Muss Betrag aus der Sterbegeld­versicherung für die Beerdigung verwendet werden?

Sterbegeld­versicherung: Zweck­gebunden oder frei verwendbar?

  • Die Versicherungssumme aus einer Sterbegeldversicherung soll zur Begleichung von Bestattungskosten verwendet werden – diese Zweckbindung ist aber häufig nicht im Vertrag festgehalten. Das hat zur Folge, dass die bezugsberechtigte Person die Versicherungssumme in der Regel frei verwenden kann.
  • Um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass das Geld für die Bestattungskosten verwendet wird, ist die Wahl der bezugsberechtigten Person wichtig. Wer sicher gehen will, kann eine Sterbegeldversicherung wählen, die die Organisation der Bestattung direkt übernimmt oder ein Bestattungsunternehmen als bezugsberechtigte Person einsetzen.
  • Die bezugsberechtigte Person einer Sterbegeldversicherung können Versicherungsnehmer:innen bei Abschluss des Vertrags festlegen.
  • Der Allianz BestattungsSchutzbrief organisiert und bezahlt die Bestattung direkt aus dem vorhandenen Gesamtkapital, wenn Sie nichts anderes vereinbaren. Sie stellen damit sicher, dass die Versicherungssumme garantiert in die Begleichung der Bestattungskosten fließt.
Ist bei einer Sterbegeldversicherung nichts anderes geregelt, muss deren Versicherungssumme nicht für die Beerdigungskosten verwendet werden. Die bezugsberechtigte Person kann frei über die Verwendung der Auszahlung entscheiden.

Eine Sterbegeldversicherung schließen Versicherungsnehmer:innen ab, um im Todesfall Hinterbliebene bei den Bestattungskosten finanziell zu entlasten. Die im Versicherungsvertrag festgelegte Versicherungssumme erhält die bezugsberechtigte Person (z. B. Partner:in, Kind) nach dem Tod der versicherten Person ausgezahlt. Diese Auszahlung ist zur Begleichung der Beerdigungskosten gedacht. Aber: Bei Sterbegeldversicherungen ist diese Zweckbindung häufig vertraglich nicht festgelegt. In diesem Fall ist die Versicherungssumme frei verwendbar. 

Haben Sie als bezugsberechtigte Person zum Beispiel eine:n ehemalige:n Partner:in eingesetzt, der oder die für Ihre Beerdigung nicht kostentragungspflichtig ist und sich auch moralisch nicht dazu verpflichtet fühlt, kann diese:r sich entscheiden, das Geld anderweitig zu verwenden. Auch können sich Ihre Angehörigen dazu entscheiden, Ihre Bestattung möglichst kosteneffizient zu gestalten und einen Restbetrag für sich zu behalten.

Um solche Szenarien auszuschließen, können Versicherungsnehmer:innen einen Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen abschließen und dieses als bezugsberechtigte Person eintragen oder Ihre Bestattung über ein Testament regeln. Letzteres wird aber oft erst nach der Beerdigung geöffnet und ist daher für solche Zwecke eher ungeeignet. Zudem gibt es auch Sterbegeldversicherungen (wie z. B. den BestattungsSchutzbrief der Allianz), die Ihre Bestattung nach Ihren Wünschen organisieren und die Beerdigung direkt aus dem vorhandenen Kapital bezahlen. So ist sichergestellt, dass die Versicherungssumme aus Ihrer Sterbegeldversicherung für die Bestattungskosten verwendet wird.

Bestattungskosten tragen die Erben und Erbinnen. Geregelt ist das im §1968 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Sind mehrere Personen erbberechtigt, tragen sie die Bestattungskosten gemeinsam. Hat die verstorbene Person im Testament keine Erbinnen bzw. Erben aufgeführt, gilt die Kostentragungspflicht für die gesetzlichen Erben und Erbinnen. 
Die Auszahlung der Versicherungssumme einer Sterbegeldversicherung erfolgt meist an die im Vertrag festgelegte, bezugsberechtigte Person. Der oder die Versicherungsnehmer:in kann diese Person vor seinem oder ihrem Tod frei bestimmen. Es gibt aber auch Versicherer, wie z. B. die Allianz, die direkt die Bestattung organisieren und die Versicherungssumme dafür verwenden. Lediglich übrig gebliebenes Restkapital wird an die bezugsberechtigte Person ausgezahlt.

Das Bezugsrecht regelt, wer im Todesfall der versicherten Person die Versicherungssumme erhält. Der oder die Versicherungsnehmer:in legt dies im Vertrag fest. Er oder sie kann in der Regel zwischen einem widerruflichen (änderbaren) und einem unwiderruflichen (nur mit Zustimmung änderbaren) Bezugsrecht wählen.

Stirbt die versicherte Person, erhält der oder die Bezugsberechtigte die Versicherungssumme ausgezahlt. Enthält der Vertrag keine ausdrückliche Benennung, fällt die Auszahlung an die Erben bzw. Erbinnen.

Ja, Sie können die bezugsberechtigte Person Ihrer Sterbegeldversicherung in der Regel nachträglich ändern. Zum Beispiel, wenn nach einer Trennung die Versicherungsleistung im Todesfall nicht mehr an Ihre ehemalige Partnerin oder Ihren ehemaligen Partner, sondern an eine andere nahestehende Person oder neue:n Partner:in gehen soll. 

Bei einem Vertrag mit widerruflichem Bezugsrecht genügt für die Änderung allein die Unterschrift der Versicherungsnehmerin oder des Versicherungsnehmers. Ist das Bezugsrecht jedoch unwiderruflich, ist zusätzlich die Zustimmung der bisher begünstigten Person erforderlich. 

Der Allianz BestattungsSchutzbrief finanziert im Todesfall Bestattungskosten und gewählte Dienstleistungen direkt aus dem vorhandenen Gesamtkapital (Versicherungssumme +  ggf. Überschüsse) und organisiert alles rund um die Bestattung. Bleibt ein Restbetrag, erhält diesen die bezugsberechtigte Person, die Sie direkt bei Antragsstellung angeben und während der Laufzeit jederzeit ändern können.

Um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, dass die Versicherungssumme aus einer Sterbegeldversicherung tatsächlich zur Finanzierung der Bestattungskosten verwendet wird, ist die Wahl der bezugsberechtigten Person entscheidend. Eine Option ist zudem eine Sterbegeldversicherung, die die Organisation der Bestattung direkt übernimmt – wie zum Beispiel der Allianz BestattungsSchutzbrief.
Bereits bei der Wahl der bezugsberechtigten Person können Sie für die Umsetzung Ihrer Wünsche vorsorgen: Wählen Sie eine Person, die sich moralisch zur angedachten Verwendung der Versicherungssumme verpflichtet fühlt oder als Erbe oder Erbin gesetzlich dazu verpflichtet ist, die Kosten zu tragen. Haben Sie keine Angehörigen oder Erben bzw. Erbinnen oder wollen Sie das Geld niemandem aus Ihrem privaten Umkreis anvertrauen, können Sie die Versicherungssumme auch direkt an ein Bestattungsunternehmen auszahlen lassen.
Um das Sterbegeld direkt an ein Bestattungsunternehmen auszahlen zu lassen, schließen Sie einen Bestattungsvorsorgevertrag ab und lassen das von Ihnen gewünschte Bestattungsunternehmen als bezugsberechtigte Person in Ihrer Sterbegeldversicherung eintragen. Im Todesfall erhält der oder die Bestatter:in die Versicherungssumme direkt ausgezahlt und erbringt damit die vereinbarten Leistungen. So stellen Sie sicher, dass das Geld für die Bezahlung einer Bestattung nach Ihren Wünschen verwendet wird und gleichzeitig Ihre Angehörigen entlastet werden.

Der Allianz BestattungsSchutzbrief finanziert im Todesfall Bestattungskosten und gewählte Dienstleistungen direkt aus dem vorhandenen Gesamtkapital (Versicherungssumme +  ggf. Überschüsse) und organisiert alles rund um die Bestattung, sofern Sie nichts anderes festlegen. So ist sichergestellt, dass der Betrag aus der Sterbegeldversicherung für die Bestattung nach Ihren Wünschen verwendet wird. Bleibt ein Restbetrag, erhält diesen die bezugsberechtigte Person.

Den Allianz BestattungsSchutzbrief schließen Sie als Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen ab. Die Wartezeit beträgt zwölf bzw. sechs Monate (lebenslange oder abgekürzte Beitragszahlung bzw. Einmalbeitrag). Bei Unfalltod entfällt die Wartezeit und die Allianz leistet in Höhe des doppelten Gesamtkapitals. Verstirbt die versicherte Person innerhalb der Wartezeit, zahlt die Allianz die eingezahlten Beiträge aus.

Den Allianz BestattungsSchutzbrief können Sie ab 6,62 Euro im Monat z. B. direkt online beantragen.

Für das Berechnungsbeispiel wurden folgende Annahmen getroffen:

  • Eintrittsalter: 35 Jahre
  • Versicherungssumme: 3.000 Euro
  • lebenslange Beitragszahlungsdauer 

Stand: Januar 2025

  1. Sicherstellen der Verwendung: Die Versicherungssumme wird garantiert für die Bestattungskosten und der Erfüllung persönlicher Wünsche der Bestattungsvorsorge verwendet. Eine Nutzung des Geldes für andere Zwecke wird verhindert.
  2. Schutz vor Zugriff durch Dritte: Unter bestimmten Bedingungen bleibt die Versicherungssumme vor dem Zugriff von Gläubigern oder Sozialleistungsträgern geschützt, da sie als Teil des Schonvermögens gilt.
  3. Vermeidung von Konflikten unter Angehörigen: Eine klare Zweckbindung kann Streitigkeiten zwischen Hinterbliebenen über die Höhe der Ausgaben für die Bestattung verhindern und sorgt für Einigkeit.
Ist die Versicherungssumme aus der Sterbegeldversicherung höher als die Beerdigungskosten, bleibt ein Restbetrag. Bestattungsunternehmen sind verpflichtet, diesen an die Erbinnen und Erben auszuzahlen. Andernfalls behält in der Regel die bezugsberechtigte Person den Restbetrag.
Haben Sie ein Bestattungsunternehmen im Rahmen eines Bestattungsvorsorgevertrags als bezugsberechtigte Person für die Versicherungssumme aus der Sterbegeldversicherung eingesetzt, ist dieses dazu verpflichtet, einen etwaigen Restbetrag an die Erbinnen und Erben auszuzahlen. In manchen Vorsorgeverträgen können Sie für diesen Fall auch eine Person angeben oder bestimmen, dass der Restbetrag an eine wohltätige Organisation Ihrer Wahl geht.

Haben Sie keinen Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen, greift das Bezugsrecht Ihrer Sterbegeldversicherung. Bleibt ein Restbetrag, nachdem die Bestattungskosten beglichen sind, dürfen bezugsberechtigte Personen diesen in der Regel behalten. Ist keine bezugsberechtigte Person festgelegt, geht die gesamte Versicherungssumme an die Erben oder Erbinnen. Diese können den Restbetrag ebenfalls behalten und ihn z.B. für die Grabpflege verwenden.

Der Allianz BestattungsSchutzbrief finanziert im Todesfall Bestattungskosten und gewählte Dienstleistungen direkt aus dem vorhandenen Gesamtkapital (Versicherungssumme + ggf. Überschüsse) und organisiert alles rund um die Bestattung. Bleibt ein Restbetrag, erhält diesen die bezugsberechtigte Person, die Sie direkt bei Antragsstellung angeben und während der Laufzeit jederzeit ändern können.

Haben Sie noch Fragen zur Sterbegeldversicherung der Allianz?
Ihre Nachricht an uns
Wir kümmern uns um Ihr An­liegen.
Finden Sie den passenden Tarif
Mit wenigen Klicks zu Ihrem Preis.