Allianz Risikolebensversicherung anpassen: Familie sitzt gemeinsam vor einem Laptop
Laufzeit verlängern, Begünstigte:n ändern und mehr

Risiko­lebensver­sicherung anpassen

  • Veränderte Lebensumstände können dazu führen, dass Sie Ihre Risikolebensversicherung anpassen möchten. Beispiele dafür sind die Geburt eines Kindes, ein neuer Partner oder eine neue Partnerin und der Verlust des Arbeitsplatzes.
  • Manche Anpassungen sind relativ unkompliziert möglich. Andere  können mit mehr Aufwand verbunden sein oder der Versicherer muss zustimmen, z. B. wenn Sie den oder die Versicherungsnehmer:in ändern möchten.
  • Ob bzw. unter welchen Bedingungen Sie Ihren RLV-Vertrag anpassen können, ist nicht einheitlich geregelt. Im Einzelfall können Sie in den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Vertrags nachschauen oder bei Ihrem Versicherer nachfragen. Bei der Allianz können Sie einige Anpassungen auch online vornehmen.
Wenn der Absicherungs­bedarf steigt

In manchen Fällen ist es nachträglich möglich, die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme Ihrer Risikolebensversicherung zu erhöhen. Hierbei unterscheidet man zwischen einer Erhöhung mit und ohne erneuter Gesundheitsprüfung. Wenn Ihr Vertrag eine Nachversicherungsgarantie enthält, dann können Sie die Versicherungssumme bei bestimmten Anlässen wie der Geburt bzw. Adoption eines Kindes, Heirat oder Start ins Berufsleben ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. Dies ist in der Regel nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums und eines bestimmten Rahmens möglich.

Abgesehen davon gibt es teilweise die Möglichkeit, die Versicherungssumme unabhängig von einem bestimmten Anlass nach einer erneuten Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Dies kann allerdings einen Neuabschluss des Vertrags bedeuten. Wird eine höhere Versicherungssumme vereinbart, steigen auch die Beiträge. Umgekehrt ist das Senken der Versicherungssumme – und der Beiträge – in der Regel ebenfalls möglich. Das kann sinnvoll sein, wenn z. B. Ihr Kind ausgezogen ist und finanziell auf eigenen Beinen steht.

Bei der Allianz können Sie in den ersten fünf Versicherungsjahren die Versicherungssumme Ihrer Risikolebensversicherung unter bestimmten Voraussetzungen und innerhalb eines gewissen Rahmens nachträglich erhöhen. Bei verschiedenen Anlässen, wie die Geburt eines Kindes oder eine Heirat, ist eine Erhöhung unter bestimmten Voraussetzungen auch nach den ersten fünf Versicherungsjahren möglich. Im Fall einer Erhöhung steigt Ihr Beitrag. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist nicht notwendig. Auch das Senken der Versicherungssumme ist möglich, dadurch verringern sich außerdem die Beiträge. Eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme kann sinnvoll sein, wenn Sie beispielsweise eine Immobilienfinanzierung absichern wollen, die kontinuierlich getilgt wird. Denn bei der Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme fällt die Anfangsversicherungssumme jährlich um einen konstanten Betrag und passt sich so der ebenfalls geringer werdenden Restschuld an.

Wenn die Laufzeit nicht ausreicht

Viele Versicherer bieten in ihrer Risikolebensversicherung eine Verlängerungsoption ohne erneute Gesundheitsprüfung an. Abhängig vom Versicherer können die Voraussetzungen für eine Vertragsverlängerung variieren. So kann es sein, dass eine Verlängerung ohne Gesundheitsprüfung nur bis zu einem bestimmten Alter und bis zu einer bestimmten Versicherungssumme möglich ist. Bei manchen Versicherern entspricht eine Verlängerung der RLV dem Abschluss eines neuen Vertrags, sodass sich die Konditionen Ihres ursprünglichen RLV-Vertrags ändern können. Wenn ein Versicherer eine Verlängerungsoption bietet, dann häufig nicht beliebig oft, sondern nur ein Mal.

Wenn Sie eine Risikolebensversicherung bei der Allianz im Tarif RLV Plus oder RLV Plus Unfall heute abschließen, haben Sie später die Möglichkeit bis drei Jahre vor Ablauf den Versicherungsschutz ohne erneute Risikoprüfung verlängern zu lassen, eine so genannte Verlängerungsoption. Ihre Beiträge werden hierbei neu berechnet. Damit eine Verlängerung ohne erneute Risikoprüfung möglich ist, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein, z. B. darf die Versicherungsdauer um höchstens 15 Jahre verlängert werden und die Versicherungsdauer insgesamt nicht länger als 45 Jahre betragen. Zudem darf die versicherte Person am Versicherungsende höchstens 70 Jahre alt sein. Die versicherte Leistung ist auf die ursprüngliche Leistung und 500.000 Euro insgesamt für alle bestehenden Allianz Risikolebensversicherungen begrenzt.

Bei finanziellen Engpässen

Wenn Sie arbeitslos werden oder aus anderen Gründen finanzielle Engpässe haben und deswegen Ihre RLV-Beiträge nicht mehr zahlen können, müssen Sie Ihre Risikolebensversicherung nicht gleich kündigen. Es gibt gute Alternativen:

Mit der Beitragsstundungsoption können Sie bei der Allianz unter bestimmten Voraussetzungen mehrmals während der Vertragslaufzeit eine befristete zinslose Stundung über einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten vereinbaren. Der Versicherungsschutz bleibt während der Stundung bestehen. Tritt während der Stundung der Versicherungsfall ein, wird die Leistung um die nicht gezahlten Beiträge gekürzt. Nach Ablauf des Stundungszeitraumes müssen die nicht gezahlten Beiträge nachgezahlt werden. Wenn das nicht möglich ist, wird die Beitragslücke durch Herabsetzung der versicherten Leistungen ausgeglichen.

In einigen Fällen können Sie bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auch Ihre Risikolebensversicherung beitragsfrei stellen. Für die beitragsfreie Zeit müssen Sie mit einem geringeren Versicherungsschutz rechnen. Wenn Sie Ihre RLV pausieren und die Beiträge später nachzahlen, also stunden möchten, muss der Versicherer in der Regel zustimmen. Dann können Sie die Zahlung der Beiträge für eine gewisse Zeit aussetzen und die Zahlung später nachholen. 

Wenn Sie eine Risikolebensversicherung bei der Allianz abgeschlossen haben, können Sie Ihren Vertrag bei finanziellen Engpässen wie Arbeitslosigkeit beitragsfrei stellen. In dieser Zeit haben Sie aber einen deutlich geringeren Versicherungsschutz. Wenn Sie den Vertrag mit der ursprünglich vereinbarten Versicherungssumme wiederherstellen möchten, können Sie dies innerhalb von drei Jahren tun, indem Sie die offenen Beiträge nachzahlen oder in Zukunft höhere Beiträge zahlen. Wenn Sie die ursprüngliche Versicherungssumme innerhalb von sechs Monaten wiederherstellen möchten, ist dies sogar ohne erneute Risikoprüfung möglich. Wenn der Versicherungsschutz innerhalb eines Zeitraums von sieben Monaten bis drei Jahre wiederhergestellt werden soll, geht das nur mit einer erneuten Risikoprüfung. Alternativ lässt sich die Beitragslücke ausgleichen, indem verringerte Leistungen vereinbart werden. Sie bezahlen dann wieder den gleichen Beitrag wie vor der Beitragsfreistellung. Die Versicherungssumme ist dann geringer als vor der Beitragsfreistellung, jedoch höher als währenddessen.

Fragen Sie bei Bedarf bei Ihrem Versicherungsunternehmen nach den für Sie gültigen Regelungen. Diese unterscheiden sich von Anbieter zu Anbieter und sind zusätzlich auch von der jeweiligen Vertragsgeneration abhängig.

Die Beitragsstundungsoption gilt für Verträge ab dem 01.01.2022.

Die Dreijahresfrist gilt für Verträge ab 2005. Bei älteren Verträgen ist dies innerhalb von zwei Jahren möglich.

Sie können Ihre Risikolebensversicherung problemlos kündigen, wenn Sie die Kündigungsfrist einhalten. Je nach Versicherer und gewähltem Tarif ist eine Kündigung häufig entweder zum Ende des laufenden Monats oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode möglich. Zu viel bezahlte Beiträge werden in der Regel erstattet. Ein Beispiel dafür ist, wenn Sie monatlich kündigen können, aber bereits für ein Jahr gezahlt haben. In diesem Fall würden Sie die zu viel bezahlten Beiträge anteilig zurückbekommen. In einem separaten Ratgeber geben wir mehr Informationen zu diesem Thema.
Lebensumstände können sich verändern

Wenn Sie die oder den Bezugsberechtigte:n Ihrer Risikolebensversicherung ändern möchten, ist dies bei den meisten Versicherern häufig ohne Probleme und mehrmals möglich. Bei manchen Vertragskonstellationen kann es etwas schwieriger sein. Zum Beispiel, wenn Sie bei einer Partner-Risikolebensversicherung zwei Versicherungsnehmer:innen haben. Dann bedarf es der Zustimmung beider. Auch im Fall eines unwiderruflichen Bezugsrechts ist die Zustimmung Dritter notwendig. Gründe für den Änderungswunsch können veränderte Lebensumstände sein: Vielleicht haben Sie sich scheiden lassen und sich neu gebunden. Dann wollen Sie vermutlich den oder die neue:n Partner:in als Begünstigte:n in der RLV einsetzen. Je nach Situation lässt sich auf diese Weise vermeiden, dass die falsche Person die vereinbarten Leistungen erhält. 

Bei der Allianz können Sie das Bezugsrecht Ihrer Risikolebensversicherung so oft ändern, wie es nötig ist. Auch hier gelten die oben genannten Hinweise. Wenn Sie einen Zugang zu Meine Allianz haben, können Sie dies bequem online erledigen. Andernfalls erhalten Sie in einer persönlichen Beratung Unterstützung dabei.

Der oder die Versicherungsnehmer:in hat den RLV-Vertrag abgeschlossen und ist damit Vertragspartner:in des Versicherers. In der Regel zahlt die Person zudem alle Beiträge. In einigen Fällen ist es möglich, den oder die Versicherungsnehmer:in zu ändern. Dafür muss Ihr Versicherer zustimmen. Ob dies in dem von Ihnen gewählten Tarif möglich ist, können Sie bei Ihrem Versicherer erfragen. Dies kann z. B. sinnvoll sein, wenn Sie einen Vertrag über Kreuz mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin abgeschlossen haben, in dem Sie sich gegenseitig absichern, und sich dann trennen. Meist is es möglich, den oder die Versicherungsnehmer:in zu ändern, sodass Ihr:e Ex-Partner:in und Sie sich nicht mehr gegenseitig absichern, sondern jeder sich selbst. In diesem Fall ist es zudem sinnvoll, auch die begünstigte Person sowie den oder die Beitragszahler:in zu ändern (von Ihrem Ex-Partner oder Ihrer Ex-Partnerin auf sich selbst). In der Folge würden aus zwei Überkreuz-Verträgen zwei Einzelverträge.

Umgekehrt kann es den Fall geben, dass Sie bereits eine RLV haben, in dem Sie Ihr Leben absichern und sich mit Ihrem oder Ihrer Partner:in dazu entschließen, sich in einem Überkreuz-Vertrag gegenseitig zu versichern. Dann würde in Ihren Verträgen jeweils der oder die Partner:in als versicherungsnehmende Person eingetragen werden. Dies kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn Sie nicht verheiratet sind, denn bei einem Risikolebensvertrag über Kreuz fällt in den meisten Fällen keine Erbschaftssteuer an, wenn die Versicherungssumme ausgezahlt wird. Auch für vermögende Ehepaare kann diese Art der Versicherung interessant sein. 

Bei der Allianz können Sie den oder die Versicherungsnehmer:in bei Bedarf meist ändern lassen.

Wenn Sie zusätzlich eine Altersvorsorge aufbauen möchten

In vielen Fällen bieten Versicherer ein „Umtauschrecht“ für Ihre Risikolebensversicherungen an, d.h. Sie können sie in eine Erlebensfallversicherung z.B. für Ihre Altersvorsorge umwandeln. Je nach Versicherer und Tarif kann es sein, dass bei der Umwandlung keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig ist. Viele Versicherer setzen hier einen festen Zeitraum, in dem der Umtausch erfolgen muss, z. B. zehn Jahre nach Abschluss der Risikolebensversicherung.

Bei der Allianz können Sie in den Tarifen RLV Plus und RLV Plus Unfall Ihre Risikolebensversicherung umwandeln, und zwar in eine Rentenversicherung mit Hinterbliebenenvorsorge – und das ohne erneute Gesundheitsprüfung. Ihre Beiträge werden hierbei neu berechnet. Dies ist in den ersten zehn Jahren und maximal bis zu Ihrem 60. Geburtstag möglich.

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