• Eine Seebestattung ist die Beisetzung der Asche eines oder einer Verstorbenen in einer Urne auf See. Die wasserlösliche Urne wird von einem Schiff aus in einem dafür vorgesehenen Seegebiet dem Meer übergeben, meist organisiert durch ein Bestattungsunternehmen mit einer spezialisierten Reederei.
  • Bei Seebestattungen gibt es unbegleitete (stille) und begleitete Beisetzungen, die sich preislich unterscheiden. Der Ablauf einer Seebestattung hängt von der gewählten Beisetzungsart der Seebestattung ab.
  • Die Kosten für eine Seebestattung sind je nach Wohn- und Beisetzungsort unterschiedlich. In der Regel liegen sie zwischen 1.000 und knapp 6.000 Euro. Eine stille oder anonyme Seebestattung ist im Vergleich zu einer begleiteten Seebestattung günstiger.
Bei einer Seebestattung setzen Angehörige die Asche einer verstorbenen Person in einer wasserlöslichen Urne auf See bei. Seebestattungen, seltener auch Meerbestattungen genannt, sind in Deutschland seit 1934 erlaubt und erfolgen ausschließlich in dafür ausgewiesenen Seegebieten außerhalb der Dreimeilenzone. Die Beisetzung in Binnengewässern, also Seen oder Flüssen, ist nach den Bestattungsgesetzen der Bundesländer in Deutschland nicht erlaubt. In Deutschland wünschen sich rund 6% der Menschen eine Seebestattung.

Quelle: Aeternitas, 2022

In der Regel wird eine Seebestattung von einem Bestattungsunternehmen organisiert. Dieses übernimmt alle notwendigen Schritte und Formalitäten, einschließlich der Beantragung erforderlicher Genehmigungen, der Koordination der Einäscherung und der Übersendung der Aschekapsel an eine Reederei. Für die Beisetzung auf See arbeiten Bestatter:innen mit spezialisierten (Seebestattungs-) Reedereien zusammen, die über eine entsprechende Erlaubnis, geeignete Schiffe und erfahrene Besatzungen für eine würdevolle Beisetzung verfügen.
Ja, eine Seebestattung ist in Deutschland erlaubt und gesetzlich geregelt. Sie unterliegt bestimmten Voraussetzungen, die je nach Bestattungsgesetz der einzelnen Bundesländer variieren können. Generell ist eine vorherige Einäscherung erforderlich und häufig muss der Wunsch nach einer Seebestattung durch eine schriftliche Willenserklärung der verstorbenen Person dokumentiert sein (z. B. in einer Bestattungsverfügung) oder die Verbundenheit zur See von den Angehörigen glaubhaft gemacht werden. In Deutschland darf die Beisetzung ausschließlich in dafür ausgewiesenen Seegebieten außerhalb der Dreimeilenzone in der Nord- und Ostsee stattfinden. Eine Seebestattung in Binnengewässern wie Flüssen oder Seen ist in Deutschland nicht gestattet. Auch andere Meere, wie das Mittelmeer oder der Atlantik, gehören zu beliebten Orten für die Seebestattung, erfordern jedoch die Beachtung der jeweiligen nationalen Gesetze.
Seebestattungen bieten sowohl Vorteile als auch Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden sollten: 
  • Keine Folgekosten durch Grabpflege: Da es kein Grab auf einem Friedhof gibt, entfällt die Grabpflege, was eine finanzielle und zeitliche Entlastung für Angehörige darstellen kann.
  • Keine Kosten für Grabstelle und Grabanlage: Friedhofsgebühren (Grabnutzungsgebühr und Beisetzungsgebühr) und die Kosten für die Anlage eines Grabes mit Grabstein entfallen ebenfalls, da kein physisches Grab erforderlich ist.
  • Naturnahe Bestattungsart: Die Beisetzung auf See ist eine Möglichkeit der Naturbestattung, die für Menschen mit einer starken Verbundenheit zum Meer oder zur Natur einen ruhigen und würdevollen Abschied bieten kann.
  • Kein Ort zum Trauern: Angehörigen fehlt ein Ort, an dem sie jederzeit trauern und dem oder der Verstorbenen gedenken können. Besuche der Beisetzungsstelle sind nur per Schiff auf meist jährlich stattfindenden Gedenkfahrten möglich und mit zusätzlichen Kosten verbunden.
  • Wetterabhängig: Die Durchführung der Seebestattung kann durch schlechte Wetterbedingungen beeinträchtigt oder verschoben werden.
  • Kosten für Anreise: Für Angehörige, die nicht in Küstennähe wohnen, kann eine Seebestattung mit hohen Anreisekosten verbunden sein.
  • Begrenzte Anzahl Trauergäste: Je nach Bestattungsschiff kann die Anzahl der Trauergäste auf 12 bis 36 Personen beschränkt sein.
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Bei einer Seebestattung wird die Asche der verstorbenen Person in einer Urne auf See beigesetzt. Die Asche befindet sich in einer speziellen, wasserlöslichen Seeurne, die zum Meeresgrund hinabsinkt. Dort löst sie sich nach einigen Stunden auf und hinterlässt die Asche als kleines Häufchen auf dem Meeresgrund, wo sie im Laufe der Zeit vom Sediment bedeckt wird.

Nicht zu verwechseln ist eine Seebestattung mit einer Wasserbestattung: Bei dieser handelt es sich um eine Beisetzung am Ufer eines Wasserlaufs, in der Regel in einem Begräbniswald. Auch hier befindet sich die Asche in einer biologisch abbaubaren Urne. Diese löst sich jedoch im Boden nahe dem Wasserlauf, nicht im Wasser selbst auf.

Im Vergleich zu anderen Bestattungsarten fallen bei einer Seebestattung zusätzliche Voraussetzungen an. Dazu gehören unter anderem Genehmigungen von Behörden und spezielle Materialien für die Urne.
In Deutschland besteht grundsätzlich Friedhofszwang. Demnach ist es nicht erlaubt, einen Leichnam oder Asche außerhalb eines Friedhofs beizusetzen. Die Seebestattung stellt davon eine Ausnahme dar und bedarf meist einer Genehmigung der zuständigen Behörde. Grundlage für die Genehmigung sind die Bestattungsgesetze der einzelnen Bundesländer. Diese setzen häufig voraus, dass eine besondere Beziehung zur See und der Wunsch der verstorbenen Person zur Seebestattung nachweisbar ist – etwa durch eine schriftliche Willenserklärung (z. B. in einer Bestattungsverfügung) oder durch glaubhafte Aussagen der Angehörigen. Soll die Urne außerhalb der 12-Seemeilen-Zone auf „Hoher See“ beigesetzt werden, ist die Erlaubnis des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) notwendig. Notwendige Genehmigungen werden in der der Regel vom beauftragten Bestattungsunternehmen beantragt.
Vor einer Seebestattung ist die Einäscherung der oder des Verstorbenen notwendig, da laut den Bestattungsgesetzen nur die Asche im Wasser beigesetzt werden darf. Die Seebestattung eines Leichnams in einem Sarg ist in Deutschland demnach nicht erlaubt. Die Einäscherung erfolgt im Krematorium. Im Anschluss überführt oder übersendet das Bestattungsunternehmen die Aschekapsel (eine schlicht gehaltene Urne mit der Asche der oder des Verstorbenen) an die beauftragte Reederei. Dort wird die Asche in eine spezielle Seeurne umgefüllt, die laut den Vorgaben des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) wasserlöslich sein muss, so dass sie sich im Meerwasser in spätestens drei Tagen vollständig auflöst. Mögliche Materialien sind demnach z. B. Quarzilith, Kristallit oder Pappmaché. Damit sie schnell zu Boden sinkt und nicht an der Wasseroberfläche schwimmt, muss die Seeurne mit Kies, Sand oder Wasser beschwert werden.
Es gibt zwei Varianten der Seebestattung: die stille und die begleitete Seebestattung. Bei der stillen Seebestattung sind keine Trauergäste an Bord des Schiffes, während bei der begleiteten Seebestattung die Urnenbeisetzung im Meer im Beisein der Angehörigen stattfindet. Beim Ablauf der Seebestattung gehen beiden die Einäscherung der oder des Verstorbenen und die Überführung der Urne an die durchführende Reederei voraus.
Stille oder unbegleitete Seebestattungen finden ohne Anwesenheit der Angehörigen bei der Urnenbeisetzung auf See statt. Normalerweise wird die Urne der oder des Verstorbenen gemeinsam mit anderen Urnen vom Kapitän oder der Kapitänin im Meer beigesetzt. In der Regel wird dem Bestattungsunternehmen der Termin der Beisetzung mitgeteilt, so dass Angehörige am entsprechenden Tag die Möglichkeit des stillen Gedenkens haben. Nach der Seebestattung erhalten Hinterbliebene eine Seekarte mit der genauen Beisetzungsposition der Urne und einer Kopie des Logbucheintrages. Die stille Seebestattung ist günstiger als eine begleitete Seebestattung und kann sinnvoll sein, wenn es keine Angehörigen mehr gibt oder diese z. B. aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen oder anreisen können. Jedoch fehlt der emotionale und persönliche Abschied für die Trauerbewältigung.
Bei einer begleiteten Seebestattung nehmen die Angehörigen an der Bestattung der Urne auf See teil. Je nach Schiffsgröße können 12 bis 36 Trauergäste an Bord sein – bei größeren Schiffen auch mehr. Zusätzlich an Bord sind nur der Kapitän oder die Kapitänin und die Besatzung, die zur Würdigung der oder des Verstorbenen eine Marineuniform tragen.
Am vereinbarten Tag für die Bestattung trifft sich die Trauergemeinde am Anlegeplatz des Bestattungsschiffes. Vor dem Eintreffen der Trauergäste wird die Seeurne der oder des Verstorbenen bereits im Salon des Schiffes aufgebahrt und für die Überfahrt gesichert. Auf Wunsch kann sie mit Blumenschmuck, Bildern oder persönlichen Erinnerungsstücken dekoriert werden. Nach der Begrüßung durch den Kapitän oder die Kapitänin erhalten die Trauernden eine detaillierte Übersicht über den weiteren Ablauf der Fahrt. Während der Überfahrt wird die Flagge auf Halbmast gesetzt und die Trauergäste haben die Möglichkeit, sich frei an Bord zu bewegen.
Während der Überfahrt kann eine Trauerfeier an Bord abgehalten werden. Die Angehörigen können diese, wenn gewünscht, individuell mitgestalten. Mögliche Komponenten der Trauerfeier sind Ansprachen durch Angehörige, Pfarrer:in oder Trauerredner:in und eine musikalische Begleitung z. B. mit Lieblingsliedern des oder der Verstorbenen. Am Beisetzungsort angekommen, stoppt das Schiff. Der Kapitän oder die Kapitänin versammelt die Trauergemeinde auf dem Achterdeck, trägt die Urne zum Heck des Schiffes und stellt sie an der Reling auf. Nach einer kurzen Ansprache nach Seemannsbrauch durch den Kapitän oder die Kapitänin beenden vier Doppelschläge der Schiffsglocke symbolisch die Wache der oder des Verstorbenen auf Erden.
Der Kapitän oder die Kapitänin lässt die Seeurne langsam an sogenannten Tampen (Schiffstau) ins Meer, wo sie zum Meeresgrund hinabsinkt. Dort löst sie sich nach einigen Stunden auf und hinterlässt die Asche als kleines Häufchen auf dem Meeresgrund, wo sie im Laufe der Zeit vom Sediment bedeckt wird. Zum Abschied können die Trauergäste dem Meer Blumen, Blütenblätter oder (bemalte) Steine mit einem letzten Gruß übergeben. Aus Umweltschutzgründen sind nur natürliche Materialien erlaubt  verboten sind z. B. Kränze mit Metalldraht oder Schleifen und Kunststoffblumen. Das Schiff dreht langsam eine Runde um die Beisetzungsstelle, dann wird die Flagge wieder auf Vollmast gesetzt und die Schiffshupe ertönt dreimal lang als Abschiedsgruß „Gute Reise“. Dann fährt das Bestattungsschiff zurück in Richtung Hafen.
Angehörige erhalten im Anschluss an die Seebestattung eine Seekarte und eine Kopie des Logbucheintrages, in dem Zeit und Beisetzungsort festgehalten sind. Einige Reedereien bieten jährliche Gedenkfahrten und individuelle Erinnerungsfahrten zu den Beisetzungsorten an.
Bei einer Seebestattung dürfen ausschließlich natürliche und biologisch abbaubare Materialien ins Meer geworfen werden, um die Meeresumwelt zu schützen. Erlaubt sind z. B. einzelne Blumen, Blütenblätter und (bemalte) Steine mit einem letzten Gruß. Kränze und Blumensträuße mit Metalldraht oder Schleifen, Textilien, Stofftiere oder Kunststoffblumen sind beispielsweise nicht erlaubt.
Eine Seebestattung dauert im Durchschnitt eineinhalb bis drei Stunden. Wenn das Beisetzungsgebiet weiter entfernt ist oder das Wetter sich negativ auf die Überfahrt auswirkt, kann die Seebestattung auch länger dauern.
Um eine würdevolle Bestattung zu gewährleisten, kann der Kapitän oder die Kapitänin des Schiffes die Seebestattung absagen, wenn die Wetterbedingungen ungünstig sind, insbesondere bei starkem Wind, hohem Wellengang oder Gewitter.
Seebestattungen finden in speziellen Seegebieten statt, welche die zuständigen Behörden für Bestattungen freigegeben haben. In Deutschland darf die Beisetzung ausschließlich in dafür ausgewiesenen Seegebieten außerhalb der Dreimeilenzone in der Nord- und Ostsee stattfinden. Eine Seebestattung in Binnengewässern wie Flüssen oder Seen ist in Deutschland nicht gestattet. Weitere beliebte Orte für Seebestattungen finden sich im Mittelmeer und Atlantik, aber auch Asien oder Karibik sind möglich.
Zu den bekanntesten Gebieten für Seebestattungen in der Nordsee gehören Bereiche vor den Küsten von Ostfriesland und Schleswig-Holstein sowie rund um die Nordseeinseln Sylt, Amrum und Borkum. Die Abfahrtshäfen für Seebestattungen in der Nordsee variieren je nach Anbieter und Region. Häufig genutzte Abfahrtshäfen sind unter anderem Cuxhaven, Wilhelmshaven, Emden, Büsum und Husum.

Beliebte Orte für Seebestattungen in der Ostsee sind die Bereiche vor Rostock, Kühlungsborn, Usedom und der Insel Rügen. Diese Regionen bieten eine friedliche Umgebung für Beisetzungen und haben oft einen besonderen Bezug zur Küstenlandschaft der Ostsee. Die Abfahrtshäfen für Seebestattungen in der Ostsee umfassen Häfen wie Rostock, Warnemünde, Travemünde, Kiel, Flensburg, Stralsund und Sassnitz auf Rügen.

Neben Deutschland bieten auch andere europäische Länder wie die Niederlande oder Dänemark Seebestattungen in ihren Küstengewässern an Nord- und Ostsee an.

Seebestattungen im Mittelmeer sind in Küstengebieten von Spanien, Frankreich, Italien und Griechenland möglich. Beliebte Beisetzungsorte liegen vor der Costa Brava, Côte d'Azur, Amalfiküste, Mallorca, Sardinien, Sizilien und Kreta. Häufig genutzte Abfahrtshäfen sind Barcelona, Malaga und Alicante in Spanien, Marseille und Nizza in Frankreich, Neapel und Genua in Italien sowie Piräus und Heraklion in Griechenland.
Seebestattungen im Atlantik sind vor allem an den Küsten von Portugal, Spanien, der französischen Atlantikküste und rund um die Kanarischen Inseln möglich. Beliebte Abfahrtshäfen sind Lissabon und Porto in Portugal, Vigo und A Coruña in Spanien sowie Las Palmas und Santa Cruz de Tenerife auf den Kanaren. In Frankreich nutzen Reedereien häufig die Häfen Biarritz und La Rochelle.
Die Kosten für eine Seebestattung werden von verschiedenen Faktoren beeinflusst, zum Beispiel Abfahrtsort, Art der Seebestattung (begleitet oder still) und gewähltes Seegebiet. Im Durchschnitt kostet eine Seebestattung in Deutschland zwischen 1.000 und 6.000 Euro.

Mehrere Faktoren bestimmen die Kosten einer Seebestattung. Hierzu gehören unter Anderem:

  • Kosten für das Bestattungsunternehmen
  • Kosten der benötigten Genehmigungen
  • Ausführung der Seeurne
  • Gebühren für Reederei und gewählte Art der Zeremonie (still oder begleitet)
  • Anzahl der Trauergäste
  • Gewähltes Seegebiet und Abfahrtsort
  • Kosten für Dekoration und Blumenschmuck

Im Vergleich zu anderen Bestattungsarten ist die Seebestattung eine der günstigeren Varianten, da Friedhofsgebühren und spätere Grabpflege entfallen. Für eine Erdbestattung liegen die Bestattungskosten je nach Ausführung zwischen rund 7.000 bis 18.000 Euro, bei einer Feuerbestattung zwischen 5.000 und rund 15.000 Euro.

Quelle:

  • BDB (Stand: 08/2024)
  • Aeternitas (Stand: 08/2024)
  • eigene Recherchen

Quellen:

Eine begleitete Seebestattung kostet in Deutschland im Durchschnitt zwischen 1.700 und rund 6.000 Euro. Eine stille Seebestattung kostet meist zwischen 1.000 und rund 2.000 Euro.

Bestattungen an der Ostsee sind dabei im Durchschnitt günstiger als Bestattungen an der Nordsee. Eine begleitete Seebestattung in der Nordsee kostet im Durchschnitt zwischen 2.700 und rund 5.000 Euro, an der Ostsee starten die Kosten für eine begleitete Seebestattungen teilweise schon bei 2.000 Euro.

Die folgende Tabelle listet die durchschnittlichen Kosten einer Seebestattung abhängig vom Wohnort auf :

Quelle: bestattungsvergleich.de (Stand: November 2024)

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Wohnort
Kosten stille
Seebestattung
Kosten begleitete
Seebestattung Ostsee
Kosten begleitete
Seebestattung Nordsee
Berlin ab 1.060 € 2.460 € - 5.700 € 3.070 € - 3.445 €
Bremen ab 1.020 € 2.645 € - 5.700 € -
Dresden ab 1.995 € 2.645 € - 5.700 € -
Frankfurt ab 1.060 € 2.660 € - 5.700 € 3.440 € - 5.026 €
Hamburg ab 1.020 € 1.699 € - 5.700 € 2.944 € - 3.150 € 
Kiel ab 1.299 € 2.149 € - 5.700 € -
Köln ab 1.139 € 2.560 € - 5.700 € 4.324 € - 4.549 €
Leipzig ab 1.299 € 2.299 € - 5.700 € -
München ab 1.660 € 1.939 € - 4.890 € 3.920 € - 4.277 €
Stuttgart ab 1.380 € 2.592 € - 5.700 € 2.705 € - 3.495 €

Seebestattungen im Mittelmeer oder Atlantik kosten meist mehr, im Durchschnitt zwischen 3.500 und 6.000 Euro. Eine Seebestattung ab Barcelona oder Marseille im Mittelmeer kann etwa 4.000 bis 5.500 Euro kosten. Im Atlantik, etwa von Lissabon oder Las Palmas (Kanarische Inseln) aus, liegen die Preise ähnlich oder geringfügig höher, da auch hier zusätzliche logistische Aufwendungen und Genehmigungen notwendig sind.

Hat die verstorbene Person zu Lebzeiten eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen oder andere Formen der Bestattungsvorsorge getroffen, können Hinterbliebene diese zur Finanzierung der Bestattungskosten verwenden.

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch ( § 1968 BGB) tragen die Erbinnen bzw. Erben die Kosten für die Beisetzung, wenn sie das Erbe annehmen. Bei mehreren Erbberechtigten teilen sie sich die Kosten für die Seebestattung. Nur wer das Erbe ablehnt, muss die Bestattungskosten nicht übernehmen. Benennt das Testament der verstorbenen Person keine Erben bzw. Erbinnen oder liegt kein Testament vor, sind die gesetzlichen Erben oder Erbinnen für die Kosten verantwortlich.
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