Berliner Testament erklärt in 30 Sekunden
- Mit dem Berliner Testament nehmen Sie Ihre Nachlassplanung in die eigene Hand und regeln Ihren Nachlass abweichend von der gesetzlichen Erbfolge.
- Das Berliner Testament stellt die häufigste Form des gemeinschaftlichen Testaments dar.
- Entscheiden sich Eheleute für ein Berliner Testament, setzen sie sich gegenseitig als Alleinerben bzw. -erbinnen ein.
- Kinder sind in der Regel beim Berliner Testament die Schlusserben bzw. -erbinnen und erben erst, wenn beide Elternteile verstorben sind.
- Wie ein klassisches Testament kann auch ein Berliner Testament sowohl öffentlich (mit Notar) als auch privat aufgesetzt werden.
Was ist ein Berliner Testament?
Ehegatte oder Ehegattin als Alleinerbe bzw. -erbin
Wann ist ein Berliner Testament sinnvoll?
Welche Nachteile gibt es?
Entscheiden Sie sich für ein Berliner Testament, sind Sie in der Regel nach dem Tod Ihres Partners oder Ihrer Partnerin an die getroffenen Entscheidungen gebunden. Änderungen des Testaments können nach dem Ableben des Ehemanns oder der Ehefrau nicht mehr vorgenommen werden. Ausnahme: Sie haben gemeinsam einen Änderungsvorbehalt im Dokument festgehalten.
Nicht zu unterschätzen sind auch die steuerlichen Nachteile für die Schlusserben und -erbinnen. Beim Berliner Testament werden im Erbfall zwei Vermögen zusammengelegt, was in der Regel zu einem höheren Erbe führt. Dieses muss mithilfe der Erbschaftssteuer versteuert werden. Ein größeres Vermögen bedeutet jedoch auch einen höheren Steuersatz. Somit müssen die Schlusserben und -erbinnen oft einen großen Teil ihres Erbes für Steuern aufbringen. Veranlassen Sie rechtzeitig eine Schenkung, kann dieses Problem umgangen werden.
Darüber hinaus darf der Alleinerbe bzw. die Alleinerbin im Falle des Einheitsprinzips komplett über das geerbte Vermögen verfügen. Das bedeutet, dass den Schlusserben und -erbinnen lediglich der noch verbleibende Teil des Erbes zusteht.
Erstellung eines Berliner Testaments
Aufsetzen eines Berliner Testaments
Wie bei einem klassischen Testament haben Sie auch beim Berliner Testament mehrere Möglichkeiten zur Errichtung. Sie können das Dokument entweder öffentlich oder privat erstellen. Für die öffentliche Variante müssen Sie und Ihr Ehepartner bzw. -partnerin einen Notar oder eine Notarin aufsuchen. Dieser dokumentiert Ihren Nachlass und beglaubigt ihn notariell. Zudem wird es im Anschluss sicher verwahrt. Dabei profitieren Sie vom Know-how der Notare oder der Notarinnen, die Sie bei individuellen Fragen umfassend beraten können. Beachten Sie allerdings, dass Ihnen dadurch Kosten entstehen, die sich nach dem Wert Ihres Nachlasses richten.
Um entsprechende Aufwände zu vermeiden, können Sie Ihr Testament ebenso privat aufsetzen. Wichtig ist, es muss handschriftlich verfasst werden und auf jeder Seite eine Unterschrift von Ihnen und Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin mit Orts- und Zeitangabe enthalten. Achten Sie anschließend unbedingt auf eine sichere Verwahrung Ihres Testaments. Auch ein Einreichen beim Amtsgericht ist empfehlenswert.
Inhalt eines Berliner Testaments
Einheitsprinzip vs. Trennungsprinzip
Diese Nachlassregelungen gelten
Erbfolge
Was erben Kinder und Stiefkinder?
Können Kinder noch zu Lebzeiten eines Elternteils ihren Pflichtteil geltend machen?
Wie kann ein Berliner Testament rückgängig gemacht werden?
Soll ein Berliner Testament geändert werden, ist dies in der Regel nur unter Zustimmung beider Partner:innen möglich. Die Ausnahme bildet hier ein vorher eingeräumtes Änderungs- oder Widerrufsrecht. Wurde diese Klausel anfangs in das Dokument aufgenommen, können auch einseitige Änderungen am letzten Willen vorgenommen werden. Wurde diese Vereinbarung nicht getroffen und einer der Eheleute ist bereits verstorben, kann das Testament nur durch Anfechtung nachträglich geändert werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn der verwitwete Partner oder die verwitwete Partnerin erneut heiratet.
Bei einer durch Scheidung aufgelösten Ehe wird das Berliner Testament automatisch ungültig. Das gilt auch, falls der Erbfall vor deren Abschluss eintritt. Dazu muss die Annullierung der Ehe jedoch bereits beantragt worden sein.