Eine Sterbegeldversicherung schließen Versicherungsnehmer:innen ab, um im Todesfall Hinterbliebene bei den Bestattungskosten finanziell zu entlasten. Die im Versicherungsvertrag festgelegte Versicherungssumme erhält die bezugsberechtigte Person (z. B. Partner:in, Kind) nach dem Tod der versicherten Person ausgezahlt. Diese Auszahlung ist zur Begleichung der Beerdigungskosten gedacht. Aber: Bei Sterbegeldversicherungen ist diese Zweckbindung häufig vertraglich nicht festgelegt. In diesem Fall ist die Versicherungssumme frei verwendbar.
Haben Sie als bezugsberechtigte Person zum Beispiel eine:n ehemalige:n Partner:in eingesetzt, der oder die für Ihre Beerdigung nicht kostentragungspflichtig ist und sich auch moralisch nicht dazu verpflichtet fühlt, kann diese:r sich entscheiden, das Geld anderweitig zu verwenden. Auch können sich Ihre Angehörigen dazu entscheiden, Ihre Bestattung möglichst kosteneffizient zu gestalten und einen Restbetrag für sich zu behalten.
Um solche Szenarien auszuschließen, können Versicherungsnehmer:innen einen Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen abschließen und dieses als bezugsberechtigte Person eintragen oder Ihre Bestattung über ein Testament regeln. Letzteres wird aber oft erst nach der Beerdigung geöffnet und ist daher für solche Zwecke eher ungeeignet. Zudem gibt es auch Sterbegeldversicherungen (wie z. B. den BestattungsSchutzbrief der Allianz), die Ihre Bestattung nach Ihren Wünschen organisieren und die Beerdigung direkt aus dem vorhandenen Kapital bezahlen. So ist sichergestellt, dass die Versicherungssumme aus Ihrer Sterbegeldversicherung für die Bestattungskosten verwendet wird.