | 134 € |
Häufige Fragen zur Kfz-Steuer für Anhänger
Ist eine nachträgliche Änderung der Kfz-Steuerpflicht bei Anhängern möglich?
Was passiert bei Missbrauch der Steuerbefreiung bei Anhängern?
Bei Zulassung mit grünem Kennzeichen entfällt nicht nur die Kfz-Steuer für den Anhänger. Auch die Nutzung ist eingeschränkt (z. B. bei Geschwindigkeit mit Anhänger). Wer seinen steuerbefreiten Hänger "zweckentfremdet", begeht Steuerhinterziehung.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand mit einem Bootstrailer oder Pferdeanhänger Einkaufsfahrten macht oder Umzugskisten transportiert. Fliegt die Person bei einer Verkehrskontrolle auf, kann eine Ordnungswidrigkeitsanzeige die Folge sein. Unter Umständen schaltet sich das zuständige Finanzamt für Fahndung und Strafsachen ein, um den Vorwurf der Steuerhinterziehung zu prüfen.
Mo bis Sa 8-20 Uhr
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