Mit einer Bestattungsvorsorge treffen Sie zu Lebzeiten Maßnahmen, um für Ihren Todesfall vorzusorgen. Das Ziel ist, im Todesfall Ihre Angehörigen organisatorisch und finanziell zu entlasten und Ihre Vorstellungen für Ihre Bestattung festzulegen. Ihre Vorgaben sind für Hinterbliebene in der Regel bindend. Für Ihre Beerdigung vorsorgen können Sie zum Beispiel mit einem Bestattungsvorsorgevertrag, einer Sterbegeldversicherung oder einer Bestattungsverfügung. Eine rein organisatorische Vorsorgemöglichkeit ist die Bestattungsverfügung. Sie ist eine Willenserklärung, mit der Sie Ihre Wünsche für Ihre Bestattung (wie zum Beispiel Bestattungsart, welches Bestattungsunternehmen Ihre Beerdigung und welche:r Gärtner:in die Grabpflege übernehmen soll) formulieren können. Zur überwiegend finanziellen Bestattungsvorsorge gehören Bestattungsvorsorgevertrag und Sterbegeldversicherung. Im Todesfall decken beide Optionen die Kosten von Beisetzung und Trauerfeier (gegebenenfalls ohne Verpflegung) ab. So müssen Ihre Hinterbliebenen nicht dafür aufkommen.
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Was ist eine Bestattungsvorsorge?
Warum ist eine Bestattungsvorsorge sinnvoll?
Folgende Aspekte sprechen für den Abschluss einer Bestattungsvorsorge:
Organisation: Durch eine Bestattungsvorsorge können Sie Ihre Beisetzung vorab genau planen und organisieren. Sie treffen noch zu Lebzeiten alle Entscheidungen zu Ihrer Beisetzung und haben sogar auf Details wie Musik- oder Blumenauswahl Einfluss.
Absicherung: Die Bestattungsvorsorge hilft, Ihre Wünsche für die eigene Bestattung abzusichern. Das gilt besonders dann, wenn Sie genaue Vorstellungen von Rahmen und Ablauf Ihrer Beerdigung haben. Ihre persönlichen Wünsche werden schriftlich festgehalten und sind bindend. Hinterbliebene können nicht ohne triftigen Grund von den Vorgaben der Bestattungsvorsorge abweichen. Muss der Betrag aus Sterbegeldversicherung für die Beerdigung verwendet werden?
Finanzierung Bestattungskosten: Seit 2004 gibt es kein gesetzliches Sterbegeld mehr, eine Bestattungsvorsorge in Form eines Bestattungsvorsorgevertrages oder einer Sterbegeldversicherung schafft auch finanzielle Sicherheit. Die vermutlich notwendigen Bestattungskosten für die eigenen Bestattungswünsche werden schon zu Lebzeiten in Form eines Beitrags zur Sterbegeldversicherung oder Einmalzahlung auf ein Treuhandkonto beim Bestattungsunternehmen bezahlt. Die finanzielle Bestattungsvorsorge stellt somit sicher, dass im Todesfall ausreichend Geld für die gewünschte Beisetzung zur Verfügung steht.
Entlastung: Wenn eine nahestehende Person stirbt, ist die emotionale Belastung für alle Hinterbliebenen groß. Hinzu kommen Kosten, die durch den Todesfall entstehen. Eine Bestattungsvorsorge trägt dazu bei, Ihre Angehörigen finanziell und organisatorisch zu entlasten.
Welche Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge gibt es?
Um für die eigene Bestattung vorzusorgen, möglichst viele Details festzulegen und die Kosten abzudecken, gibt es verschiedene Optionen. Eine rein organisatorische Vorsorgemöglichkeit ist die Bestattungsverfügung. Sie ist eine Willenserklärung, mit der Sie Ihre Wünsche für Ihre Bestattung formulieren können. Zur überwiegend finanziellen Bestattungsvorsorge gehören Bestattungsvorsorgevertrag und Sterbegeldversicherung. Im Todesfall decken beide Optionen die Kosten von Beisetzung und Trauerfeier (gegebenenfalls ohne Verpflegung) ab.
Bestattungsvorsorgevertrag
Einen Bestattungsvorsorgevertrag schließen Sie zu Lebzeiten mit einem Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl ab. Sie besprechen alle Details Ihrer Beisetzung mit dem Bestatter oder der Bestatterin und halten sie vertraglich fest. Mit dem Bestattungsvorsorgevertrag stellen Sie sicher, dass Ihr Begräbnis genau nach Ihren Wünschen organisiert und durchgeführt wird. Denn der Vorsorgevertrag hat eine sogenannte "transmortale" Vertragswirkung. Er ist über Ihren Tod hinaus wirksam und bindend. Das heißt: Ihre Hinterbliebenen haben in der Regel keinen Einfluss auf von Ihnen festgelegte Details. Welche Einzelheiten Sie im Vorsorgevertrag festhalten, ist Ihnen überlassen. Die meisten Verträge beinhalten folgende Angaben:
- Bestattungsart (zum Beispiel Erdbestattung, Feuerbestattung, Seebestattung oder Waldbestattung)
- Ort der Beisetzung (Friedhof, Bestattungswald oder Seegebiet)
- Grabart (zum Beispiel Wahlgrab, Reihengrab oder anonymes Grab)
- Art und Ausstattung von Sarg oder Urne
- Art und Ablauf der Beerdigung
- Art und Umfang des Grabschmucks
- Art der Grabanlage (Bepflanzung, Grabstein)
- Wünsche zum Ablauf der Trauerfeier (Abschied am Sarg / Urne, Musik, Trauerredner:in)
Der Bestattungsvorsorgevertrag kann eine Kostenaufstellung der gewünschten Leistungen durch das Bestattungsunternehmen enthalten sowie Angaben ob und wie man diese finanziell absichern möchte, zum Beispiel mit einem Treuhandkonto oder einer bereits abgeschlossenen Sterbegeldversicherung mit ausreichender Versicherungssumme. Auf diese Weise sind die Bestattungskosten bereits beglichen und Ihren Angehörigen entstehen nach Ihrem Tod weder organisatorische noch finanzielle Aufwände.
Vorsorgevertrag mit Treuhandkonto absichern
Wenn Sie einen Bestattungsvorsorgevertrag abschließen, zahlen Sie die vom Bestatter oder der Bestatterin veranschlagte Summe üblicherweise als Einmalzahlung auf ein Treuhandkonto ein. Dieses Treuhandkonto wird durch den oder die sogenannten Treuhänder:in in Ihrem Namen verwaltet. Für die Einzahlung gilt eine Zweckbindung: Im Todesfall wird die Summe auf dem Treuhandkonto an das Bestattungsunternehmen ausgezahlt, das es für die Durchführung der Bestattung laut Bestattungsvorsorgevertrag verwenden muss. Zudem ist Ihr Geld auf einem Treuhandkonto bei einer potenziellen Insolvenz des Bestattungsunternehmens geschützt.
Vorsorgevertrag mit Sterbegeldversicherung absichern
Eine weitere Möglichkeit für die Finanzierung ist, eine Sterbegeldversicherung mindestens in Höhe der berechneten Bestattungskosten abzuschließen und diese im Bestattungsvorsorgevertrag anzugeben. Der Bestatter oder die Bestatterin muss als Bezugsberechtigte:r eingetragen sein. Bedenken Sie Preissteigerungen und schließen Sie eine Sterbegeldversicherung mit ausreichender Versicherungssumme ab. Wenn die zur Verfügung stehenden Gelder nicht zur Deckung des Bestattungsauftrags ausreichen und auch bei Dritten keine Zahlungsbereitschaft besteht, ist je nach Vorsorgevertrag zum Beispiel geregelt, dass dann eine würdige Bestattung mit verringertem Leistungsumfang vorgenommen wird.
Bestattungsverfügung
Eine Bestattungsverfügung ist rechtlich gesehen eine Willenserklärung, die Sie zum Beispiel mit Hilfe einer Vorlage selbst erstellen können und mit der Sie verbindlich festlegen, wie Sie bestattet werden möchten. Das können Angaben zur Grabstätte, aber auch Musikwünsche oder eine Gästeliste für die Trauerfeier sein. Erstellen Sie die Bestattungsverfügung nicht als Teil Ihres Testaments. Dieses wird in der Regel erst nach der Beerdigung von einem Nachlassgericht eröffnet. Um die Umsetzung Ihrer Bestattungsverfügung nach Ihrem Tod sicherzustellen, sollten Sie Ihre Angehörigen darüber in Kenntnis setzen und die Verfügung an einem leicht zugänglichen Ort aufbewahren.
Im Unterschied zum Bestattungsvorsorgevertrag enthält die Bestattungsverfügung keine finanzielle Absicherung der Beerdigungskosten. Dafür benötigen Sie beispielsweise eine Sterbegeldversicherung, auf die Sie in der Verfügung hinweisen können.
Zentrale Elemente der Bestattungsverfügung sind:
- Ort und Datum der Erstellung
- Unterschrift des Verfassers oder der Verfasserin
- Name, Anschrift und Geburtsdatum der Verfasserin oder des Verfassers
- Angaben zum gewünschten Ort der Beisetzung
- Angaben zur gewünschten Art der Beisetzung
- eindeutige Überschrift, zum Beispiel "Bestattungsverfügung"
Sterbegeldversicherung
Sterbegeldversicherungen (auch Bestattungs- oder Begräbniskostenversicherungen genannt) sollen Bestattungskosten und gegebenenfalls auch andere Aufwendungen nach dem Tod der versicherten Person abdecken. Sie zahlt im Todesfall ein vertraglich festgelegtes Sterbegeld an die bezugsberechtigte Person, um so die Angehörigen finanziell zu entlasten. Die Begünstigten einer Sterbegeldversicherung sind in der Regel die direkten Erben und Erbinnen, die für die Bestattung verantwortlich sind. Manche Versicherer (wie zum Beispiel die Allianz) bieten jedoch mehr: Zum Beispiel können neben der Finanzierung der Bestattungskosten auch eine Beratung rund um Testament und Beisetzung sowie die Organisation der Bestattung enthalten sein. In diesem Fall erhalten die Begünstigten nur eine Summe aus der Versicherung, wenn das Gesamtkapital die Beerdigungskosten übersteigt.
Der Beitrag für Ihre Sterbegeldversicherung hängt von verschiedenen Faktoren wie dem Eintrittsalter, der Versicherungssumme, dem konkret gewählten Versicherungsschutz und der Beitragszahlungsdauer ab. Je mehr "Sterbegeld" für Ihre Bestattung zur Verfügung stehen soll, desto höher sind die Versicherungsbeiträge.
Wie viel kostet eine Bestattungsvorsorge?
Die Höhe der Summe der Bestattungsvorsorge hängt von Ihren Bestattungswünschen ab. Im Durchschnitt kostet eine Bestattung mit Grabmal und Grabanlage zwischen 6.000 und 7.000 Euro (Quelle: Aeternitas, Stand März 2025), ohne die spätere Grabpflege. Die Bestattungskosten können aber je nach Bestattungsart und Umfang auch im fünfstelligen Bereich liegen.
Wenn Sie sich für die Bestattungsvorsorge für eine Sterbegeldversicherung entscheiden, schließen Sie den Vertrag mindestens in Höhe der berechneten Bestattungskosten ab. Der für diese Versicherungssumme zu zahlende Beitrag hängt unter anderem von Ihrem Eintrittsalter, der Beitragszahlungsdauer und dem gewählten Versicherungsschutz ab. Bei einem Bestattungsvorsorgevertrag zahlen Sie die veranschlagte Summe für Ihre Bestattung zum Beispiel per Einmalzahlung auf ein Treuhandkonto ein. Der reine Abschluss des Vorsorgevertrages ist in der Regel kostenlos. Wenn Sie eine Bestattungsverfügung eigenhändig schreiben und unterschreiben, kostet sie nichts.
Bestattungskosten im Überblick
Die Preisspanne für Bestattungskosten liegt laut Aeternitas zwischen 4.100 und 41.650 Euro (Stand März 2025) und setzen sich folgendermaßen zusammen:
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|
Dienstleister / Leistung
|
Kosten
|
|---|---|
| Arzt oder Ärztin / Standesamt | 150 - 300 € |
| Krematorium | 250 - 700 € |
| Bestattungsunternehmen | 1.000 - 7.000 € |
| Friedhofsverwaltung | 600 - 6.000 € |
| Steinmetzbetrieb | 1.400 - 12.000 € |
| Friedhofsgärtnerei | 300 - 12.500 € |
| Florist:in | 150 - 800 € |
| Gasthaus | 250 - 1.800 € |
| Pfarrer:in, Trauerredner:in | Spende - 550 € |
| Gesamtkosten | 4.100 - 41.650 € |
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