In manchen Fällen ist es nachträglich möglich, die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme Ihrer Risikolebensversicherung zu erhöhen. Hierbei unterscheidet man zwischen einer Erhöhung mit und ohne erneuter Gesundheitsprüfung. Wenn Ihr Vertrag eine Nachversicherungsgarantie enthält, dann können Sie die Versicherungssumme bei bestimmten Anlässen wie der Geburt bzw. Adoption eines Kindes, Heirat oder Start ins Berufsleben ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen. Dies ist in der Regel nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums und eines bestimmten Rahmens möglich.
Abgesehen davon gibt es teilweise die Möglichkeit, die Versicherungssumme unabhängig von einem bestimmten Anlass nach einer erneuten Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Dies kann allerdings einen Neuabschluss des Vertrags bedeuten. Wird eine höhere Versicherungssumme vereinbart, steigen auch die Beiträge. Umgekehrt ist das Senken der Versicherungssumme – und der Beiträge – in der Regel ebenfalls möglich. Das kann sinnvoll sein, wenn z. B. Ihr Kind ausgezogen ist und finanziell auf eigenen Beinen steht.
Bei der Allianz können Sie in den ersten fünf Versicherungsjahren die Versicherungssumme Ihrer Risikolebensversicherung unter bestimmten Voraussetzungen und innerhalb eines gewissen Rahmens nachträglich erhöhen. Bei verschiedenen Anlässen, wie die Geburt eines Kindes oder eine Heirat, ist eine Erhöhung unter bestimmten Voraussetzungen auch nach den ersten fünf Versicherungsjahren möglich. Im Fall einer Erhöhung steigt Ihr Beitrag. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist nicht notwendig. Auch das Senken der Versicherungssumme ist möglich, dadurch verringern sich außerdem die Beiträge. Eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme kann sinnvoll sein, wenn Sie beispielsweise eine Immobilienfinanzierung absichern wollen, die kontinuierlich getilgt wird. Denn bei der Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme fällt die Anfangsversicherungssumme jährlich um einen konstanten Betrag und passt sich so der ebenfalls geringer werdenden Restschuld an.