Sterbegeldversicherung Einmalzahlung - Ein Mann und eine Frau stehen im Haus vor einem Fenster und blicken gemeinsam nach draußen.
Möglichkeit der Bestattungs­vor­sorge mit Ein­mal­zahl­ung

Sterbegeld­versicherung mit Ein­mal­zahl­ung

  • Bei der Bestattungsvorsorge mit Einmal­zahlung gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder Sie schließen einen Bestattungs­vorsorge­vertrag mit einem Bestattungs­unter­nehmen Ihrer Wahl (meist Vor­sorge­vertrag mit Treu­hand­konto) ab. Oder Sie ent­scheiden sich für eine Sterbe­geld­ver­si­che­rung mit Einmal­zahlung.
  • Sterbegeldversicherung mit Einmal­zahlung bedeutet: Es gibt keine monat­lichen Beiträge. Statt­dessen zahlen Sie ein­malig eine größere Summe in den Ver­siche­rungs­vertrag beim Versicherer oder einer Sterbe­kasse ein. Der Einmal­beitrag ist in der Regel niedriger als die Ver­si­che­rungs­summe, die der Versicherer oder die Sterbe­kasse im Todesfall an die Hinter­bliebenen auszahlt.
  • Achten Sie beim Abschluss einer Sterbe­versicherung mit Einmal­zahlung beim Vergleich der Tarife auf die Einlagensicherheit Ihres Einmalbeitrags und die Höhe der garantierten Todesfallleistung.
  • Die Allianz bietet mit dem BestattungsSchutzbrief eine Sterbe­geld­versicherung auch gegen Einmal­zahlung mit einer Wartezeit von 6 Monaten an.
  • Wichtig: Der Begriff Sterbegeldversicherung mit Einmalzahlung bezieht sich in diesem Ratgeber nicht auf die Leistung (also auf eine einmalige Kapitalzahlung der Versicherung) sondern auf die Art Ihrer Beitragszahlung.
Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge
In Deutschland kostet eine Bestattung mit Grabmal und Grabanlage im Schnitt 6.000 bis 7.000 Euro. Wer vor­sorgt, ent­lastet insbesondere Angehörige als Erben oder Erbinnen, die im Todes­­fall für die Orga­­nisation und Finanzierung der Bei­­setzung ver­ant­wortlich sind. Bei einer Bestattungs­­vorsorge mit Einmal­­zahlung zahlen Sie die Summe, mit der Ihre Bestattung finanziert werden soll, auf einmal.

Quelle: Aeternitas, Stand 01/2024

Wer sich für die Bestattungs­vorsorge durch Zahlung eines Einmal­beitrags entscheidet, hat mehrere Möglich­keiten:

  • Bestattungsvorsorgevertrag: Dieser wird mit einem Bestattungs­unter­nehmen ab­ge­schlossen, um alles rund um die eigene Bestattung zu regeln. Wer einen Bestattungs­vorsorge­vertrag abschließt, hinter­legt die Summe für die Bestattungs­kosten in der Regel per Einmal­beitrag. Vorsicht: Die Summe sollte in ein Treu­hand­konto fließen, damit das Geld zum Bei­spiel bei Insolvenz des Bestattungs­unter­nehmens sicher ist.
  • Sterbegeldversicherung gegen Einmalzahlung: Manche Versicherer und Sterbe­kassen bieten eine Sterbe­geld­ver­si­che­rung mit Einmal­zahlung an, bei der Sie einmalig eine größere Summe einzahlen anstatt monatliche (oder viertel-, halb-, jährliche) Beitragszahlungen zu leisten. Üblicher ist die Zahlung monat­licher Beiträge. Die ver­ein­barte Ver­si­che­rungs­summe zahlt der Ver­sicherer bzw. die Sterbe­kasse im Todes­fall an eine oder mehrere Bezugs­berechtigte (z. B. Ehe­partner:in, Familien­mitglieder) aus. Dazu kommen ggf. noch Leistungen aus der Überschussbeteiligung.
Allianz BestattungsSchutzbrief mit Einmalzahlung
Die Allianz bietet den BestattungsSchutzbrief sowohl mit der Möglichkeit einer laufenden (monat-, viertel-, halb-, jährlichen) Beitragszahlung als auch als Sterbegeldversicherung mit Einmalzahlung an.
Mit dem Allianz BestattungsSchutzbrief sind nicht nur Bestattungs­kosten finanziert, sondern auch Serviceleistungen abgedeckt und alles rund um die Bestattung organisiert. Den Allianz BestattungsSchutzbrief gegen Einmalbeitrag können Sie ohne Gesundheitsfragen und einer Wartezeit von 6 Monaten ab 3.000 Euro direkt online beantragen. Bei Tod innerhalb der Wartezeit zahlen wir den eingezahlten Einmalbeitrag aus.
Variante der Sterbegeldversicherung
Bei einer Sterbegeldversicherung mit Einmalzahlung bezahlen Sie keine monatlichen Beiträge. Stattdessen zahlen Sie dem Versicherer bzw. einer Sterbekasse (die auch ein Lebensversicherer sein kann) einen Einmalbeitrag, der für Sie hinterlegt wird. Im Todesfall steht der bezugsberechtigten Person eine garantierte Todesfallleistung (entspricht der Versicherungssumme), die sich gegebenenfalls um Überschüsse erhöht, zur Verfügung, um die Bestattungskosten zu bezahlen. 

Eine Sterbeversicherung mit Einmal­zahlung bieten aktuell nur wenige Versicherungs­unter­nehmen oder Sterbe­kassen an, üblicher sind monat­liche Beiträge. Nach Berücksichtigung von Kosten erhöht sich das durch den Einmalbeitrag vorhandene Kapital durch die garantierte Verzinsung und ggf. durch die Überschussbeteiligung. Dadurch kann der Beitrag, den Sie ein­malig einzahlen, niedriger sein als die Versicherungs­summe, die Be­günstigte nach Ihrem Tod erhalten. 

Die Leistungen der Sterbegeldversicherung mit Einmalzahlung setzen sich aus dem Garantiezins auf die garantierte Todesfallleistung und der Überschussbeteiligung zusammen. 

  • Das Bundesfinanzministerium legt den Höchstrechnungszins fest. Dieser liegt seit 1. Januar 2025 bei 1,00 Prozent.
  • Die Todesfallleistung und der Rückkaufswert erhöhen sich in der Regel im Laufe der Versicherungsdauer durch die jährlich neu festgelegte Überschussbeteiligung.

Für Sterbekassen gilt der gesetzliche Höchstrechnungszins nicht, sodass sie teilweise die garantierte Todesfallleistung mit einer höheren Verzinsung kalkulieren und damit häufig attraktivere Tarife anbieten, bei denen der Einmalbeitrag niedriger ist als die garantierte Leistung. Wichtig: Sterbe­kassen sind in der Regel keine Mit­glieder im gesetzlichen Sicherungs­fonds der Protektor Lebens­versicherungs-AG (= Sicherungs­einrichtung der deutschen Lebens­versicherer). Somit sind bei Zahlungs­unfähigkeit die Einlagen nicht durch den Sicherungs­fonds geschützt. Lebens­versicherer sind dagegen gesetzlich verpflichtet, Mitglied bei Protektor zu sein, damit im Fall einer Zahlungs­unfähigkeit die Leistungen für Versicherte erhalten bleiben. Manche Sterbekassen sind jedoch auch Lebensversicherer, wenn sie unter der Rechtsform Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit firmieren. In diesem Fall sind sie Mitglied im vorher genannten Sicherungsfonds.

Einen Bestattungsvorsorgevertrag schließen Sie zu Lebzeiten mit einem Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl ab. Sie besprechen alle Details Ihrer Bestattung mit dem Bestatter oder der Bestatterin und halten sie vertraglich fest. Die Bestattungskosten zahlen Sie im Rahmen des Vorsorgevertrags im Voraus an das Bestattungsunternehmen - in der Regel in ein Treuhandkonto mit geringer oder keiner Verzinsung ein. Die Einzahlung auf ein Treuhandkonto ist wichtig, denn so ist das Geld auch bei Insolvenz des Bestattungsunternehmens geschützt. Außerdem gilt für das Treuhandkonto eine Zweckbindung.

Eine Sterbegeldversicherung mit Einmalzahlung kann sich im Vergleich dazu durch die laufende Verzinsung und weitere Komponenten der Überschussbeteiligung finanziell mehr lohnen. Im Todesfall erhalten die bezugsberechtigten Personen (z. B. Angehörige oder Erben und Erbinnen) die Versicherungssumme, müssen meist aber die Bestattung organisieren oder selbst ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Liegt keine Bestattungsverfügung vor, entscheiden die Hinterbliebenen selbst über Bestattungsart, Trauerfeier und weitere Aspekte. Manche Versicherer (wie z.B. die Allianz) bieten jedoch mehr: Zum Beispiel können neben der Finanzierung der Bestattungskosten auch eine Beratung rund um Testament und Beisetzung sowie die Organisation der Bestattung enthalten sein.

Wichtige Kriterien
Je nach Versicherungs­unternehmen oder Sterbe­kasse unter­scheiden sich die Bedingungen und Leistungen der Sterbe­versicherung mit Einmal­zahlung. Dabei gibt es verschiedene Kriterien, die Sie beachten sollten, um das für Sie passende Produkt zu wählen.
In Deutschland kostet eine Bestattung mit Grabmal und Grabanlage im Schnitt 6.000 bis 7.000 Euro. Je nach Bestattungsart und Ihren Wünschen sollten Sie also den kompletten Geldbetrag auf einmal zur Verfügung haben, um eine Sterbegeldversicherung mit Einmalzahlung zu wählen. Alternativ hierzu können Sie die finanzielle Belastung durch ein Produkt mit laufenden (z. B. monat­lichen) Bei­trägen reduzieren.
Achten Sie darauf, ob und wie Ihr Einmal­beitrag abgesichert ist. In Deutschland sind Lebens­versicherer per Gesetz verpflichtet, im Sicherungs­fonds Protektor Lebens­versicherungs-AG Mitglied zu sein, damit im Fall einer Zahlungs­unfähigkeit die Leistungen für Versicherte erhalten bleiben. Für Sterbekassen gilt diese Pflicht nur, wenn sie ein Lebensversicherungsunternehmen sind.
Für deutsche Lebensversicherer gilt der Höchstrechnungszins von 1,00 Prozent (Stand: 01/2025). Diesen bieten Versicherer in der Regel maximal auf den Sparanteil (die Summe, die nach Abzug aller Kosten, wie z. b. von Verwaltungskosten, übrigbleibt) der Sterbegeldversicherung. Daneben beteiligen Versicherungsunternehmen ihre Kundinnen und Kunden in der Regel an ihren erwirtschafteten Überschüssen. Diese Beteiligung ist in der Regel umso höher, je finanzstärker der Versicherer ist. Die Höhe der Überschussbeteiligung wird jährlich neu festgelegt. 
Bei einer Sterbegeldversicherung mit Einmalzahlung zahlen Sie bei Abschluss einen Einmalbeitrag an den Versicherer oder die Sterbekasse. Sollte das gewählte Angebot z.B. eine Wartezeit von 6 Monaten vorsehen, gibt es die vollständige Versicherungsleistung erst 6 Monate nach Abschluss der Versicherung. Achten Sie darauf, dass bei Tod innerhalb der Wartezeit mindestens der Einmalbeitrag zurückerstattet wird.
Als Alternative zur Wartezeit müssen sich Versicherte einer Gesund­heits­prüfung unterziehen. Auf Grund­lage des individuellen Gesund­heits­zustandes gewährt der Versicherer die Sterbe­geld­versicherung oder lehnt sie ab. Personen mit chronischen und lang­fristigen lebens­bedrohlichen Erkrankungen sollten darauf achten, eine Sterbe­geld­versicherung ohne Gesundheits­fragen abzuschließen.
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