- Wer seinen Pkw-Anhänger vermieten möchte, für den ist bei ausschließlich privatem Gebrauch eine Anhängerversicherung ausreichend. Für eine gelegentliche private Vermietung benötigen Sie keine zusätzliche Versicherung.
- Wenn Sie Ihren Anhänger privat vermieten, und der Mieter oder die Mieterin hat einen Unfall, informiert er oder sie die Polizei. Die Kommunikation mit der Versicherung übernehmen dagegen Sie als Vermieter:in.
- Bei gewerblicher Vermietung können Privatpersonen zusätzlich zur Anhängerversicherung eine Selbstfahrervermietfahrzeug-Versicherung abschließen. Die Allianz bietet diesen Zusatzschutz nicht an.
Versicherungen für die Anhängervermietung
Anhänger vermieten & Versicherung: Kurz erklärt
Pkw-Anhänger vermieten: Welche Versicherung brauche ich?
Anhänger vermieten & Versicherung: Rechtliche Vorgaben
Egal, ob Sie Ihren Pkw-Anhänger vermieten oder ausschließlich selbst nutzen: Bis auf wenige Ausnahmen besteht in Deutschland Versicherungspflicht für Anhänger. Sprich: Wenn Sie Ihren Anhänger anmelden, benötigt die Kfz-Zulassungsstelle eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Die eVB weist nach, dass der Anhänger mindestens mit Kfz-Haftpflicht versichert ist.
Der gesetzlich vorgeschriebene Basisschutz stellt sicher, dass durch den Anhänger geschädigte Dritte Schadensersatz erhalten. Optional können Sie als Anhängerversicherung eine Teilkasko oder Vollkasko abschließen. Beide Kaskoversicherungen decken Schäden an Ihrem eigenen Anhänger ab.
Anhängervermietung: privat vs. gewerblich
Anhängervermietung: Welche Versicherungsarten gibt es?
Wenn Sie Ihren Anhänger anmelden und gelegentlich privat vermieten wollen, können Sie zwischen folgenden Versicherungsarten wählen:
- Anhänger-Haftpflicht: Leistet Schadensersatz, wenn Dritte durch den Mietanhänger zu Schaden kommen (z. B. bei Verkehrsunfall). Anders als Teil- und Vollkasko ist die Kfz-Haftpflichtversicherung für Anhänger gesetzlich vorgeschrieben.
- Anhänger-Teilkasko: Deckt Schäden durch äußere Einflüsse (z. B. Hagel, Diebstahl, Tierbiss) am vermieteten Anhänger ab.
- Anhänger-Vollkasko: Zahlt fast alle Schäden am vermieteten Anhänger – auch, wenn sie durch Vandalismus oder einen selbst verschuldeten Unfall entstanden sind.
Wichtig: Der Abschluss von Zusatzbausteinen (z. B. Schutzbrief) ist in der Regel nur bei der Kfz-Versicherung des Zugfahrzeugs möglich. Die separate Anhängerversicherung (z. B. Bootstrailer-Versicherung, Pferdeanhänger-Versicherung) ist meist nicht mit optionalen Leistungen erweiterbar. Ausnahme: Für Wohnanhänger bieten einige Versicherer eine Inhaltsversicherung als Baustein zur Wohnwagen-Versicherung an.
Schaden mit Mietanhänger: Wer meldet den Unfall?
Die Person, die den Pkw-Anhänger vermietet, übernimmt im Schadensfall meist auch die Kommunikation mit der Versicherung. Mieter:innen sind bei der Schadensregulierung in der Regel nicht involviert.
Voraussetzung für eine reibungslose Schadenabwicklung durch die Versicherung ist eine detaillierte Dokumentation des Schadens. Grundsätzlich gelten für einen Unfall mit Mietanhänger daher für den Mieter oder die Mieterin dieselben Verhaltensregeln wie bei einem regulären Unfall mit Anhänger: Unfallstelle sichern, Polizei und Notdienst rufen und Erste Hilfe leisten.
Sie haben einen Schaden an Ihrem Auto, beispielsweise durch Hagel oder Wildunfall? Oder beschädigten ein anderes Fahrzeug? Ein Schadenfall ist nie angenehm. Wir helfen Ihnen gerne weiter – und tun alles, um die Abwicklung für Sie so simpel wie möglich zu machen.
Melden Sie Ihren Unfall ganz schnell und einfach über unser Allianz Online-Tool. Haben Sie die Produktlinien Komfort oder Premium abgeschlossen, erreichen Sie uns alternativ auch telefonisch unter der Allianz Schadenhotline 0800 11223344 (aus dem Ausland 00800 11223344).
Häufige Fragen zum Pkw-Anhänger-Vermieten
Darf ich meinen versicherten Anhänger vermieten?
Wer kommt für Schäden am Anhänger auf, wenn dieser vermietet ist?
Was muss ich beachten, wenn ich meinen Anhänger vermieten will?
Mo bis Sa 8-20 Uhr
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