Testament kurz erklärt
- Möchten Sie Ihren Nachlass ganz nach Ihren Vorstellungen aufteilen, sollten Sie rechtzeitig ein Testament aufsetzen.
- Mit einem Testament können Sie individuell den Verbleib Ihres Hab und Guts nach Ihrem Tod bestimmen.
- Auch mit einem Testament gilt die Verteilung des Pflichtanteils an berechtigte Personen innerhalb Ihrer Familie. Sogar, wenn Sie diese enterbt haben.
- Das Dokument kann entweder privat oder mithilfe einer Notarin oder eines Notars erstellt werden.
Testament: Nachlassplanung nach eigenen Wünschen

Was ist ein Testament?
Ist ein Testament für mich sinnvoll?
Durch die im Erbrecht gesetzlich festgelegte Erbfolge in Deutschland ist ein Testament nicht zwingend notwendig. Entscheiden Sie sich dagegen, haben Sie jedoch keinerlei Einfluss auf die Verteilung Ihres Nachlasses. Dieser geht nach Ihrem Tod entsprechend der gesetzlichen Erbfolge an berechtigte Verwandte über. Möchten Sie hingegen genau bestimmen, wer inter- oder außerfamiliär etwas von Ihrem Nachlass erbt, ist das Aufsetzen eines Testaments ein Muss.
Auch derdigitale Nachlass mit allen Rechten und Pflichten unterliegt der gesetzlichen Erbfolge, sofern dieser nicht im Testament oder in einer digitalen Vollmacht geregelt ist.
Welche Regelung gilt, wenn ich kein Testament habe?
Niederschrift des letzten Willens
Voraussetzungen für das Aufsetzen eines Testaments
Inhalt eines Testaments
Der Inhalt eines Testaments kann individuell und vielfältig gestaltet werden. Damit es rechtskräftig wird, müssen folgende Daten immer angegeben sein:
- Orts- und Datumsangabe
- eine eindeutige Überschrift wie „Testament“ oder „Mein letzter Wille“
- Unterschrift mit vollem Namen am Ende jeder Seite
- Klare und deutliche Formulierung des Willens
Die übrige Gestaltung bleibt ganz Ihnen überlassen. Als Erblasser:in können Sie frei niederschreiben, welches Erbe an wen übergehen soll und welche letztwilligen Verfügungen Sie festhalten möchten. Auch eine Enterbung von Angehörigen ist möglich.
Muster und Vorlage eines Testaments
Verschiedene Formen von Testamenten
Privates Testament
Um Ihren letzten Willen errichten zu können, müssen Sie nicht zwangsläufig einen Notar oder eine Notarin aufsuchen. Als Testator:in können Sie stattdessen auch ein eigenhändiges Testament in handschriftlicher Form erstellen. Beachten Sie, dass Ihre Formulierungen klar und eindeutig sind, um Missverständnissen über Ihre Vermächtnisse vorzubeugen. Notwendig ist außerdem, dass Sie den gesamten Text mit der Hand schreiben und mit Vor- und Nachnamen unterzeichnen. Umfasst Ihr Dokument mehrere Seiten, ist auf jeder Seite eine erneute Unterschrift nötig.
Übrigens: Eine Signatur unter einem digital erstellen Text ist nicht ausreichend, da sich die Echtheit Ihres Testaments nur anhand Ihrer individuellen Handschrift überprüfen lässt. Damit das Dokument nicht verloren geht, sollten Sie es anschließend unbedingt an einem sicheren Ort aufbewahren oder es zur Verwahrung beim Amtsgericht einreichen.
Öffentliches Testament
Sie möchten für die Niederschrift Ihres Nachlasses fachliche Unterstützung? Dann können Sie Ihre Testamentserrichtung auch von einer Notarin oder einem Notar vornehmen lassen. Als Erblasser:in erklären Sie diesem vor Ort in seiner Kanzlei, welches Erbe an welche Person übergehen soll. Nachdem alle Details dokumentiert wurden, folgt die amtliche Registrierung und Verwahrung des Testaments. So wird sichergestellt, dass das Dokument im Erbfall gefunden und vom Nachlassgericht eröffnet wird. Ein weiterer Vorteil eines öffentlichen Testaments ist die individuelle und professionelle Beratung. Sind Sie sich bei bestimmten Nachlassfragen unsicher oder möchten Sie bestimmte Wünsche in Ihre letztwillige Verfügung mitaufnehmen, steht Ihnen der Notar bzw. die Notarin bei Fragen zur Verfügung. Doch auch ohne Beratung ist eine notarielle Registrierung Ihres Testaments möglich. Verfassen Sie dazu Ihr Testament selbst und übergeben Sie dieses im Nachgang an die Notarin oder an den Notar, der die Registrierung und Verwahrung übernimmt.
Zu beachten ist: Für ein öffentliches Testament fallen immer Gebühren an, die sich nach dem Wert Ihres Vermögens richten.
Gemeinschaftliches Testament erstellen
Auch die Erstellung eines gemeinschaftlichen Testaments kann entweder privat oder öffentlich erfolgen. Bei einem privaten Testament übernimmt in der Regel einer der beiden Partner:innen die Niederschrift des letzten Willens, der am Ende von beiden unterzeichnet wird. Alternativ kann es zwei Dokumente geben, die ebenfalls eine Unterzeichnung von beiden Partner:innen erfordern und gemeinsam aufbewahrt werden.
Die gemeinschaftliche Variante kann auch von einem Notar oder einer Notarin aufgesetzt werden. Dazu können ihm beide Erblasser Ihre Wünsche mitteilen. Diese werden schriftlich festgehalten, notariell beglaubigt und in amtliche Verwahrung gegeben.
Oft nennen sich Partner:innen gegenseitig als Alleinerben bzw. -erbinnen nach dem Ableben des jeweils anderen. Erst nach dem Tod beider Personen treten die Kinder zu gleichen Teilen als Erben oder Erbinnen ein. Einen Sonderfall stellt das Berliner Testament dar.
Wissenswertes rund ums Thema Nachlass

Testamentsvollstreckung
Pflichtteil
Um Streitigkeiten vorzubeugen, haben folgende Angehörige ein Anrecht auf einen Pflichtteil:
- eheliche, außereheliche und adoptierte Nachkommen
- Ehepartner:in oder eingetragene Lebenspartner:innen
- die Eltern der verstorbenen Person
Der Pflichtteil beläuft sich dabei immer auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Auch enterbte Ehegatten, Ehegattinnen, Kinder und weitere Erbberechtigte haben Anspruch auf 50 Prozent des gesetzlichen Anteils.
Ist ein Testament auch ohne Notar oder Notarin gültig?
Wie wird ein Testament richtig geschrieben?
Wann wird ein Erbschein benötigt?
Wann ist ein handschriftliches Testament gültig?
Wo wird ein notarielles Testament verwahrt?
Was geschieht, wenn ein Testament unauffindbar ist?
Kann ein Testament nachträglich geändert werden?


